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Änderungen bei den Gebühren des RSB im Jahr 2019

Mit Beschluss der Delegiertenversammlung vom 25.11.2018 ändern sich im Jahr 2019 folgende Kostenbeiträge (Gebühren) für Dienstleistungen des Rheinischen Schützenbundes:

  • Antrag auf Bescheinigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe
    Es wird ab dem 01.01.2019 eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 35,00 Euro im Voraus erhoben. Das geänderte Formular finden Sie hier.
  • Lehrgangsgebühren
    Der Kostenbeitrag für die Teilnahme an Aus und Weiterbildungsveranstaltungen und Seminaren wird ab dem 01.01.2019 für folgende Veranstaltungsarten angepasst:
    • Tagesseminare: 50,00 Euro
    • Wochenendseminare: 100,00 Euro
    • Trainer C-Basisausbildung: 400,00 Euro
    • Kampfrichterausbildung: 210,00 Euro

Die Änderungen treten zum 01.01.2019 in Kraft. Bitte beachten Sie dies bei der Anmeldung zu Lehrgängen und der Beantragungen von Bedürfnisbescheinigungen zum Erwerb einer Waffe.

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