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Änderungen und Anträge der Schützenausweise

Für die Versendung von Schützenausweisen für Neumitglieder und Änderungen hat die Geschäftsstelle des Rheinischen Schützenbundes nachfolgende Termine festgelegt.

Bei Änderung der sog. kritischen Felder (Vorname, Nachname, Geburtsdatum) und der damit einhergehenden Bestellung eines neuen kostenpflichtigen Schützenausweis für Ihr Mitglied, denken Sie bitte daran, dass Sie den Passantrag mit dem originalen Schützenausweis an die Geschäftsstelle senden. Ohne diesen Antrag wird kein Neudruck eines Schützenausweises vorgenommen.

Bei Sportlern, die an Wettkämpfen teilnehmen, müssen die Angaben auf dem Schützenausweis mit den Angaben auf dem jeweiligen Personalausweis übereinstimmen. Ist dies nicht der Fall, ist der zu ändernde Schützenausweis wie auch bei einer Änderung der Startberechtigung ebenfalls im Original zusammen mit dem Antrag vorzulegen.

2020
KW 09   2020
KW 17   2020
KW 26   2020
KW 33   2020
KW 41   2020 (incl. Änderungen für das Sportjahr 2021)

2021
KW 01 2021

(Änderungen vorbehalten)

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