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RLP: Landesregierung verlängert Soforthilfeprogramm für Vereine

Wie die Landesregierung Rheinland-Pfalz mitteilte, wird das Soforthilfeprogramm "Schutzschild für Vereine in Not" bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Somit können Vereine, die durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie in Liquiditätsprobleme geraten sind, auch im kommenden Jahr bis zu 12.000 Euro Soforthilfe erhalten.

"Wir stehen unseren Vereinen zur Seite. Die Verlängerung des Soforthilfeprogramms soll ihnen Sicherheit geben in einer für alle unsicheren Situation", so Ministerpräsidentin Malu Dreyer zur Verlängerung der Hilfestellung für Vereine. Gemäß § 53 der Landeshaushaltsordnung (LHO) Rheinland-Pfalz, enthält das Programm Soforthilfen in Form von Billigkeitsleistungen, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Vereine, die schon im Jahr 2020 Soforthilfe aus dem Programm erhalten haben, können auch 2021 erneut einen Antrag über den Schutzschild stellen, falls weiterhin Liquiditätsengpässe bestehen sollten. Insgesamt stellt die Landesregierung RLP 10 Millionen Euro zur Verfügung.

Antragsberechtigt sind gemeinnützige und andere steuerbegünstigte Vereine, die ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben und die infolge der Pandemie einer akuten Existenzbedrohung ausgesetzt sind. Soforthilfen können unter anderem für Miet- und Pachtkosten, Betriebskosten, notwendige und unabwendbare Instandhaltungen, laufende Kredite und Darlehen oder vertraglich gebundene Honorare beantragt werden.

Weitere Informationen zum Soforthilfeprogramm "Schutzschild für Vereine in Not" der Landesregierung Rheinland-Pfalz finden Sie unter www.wir-tun-was.rlp. Auch der Landessportbund Rheinland-Pfalz berichtet unter www.lsb-rlp.de stets mit aktuellen Vereinsinformationen rund um die Corona-Pandemie.

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