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Lockerungen für den Schieß- und Bogensport in Rheinland-Pfalz mit dem 4. Öffnungsschritt

Staatssekretär Randolf Stich sagte im Gespräch mit dem Rheinischen Schützenbund Unterstützung zu.

Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hatte am 05.03.2021 im Anschluss an die fünf-stufige Öffnungsstrategie der Regierungschefinnen und -chefs der Bundesländer gemeinsam mit der Bundeskanzlerin eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung veröffentlicht, in der im nun geltenden 3. Öffnungsschritt mit Wirkung zum 08.03.2021 erste Lockerungen für den Sportbetrieb im Außenbereich festgelegt wurden.

Für den Schießsport bedeutet dies in Rheinland-Pfalz, dass seit Montag dieser Woche wieder unter Einhaltung der weiterhin bestehenden Hygiene-Vorschriften unter freiem Himmel mit bis zu 10 Personen kontaktfrei beispielsweise Bogensport im Freien und auf nicht-überdachten Schießständen (z.B. Flintenstände) trainiert werden kann (wir berichteten).

Auf Initiative von RSB-Vizepräsidentin Manuela Göbel lud die rheinland-pfälzische Landtagsabgeordnete und RSB-Schützin Frau Ingeborg Sahler-Fesel am 10.03.2021 zu einer Telefonkonferenz zu der Schießsport-spezifischen Frage des Umgangs mit den anstehenden weiteren Öffnungsschritten mit dem zuständigen Staatssekretär im Innenministerium Rheinland-Pfalz, Herrn Randolf Stich, ein. Vizepräsidentin Manuela Göbel hatte sich bereits seit geraumer Zeit darum bemüht, die Sportart-spezifischen Besonderheiten des Schießsports in eine mögliche Lockerungsstrategie des Landes Rheinland-Pfalz einfließen zu lassen. An der Telefonkonferenz nahmen neben Staatssekretär Stich und Frau Sahler-Fesel MdL ebenfalls Herr Stefan Christmann vom Referat Sport des Innenministeriums sowie seitens des Rheinischen Schützenbundes Präsident Willi Palm, Vizepräsidentin Manuela Göbel, Geschäftsführer Uwe Pakendorf sowie Dr. Michael Uth als Schießleiter der St. Seb. Schützenbruderschaft Ehrang 1480 e.V. und praktizierender Arzt teil.

Nach einer Einführung in die Problemlage von Vizepräsidentin Manuela Göbel zeigte Staatssekretär Randolf Stich Verständnis für das Anliegen des Rheinischen Schützenbundes, stellte jedoch nachvollziehbar dar, dass man innerhalb des jetzt geltenden 3. Öffnungsschritts seitens der Landesregierung Rheinland-Pfalz in enger Anlehnung an die Beschlüsse der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten gemeinsam mit der Bundeskanzlerin keinen Spielraum für Änderungen der bestehenden Verordnung habe. Im bestehenden Lockerungsschritt habe man sich bewusst dazu entschlossen, ganz wenige Bereiche des öffentlichen Lebens wieder zu öffnen. Der Staatssekretär erläuterte ebenfalls die Systematik der Öffnungsstrategie, die jedoch immer auch Rückfallschritte vorsehe, sobald die 7-Tage-Inzidenz in einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten die Schwellenwerte von 50 und 100 an drei aufeinander folgenden Tagen überschreiten würde (wir berichteten). Derzeit entwickle sich allerdings die Inzidenzlage in Rheinland-Pfalz stabil unter 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner, weshalb man im Bundesland im aktuellen Öffnungsschritt die weitestgehenden Lockerungsmöglichkeiten ausgeschöpft habe, die in anderen Bundesländern nicht flächendeckend möglich seien.

Nach ausführlicher Diskussion und Erläuterung der Bauweise von offenen, teilgedeckten und geschlossenen Schießständen, Funktionsweise der auf geschlossenen Ständen Schießstand-rechtlich vorgeschriebenen Lüftungsanlagen sowie der angewandten Hygienekonzepte durch die Vertreter des Rheinischen Schützenbundes, zeigte sich Staatssekretär Stich davon überzeugt, dass man bei anhaltend niedriger Inzidenzlage im 4. Öffnungsschritt den Belangen des Schießsports Rechnung tragen könne. Im Zuge der beabsichtigten weiteren Lockerungen im Falle einer stabilen 7-Tage-Inzidenz, bei der auch kontaktfreier Sport im Innenbereich voraussichtlich ohne Personenbeschränkung vorgesehen sei, werde man auf die Besonderheiten des Schießsports mit guten Möglichkeiten zur Wahrung von Hygiene, Abstand und ausreichender Lüftung berücksichtigen. Zu bedenken gab Staatssekretär Stich allerdings, dass bei einem Anstieg der 7-Tage-Inzidenz über 50 Neuerkrankungen je 100.000 Einwohner im 4. Öffnungsschritt die Auflage zur Vorlage eines negativen Schnelltests bei der Sport-Ausübung notwendig werde.

Seitens der Vertreter des Rheinischen Schützenbundes wurde allerdings auch zu bedenken gegeben, dass es im vergangen Jahr bei den vollzogenen Lockerungsschritten in den Reihen des Schießsports zu Unmut gekommen sei, weil im weiteren Verlauf selbst Körperkontakt in Kontaktsportarten wieder möglich geworden sei, jedoch auf Schießständen mit sehr gut einhaltbaren Hygienevorschriften und ausreichender Luftzirkulation am Schießstand weiterhin das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern zwischen den Schützen eingehalten werden musste. Dies führte in den meisten Fällen dazu, dass nur die Hälfte der Standkapazitäten nutzbar waren und insbesondere Wettkämpfe logistisch erschwert wurden. Im 5. Öffnungsschritt werde aus Sicht des Rheinischen Schützenbundes wieder eine entsprechenden Verordnungslage befürchtet. Staatssekretär Stich zeigte für diese Problematik der Ungleichbehandlung von Sportarten großes Verständnis und bot an, vor dem 5. Öffnungsschritt ein erneutes Gespräch mit dem Rheinischen Schützenbund hinsichtlich einer Berücksichtigung der Besonderheiten des Schießsports führen zu wollen.

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