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Datenschutz bei schießsportlichen Wettkampfergebnissen

Der Deutsche Schützenbund (DSB) hat sich in einem mit dem Rheinischen Schützenbund (RSB) abgestimmten Vorgehen mit einer Stellungnahme an den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit Rheinland-Pfalz, Herrn Dr. Philipp Richter, gewandt. Grund dieser Stellungnahme ist ein Schreiben an die Deutsche Schießsport Union (DSU) bezüglich der Veröffentlichung von schießsportlichen Wettkampfergebnissen.

In diesem Schreiben teilte der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit Rheinland-Pfalz der DSU mit, dass die Veröffentlichung von Ergebnissen schießsportlicher Wettbewerbe gegen den Datenschutz verstoße und zu unterbleiben hat.  Entgegen anderer Sportarten könne aus den mit Klarnamen veröffentlichten Wettkampfergebnissen geschlossen werden, „dass die Mitglieder in ihrem Haushalt scharfe Schusswaffen verwahren“ und das Risiko bestehe, „dass Dritte die Adresse der Mitglieder ermitteln, um Zugriff auf die Schusswaffen zu erhalten.“ Aus diesem Grunde sei eine solche Veröffentlichung von Ergebnislisten unter Klarnamen „nur mit der Einwilligung der einzelnen Mitglieder“ zulässig.

Sowohl für die DSU als auch für den DSB und RSB ist diese Rechtsauffassung nicht nachvollziehbar. Aus Sicht der Verbände stellt Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO eine ausreichende Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung von Wettkampfergebnissen ohne Einschränkung für den Bereich des Schießsports dar. Zu diesem Ergebnis kommt auch der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit, mit dem der Deutsche Schützenbund dieses Thema bereits im September 2019 erörtert hatte. Auch das Risiko der Entwendung von Schusswaffen aus den Haushalten der Schützen sei aufgrund der waffenrechtlichen Verwahrungsvorschriften sehr gering und der Einbruchsdiebstahl strafbewährt. In einer ausführlichen und gemeinsam mit dem RSB verfassten Stellungnahme, die unter diesem Bericht einzusehen ist, hat sich der DSB nun auch an den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit Rheinland-Pfalz gewandt.

Der Rheinische Schützenbund wird seine Mitglieder auch über den weiteren Verlauf der Thematik informieren.

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