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Bundestag beschließt Erleichterungen für Vereine beim Transparenzregister

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung vom 10.06.2021 eine deutliche Vereinfachung bei der Meldepflicht inklusive einer Gebührenbefreiung für Vereine beim Transparenzregister beschlossen.

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung vom 10.06.2021 eine deutliche Vereinfachung bei der Meldepflicht inklusive einer Gebührenbefreiung für Vereine beim Transparenzregister beschlossen.  Das Transparenzregister hat das Ziel, mehr Transparenz über deutsche Gesellschaften und ihre wirtschaftlich Berechtigten zu schaffen und damit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen. Anlass ist die nach der EU-Geldwäscherichtlinie vorgesehene Vernetzung der Transparenzregister der EU-Mitgliedstaaten. Mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetz wird das bisherige deutsche System des Auffangregisters auf ein Transparenz-Vollregister umgestellt. Alle Gesellschaften sind demnach verpflichtet, ihren wirtschaftlich Berechtigten zur Eintragung mitzuteilen.

Ein am Vortag im Finanzausschuss eingebrachter Änderungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD hat allerdings gleichzeitig mit der Gesetzesänderung erhebliche Vereinfachungen für Vereine beschlossen. Für eingetragene Vereine erstellt das Transparenzregister anhand der im Vereinsregister automatisch eingetragenen Daten eine Eintragung in das Transparenzregister, ohne dass es hierfür einer Mitteilung des Vereins bedarf. Im Rahmen dieser Eintragung werden alle Mitglieder des Vorstands eines Vereins mit den Daten als wirtschaftliche Berechtigte im Transparenzregister erfasst. Damit ist entgegen anderer wirtschaftlicher Gesellschaftsformen für Vereine keine doppelte Meldepflicht notwendig.

Der eingebrachte Änderungsantrag beinhaltete zudem eine Befreiung der Gebührenpflicht für gemeinnützige Vereine, die von der Körperschaftssteuer befreit sind. Das Gesetz wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der restlichen Fraktionen beschlossen und tritt am 1. August 2021 in Kraft. Damit kommt der Gesetzgeber einer langjährigen Forderung des Deutschen Schützenbundes und des Rheinischen Schützenbundes und anderer Verbände nach, die sich für eine Gebührenbefreiung und eine gesetzliche Vereinfachung eingesetzt hatten.

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