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Sportbund Rheinland und ARAG erweitern den Sportversicherungsvertrag

Die folgende Meldung ist eine Vorab-Information: Durch die vom Sportbund Rheinland und der ARAG unterzeichnete Vereinbarung profitieren die Vereine im Gebiet Süd innerhalb des SBR von zusätzlichen Leistungen.

Die Erweiterung des Sportversicherungsvertrages mit Wirkung vom 1. Januar 2020 beinhaltet eine erstmalige Absicherung des privaten Haftungsrisiko der Vereinsvorstände. Die obligatorisch enthaltene D&O-Versicherung schützt die persönlich haftenden Vorstände bei Schadensersatzforderungen, die sich aus fahrlässigem oder auch groß fahrlässigem Handeln des Vorstandes ergeben können. Das Privatvermögen ist damit gegen etwaige Ansprüche bis zu einer Summe von 125.000 Euro geschützt.

Darüber hinaus ist auch über die ebenfalls obligatorische Vermögenschadenshaftpflichtversicherung das Vereinsvermögen bei fehlerhaftem Handeln von ehrenamtlich Tätigen geschützt, wenn dem Verein damit ein finanzieller Schaden zugefügt wird. Zu guter Letzt ist zudem die Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Mietschäden erhöht und die Leistungen in der Unfallversicherung neu geordnet worden. Aufgrund der vielen neuen Zusatzleistungen brauchen die Vereine allerdings keine große Beitragserhöhung zu befürchten. Laut des Sportbund Rheinland handelt es sich hier lediglich um maximal 8 Cent pro Mitglied und Jahr – eine genaue Information erfolgt in Kürze über den SBR, da die genaue Höhe der Beitragserhöhung noch nicht feststeht.

Weitere Informationen erhalten unter nachfolgendem Link zur Webseite des Sportbund Rheinland.

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