Zum Hauptinhalt springen

Gesamtvorstand bestätigt Entscheidungen des Disziplinarausschusses

Der Disziplinarausschuss des Rheinischen Schützenbundes verhandelte in diesem Jahr zwei Anträge des Präsidiums gegen Bernd Fronnert, Kreisvorsitzender des Kreises 11/6 Rhein/Ahr im Gebiet Süd des RSB. Die Gründe waren in einem für den RSB nicht hinnehmbaren Verhalten zu sehen, das in den Augen des Präsidiums als verbandsschädigend zu bewerten war.

Im ersten Teil des Verfahrens handelte es sich um eine zweckgebundene Spende, die Herr Fronnert gegenüber dem Pfälzer Sportschützenbund getätigt haben soll. Diese sollte für die Klage vor einem ordentlichen Gericht gegen den RSB verwendet werden, wie der Pfälzer Präsident auf der Delegiertenversammlung des PSSB im Mai 2019 vortrug.

Im zweiten Teil des Verfahrens wurde die Beleidigung der Gebietsvorsitzenden und Vizepräsidentin Süd im RSB während der Delegiertenversammlung des Gebietes Süd im November 2019 thematisiert und die damit verbundene Schädigung des Ansehens des Rheinischen Schützenbundes. Die Anträge wurden vor dem Disziplinarausschuss im Januar 2020 verhandelt mit dem Ergebnis, dass eine unangemessene Spende gegenüber dem PSSB nicht ausreichend belegbar war. Der Antrag des Präsidiums wurde wegen Beweismangels abgelehnt.

Den Tatbestand der Beleidigung sah der Disziplinarausschuss jedoch als gegeben an, was mit einem Verweis gegenüber Herrn Fronnert geahndet wurde. In der Begründung wurde ausgeführt, dass es durchaus als verbandsschädigend anzusehen sei, wenn Funktionäre beleidigt und herabgesetzt werden, da dieses durchaus auch zu einer Herabsetzung im Ansehen des Verbandes und des Schießsports führt. Gegen die Entscheidung des Disziplinarausschusses legte Herr Fronnert Widerspruch ein und wandte sich an den Gesamtvorstand.

In der Gesamtvorstandssitzung am 11.10.2020 wurde eine endgültige Entscheidung durch den Gesamtvorstand getroffen. Herr Fronnert und sein Rechtsbeistand nahmen unter dem TOP 17 an der Gesamtvorstandssitzung teil. Der Rechtsbeistand von Herrn Fronnert legte dem Gesamtvorstand die Sichtweise seines Klienten dar, warum die Entscheidungen des Disziplinarausschusses keinen Bestand haben können. Nach vierzigminütiger Redezeit des Anwaltes mit Erklärungen, die die angeblichen Nachlässigkeiten des Disziplinarausschusses unterstreichen sollten, erläuterte der Rechtsbeistand des RSB, Herr Rechtsanwalt Seeger, dem Gesamtvorstand seine Sichtweise und führte die zahlreichen vorgetragenen Einwände ad absurdum.

Nach diesen Ausführungen wurden Fragen seitens der Mitglieder des Gesamtvorstandes gestellt und von Herrn Seeger ausführlich beantwortet. In der anschließenden Abstimmung bestätigte der Gesamtvorstand mit großer Mehrheit die Vorgehensweise und Entscheidungen des Disziplinarausschusses. Die Entscheidung des Gesamtvorstandes ist nicht mehr anfechtbar.

Haben Sie Feedback für uns?

Ihr Kommentar wird verbandsintern an die zuständige Person/Gruppe weitergeleitet und nicht auf der RSB-Webseite veröffentlicht.