Zum Hauptinhalt springen

Gesamtvorstand beschließt Absage der Landesverbandsmeisterschaften (LVM) 2021

Die anscheinend nie endende Covid19-Pandemie mit ihren in den letzten Tagen ansteigenden Inzidenzwerten, lässt die Hoffnung bei den Mitgliedern des Gesamtvorstandes (GV) des Rheinischen Schützenbundes (RSB) schwinden, dass mit einer Aufnahme eines regelmäßigen Trainings- und Wettkampfbetriebs, auch auf geschlossenen Schießsportanlagen, in den nächsten 4 Wochen zu rechnen ist. Aus diesem Grund hat sich der Gesamtvorstand in seiner Sitzung am 21.März 2021, die in Form einer Videokonferenz stattgefunden hat, mehrheitlich dafür ausgesprochen, die Landesverbandsmeisterschaften (LVM) 2021 zum jetzigen Zeitpunkt offiziell abzusagen. Hiervon ausgenommen sind z.Zt. die LVM 2021 im Bogenbereich (im Freien, 3D und Feldbogen). Aktuell liegen die Inzidenzwerte in 14 der 15 Landkreise, in denen mindestens ein Austragungsort der LVM liegt, bei über 50.

In seinem Bericht über die seit Wochen laufenden Vorbereitungen und der Organisation der LVM 2021, die teilweise in einer dezentralen Art und Weise geplanten waren, ging der Landessportleiter, Norbert Zimmermann, auf weitere Unwägbarkeiten ein. Die Terminierung der vielen Wettkampftage verlief zunächst vielversprechend. Die offizielle Absage eines Standbetreibers führte dazu, dass der Terminplan noch einmal überarbeitet werden musste und man zunächst alternative Wettkampfstätten finden konnte. Da es sich bei den für die LVM zur Verfügung stehenden Schießständen oftmals auch um städtische Schießsportanlagen handelt, sind hier Zusagen über die tatsächliche Nutzung durch die zuständigen Ordnungsbehörden erst kurz vor den jeweiligen Wettkampftagen zu erwarten. Je nach Lage wird davon auszugehen sein, dass dann auch unmittelbar vor Beginn der Wettkämpfe ein Nutzungsverbot ausgesprochen wird.

Bei der Einteilung der seitens der Bezirke an den Landesverband gemeldeten Starterinnen und Starter sind die Landesreferenten aufgrund der vorgeschriebenen Abstandregelung von 1,50 m davon ausgegangen, dass jeweils nur die Hälfte der zur Verfügung stehenden Schießstände genutzt werden können. Dies hatte zur Folge, dass 5.526 von 8.546 gemeldeten Starts für die LVM 2021 hätten zugelassen werden können (im Jahr 2019 waren 8.435 von 10.598 Starts zugelassen worden). Im Weiteren sind in einigen Disziplinen/Klassen die Limitzahlen im Vergleich zur LVM 2019 so anzuheben, dass sie sich den Limitzahlen der Deutschen Meisterschaften (DM) 2019 nähern.

Neben den teilnehmenden Schützen*innen haben die Verantwortlichen des Landesverbandes insbesondere auch eine Fürsorgepflicht gegenüber den vielen ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen, die sich den ganzen Tag in den Dienst der Schützen*innen stellen.

Bei der Entscheidungsfindung sind auch die Unwägbarkeiten, die sich durch die Teilnahme von nur geimpften Schützen*innen, sowie die Durchführung von Schnell- und Selbsttests mit ins Gespräch gebracht worden.

Der Landessportleiter wird in absehbarer Zeit die Vereine, Kreise und Bezirke über die weitere detaillierte Vorgehensweise der Weitermeldung der Schützen*innen, die an den DM 2021 teilnehmen möchten, informieren.

Für weitere Fragen steht der Landessportleiter zur Verfügung.

Haben Sie Feedback für uns?

Ihr Kommentar wird verbandsintern an die zuständige Person/Gruppe weitergeleitet und nicht auf der RSB-Webseite veröffentlicht.