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Corona: Aktuelle Hilfestellungen für Vereine

Die Corona-Pandemie begleitet uns auch bis tief in das Jahr 2021. Aus diesem Grund listen wir hier noch einmal die wichtigsten und aktuellsten Hilfsprogramme aus Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz für Sportvereine auf.

Nordrhein-Westfalen

Coronahilfe Breitensport: Die Landesregierung hat eine weitere Hilfe für Sportvereine beschlossen, die den Vereinen zugutekommen soll, die durch die Corona-Krise Mitglieder verloren haben und nun verstärkt in die Mitgliedergewinnung investieren müssen. Hierfür werden pauschal bis zu 30,- Euro pro verlorenem Mitglied zur Verfügung gestellt, insgesamt mehr als 7 Millionen Euro. Maßgeblich sind der Mitgliederverlust von 2020 nach 2021 gemäß der beim Landessportbund NRW vorliegenden Bestandserhebungen der Vereine und der Eintritt von Mitgliedern seit dem 01.01.2021 bis zum 31.03.2022. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem als Anlage beigefügten Merkblatt. Die Coronahilfe-Breitensport kann ab dem 27.09.2021 im Förderportal des Landessportbundes  https://foerderportal.lsb-nrw.de/startseite beantragt werden.

Von dieser Hilfe können rund 9.000 Vereine profitieren, die in diesem Zeitraum gemeinsam etwa 260.000 Mitglieder verloren haben. Wir sind der Landesregierung sehr dankbar, dass sie hiermit erneut einen Beitrag dazu leistet, die Struktur der Sportvereine in NRW zu stützen. Frau Staatssekretärin Milz und ihre Sportabteilung begleiten uns zu diesem Thema sehr partnerschaftlich und engagieren sich kontinuierlich, auch wenn Corona-Hilfen momentan nicht mehr das mediale und öffentliche Topthema sind. Gerade das empfinden wir als besonders wertvoll.

Soforthilfe Sport: Die Soforthilfe Sport, die Vereine vor einer Corona-bedingten Zahlungsunfähigkeit schützen soll, wurde nochmals verlängert. Anträge können seit dem 16.09.21 noch bis zum 15.12.2021 für die Monate Oktober/November/Dezember 2021 im Förderportal des Landessportbundes https://foerderportal.lsb-nrw.de/startseite gestellt werden. Abzüglich der anfallenden Rückzahlungen wurden aus dieser Hilfe bislang 1.745 Förderungen im Umfang von 12,8 Millionen Euro an 859 Sportvereine ausgezahlt. Die Soforthilfe Sport leistet damit weiterhin einen elementaren Beitrag zum Erhalt der Sportvereine in NRW.

 

Rheinland-Pfalz

Rettungsschirm für Vereine: Die Landesregierung hat einen Schutzschirm in Höhe von zehn Millionen Euro aufgespannt. Gemeinnützige Vereine, die durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind, können auch im Jahr 2021 eine Soforthilfe bis zu einer Höhe von 12.000 Euro in Form von nicht zurückzahlbaren Zuschüssen erhalten. Dies gilt auch für Vereine, die bereits im Jahr 2020 Unterstützung aus der Soforthilfe erhalten haben und im Jahr 2021 erneut in einen existenzbedrohenden Liquiditätsengpass geraten.

Der Sportbund Rheinland bearbeitet die Anträge im Auftrag des Ministeriums des Innern und für Sport (MdI). Die Vorgaben zur Prüfung und Bewilligung dieser Anträge stammen von der Landesregierung. Die rund 3.100 Sportvereine und -verbände im Sportbund Rheinland sind antragsberechtigt, sofern ihnen nachweislich eine Insolvenz aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie droht. Die Prüfung erfolgt anhand festgelegter Kriterien. Über ein Formular können die bedrohten Vereine ihren Bedarf geltend machen.

Für den Sport gelten im Übrigen die gleichen Bedingungen wie für die Kultur schaffenden Vereine oder andere gemeinnützige Bereiche.

Die Richtlinien, FAQ und das Antragsformular wurden entsprechend auf die Bedingungen des Jahres 2021 angepasst.

 

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