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Vereinsbeitrag: Kein Anspruch auf Erstattung für Mitglieder

Der Sport- und Vereinsbetrieb ruht dieser Tage, doch die Zahlung der Vereinsbeiträge läuft weiter. Bei den Vereinen könnte nun die häufiger die Frage der Mitglieder auf Rückzahlung bereits geleisteter Beiträge aufkommen. Doch ist das überhaupt möglich?

Nach zwei Urteilen des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 01. Juli 2011 (Az. 3 U 147/09) und 22. August 2019 (Az. 3 U 151/17) wird der Beitrag aufgrund der Mitgliedschaft zur allgemeinen Unterstützung des Vereins und seiner Aktivitäten gezahlt. Die Mitgliedschaft in einem Verein begründet keine Ansprüche auf ein bestimmtes Angebot und drückt gemeinsam mit dem zu zahlenden Beitrag die Verbundenheit mit dem Vereinszweck aus. Daher besteht auch kein Anspruch auf Erstattung.

Vereine und ihre Mitglieder sind dazu angehalten, auch in Zeiten der Corona-Pandemie solidarisch zu agieren und sich gegenseitig die Treue zu halten.

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