Zum Hauptinhalt springen

RSB appelliert an Untergliederungen und Vereine, sportliche und soziale Kontakte bis auf Weiteres einzustellen

Staatlichen und kommunalen Aufforderungen und Empfehlungen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus solle auf allen Ebenen Folge geleistet werden.

Die Ausbreitung des Coronavirus verläuft in Deutschland und insbesondere im Bundesland NRW weiterhin sehr dynamisch. Eine Verlangsamung der Verbreitung ist das wichtigste Ziel aller Verantwortlichen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene. Dies haben die gestrige Pressekonferenz der Bundeskanzlerin mit der Ministerpräsidentenkonferenz und die Pressekonferenz des NRW-Ministerpräsidenten sehr deutlich gemacht.

Folgende wichtigsten Aufforderungen und Maßnahmen wurden verkündet:

  • die Aufforderung, sämtliche nicht unbedingt notwendigen Veranstaltungen abzusagen,
  • die Aufforderung, Sozialkontakte weitgehend einzuschränken,
  • die Ankündigung, dass ab Montag bis vorläufig zum 19. April Kindertagestätten, Schulen und Universitäten ihren Betrieb weitgehend einstellen werden.

Der Rheinische Schützenbund nimmt dies schweren Herzens zum Anlass, seine Untergliederungen und Mitgliedsvereine eindringlich darum zu bitten, sich an diesen Maßnahmen auch im sportlichen und sozialen Vereinsbetrieb zu orientieren und alle nicht absolut notwendigen Veranstaltungen und sozialen Kontakte bis auf Weiteres einzustellen. Die Eindämmung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus sollte unser - im Sinne unserer Fürsorge und gesamtgesellschaftlichen Verpflichtung - derzeit wichtigstes Ziel sein. Der Landessportbund NRW hatte sich heute bereits in einem gleichlautenden Appell an die Fachverbände gewendet.

Der Zeitraum, in dem diese Einschränkungen des Vereinslebens wirksam sein sollten, richtet sich an der Geschwindigkeit der weiteren Ausbreitung des Coronavirus und an den weiteren staatlichen Maßnahmen und Empfehlungen. Aus diesem Grund ist kein genaues Enddatum zum heutigen Tag absehbar.

Es bleibt dabei, dass wir als Rheinischer Schützenbund keine Vorgaben für alle Sporttreibenden, Sportveranstalter, Untergliederungen und Vereine machen können. Rechtlich verantwortlich bleiben die einzelnen Anbieter, Veranstalter und Behörden. Gleichwohl appellieren wir an alle Akteure im organisierten Sport, ihrer gesellschaftlichen Verantwortung in dieser schwierigen Situation gerecht zu werden und ihren Beitrag dazu zu leisten, dass die Ausbreitung des Coronavirus in NRW verlangsamt wird.

Haben Sie Feedback für uns?

Ihr Kommentar wird verbandsintern an die zuständige Person/Gruppe weitergeleitet und nicht auf der RSB-Webseite veröffentlicht.