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NRW: Sport unter freiem Himmel mit Einschränkungen wieder möglich

Die neue Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen mit Gültigkeit ab dem 22. Februar 2021 sieht eine erste Lockerung für den Sportbetrieb vor. So ist der Freizeit- und Amateursport zwar weiterhin grundsätzlich untersagt, doch es gibt vereinzelte Ausnahmen.

In § 9 Absatz 1 der neuen Verordnung heißt es nun:

„Ausgenommen von dem Verbot ist (…) der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht. Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die (…)  gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.“

Die Neuregelung ermöglicht somit die Ausübung des Schieß- und Bogensports unter freiem Himmel und ohne Abstandsgebot für Einzelpersonen oder zwei Personen zusammen (feste Partner, es darf nicht gemischt werden) oder mehr als zwei Personen aus einem Hausstand. Eine Anleitung durch einen Übungsleiter oder Trainer ist unter Beachtung der Regelung zu den Gruppengrößen erlaubt. Befinden sich weitere Personen oder Gruppen auf der offenen Sportanlage, so ist zu diesen ein Sicherheitsabstand von mindestens 5 Metern einzuhalten. Die für die Sportstätten Verantwortlichen haben den Zugang zur Einrichtung so zu beschränken, dass unzulässige Nutzungen ausgeschlossen sind und die Einhaltung der Mindestabstände gewährleistet ist.

Darüber hinaus ist mit der neuen Coronaschutzverordnung auch das Training der offiziell gelisteten Sportlerinnen und Sportler der Bundes- und Landeskader in den olympischen, paralympischen, deaflympischen und nicht-olympischen Sportarten an den nordrhein-westfälischen Bundestützpunkten, Landesleistungsstützpunkten und an verbandszertifizierten Nachwuchsleistungszentren erlaubt – natürlich unter Beachtung der allgemeinen Regeln der Verordnung und anderer Rechtsvorschriften (§9 Absatz 4).

In Rheinland-Pfalz gibt es bisher noch keinen entsprechenden Hinweis auf mögliche Lockerungen im Sportbetrieb.

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