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Transparenzregister: Verfahren zur Gebührenbefreiung

Um sich von der Gebühr zu befreien, die der Bundesanzeiger-Verlag für einen Eintrag gemeinnütziger Vereine in das Transparenzregister erhebt, empfiehlt der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB), kurzfristig eine Gebührenbefreiung beim Transparenzregister zu beantragen.

Ferner teilt der DOSB in einem offiziellen Schreiben, das als Anlage unter diesem Artikel zur Verfügung steht, mit, dass jeder Verein einen eigenen Antrag auf Gebührenbefreiung stellen muss. Wichtig: Die Frist hierfür ist der 31. Dezember 2020!

Der Antrag ist formlos an gebuehrenbefreiung@transparenzregister.de zu stellen und sollte einen aktuellen Freistellungsbescheid sowie einen Vereinsregisterauszug enthalten. Diese Formulare können notfalls aber auch noch nachgereicht werden.

Weitere Informationen können Sie dem beigefügten Schreiben entnehmen.

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