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Corona-Pandemie: Durchführung der Ligawettkämpfe Landesoberliga/Rheinlandliga (Druckluftdisziplinen)

Nachdem der Deutschen Schützenbund e.V. (DSB) nach jetzigem Stand seine Bundesligen (Luftgewehr/Luftpistole) durchführen wird und eine deutliche Mehrheit der Vereine der Rheinland- (RhL) und der Landesoberligen (LOL) für die Durchführung der entsprechenden Ligen abgestimmt hat, haben sich der Landesreferente Liga Schießsport und die Ligaleiter der Gebiete zusammen mit dem Landessportleiter dazu entschieden, die Ligen grundsätzlich durchzuführen. Dazu wurden folgende Rahmenbedingungen festgelegt:

  1. Die Ligawettkämpfe der Ligasaison 2020 in den Rheinlandligen (RHL) und den Landeoberligen (LOL) werden nicht vollständig nach der aktuellen RhL-/LOL-Ligaordnung des Rheinischen Schützenbundes e.V. 1872 (RSB) durchgeführt werden können, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsregelungen in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen (NRW) und Rheinland-Pfalz (RLP) sich nicht grundlegend ändern.
  2. Die Ligawettkämpfe in den RHL Luftgewehr (LG), Luftpistole (LP) und Luftgewehr – Auflage (LGa) werden durchgeführt, wenn letztlich mindestens 5 Mannschaften in der entsprechenden RHL ihre definitive Zusage gegenüber dem Landesreferenten Liga Schießsport gegeben haben und der Deutsche Schützenbund (DSB) die 1. und 2. Bundesliga (LG/LP) definitiv durchführt (anhand der vorliegenden Informationen, ist derzeit davon auszugehen).
  3. Sofern nicht alle Mannschaften in den RHL an der Ligawettkämpfen 2020 teilnehmen wollen, werden die entsprechenden RHL nicht bis zur maximalen Teilnehmerzahl von 8 Mannschaften aufgefüllt und die Ligawettkämpfe werden dann mit den verbleibenden Mannschaften durchgeführt (Ausnahme: siehe Punkt 2.). Sollte die Anzahl der teilnehmenden Mannschaften in der entsprechenden RHL weniger als 7 betragen, wird es aus den verbleibenden Mannschaften keinen Absteiger in die Landesoberliga (LOL) geben. Ausnahme für die RHL (LG/LP): sofern es keinen Überhang durch Absteiger aus der 2.Bundesliga (LG/LP) gibt.
  4. Den Mannschaften in den RHL, die nicht an den Ligawettkämpfen teilnehmen wollen, wird nach Abschluss der Ligasaison 2020 die Möglichkeit gegeben, zusammen mit den jeweils beiden Erstplatzierten aus den entsprechenden  LOL an den Relegationswettkämpfen zur RHL der Ligasaison 2021 teilzunehmen. Die RHL werden dann wieder auf jeweils 8 Mannschaften aufgefüllt.
  5. Die Ligawettkämpfe in den LOL (LG, LP, LGa) in den Gebieten Nord, Mitte und Süd werden durchgeführt, wenn letztlich mindestens 5 Mannschaften in der entsprechenden LOL ihre definitive Zusage gegenüber dem entsprechenden Ligaleiter gegeben haben und der Deutsche Schützenbund (DSB) die 1. und 2. Bundesliga (LG/LP) definitiv durchführt (anhand der vorliegenden Informationen, ist derzeit davon auszugehen).
  6. Nach Abschluss der Ligasaison wird es in den LOL keine Absteiger in die Landesligen (LL) und keine Aufsteiger aus der LL in die LOL geben.
  7. Mannschaften in den LOL, die in dieser Saison nicht teilnehmen wollen, werden in der Ligasaison 2021 zunächst wieder in der entsprechenden LOL eingegliedert.
  8. Aufgrund der Standgegebenheiten wird zunächst davon ausgegangen, dass die Ligawettkämpfe in der RHL und LOL aus zeitlichen und organisatorischen Gründen in Form von Einzelwettkämpfen ausgetragen werden. Dies hat zur Folge, dass jede Mannschaft maximal 7 Einzelwettkämpfe an 7 Wettkampftagen zu absolvieren hat (dies ist aber letztlich abhängig von der Anzahl der teilnehmenden Mannschaften sowie der örtlichen Gegebenheiten und Bestimmungen).
  9. Der jeweils gastgebende Verein ist maßgeblich dafür verantwortlich, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen in NRW oder RLP eingehalten werden.
  10. Der Landesreferent Liga Schießsport (für die RHL) und die Ligaleiter in den Gebieten Nord, Mitte und Süd (für die LOL) befragen die Mannschaften, wer letztlich unter den o.a. Regelungen definitiv an den Ligawettkämpfen teilnimmt. Dabei werden die Mannschaftsführer gebeten, dem Ligareferent und den Ligaleitern die Anzahl der unter den derzeitigen gesetzlichen Vorgaben zu nutzenden Stände und die Verfügbarkeit der entsprechenden Aufenthaltsräumlichkeiten (Anzahl der Aufenthaltsmöglichkeit unter Beachtung der derzeitigen Bestimmungen) mitzuteilen.

Nachdem die Rückmeldungen bei den Ligaleitern vorliegen, und wenn dann mindestens 5 Mannschaften der jeweiligen Liga teilnehmen möchten, werden die Ligaleiter einen Rahmenterminplan mit Zeitfenstern erstellen, in dem die einzelnen Wettkämpfe/Wettkampfpaarungen durchzuführen sind (um jeweils eine einheitliche Setzliste zu gewährleisten).

Die Wettkämpfe werden in jeden Fall als Paarung an einem Ort (also keine Fernwettkämpfe) durchgeführt. Die genauen Durchführungsbestimmungen (Anzahl der Paarungen pro Wettkampftag, Lagenanzahl etc.) richten sich nach den verfügbaren Kapazitäten (Stände/Aufenthaltsräume) und können daher jetzt noch nicht endgültig festgelegt werden.
Die Mannschaftsführer werden zeitgerecht darüber informiert!

Über die Durchführung der Ligen im Bogenbereich wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden!

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