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LSB NRW: Noch bis zum 31.05.2023 Förderanträge stellen

Auch im Haushaltsjahr 2023 stellt die Staatskanzlei des Landes NRW wieder Sportfördermittel zur Verfügung. Die Antragstellung für nachfolgenden Förderprogramme ist noch bis zum 30.05.2023 über das LSB-Förderportal möglich.

Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen

Im Jahr 2023 stellt die Staatskanzlei des Landes NRW 7,56 Millionen Euro für die Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen zur Verfügung. Das Geld ist für Übungsleiter*innen vorgesehen, die sich vorrangig in Kinder- und Jugendgruppen um die Nachwuchsförderung kümmern.

Vor dem Hintergrund der Pandemie-bedingten Einschränkungen im Aus- und Fortbildungsbetrieb des organisierten Sports werden in 2023 auch Übungsleitungen berücksichtigungsfähig, deren Lizenzen bei Antragstellung ausgelaufen sind oder in 2023 auslaufen. Die entsprechenden Lizenzen sind im Jahr 2023 zu verlängern.

  • Weitere Infos zur Förderung der Übungsarbeit finden Sie hier.

1000x1000 – Anerkennung für den Sportverein

Für das Landesprogramm stehen im Jahr 2023 wieder Haushaltsmittel zur Förderung des Engagements der Sportvereine in Höhe von zwei Millionen Euro zur Verfügung.

Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2023 – 31.12.2023 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem von insgesamt acht Förderschwerpunkten zuordnen lassen.

  • Weitere Infos zu "1000x1000" finden Sie hier.

Soforthilfe Sport: Krisenhilfe Energie

55 Millionen Euro Krisenhilfe werden für Sportvereine, Fachverbände und Bünde in NRW aus Mitteln des Landes NRW bereitgestellt. Hiermit soll eine Fortführung des Vereinsbetriebs mit Blick auf die deutlich gestiegenen Energiepreise gesichert werden.  Erhöhte Ausgaben sowohl für Strom, Wärme als auch für Nutzungsentgelte im Zeitraum vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2023, die tatsächlich durch die gestiegenen Energiepreise begründet sind, werden über das Hilfsprogramm abgemildert. Für die Antragsstellung muss ein Nachweis zur Gemeinnützigkeit vorliegen. Weitere Informationen lesen Sie in den Förderrichtlinien zum Hilfsprogramm des Landes NRW.

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