Zum Hauptinhalt springen

LSB NRW: Bestandserhebung 2021 für Vereine

Vereine können bis zum 28.02.2021 die aktuellen Mitgliedszahlen online über die Vereinsverwaltung an den Landessportbund NRW melden.

Ab sofort können Vereine die aktuellen Mitgliedszahlen (Bestandserhebung) wieder online über die Vereinsverwaltung an den Landessportbund NRW melden. Die Erfassung der Daten für 2021 ist bis zum 28. Februar 2021 möglich.

Als zentrales Instrument des organisierten Sports dient die Bestandserhebung nicht nur dazu, die Zahl der Vereinsmitglieder in NRW zu ermitteln, sondern sie dient der Sportentwicklung insgesamt. Durch ihre Teilnahme erfüllen die Sportvereine die Voraussetzung, finanzielle Zuschüsse und Fördermittel des Landessportbundes NRW zu beantragen.

Tipp: Insbesondere für größere bzw. Mehrspartenvereine ist der Einsatz einer Vereinsverwaltungssoftware von Vorteil. Die Daten können dann über eine Schnittstelle einfach importiert werden. Welche Vereinssoftware über die passende Schnittstelle verfügt sowie alle weiteren Infos rund um das Thema Bestandserhebung und die Erklär-Videos finden Sie hier:

Auch wenn der aktive Sport in den Vereinen leider derzeit weitgehend ruhen muss, ist die Meldung ihrer Vereinsdaten wie in jedem Jahr notwendig. Die Erfassung Ihrer Daten ist sowohl aus statistischen Gründen erforderlich als auch notwendig, um Grundlagen für die Erhebung von Beiträgen und Gebühren zu erhalten. Gleichfalls kann Ihr Verein nur Fördermittel oder Zuschüsse des LSB NRW bzw. des Landes NRW in Anspruch nehmen, wenn Sie die Meldung Ihrer Mitgliederzahlen bis zum angegebenen Datum abgegeben haben.

Falls Sie nicht melden, werden für die Bestandserhebung die Zahlen aus dem Vorjahr übernommen. Dann besteht für Ihren Verein keine Möglichkeit, Fördermittel bzw. Zuschüsse für das Jahr 2021 zu beantragen!

Auch der Rheinische Schützenbund führte vor kurzer Zeit eine Bestandserhebung durch, die in erster Linie nicht mit der Bestandserhebung des LSB NRW in Verbindung steht. Dennoch müssen auch alle Mitglieder des Rheinischen Schützenbundes beim LSB NRW gemeldet sein. Aus rechtlicher Sicht hinsichtlich des Datenschutzes ist diesbezüglich nichts zu befürchten.

Haben Sie Feedback für uns?

Ihr Kommentar wird verbandsintern an die zuständige Person/Gruppe weitergeleitet und nicht auf der RSB-Webseite veröffentlicht.