Zum Hauptinhalt springen

Waffensachkunde: Online-Lehrgänge und –Prüfungen werden nicht erlaubt

Im Austausch mit dem NRW-Innenministerium hatte sich der Rheinische Schützenbund zuletzt für die Schaffung einer Möglichkeit zur Durchführung von Online-Lehrgängen und -Prüfungen im Bereich "Waffensachkunde" eingesetzt.

Vor dem Hintergrund, dass möglicherweise erneut Corona-Beschränkungen zu erwarten sind und es in den Vereinen einen Stau an Interessenten zur Teilnahme an Waffensachkunkelehrgängen gibt, legte der RSB dem Ministerium im Frühjahr hierzu ein eigens ausgearbeitetes Konzept vor, nach dem der Theorie-Teil der Lehrgänge in Waffensachkunde als Web-Seminar durchgeführt werden könnten. Der Praxis-Teil der Ausbildung sollte beim Vorliegen von Corona-Beschränkungen nach dem Konzept individuell in den Vereinen in Klein-Gruppen oder einzeln durchgeführt werden und von den Vereinen bescheinigt werden. Die Initiative des RSB ist zudem allerdings auch Teil einer internen Offensive zukünftig auch regulär mehr Lehrgänge im Online-Format anzubieten.

Laut Aussage des NRW-Innenministeriums schaltete sich allerdings in der Frage das Bundesinnenministerium ein, weil in der Frage eine bundeseinheitliche Lösung gefunden werden müsse. Nach einigen Abstimmungsrunden erhielt der RSB in dieser Woche nun die bedauerliche Nachricht, dass das Bundesinnenministerium die Initiative ablehnt und nicht genehmigt.

Nach Aussage des Bundesinnenministeriums werden in Deutschland allgemein zukünftig keine Online-Lehrgänge und keine Online-Prüfungen in Waffensachkunde zugelassen. Die Ausbildung hätte hinsichtlich der Sicherheit der Benutzung von Waffen derart hohes Gewicht, dass auch der Theorie-Teil der Ausbildung wie auch die Prüfung unabdingbar in Präsenz durchgeführt werden müsse.

Gleichzeitig teilte das Bundesinnenministerium mit, dass eine solche Initiative ausschließlich aus NRW vorgetragen wurde. Aus Sicht des NRW-Ministeriums könne hier mit dem Einbezug von weiteren Landesverbänden eine Möglichkeit für eine Initiative liegen.

Haben Sie Feedback für uns?

Ihr Kommentar wird verbandsintern an die zuständige Person/Gruppe weitergeleitet und nicht auf der RSB-Webseite veröffentlicht.