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Digitalisierung im Sport: LSB und Land NRW fördern Vereine

In einer gemeinsamen Videokonferenz haben die NRW-Staatskanzlei und der Landessportbund Nordrhein-Westfalen am Dienstag, den 17. Januar 2023, eine 30 Millionen schwere Förderung zur Digitalisierung von Sportorganisationen für das Jahr 2023 angekündigt. Mittlerweile ist auch der genaue Förderungsprozess bekannt.

Wichtiger Hinweis für Schützenvereine vorweg: Aus der Videokonferenz wurde bereits ersichtlich, dass digitale Schießanlagen leider NICHT zuwendungsfähig sind.

Moderne Laptops, Monitore und Smartboards statt veralteter oder fehlender Technik. Sportvereine, Bünde und Verbände in NRW können an einer Vollförderung bei Anschaffungen im Bereich der Digitalisierung profitieren. Für den organisierten Sport in NRW ist dies in vielerlei Hinsicht eine große Chance. Mit den zur Verfügung gestellten Mitteln können vorhandene digitale Infrastruktur ausgebaut und die digitalen Möglichkeiten, die derweil an finanziellen Hürden scheiterten, besser genutzt werden.

Die Förderung steht dem organisierten Sport im Jahr 2023 zur Verfügung. Neben der Anschaffung von z.B. Laptops und Videokonferenzsystemen ist auch die Finanzierung von digitaler Steuerungstechnik für Sporthallen und Vereinsgebäuden möglich. Antragsberechtigt sind Stadt- und Kreissportbünde, Träger von Verbandssportschulen, Sportfachverbände und Regionalverbände, Bundessportfachverbände, Vereine und weitere Sportorganisationen in Nordrhein-Westfalen.

Digitalförderung für Sportvereine

Die Förderung der Sportvereine basiert auf einem Weiterleitungsverfahren. Das läuft wie folgt ab:

  • Antragsstellung bis 10.03.2023 beim zuständigen Stadt- oder Kreissportbund. *1
  • Erhalt des Weiterleitungsvertrags (die Bewilligung) durch KSB/SSB bis zum 10.07.2023. 1
  • Der Durchführungszeitraum (Kaufvorgang) beginnt mit dem Erhalt des Weiterleitungsvertrages und endet spätestens am 15.09.2023. 1
  • Soweit möglich sind für die Beschaffung/Vergabe mindestens 3 Angebote einzuholen. Das Verfahren und die Ergebnisse sind zu dokumentieren.
  • Vorlage des Verwendungsnachweises beim zuständigen KSB/SSB nach Abschluss des Kaufvorgangs, spätestens aber bis zum 15.09.2023. 1
  • Der SSG/KSB kumuliert die einzelnen Verwendungsnachweise (der Sportvereine), erstellt einen Gesamtverwendungsnachweis und leitet ihn an die zuständige Bezirksregierung weiter. Auf Basis dessen erhält der Bund die Mittel.
  • Auszahlung (bzw. Weiterleitung) der Zuwendung durch den SSB/KSB an den Sportverein.

1: Fristen können dezentral durch SSB/KSB angepasst werden.
*: gemäß Nr. 5.3 Buchstabe a.) bis c.) der Förderrichtlinie (Weiterleitungsverfahren).

Weitere Informationen zur NRW-Förderung „Digitalisierung im Sport“ sowie viele weitere Fragen und Antworten finden Sie auf der Homepage des Landessportbundes NRW unter: https://www.lsb.nrw/digitalfoerderung/fuer-sportvereine.

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