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ECHA -Ban of lead in outdoor shooting - REACH-Beschränkungsverfahren zur Verwendung von Blei in der Munition bei der Jagd, beim Freiluftsportschießen sowie beim Angeln

ECHA - European Chemicals Agency

REACH steht für „Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals“ (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe). Die REACH-Verordnung trat am 1. Juni 2007 in Kraft.

Kurze Zusammenfassung der Maßnahmen:

Die ECHA hat ihren Vorschlag zur Beschränkung der Verwendung von Blei in Munition für die Jagd und das Sportschießen im Freien sowie für die Fischerei veröffentlicht. Zu sehen als Video unter:

https://echa.europa.eu/de/-/consultation-on-the-restriction-proposal-of-lead-in-outdoor-shooting-and-fishing

Die ECHA betont, dass sie die Jagd und das Sportschießen nicht abschaffen will. Jedoch wird die umweltoffene Verwendung von Bleigeschossen (ab einem Bleigehalt von mehr als 0.3% [30g Blei pro 100g Geschoss]) reglementiert, um die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu schützen.

Grundsätzlich sind Indoor-Schießanlagen in privater oder in der Hand von Vereinen und anderen juristische Personen sowie militärischer und polizeilicher Gebrauch von Bleigeschossen unberücksichtigt geblieben und sind nicht Ziel der vorgeschlagenen Einschränkungen der ECHA. Die Maßnahmen betreffen nur das Verschießen von Bleischrot, Bleigeschossen und Geschosse für Druckluftwaffen im Freien.

Starke Einschränkungen müssen besonders die Jäger und Wurfscheibenschützen hinnehmen. Die Sportschützen (mit Ausnahme der Wurfscheibenschützen) haben bezogen auf deutsche waffenrechtliche Vorschriften und deutsche Schießstandbaurichtlinien festgelegten Verhältnissen mit geringeren Einschränkungen und Verboten zu rechnen.

Grundsätzlich reichen die vorgeschlagenen Maßnahmen von

(1) Verbot,

(2) Minimierung des Risikos (z.B. Auflagen zur Reduzierung des Bleieintrags in die Umwelt), bis zu

(3) Verbraucherwarnungen und

(4) Berichterstattung der Mitgliedsstaaten in der Europäischen Union.

Anwendungen bei der Jagd und beim Sportschießen müssen unterschieden werden. Während im jagdlichen Bereich sämtliche Bleigeschosse mit einer Übergangszeit von 5 Jahre für Kaliber kleiner gleich 5.6 mm, 18 Monaten für Großkaliber und Bleischrot nach Einführung der Restriktion durch das EU-Parlament sofort verboten werden.

Als Alternativen stehen Stahlgeschosse (Stahlschrot) sowie Geschosse aus anderen Legierungen (Bismut (Bi), Wolfram (W), Kupfer (Cu) und anderen Schwermetallen (Sn, Zn)) zur Verfügung.

Grundsätzlich dürfen beim Sportschiessen (mit Ausnahme von Schrot) Bleigeschosse nur auf ausgewiesenen Schießsportanlagen mit Geschossfängen verschossen werden. Eine Rückgewinnung von 90% der Bleigeschosse muss gewährleistet sein.

Beim Sportschießen wird das Verschießen von Bleischrot (Trap und Skeet) wegen der olympischen Regeln - die durch die ISSF gesetzt werden - nur noch für fünf Jahre übergangsweise unter strikten Regulierungen geduldet. Es wird erwogen, den Verkauf von Bleischrotmunition schon vorher einzustellen. Die internationalen Regeln in den diversen Sportordnungen für Trap und Skeet sollten überarbeitet werden, so dass diese Disziplinen mit bleifreien Geschossen möglich sind, sofern die Sicherheit für Nutzerinnen und Nutzer und weitere Beteiligte gewährleistet werden kann.

Bleischrote dürfen nur noch in einer Übergangszeit von fünf Jahren nur in ausgewiesenen Schießanlagen genutzt werden, wenn die Geschosse einen Schießstand nicht verlassen und 90% der Geschosse aufgefangen und zurückgewonnen werden können. Optional werden als Ausnahme durch nationale Behörden Schießstände ausgewiesen auf denen Wurfscheibenschützen-Kader für internationale Wettkämpfe trainieren dürfen. Die diesen Kreisen angehörigen Athleten sollen auch eine Ausnahmegenehmigung zum Erwerb von Bleischrotgeschossen bei zugelassenen Händlern bekommen. Die Patronenverpackungen werden mit Warnhinweisen gegen Blei gekennzeichnet.

Die ausgewiesenen Wurfscheibenschießstände unterliegen strengen Überwachungs­maß­nahmen hinsichtlich des Baus und des Betriebs. Sie müssen so gebaut sein, das regelmäßig mindestens 90% des verschossenen Bleischrots abgesammelt werden kann. Anfallendes Oberflächenabflusswasser muss zurückgehalten werden, um es zu analysieren und eventuell zu behandeln. Jedwede landwirtschaftliche Nutzung des Schießgeländes ist verboten. Die Mitgliedstaaten unterliegen einer Berichtspflicht über das Monitoring auf diesen ausgewiesenen Wurfscheiben-Schießständen. Eine durch die ECHA begünstigte Alternative zu diesen Einschränkungen ist das sofortige Verbot von Bleischrot.

Da es bei den Sportschützen der Druckluft-, KK- und den meisten GK-Disziplinen keine alternativen Geschosse zu Blei gibt, die eine vergleichbare Präzision haben wie Bleigeschosse, bleiben sie erlaubt. Sie dürfen allerdings nur auf Schießständen mit Geschossfängen geschossen werden. Geschossfänge zum Auffangen der Geschosse sind vorgeschrieben. Diese Schießstände müssen gewährleisten, dass die Geschosse den Schießstand nicht verlassen können und zu 90% recycelt werden können. Eine landwirtschaftliche Nutzung (Anbau, Futtergewinnung (Heu) und Beweidung) der offenen Schießstandflächen ist untersagt.

Die Betreiber von Schießstätten betreffende Fragen der Sanierung und des Rückbaus ergeben sich bei der Aufgabe und des zeitlichen Auslaufs der Schießstandnutzung. Es ist zu erwarten, dass es hier zu Vorschlägen einer europaweiten Regulierung hinsichtlich der Forderungen einer Sanierung von Boden und Sicker-/Grundwasser kommt.

Der Rheinische Schützenbund bleibt mit den EU-Institutionen in Gespräch und beobachtet mit größtmöglicher Aufmerksamkeit die weiteren politischen Beratungen. Bis Mitte 2022 finden weitere Anhörungsprozesse auf Ebene der Europäischen Chemikalienagentur und verschiedener Ausschüsse statt. Auch hier bringt sich der Rheinische Schützenbund gemeinsam mit sämtlichen Schießsport betreibenden Verbänden sowie dem Deutschen Jagdverband ein. Die politischen Entscheidungen der Kommission und der Mitgliedsstaaten sowie abschließend des Europäischen Parlaments finden anschließend statt. In der Vergangenheit ist es leider im letzten politischen Verfahrensschritt häufig zu gesetzlichen Verschärfungen gekommen, die von fachlicher Seite im Vorfeld noch nicht vorgesehen werden konnten. Weiter verschärfende Einschränkungen der Blei-Nutzung im Schießsport würden die Existenz unserer Sportart und letztendlich das Schützenwesen gefährden.

Zur Person

Prof. Dr. rer.nat. Willy Werner (Biologe und Chemiker) Fachbereich Raum- und Umweltwissenschaften der Universität Trier, im Fach Geobotanik; Leiter des Geobotanischen Labors. Lehre und Forschung: Wirkung von Luftschadstoffen auf Pflanzen, Bioindikation und Biomonitoring (insbesondere Schwermetalle, Ozon und Stickoxide), Ökophysiologie, Ökosystemforschung, experimentelle Pflanzenökologie, chemische Umweltanalytik, Einsatz Stabiler Isotope in der ökologischen Forschung

Sportschießen: Seit 1961 Mitglied im DSB, Stammverein Schützengesellschaft der Stadt Duderstadt seit 1302 (NSSV), Mitglied im RSB (Konzer Bürgerschützen) seit 1988, Sport und (Traditionsschütze) Luftgewehr, Luftpistole, Zimmerstutzen und KK-Gewehr Disziplinen, Kampfrichter Gewehr und Pistole. Sportleiter Kreis 12 3, Vorsitzender Sportschützenbezirk 12 „Mosel“ e.V., stellvertretender Vorsitzender Gebiet Süd des RSB.

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