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Anpassung der Gebühren von Papieranträgen ab 01.03.2023

Im Zuge der Digitalisierung weist der Rheinische Schützenbund seine Vereine nochmals darauf hin, sämtliche über die Mitgliederverwaltungssoftware ZMI-RSB zu stellende Anträge an die Geschäftsstelle und Meldungen auch über diese zu verschicken.

Ab dem 01. März 2023 werden für Anträge in Papierform sowie weitere Meldungen, die nicht über ZMI-RSB vorgenommen werden (Ehrungsanträge, An- und Abmeldung von Mitgliedern) die bereits bestehende Aufwandspauschale von 2,50 Euro nun neu je gemeldetes oder geändertes Vereinsmitglied beziehungsweise zu ehrendes Mitglied einzeln erhoben. Auch die Änderungen jeglicher Vereinsdaten bittet der RSB, diese über ZMI-RSB vorzunehmen. Ansonsten werden dem Verein pro Änderung und Person ebenfalls 2,50 Euro berechnet.

Eine Auflistung aller Gebühren und Beiträge finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.rsb2020.de/service/gebuehren-und-beitraege/.

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