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Coronavirus: Veranstaltungsverbot im NRW-Verbandsgebiet des Rheinischen Schützenbundes

Rheinland-Pfalz spricht bisher nur „Empfehlung für Großveranstaltungen“ aus

Stand: 11.03.2020, 11:00 Uhr

Aufgrund der steigenden Zahl von Coronavirus-Infektionen hat das Land NRW am Dienstag, 10. März 2020, einen Erlass des Gesundheitsministeriums beschlossen, der auch über den Landessportbund NRW an die sportlichen Fachverbände weitergeleitet wurde (siehe unten zum Download). Danach sollen die örtlichen Kommunalbehörden mit sofortiger Wirkung Veranstaltungen mit mehr als 1.000 zu erwartenden Besucherinnen und Besuchern unabhängig von ihrem Veranstaltungsort grundsätzlich absagen. Bei Veranstaltungen über 500 Personen rät das Land NRW den Veranstaltern und Kommunalbehörden nach erfolgter Risikobewertung, die Veranstaltung abzusagen.

Die Kommunen sind damit beauftragt, den Erlass unverzüglich umzusetzen. Schon heute sind alle Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden untersagt und es ist damit zu rechnen, dass auch Veranstaltungen mit über 500 Personen flächendeckend untersagt werden. Das Verbot wird in vielen Kommunen zunächst bis zum 10. April 2020 (Karfreitag) befristet.

Bis zu einer erwarteten Teilnehmerzahl von bis zu 1.000 gelten in NRW die Regelungen und Handlungsempfehlungen zur Gesundheitsgefährdung von Veranstaltungen, die von den Veranstaltern, sowie auch den Verantwortlichen der Räume, in denen die Veranstaltung stattfinden soll, selbst durchgeführt werden. Grundsätzlich gilt eine entsprechend der betroffenen Zielgruppe der Veranstaltung durchzuführende Risikoanalyse für Veranstaltungen unter 1.000 Personen.

Faktoren, die bei der Risikoanalyse zu berücksichtigen sind und Übertragungen von SARS-CoV-2 (Coronavirus) begünstigen, sind nach den allgemeinen Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung (COVID-19) des Robert-Koch-Institutes vom Februar 2020:

  • eher risikogeneigte Zusammensetzung der Teilnehmer (viele Personen, Personen mit Grunderkrankungen etc.);
  • eher risikogeneigte Art der Veranstaltung (Dauer, Anzahl und Intensität der Kontaktmöglichkeiten etc.);
  • eher risikogeneigter Ort der Veranstaltung und Durchführung (bereits Infektionen in der Region, bauliche Gegebenheiten des Veranstaltungsortes – vorhandene Lüftungsanlagen etc.).

Als Maßnahmen der zuständigen kommunalen Behörden kommen bei Großveranstaltungen bis 1.000 Personen allgemein in Betracht:

  • behördliche Absage,
  •  behördliche Anordnung an den Veranstalter, die Veranstaltung abzusagen,
  • Gebot der Verlegung,
  • Durchführung der Großveranstaltung ohne Zuschauer.

Rechtsgrundlage für die zu treffenden Maßnahmen nach Ziffer 1 dieser Weisung sind die §§ 16 Absatz 1 Satz 1, 28 Absatz 1 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (lfSG).

Für das Bundesland Rheinland-Pfalz gibt es noch keinen entsprechenden Erlass. Das zuständige Ministerium hat bisher lediglich Empfehlungen ausgesprochen:

https://msagd.rlp.de/de/service/presse/detail/news/News/detail/information-der-landesregierung-zum-aktuellen-stand-hinsichtlich-des-coronavirus-seit-gestern-drei-2/

Der Rheinische Schützenbund wird sich in seiner Veranstaltungsplanung entsprechend seiner Fürsorge- und Sorgfaltspflicht am Ministerialerlass des Landes NRW orientieren und zeitnah über die weitere Durchführung sportlicher und anderer Veranstaltungen berichten.

Die Untergliederungen und Vereine des Rheinischen Schützenbundes werden im Rahmen ihrer eigenen Verantwortung gebeten, Veranstaltungsplanungen (Sport und Tradition) entsprechend des Erlasses zu überprüfen und bei Klärungsbedarf mit den örtlich zuständigen Behörden (Kreise und Städte/Gemeinden) vor Ort in Kontakt zu treten.

Der Standort der Geschäftsstelle des RSB liegt im Rheinisch-Bergischen Kreis. In den Informationen des zuständigen Kreisgesundheitsamtes die der Geschäftsstelle zur Verfügung stehen, befindet sich auch eine Checkliste, anhand derer eine Risikobewertung vorgenommen werden kann.
Diese Checkliste kann unter folgendem Link abgerufen werden (siehe auch unten zum Download):

https://www.rbk-direkt.de/checkliste-veranstaltungen-corona.pdfx?forced=true

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