Zum Hauptinhalt springen

NRW: Investitionspakt zur Förderung von kommunalen Sportstätten

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat zur Erneuerung und Modernisierung von kommunalen Sportstätten einen Programmaufruf für die Jahre 2020 und 2021 gestartet.

Das voraussichtliche Gesamt-Programmvolumen beläuft sich für das Jahr 2020 auf 47 Millionen Euro und für 2021 auf 31 Millionen Euro. Diese Finanzhilfen können eingesetzt werden für:

  • Gebäude und Einrichtungen, die zur Ausübung von einer oder mehreren Sportarten dienen
  • Anlagen für den Breitensport, die die körperliche Fitness, den Ausgleich von Bewegungsmangel sowie den Spaß am Sport befördern.

Förderfähig ist

  • Innerhalb von Programmgebieten der Städtebauförderung die bauliche Modernisierung und Erweiterung von Bestandsgebäuden, insbesondere die energetische Ertüchtigung der sportlichen Infrastruktur;
  • Außerhalb von Programmgebieten der Städtebauförderung die bauliche Modernisierung und Erweiterung von Bestandsgebäuden, insbesondere die energetische Ertüchtigung der sportlichen Infrastruktur, wenn ein besonderer Bedarf besteht und so die Erreichung der mit dem Investitionspakt verfolgten Ziele sichergestellt wird;
  • Im Falle der Unwirtschaftlichkeit einer Sanierung der Ersatzneubau innerhalb und außerhalb von Gebieten;
  • Darüber hinaus der Neubau innerhalb bestehender Programmgebiete der Städtebauförderung, wenn dort nachweislich notwendige Infrastrukturen im Sinne dieses Investitionspaktes fehlen.

Weitere Informationen zum Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten finden Sie in dem unter diesem Artikel angehängten PDF-Dokument.

Haben Sie Feedback für uns?

Ihr Kommentar wird verbandsintern an die zuständige Person/Gruppe weitergeleitet und nicht auf der RSB-Webseite veröffentlicht.