Schützenausweise: Versandtermine bei Anträgen und Änderungen
Für die Versendung von Schützenausweisen für Neumitglieder und Änderungen hat die Geschäftsstelle des Rheinischen Schützenbundes nachfolgende Termine für das Jahr 2021 festgelegt.
Bei Änderung der sog. kritischen Felder (Vorname, Nachname, Geburtsdatum) und der damit einhergehenden Bestellung eines neuen kostenpflichtigen Schützenausweis für Ihr Mitglied, denken Sie bitte daran, dass Sie den Passantrag mit dem originalen Schützenausweis an die Geschäftsstelle senden. Ohne diesen Antrag wird kein Neudruck eines Schützenausweises vorgenommen.
Bei Sportlern, die an Wettkämpfen teilnehmen, müssen die Angaben auf dem Schützenausweis mit den Angaben auf dem jeweiligen Personalausweis übereinstimmen. Ist dies nicht der Fall, ist der zu ändernde Schützenausweis wie auch bei einer Änderung der Startberechtigung ebenfalls im Original zusammen mit dem Antrag vorzulegen.
Versand der Schützenausweise
Zeitraum | Versand |
1. Quartal | Anfang April 2021 |
2. Quartal | Anfang Juli 2021 |
3. Quartal | Anfang Oktober 2021 (inkl. Änderungen für das Sportjahr 2022) |
4. Quartal | Anfang Januar 2022 |
(Änderungen vorbehalten)
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