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Covid-19-Pandemie: Durchführung der Ligawettkämpfe Landesoberliga/Rheinlandliga (Druckluftdisziplinen)

Nachdem sich eine deutliche Mehrheit der Vereine der Rheinlandligen (RhL) und der Landesoberligen (LOL) in den Druckluftdisziplinen bei einer inoffiziellen Abfrage für eine Teilnahme an den entsprechenden Ligawettkämpfen ausgesprochen hat, hat sich der Ligaausschuss mehrheitlich dazu entschieden, trotz derzeit steigender Inzidenzzahlen die Ligen in den Druckluftdisziplinen grundsätzlich durchführen zu wollen, sofern es die gesetzlichen Vorgaben im Hinblick auf die Covid-19-Pandemie in den betroffenen Gebieten dieses zulassen. Dazu wurden aber folgende Rahmenbedingungen festgelegt:

  1. Die Ligawettkämpfe der Ligasaison 2021 in den RhL und den LOL werden nicht vollständig nach der aktuellen RhL-/LOL-Ligaordnung des Rheinischen Schützenbundes e.V. 1872 (RSB) durchgeführt, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Hinblick auf Inzidenzen und vorgeschriebenen Abstandsregelungen in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen (NRW) und Rheinland-Pfalz (RLP) sich nicht grundlegend ändern.
  2. Die Ligawettkämpfe in den RhL Luftgewehr (LG), Luftpistole (LP) und Luftgewehr – Auflage (LGa) werden durchgeführt, wenn letztlich mindestens 5 Mannschaften in der entsprechenden RhL ihre definitive Zusage gegenüber dem Landesreferenten Liga Schießsport gegeben haben und der Deutsche Schützenbund e.V. (DSB) die 1. und 2. Bundesliga (LG/LP) definitiv durchführt (anhand der vorliegenden Informationen, ist derzeit davon auszugehen).
  3. Sofern nicht alle Mannschaften in den RHL an der Ligawettkämpfen 2021 teilnehmen wollen, werden die entsprechenden RhL nicht bis zur maximalen Teilnehmerzahl von 8 Mannschaften aufgefüllt und die Ligawettkämpfe werden dann mit den verbleibenden Mannschaften durchgeführt (Ausnahme: siehe Punkt 2.). Sollte die Anzahl der teilnehmenden Mannschaften in der entsprechenden RhL weniger als 7 betragen, wird es aus den verbleibenden Mannschaften keinen Absteiger in die Landesoberliga (LOL) geben. Ausnahme für die RhL (LG/LP): sofern es keinen Überhang durch Absteiger aus der 2.Bundesliga (LG/LP) gibt.
  4. Den Mannschaften in den RhL, die nicht an den Ligawettkämpfen teilnehmen wollen, wird nach Abschluss der Ligasaison 2021 die Möglichkeit gegeben, zusammen mit den jeweils beiden Erstplatzierten aus den entsprechenden LOL an den Relegationswettkämpfen zur RhL der Ligasaison 2022 teilzunehmen. Die RhL werden dann wieder auf jeweils 8 Mannschaften aufgefüllt.
  5. Die Ligawettkämpfe in den LOL (LG, LP, LGa) in den Gebieten Nord, Mitte und Süd werden durchgeführt, wenn letztlich mindestens 5 Mannschaften in der entsprechenden LOL ihre definitive Zusage gegenüber dem entsprechenden Ligaleiter gegeben haben.
  6. Nach Abschluss der Ligasaison wird es in den LOL keine Absteiger in die Landesligen (LL) und keine Aufsteiger aus der LL in die LOL geben
  7. Mannschaften in den LOL, die in dieser Saison nicht teilnehmen wollen, werden in der Ligasaison 2022 zunächst wieder in der entsprechenden LOL eingegliedert.
  8. Aufgrund der Standgegebenheiten wird zunächst davon ausgegangen, dass die Ligawettkämpfe in der RhL und LOL aus zeitlichen und organisatorischen Gründen in Form von Einzelwettkämpfen ausgetragen werden. Die Wettkämpfe werden somit in jedem Fall als Paarung an einem Ort (also keine Fernwettkämpfe) durchgeführt. Dies hat zur Folge, dass jede Mannschaft maximal 7 Einzelwettkämpfe an 7 Wettkampftagen zu absolvieren hat (dies ist aber letztlich abhängig von der Anzahl der teilnehmenden Mannschaften sowie der örtlichen Gegebenheiten und der gesetzlichen Regelungen). Um für die Wettkämpfe eine entsprechende Setzliste erstellen zu können, werden von den Ligaleitern für jeden Wettkampf Zeitfenster zur Durchführung eines Wettkampftages vorgegeben. An dessen Ende werden von den jeweiligen Ligaleitern die Setzlisten für den nächsten Wettkampftag aufgestellt. Ausnahmen aus besonderen Gründen regelt der jeweilige Ligaleiter.
  9. Der jeweils gastgebende Verein ist maßgeblich dafür verantwortlich, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen, insbesondere im Hinblick auf die Coronaschutzregelungen, in NRW oder RLP eingehalten werden.
  10. An den Ligawettkämpfen der RhL und LOL können nur Schützen*innen teilnehmen, die der 3G-Regel unterliegen, d.h. die Schützen*innen müssen geimpft, genesen oder für den jeweiligen Wettkampftag getestet sein! Die Impfung muss dabei vollständig erfolgt und seit der zweiten Impfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein. Genesene Schützen*innen ohne Impfung benötigen den Nachweis eines positiven PCR-Tests der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt. Bei einem aktuellen negativen Corona-Test muss es sich um einen Schnelltest oder PCR-Test handeln, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Ein entsprechender Nachweis ist vom Schützen/von der Schützin gegenüber dem ausrichtenden Verein zu führen. Selbsttests sind nicht zugelassen! Die Kosten für den Schnelltest oder PCR-Test gehen zu Lasten des/der Schützen*in. Die Kontrolle an dem Wettkampftag obliegt dem ausrichtenden Verein und sollte vor Beginn des Wettkampfes beim Zutritt des Schießstandgebäudes erfolgen.
  11. Die Regel 6.2 der Ausschreibung für die RhL und LOL wird für die Saison 2021 zunächst ausgesetzt. Den gastgebenden Verein bleibt es daher freigestellt, einen Leitenden Kampfrichter einzusetzen.
  12. Der Landesreferent Liga Schießsport (für die RhL) und die drei Ligaleiter (für die LOL) befragen ihre Mannschaften, wer letztlich unter den o.a. Regelungen definitiv an den Ligawettkämpfen teilnimmt. Dabei werden die Mannschaftsführer gebeten, dem Ligareferent und den Ligaleitern die Anzahl der unter den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben (Inzidenzstufe 1 + 2) zu nutzenden Stände und die Verfügbarkeit der entsprechenden Aufenthaltsräumlichkeiten (Anzahl der Aufenthaltsmöglichkeit unter Beachtung der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen) mitzuteilen.

Über die Durchführung der Ligen im Bogenbereich wird nach dem 15.09.2021 entschieden!

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