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Waffenrecht: Gesetz zur besseren Überprüfung von Waffenbesitzern

Das Bundeskabinett hat am 13. April 2021 einen vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen beschlossen. Bereits im Vorfeld des Beschlusses reagierte der Deutsche Schützenbund (DSB) mit einer Stellungnahme auf den Entwurf des BMI.

Mit dem Gesetz soll sichergestellt werden, „dass Antragsteller und Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse noch gründlicher auf ihre Zuverlässigkeit und persönliche Eignung überprüft werden.“ Zukünftig sollen Waffenbehörden bei der Zuverlässigkeitsprüfung zusätzlich zu den bereits bekannten Maßnahmen wie der Prüfung auf Vorstrafen oder extremistische Aktivitäten auch die örtliche Polizeidienststelle, das Bundespolizeipräsidium und das Zollkriminalamt einbeziehen. Darüber hinaus sind auch „Abfragen bei den Gesundheitsbehörden im Hinblick auf die körperliche und psychische Eignung der Waffenbesitzer vorgesehen.“

In seiner Stellungnahme, die unter diesem Bericht einzusehen ist, begrüßt der Deutsche Schützenbund zunächst ausdrücklich die Bestrebung des BMI, Extremisten, Kriminellen oder psychisch-kranken Personen den Zugang zu Waffen zu erschweren oder unmöglich zu machen. Die beschlossenen Maßnahmen zum Erreichen der Ziele hält der DSB allerdings „für nicht geeignet.“ So befürchtet man durch die Einbindung und Mitteilungspflicht aller Behörden ein „Bürokratiemonster“ mit zusätzlichen Kosten und deutlichen Einschnitten in die Persönlichkeitsrechte sowie den Datenschutz seiner Mitglieder. Zumal bei allem Aufwand „kein signifikanter Sicherheitsgewinn erkennbar ist.“ Bezüglich der Informationspflicht der Gesundheitsämter sieht der DSB „einen groben Verstoß gegen datenschutzrechtliche Regelungen und einen Eingriff in höchstpersönliche Rechte.“

„Statt die bestehenden Gesetze und aktuell verantwortlichen Behörden koordiniert und zielführend einzusetzen, blähen die neuen Vorschläge nur den Verwaltungsapparat auf und belasten unsere Mitglieder. Wir haben kein Gesetzes-, sondern ein Vollzugsdefizit“, positioniert sich DSB-Vizepräsident Walter Wolpert in einer entsprechenden Pressemitteilung auf der DSB-Homepage. Unterstützt wird diese Aussage in einer Mitteilung des „Forum Waffenrecht“, in der das Attentat von Hanau, das Hintergrund des Gesetzentwurfs ist, aufgegriffen wird. So sei der Attentäter zwischen 2002 und 2020 in 15 polizeilichen und staatsanwaltlichen Akten aufgetaucht. „Der Entzug seiner Waffenbesitzkarten oder eine psychiatrische Begutachtung wurden trotzdem nicht angeordnet, obwohl dies nach den bestehenden Regelungen zwingend notwendig gewesen wäre. Ausgerechnet mit diesem Fall von Behördenversagen begründet die Regierungskoalition nun eine notwendige weitere Verschärfung des Waffenrechts“, heißt es dort.

Der DSB kritisiert auch die kurze Frist von wenigen Tagen für eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf, obwohl das BMI erst Anfang März im Rahmen eines Sicherheitsgesprächs mit den anerkannten Schießsportverbänden mitgeteilt hatte, dass eine Anpassung des Gesetzes in der laufenden Legislaturperiode nicht geplant sei. Dennoch nutzte man selbstverständlich die Gelegenheit. Durch die Kontakte des Rheinischen Schützenbundes zu anderen sportbetreibenden Verbänden sowie zu den Jägern sind darüber hinaus auch noch weitere Stellungnahmen erfolgt.

Da das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, besteht die Hoffnung, dass der Bundesrat den Beschluss des Bundeskabinetts modifiziert. Daran wird aktuell gearbeitet.

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