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NRW und RLP: Richtlinien für den Sportbetrieb (Stand: 22.03.2021)

Nach der Veröffentlichung des Bund-Länder-Beschlusses vom 03. März 2021 haben auch die Länder Nordrhein-Westfalen (NRW) und Rheinland-Pfalz (RLP) ihre Corona-Verordnungen aktualisiert und angepasst. Die Fortführung der Öffnungsschritte ist von den Landesregierungen wegen der steigenden Inzidenzzahlen bis auf Weiteres verschoben worden. Nachfolgend schildern wir die für den Sport relevanten und gültigen Regeln in NRW und RLP:

Nordrhein-Westfalen:

Der Schieß- und Bogensport ist in NRW derzeit laut der Coronaschutzverordnung mit Gültigkeit ab dem 12. März 2021 lediglich in folgenden Fällen und nur auf Außensportanlagen erlaubt:

  • Personen allein
  • Zwei Personen zusammen (auch ohne Abstand)
  • Beliebig viele Personen aus einem Hausstand (auch ohne Abstand)
  • Maximal 5 Personen aus zwei verschiedenen Hausständen (auch ohne Abstand)
  • Gruppen von bis zu 20 Kindern im Alter bis einschließlich 14 Jahre (auch ohne Abstand)

Die Anleitung eines Einzelsportlers durch eine/n Trainer/in ist möglich. Die genannten Kindergruppen dürfen durch maximal 2 Aufsichtspersonen betreut werden. Die Verantwortlichen der Außensportanlagen haben den Zugang zur Einrichtung so zu beschränken, dass unzulässige Nutzungen ausgeschlossen sind. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, von Sportanlagen ist unzulässig.

Kreise und kreisfreie Städte, in denen die Zahl der Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen bezogen auf 100 000 Einwohner (7-Tages-Inzidenz) nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit nachhaltig und signifikant über einem Wert von 100 liegt, prüfen die Erforderlichkeit über die Verordnung hinausgehender zusätzlicher Schutzmaßnahmen und können diese im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales anordnen. Die Regelungen sind in diesem Fall bei den örtlichen Behörden zu erfragen.

Rheinland-Pfalz:

Der Schieß- und Bogensport ist in RLP laut der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung derzeit in folgenden Fällen und nur im Freien/auf Außensportanlagen erlaubt:

  • Kontaktfreies Training einzeln oder im Rahmen der Kontaktbeschränkungen (Zwei Hausstände mit insgesamt maximal 5 Personen)
  • Kontaktfreies Training in kleinen Gruppen bis maximal 10 Personen und einer Trainerin oder einem Trainer unter Einhaltung des Abstandsgebotes
  • Training in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und einer Trainerin oder einem Trainer

Für die Punkte 2 und 3 gilt die Pflicht zur Kontakterfassung! Zuschauerinnen und Zuschauer sind nicht zugelassen; ausgenommen sind Verwandte ersten und zweiten Grades bei der sportlichen Betätigung Minderjähriger. Die Nutzung der Sportanlagen hat nur unter Einhaltung von Hygienekonzepten zu erfolgen. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und Duschen, ist nicht zulässig. Die Einzelnutzung von Toilettenräumen ist gestattet.

Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner in Rheinland-Pfalz bzw. in den Landkreisen/kreisfreien Städten an drei aufeinander folgenden Tagen von unter 50 wieder auf über 50 bzw. über 100 Neuinfektionen an, so müssen die Landkreise/kreisfreien Städte lokal in Abstimmung mit dem zuständigen Landesministerium zusätzliche Kontaktbeschränkungen in Form von Allgemeinverfügungen beschließen, die auch für den Sport gelten. Die RLP-Landesregierung hat hierzu zusätzlich zur 18. Corona-Bekämpfungsverordnung zwei Muster-Allgemeinverfügungen veröffentlicht, die unter diesem Bericht einzusehen sind. Die genauen Regelungen sind allerdings unbedingt bei den örtlich zuständigen Behörden des Landkreises/kreisfreien Stadt zu erfragen!

Ebenfalls angehängt ist die aktuellste Auslegungshilfe der Corona-Bekämpfungsverordnung. Ihr zufolge ist der Schießsport und die Öffnung der Schießsportanlagen nur unter den oben genannten Auflagen gestattet (im Freien/Kontaktbeschränkung etc.)

Die aktuellen Inzidenzwerte der Bundesländer finden Sie unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Fallzahlen.html.

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