Ausschüsse des Rheinischen Schützenbundes
Zur Beratung und Unterstützung des Gesamtvorstandes und des Präsidiums können Ausschüsse berufen werden. Die Einrichtung der Ausschüsse ist auf Dauer angelegt.
Im RSB existieren aktuell folgende Ausschüsse:
Zur Behandlung und Ahndung von Verstößen und Verfehlungen innerhalb des Rheinischen Schützenbundes hat der Gesamtvorstand ein Verbandsgericht 1. Instanz eingesetzt.
Das Verbandsgericht 1. Instanz besteht aus dem Vorsitzenden und 4 Beisitzern. Unter den Mitgliedern des Verbandsgerichts 1. Instanz sollte ein Jurist sein. Die Mitglieder des Verbandsgerichts 1. Instanz dürfen weder dem Gesamtvorstand des RSB angehören noch Rechnungsprüfer sein. Sie sind unabhängig und bei ihrer Tätigkeit nur dem Recht und ihrem Gewissen unterworfen.
Aufgaben des Verbandsgerichts 1. Instanz sind:
- Disziplinarmaßnahmen gegen Mitglieder, die gegen die Satzung, gegen sonstige Ordnungen oder gegen Anordnungen von Organen oder für den RSB tätigen Mitarbeitern verstoßen, ergreifen. Als Disziplinarmaßnahmen können verhängt werden: Verwarnung, Verweis, zeitliche oder dauernde Amtsunwürdigkeit eines mittelbaren Mitglieds, Veranstaltungssperren, Ausschluss eines unmittelbaren Mitglieds (gem. § 6 Nr. 4 der Satzung des RSB).
- Ahndungen von Zuwiderhandlungen gegen
a) die Satzung und Ordnungen des RSB
b) die mit der Übertragung eines Wahlamtes verbundenen Pflichten
c) die Beschlüsse und Anordnungen von Organen des RSB und deren Beauftragten,
soweit diese Zuwiderhandlungen dem RSB und seinen Mitgliedern, den Untergliederungen und Ausschüssen vorgeworfen werden, wenn nicht die Sonderzuständigkeit einer Untergliederung oder eines anderen Gremiums gegeben ist. - Amtsmissbrauch oder Verfehlungen zu ahnden, die dem Ansehen des RSB, seinen Organen und deren Mitglieder schaden.
Grundsätzlich kann ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden durch Beschluss des Präsidiums auf Antrag der Organe des RSB, der Vorstände der Untergliederungen oder der Vorstände der Vereine:
- bei Verstößen gegen die Satzung und Ordnungen des RSB
- bei Verstößen gegen die mit der Übertragung eines Wahlamtes einhergehenden Pflichten
- bei Verstößen gegen Beschlüsse und Anordnungen von Organen des RSB
Das Verbandsgericht 1. Instanz tagt nach Bedarf.
Mitglieder des Verbandsgerichts 1. Instanz sind:
- Sabine Ley,
- Jakob Bochem (Rechtsanwalt),
- Barbara Oesterbeck (Rechtsanwältin)
- Winfried Thiel
- Klaus Bruch
Um das Präsidium in den Ehrungsangelegenheiten zu entlasten und zu beraten, hat der Rheinische Schützenbund einen Ehrungsausschuss eingesetzt.
Der Ausschuss besteht aus fünf Mitgliedern, die vom Präsidium benannt und vom Gesamtvorstand bestätigt werden. Sie wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden sowie dessen Stellvertreter.
Der Ehrungsausschuss behandelt die Anträge zu folgenden Ehrungen:
- Ehrungen RSB
- Eintragung in das RSB Ehrenbuch
- Ehrenbrief mit Nadel
- Präsidentenmedaille
- Goldenes Ehrenwappen
- Ehrenring
- Ehrenmitgliedschaft
- Ehrungen DSB
- Goldene Verdienstnadel
- Ehrenkreuz Bronze
- Ehrenkreuz Silber
- Medaille am grünen Band
- Ehrenkreuz Gold
- Ehrenkreuz Gold Sonderstufe
- Goldenes Eichenblatt (nur Jugend)
- Ehrenring
- Ehrenmitgliedschaft
Der Ehrungsausschuss setzt bei seinen Beurteilungen strenge und korrekte Maßstäbe an. Er kann Anträge ablehnen oder auch zurückstellen. Im letzteren Fall bedarf es keiner Antragswiederholung.
Vorsitzender des Ehrungsausschusses: Frank Buchholz, Kontakt: vize-tradition-und-brauchtum@rsb2020.de
Stellvertreter: Werner Seifert
Der Finanzausschuss hat die Aufgabe den Schatzmeister in Finanzfragen zu beraten. Der Finanzausschuss trifft nur dann zusammen, wenn der Schatzmeister mit einem konkreten Beratungsbedarf an den Finanzausschuss herantritt.
Der Finanzausschuss besteht aus:
- dem Schatzmeister
- dem stellvertretenden Schatzmeister
- dem Geschäftsführer
- weiteren, vom Gesamtvorstand bestimmten, Personen
Ansprechpartner: Egon Beckmann (Schatzmeister), Kontakt: schatzmeister@rsb2020.de
Zur Förderung und Entwicklung der Gleichstellung im Rheinischen Schützenbund wurde vom Gesamtvorstand ein Gleichstellungsausschuss eingesetzt.
Der Gleichstellungsausschuss besteht aus:
- der Landesgleichstellungsbeauftragten
- der stellvertretenden Landesgleichstellungsbeauftragten
- den Bezirksdamenleiterinnen oder einer von ihr beauftragten Person
Der Gleichstellungsausschuss hat folgende Aufgaben:
- Förderung und Entwicklung der Gleichstellung im Landesverband
- Planung und Durchführung von sportlichen Maßnahmen und Veranstaltungen
- Entwicklung von Konzepten für die Gleichstellungsarbeit; z.B. Mitarbeit in Vereins-, Kreis- und Bezirksvorständen
- Hilfestellung und Unterstützung bei der Umsetzung der Konzepte in Kreisen und Bezirken
- Mitarbeitergewinnung in den Untergliederungen
- Erarbeitung von Maßnahmen zur Mitgliedergewinnung im Frauenbereich
- Zusammenarbeit mit den anderen RSB-Ausschüssen
- Teilnahme an Sitzungen, die frauenspezifische Belange behandeln; z.B. Deutscher Schützenbund und andere Organisationen, durch eine Beauftragte,
- Pflege der Kontakte mit den Landessportbünden entsprechend der Gebietszuständigkeit
- Der Gleichstellungsausschuss entscheidet über die Verwendung des im RSB-Haushalt ausgewiesenen Etats, der von der Landesgleichstellungsbeauftragten eigenständig verwaltet wird.
Der Gleichstellungsausschuss tagt einmal im Jahr.
Ansprechpartnerin: Hildegard Mehlkopf (Landesgleichstellungsbeauftragte), Kontakt: landesgleichstellungsbeauftragte@rsb2020.de
Zur Planung, Organisation und Durchführung von Aus- und Fortbildungen hat der Rheinische Schützenbund den Bildungsausschuss eingesetzt.
Der Bildungsausschuss besteht aus:
- einem beauftragten Präsidiumsmitglied
- den Lehrbeauftragten der Gebiete Nord / Mitte / Süd
- einem Beauftragten Leistungssport (VAL)
- einem Beauftragten Breitensport (Ausschuss Breitensport)
- einem Beauftragten Aus- und Fortbildung (Referent)
- einem Beauftragten der Jugendabteilung
- bei Bedarf werden weitere Vertreter der Fachbereiche in beratender Funktion hinzugezogen.
Der Bildungsausschuss wählt aus seinen eigenen Reihen den Lehrreferenten RSB sowie dessen Stellvertreter jeweils mit Beginn einer Legislaturperiode des RSB für vier Jahre.
Aufgaben des Bildungsausschusses:
- Erarbeiten von Konzeptionen der Aus- und Fortbildungsbereiche im RSB
- Gewährleistung der Durchführung von Aus- und Fortbildungen, die
- aus dem Waffenrecht abzuleiten sind
- durch übergeordnete Institutionen (z.B. Deutscher Schützenbund) als Lizenzaus- und fortbildungen an den RSB delegiert werden
- der Mitarbeiterqualifikation dienen
- Die Bildungsarbeit umfasst die Bereiche:
- Leistungssport
- Freizeit und Breitensport
- Kampfrichter
- Allgemeine Jugendarbeit
- Organisation
- Erteilung von Lizenzen auf Verbandsebene,
- Zulassung zu Aus- und Fortbildungen des RSB und übergeordneter Verbände und Bünde,
- Mitarbeit und Einflussnahme bei übergeordneten Aus- und Fortbildungsgremien,
- Zusammenarbeit mit und Unterstützung der Gremien des RSB,
- Einberufung des Arbeitskreises der Lehrbeauftragten der Bezirke, sofern dieser gebildet wurde bzw. vorhanden ist.
Der Bildungsausschuss tagt mindestens einmal im Jahr.
Anprechpartnerin: Birgit Moersheim (Vorsitzende Bildungsausschuss), moersheim@rsb2020.de
Zur Gewährleitung des Sportbetriebes sind die Sportleitung und der Sportausschuss unter der Leitung des Landessportleiters zwingend in der Satzung vorgeschrieben.
Die Landessportleitung besteht aus:
- dem Landessportleiter, ersatzweise einem seiner Stellvertreter,
- dem Landesjugendeiter, ersatzweise einem seiner Stellvertreter,
- der Landesdamenleiterin ersatzweise ihrer Stellvertreterin.
Die Landessportleitung muss sich gegenüber dem Präsidium bzw. gegenüber dem Sportausschuss des RSB hinsichtlich ihrer Arbeit verantworten.
Der Sportausschuss besteht aus:
- dem Landessportleiter als Vorsitzender und seinen Stellvertretern,
- dem Landesjugendleiter und seinem Stellvertreter,
- den drei Gebietssportleitern ersatzweise den Stellvertretern,
- den Bezirkssportleitern oder ihren beauftragten Vertretern,
- den vom Gesamtvorstand bestätigten Landesreferenten und dem Liga‑Leiter des RSB,
- der Landesdamenleiterin und ihre Stellvertreterin,
- dem Landesbeauftragten für den Leistungssport Schießen in Rheinland‑Pfalz oder seinem Vertreter, der im Gebiet des RSB wohnhaft ist,
- einem Vertreter des RSB in der Fachschaft Sportschießen beim Landessportbund Nordrhein‑Westfalen,
- einem Vertreter des Verbandsausschusses für Leistungssport (VAL),
- Projektleiter, die bei Bedarf eingesetzt werden.
Der Sportausschuss in Zusammenarbeit mit der Sportleitung sind zuständig für:
- die Beratung des Gesamtvorstandes in allen Fragen des Sportes, insbesondere für das Sportprogramm, den Zeitplan der Meisterschaften und die sportliche Breitenarbeit
- die Wahl, die Entgegennahme von Berichten, die Entlastung oder die Suspendierung (lt. GeO)
- der stellvertretenden Landessportleiter,
- der nicht sportartenspezifischen Landesreferenten und Sachbearbeiter z.B. Liga-Leiter Scheidet einer dieser Funktionsträger im Laufe seiner Amtsperiode aus, wird die Landessportleitung einen Nachfolger bis zur nächsten Sportausschusssitzung einsetzen. (Hinweis: die Landesreferenten der Sportarten: Armbrust, Bogen, Gewehr, lfd. Scheibe, Pistole, Vorderlader, Wurfscheiben werden (lt. Referentenordnung durchgeführt von den Bezirksreferentenausschüssen gewählt.
- die Projektleiter im Sport werden von der Landessportleitung eingesetzt
- die Zusammensetzung des Ligaausschusses
Der Sportausschuss wird mindestens einmal im Jahr einberufen.
Ansprechpartner: Norbert Zimmermann (Landessportleiter) landessportleiter@rsb2020.de
Im Ausschuss für Tradition und Brauchtum wurden 2017 alle Arbeitskreise die sich mit Tradition und Brauchtum im Rheinischen Schützenbund befassen, zusammengefasst.
In diesem Ausschuss werden Themen wie die Gestaltung der Schützentage, Jubiläen des RSB, das Stern- und Vogelschießen und der Förderpreis Tradition und Brauchtum besprochen und diskutiert. Der Ausschuss entwickelt neue Ideen, wie Tradition und Brauchtum zeitgemäß im Rheinischen Schützenbund bewahrt werden können.
Ansprechpartner: Frank Buchholz (Vizepräsident Tradition und Brauchtum), Kontakt: vize-tradition-und-brauchtum@rsb2020.de
Der Verbandsausschuss für Leistungssport (VAL) plant und organisiert den Leistungssport in den olympischen Disziplinen im Rheinischen Schützenbund. Ihm unterstehen die Landeskader in den Disziplinen Bogen, Flinte, Gewehr und Pistole. Die Landeskader werden von den Landestrainern geführt.
Mitglieder des VAL sind:
- der VAL-Vorsitzende, als Beauftragter der Landessportleitung,
- der Vertreter des VAL-Vorsitzenden,
- der Landessportleiter oder einer seiner Vertreter,
- der Beauftragte des Landesjugendvorstandes,
- die Landesdamenleiterin oder ihre Vertreterin,
- der Beauftragte der Referenten,
- der Beauftragte aller in den RSB-Landesleistungszentren und -stützpunkten tätigen Trainer
- der Beauftragte aller Stützpunktleiter,
- der Vertreter aus dem Gebiet Süd,
- die RSB-Landestrainer (z. Zt. Gewehr, Pistole, Bogen),
- ein Vertreter des Lehrausschusses.
Die Aufgaben des VAL sind:
- Kader- u. Förderkriterien für die jeweiligen Landeskader festlegen
- RSB-Kadermitglieder benennen
- Nominierungskriterien für Sichtungs-, Ausscheidungs- und Vergleichsschießen festlegen
- Leistungssportkonzeptes für den RSB nach den Richtlinien des DOSB/LSB erstellen und begleiten
- Betreuung der Landesleistungsstützpunkte und der dort tätigen Honorartrainern
- Zusammenarbeit mit den Leistungssportausschüssen der LSB Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz
- Zusammenarbeit mit der Fachschaft Sportschießen NRW und dem Beauftragten für den Leistungssport im Gebiet Süd, sowie den Fachverbänden für Sportschießen in Rheinland und Rheinhessen.
- die Durchführung von eigenen Trainerfortbildungen
- VAL-Etat erstellen und überwachen
Der VAL tagt mindestens einmal im Jahr.
Ansprechpartner: Achim Veelmann (VAL Vorsitzender)
Haben Sie Feedback für uns?
Schicken Sie uns einen Kommentar