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Durchführung der Rheinland- und Landesoberligen

Wie sicherlich bekannt ist, hat sich der Deutsche Schützenbund (DSB) auf mehrheitlichen Beschluss des Ligaausschusses Gewehr / Pistole des DSB dazu entschlossen, die 1. und 2.Bundesliga Luftgewehr und Luftpistole offiziell abzusagen. Eine genauere Begründung ist auf der Homepage des DSB nachzulesen.

Unter diesem Eindruck entstand auch im Rheinischen Schützenbund (RSB) die Frage, wie  mit dieser Entscheidung für die Rheinland- (RHL) und die Landesoberligen (LOL) (Luftgewehr, Luftpistole, Luftgewehr – Auflage) in den drei Gebieten umgegangen wird. Einerseits möchte man natürlich keinesfalls leichtfertig zu einer weiteren Verbreitung des Coronavirus beitragen und auch niemanden gesundheitlich gefährden, andererseits zeigen die viele Meinungsäußerungen von Sportler*innen, dass sie gerne auch wieder ihrem Schießsport in Wettkämpfen nachgehen möchten. Darüber hinaus wird in anderen Sportarten, selbst in den mit Kontakten, mittlerweile wieder bis an die unterste Ebene der Sport- und Wettkampfbetrieb aufgenommen.

In diesem Spagat der Entscheidungen haben die Ligaleiter der betroffenen Ligen nach der Abstimmung der Vereine, dass sie mehrheitlich die Ligasaison 2020/21 schießen möchten, eine Wettkampfplanung entworfen, die beiden Gesichtspunkten Rechnung trägt: bei den nunmehr vorgesehenen Einzelwettkämpfen sind immer nur 2 Mannschaften zu einem Zeitpunkt vor Ort und längere Verweildauern sind nicht notwendig. Andererseits schießen die Sportler*innen trotzdem in einem spannenden Wettkampf im gewohnten System. Dies ist ein Kompromiss, der auch durch den Verband mitgetragen werden kann.

Auch nach der Entscheidung des DSB und unter Zugrundelegung der aktuellen Entwicklungen in Bezug auf die Verbreitung des Coronavirus haben diese Entscheidungsgrundlagen weiterhin Gültigkeit und der Ligaausschuss des RSB hat sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, die RHL und die LOL in den Druckluftdisziplinen weiterhin wie besprochen durchzuführen.

Hierzu gibt es folgende zwei Änderungen bzw. Ergänzungen:

  1. Da aufgrund der Entscheidungen des DSB kein Aufstieg in die 2. Bundesliga möglich ist, aber auch aus dieser Liga kein Mitgliedsverein des RSB absteigen kann, wurde entschieden, dass auch zwischen der RHL und den LOL kein Auf- und Abstieg stattfindet. Die Ligen werden auf dem Stand vor Saisonbeginn 2020/21 eingefroren und in dieser Konstellation zu Beginn der nächsten Ligasaison 2021/22 fortgesetzt (unter der Berücksichtigung etwaiger Mannschaften, die dann nicht weiter teilnehmen möchten). Die jetzigen Wettkämpe werden normal gewertet und die Sieger erhalten, wie bisher, entsprechende Pokale/Urkunden. Daher wird auch ganz normal ein Startgeld erhoben. Somit muss keine Mannschaft absteigen oder an irgendwelchen Relegationswettkämpfen teilnehmen (anders als bisher vorgesehen).
  2. Aufgrund der Tatsache, dass in einigen der betroffenen Ligen 2. und 3. Mannschaften aus Mitgliedsvereinen sind, deren 1. Mannschaft nun nicht in der 1. oder 2. Bundesliga starten kann, ist es für den sportlich fairen Wettkampf innerhalb der RHL bzw. LOL nicht zielführend, wenn nun diese (Spitzen-) Schützen*innen aus der 2-3 Klassen höheren Mannschaft in den unteren Klassen starten, da hier der Leistungsunterschied doch zu groß ist und keine vergleichbaren Wettkämpfe zustande kommen würden. Andererseits sind die Meldungen der Mitgliedsvereine in ihrer Anzahl recht unterschiedlich gewesen, so dass die Entscheidung getroffen wurde, dass die ersten 4 deutschen Schützen*innen der Setzlisten der Vereine in den 1. und 2. Bundesligen (Stand: 29.09.2020) (also die 4 deutschen Schützen*innen mit den höchsten Schnittergebnissen) in allen Mannschaften der RHL und den LOL kein Startrecht haben. Es mag sein, dass sich hier der eine oder andere Mitgliedsverein ungerecht behandelt fühlt oder starke Schützen*innen aus bestimmten Gründen doch gerne starten möchten, aber letztlich ist es sportlich nicht fair, wenn leistungsstarke Schützen*innen aus den oberen Ligen in unteren Ligen starten, die nicht ihrem Leistungsniveau entsprechen. Aus diesem Grund gibt es im normalen Wettkampfbetrieb auch die Startsperre für Stammschützen höherer Ligen in den untersten Ligen.
    Ergänzung (Stand: 01.10.2020): Es darf in jedem Wettkampf 1 (in Worten: EIN) Schütze*in aus den ersten 4 deutschen Schützen*innen der jeweiligen Setzlisten der 1. und 2. Bundesliga (Stand: 29.09.2020) eingesetzt werden. Dieser darf natürlich von Wettkampf zu Wettkampf wechseln.

Es wäre wünschenswert, dass die betroffenen Mitgliedsvereine auch die gemeldeten Ausländern*innen der höheren Ligen nicht extra für einen RHL- oder LOL-Wettkampf einfliegen lassen und deshalb ist auf eine entsprechenden Regelung verzichtet worden, da es doch eher ein unwahrscheinlicher Einzelfall sein dürfte.

Es wird nochmals ausdrücklich daraufhingewiesen, dass die allgemein geltenden AHA-Regeln (Abstand-Hygiene-Alltagsmaske) unbedingt eingehalten werden sollten und ebenfalls die örtlichen Hygienekonzepte der gastgebenden Vereine unbedingt zu beachten sind!Darüber hinaus sollte unbedingt ein Abstand von 1,50 – 2,00 m zwischen den Ständen (Standplätze der Schützen) eingehalten werden, sofern keine behördliche Ausnahmegenehmigung vorliegt bzw. zwischen den Ständen keine Zwischenwände aus Plexiglas etc. vorhanden sind. Vor einem Wettkampf sollten daher die entsprechenden Kontaktflächen in jedem Fall desinfiziert werden. Der Gastverein sollte vorher über alle wesentlichen geltenden Regelungen informiert werden! Im Falle von größeren Infektionsgeschehen am Wettkampfort sollte vor der Absage des Wettkampfes über einen Tausch des Heimrechts nachgedacht werden. Im Fall von Quarantänemaßnahmen ist der Ligaleiter umgehend zu informieren!

Sollten aus irgendwelchen Gründen Mannschaften aus den bisher vorgesehenen Wettkampf-/Terminplan herausfallen (z.B. weil sie nun angesichts der gegebenen Umstände doch noch zurückziehen), haben die entsprechenden Gegner an den einzelnen Wettkampftagen frei. Ein aktualisierter Wettkampf-/Terminplan wird dann von den Ligaleitern erstellt.

Ergänzungen (Stand: 13.10.2020)

Auf entsprechender Nachfragen aus dem Kreis der beteiligten Mannschaften ist festgelegt worden,  dass ein Start von Schützen*innen in dem anscheinend nunmehr im Nordbereich der Bundesliga geplanten Ersatzformat (Deutsche Schießsport Liga) nicht mit einem Start in der RHL bzw. LOL kollidiert, da es sich nicht um eine offizielle Ligaveranstaltung des DSB handelt.

Dieser hat für die 1. und 2. Bundesliga die Saison abgesagt, weshalb Ziffer 3.4 Abs. 3 RhL-/LOL-Ordnung immer noch erfüllt ist, da diese Schützen nicht im offiziellen Ligasystem starten (egal ob in einer anderen Mannschaft des eigenen Vereins oder in einem fremden Verein).

Gleichwohl wäre es aus Gründen der Fairness wünschenswert, wenn Schützen*innen, die im Ersatzformat der Bundesliga starten, nicht auch noch parallel in der RhL bzw. LOL starten würden, um eine Chancengleichheit zu wahren.

Ergänzungen (Stand: 29.10.2020)

wie aus den Medien zu erfahren war, sind ab kommenden Montag (02.11.2020) alle sportlichen Veranstaltungen im Freizeit- und  Amateurbereich zunächst bis Ende November untersagt, weshalb die noch ausstehenden Wettkämpfe im Ligabereich zumindest in diesem Zeitraum nicht geschossen werden können. Aus diesem Grunde haben die zuständigen Ligaleiter mit dem Landessportleiter entschieden, die noch laufenden Ligawettkämpfe in den Rheinland- (RhL) und den Landesoberligen (LOL) bis zum 30.11.2020 zu unterbrechen. Zu diesem Zeitpunkt werden wir die dann aktuellen Entwicklungen und Vorgaben erneut prüfen und entscheiden, wie weiter verfahren wird.

Es wird dann auch zu bewerten sein, wer unter den dann herrschenden Umständen tatsächlich noch weitere Ligawettkämpfe schießen möchte und wer sich unter diesen Umständen zurückziehen möchte. Es soll niemand gegen seinen eigentlichen Willen gezwungen werden weiter mitzuschießen, nur weil es sonst irgendwelche Strafen geben würde. Dieses wird nicht passieren. Jeder muss das Risiko, welches er eingehen möchte, selbst und für sich bewerten.

Es kann sein, dass daher zeitnah vor dem o.g. Zeitpunkt auch nochmals eine Abfrage durchgeführt wird, wer denn tatsächlich, wenn es erlaubt wird, die restlichen Ligawettkämpfe noch schießen möchte.

Wir hoffen, auch im Sinne der Schützen*innen, dass die Wirkung des anstehenden Mini-Lockdowns ausreichend groß ist, dass danach wieder wie im bisherigen Umfang Sport getrieben werden kann und wir, wenn es denn gewünscht wird, den Rest der Ligawettkämpfe noch schießen können.

Ergänzungen (Stand: 28.11.2020)

Leider hat sich der weitere Verlauf der Corona-Pandemie mit ihrem Infektionsverhalten doch so entwickelt, wie es einige schon prophezeit hatten und die Zahl der Infektionen ist, trotz Lockdown (light) weiterhin so hoch, dass sich die Politik veranlasst sieht, die Kontaktbeschränkungen mindestens bis zum 20.12.2020 und nach einer vermutlich kurzen Pause über Weihnachten ggf. auch danach jeweils im 14-Tage-Rhythmus weiter zu verlängern, sollte der Inzidenzwert nicht deutlich abgesenkt werden können.

Es ist also davon auszugehen, dass bis ins nächste Jahr der Schießsport nicht mehr ausgeübt werden kann und erst Recht keine Wettkämpfe mit mehreren Personen ausgetragen werden können.

Da die bisherige Aussetzung der Ligawettkämpfe in den Rheinland- (RHL) und Landesoberligen (LOL) zunächst nur bis zum 30.11.2020 erfolgte, haben sich die zuständigen Ligaleiter mit dem Landessportleiter dahingegen verständigt, dass die Aussetzung der Ligawettkämpfe bis auf weiteres verlängert wird. Sollten die Infektionszahlen Anfang des Jahres deutlich niedriger liegen und die Politik die Maßnahmen wieder lockern, werden die Ligaleiter in Abstimmung mit dem Ligaausschuss überlegen, ob die Beendigung der Liga (light) noch möglich ist. Dieses hängt maßgeblich vom Zeitpunkt ab, ab wann ggf. ein Schießen auf den Schießständen wieder möglich ist. Derzeitig steht die Gesundheit der Menschen eindeutig im Vordergrund und deshalb wird um Verständnis für diese Entscheidung gebeten.

Ergänzungen (Stand: 17.12.2020)

Aufgrund des zunehmenden Infektionsgeschehens sind in den meisten Lebensbereichen weitere, deutlich verschärfende Maßnahmen u.a. seitens der Bundesländer Nordrhein-Westfalen (NRW) und Rheinland-Pfalz (RLP) zunächst bis zum 10.01.2021 beschlossen worden. Da aber zu befürchten ist, dass die beabsichtigte Senkung der Inzidenzen bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht erreicht und somit eine Verlängerung dieser Maßnahmen voraussichtlich erfolgen wird, hat der Ligaausschuss Schieß- und Bogensport auf Vorschlag der Ligaleiter in Zusammenarbeit mit dem Landesportleiter (LSpL) die Entscheidung getroffen, die Ligasaison 2020/21 in den Rheinland- (RhL) und Landesoberligen (LOL) (Luftgewehr, Luftpistole, Luftgewehr – Auflage) nunmehr komplett abzubrechen. Zudem sind ab Ende Januar auch die Bezirksmeisterschaften (BM) vorgesehen. Ein weiteres „offenhalten“ über den Fortgang erscheint angesichts der derzeitigen pandemischen Lage daher nicht für sinnvoll.

Die Verantwortlichen haben versucht, den Sportlern*innen noch eine Wettkampfperspektive für die 2. Jahreshälfte zu geben, jedoch ließ das Infektionsgeschehen zu Beginn der Ligasaison nur noch wenige Ligawettkämpfe zu. Da dadurch bisher auch nur wenige Ligawettkämpfe ausgetragen werden konnten, wird auf eine Saisonwertung verzichtet. Aus diesem Grund wird auch seitens der Gebiete und des Landesverbandes (LV) auf die Erhebung des Startgeldes verzichtet.

Die Verantwortlichen bedauern diese Entscheidung sehr, sehen aber zum jetzigen Zeitpunkt keine Alternative zu dieser Entscheidung. Ein weiteres Hinausschieben erscheint nicht sinnvoll.

Aufgrund der nun wohl bald beginnenden Impfungen besteht die Hoffnung, dass wir vielleicht im Herbst des kommenden Jahres unter deutlich besseren Rahmenbedingungen die nächste Ligasaison 2021/22 angehen können.

Sollten noch irgendwelche Fragen bestehen, stehen die entsprechenden Ligaleiter und der Landessportleiter für weitere Auskünfte zur Verfügung.

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