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Umweltministerkonferenz beschließt Bleiverbot: RSB wendet sich an NRW-Umweltministerin

Ein mögliches Verbot von bleihaltiger Munition sorgt weiterhin für Gesprächsbedarf. Während der 96. Umweltministerkonferenz am 23. April 2021 haben die Umweltminister aller Bundesländer einstimmig beschlossen, zeitnah ein generelles nationales Verbot für die Verwendung von bleihaltiger Munition bei der Jagd und in Schießanlagen zu forcieren. Dies stößt beim Rheinischen Schützenbund in vielerlei Hinsicht auf Unverständnis und Ablehnung, weshalb sich der Verband nun an NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser gewandt hat.

In seinem Schreiben weist der RSB darauf hin, dass derzeit rund 450.000 Schützinnen und Schützen in Nordrhein-Westfalen und insgesamt 1,3 Millionen Mitglieder im Deutschen Schützenbund von einem Verbot von bleihaltiger Munition betroffen wären – mit fatalen Folgen bis hin zu einem Aus unserer Gewehr- und Pistolendisziplinen in Deutschland. Es wird in dem Beschluss der Umweltminister behauptet, dass vollumfänglich geeignete Alternativen zu bleihaltiger Munition vorhanden seien. So wird allerdings hauptsächlich auf die Jagd abgestellt. Für die Jagd gibt es in vielen Anwendungsbereichen zwischenzeitlich geeignete Blei-Substitute, da die Genauigkeit des Schussbildes auf die meisten Distanzen bei der Jagd nicht derart im Vordergrund steht wie beim Sportschießen.

Es wird allerdings verkannt, dass es beim Sportschießen in den Gewehr-, Pistolen- und insbesondere bei den Druckluftdisziplinen auf dem Markt keine bleifreie Ersatzmunition bzw. Geschosse gibt, die auch nur annähernd die Genauigkeit beim Trefferbild erzeugt wie bleihaltige Munition. Dies bedeutet, dass bei Wettbewerben nicht mehr der oder die „beste“ Sportler/in gewinnt, sondern derjenige, der das meiste Glück hat, wenn seine Geschosse den Weg zur höchsten Punktzahl finden - zufälligerweise. Auf internationaler Ebene, aber auch auf der Ebene des Breitensports in Deutschland, wären Wettkämpfe auf Leistungsniveau somit faktisch unmöglich.

Des Weiteren drückt der RSB seine Verwunderung darüber aus, dass der Beschluss der Umweltministerkonferenz weit über den derzeit vorliegenden Beschränkungsvorschlag der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) hinaus geht. Dieser sieht eine Ausnahmeregelung zur weiteren Verwendung von Bleimunition im Schießsport vor, sofern durch entsprechende Schutzvorkehrungen eine Bleiemission in die Umwelt minimiert beziehungsweise verhindert werden kann. Hierzu veröffentlichte der Rheinische Schützenbund bereits eine Stellungnahme (siehe Bericht vom 20.05.2021), die unter diesem Artikel nochmals angehängt ist.

Aufgrund der bereits signalisierten Unterstützung in dieser Thematik seitens der Staatskanzlei NRW und des NRW-Innenministeriums für die Schaffung eines Ausnahmetatbestandes für das Sportschießen, erscheint das Verfahren des Umweltministeriums umso irritierender. Daher äußert der RSB diesem gegenüber die eindringliche Bitte, seine Positionierung hinsichtlich eines Generalverbots des Verkaufs bleihaltiger Munition zu überdenken und von der gefassten Beschlusslage zurückzutreten – im Interesse der zahlreichen Schießsportlerinnen und -sportler.

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