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Das Jubiläumsbuch - 150 Jahre Rheinischer Schützenbund

In gemeinsamer Absprache haben sich das Präsidium des Rheinischen Schützenbundes und die Jubiläumsbuch-Redaktion um Burckhardt Knot und Hans-Dieter Caspers dazu entschieden, mit der Zeit zu gehen und eine lebendige Chronik zu erstellen. Dazu wurde diese neue Seite erstellt, auf der die Inhalte des Jubiläumsbuches ab sofort nach und nach veröffentlicht werden. Ein regelmäßiger Blick wird sich also lohnen - es gibt immer wieder etwas Neues zu entdecken und zu lesen.

Den Leserinnen und Lesern wünschen wir nun viel Spaß bei der Lektüre der ersten veröffentlichten Inhalte.

Titel

Einleitung

Noch weit vor der Corona-Pandemie war im Präsidium des Rheinischen Schützenbundes die Entscheidung gefallen, im Jahre 2022 die Gründung unseres Verbandes aus dem Jahr 1872 gebührend zu feiern. Dazu sollte auch die Chronik von 1997 überarbeitet und ergänzt werden.

Denn Geschichte hat zwar die Eigenschaft, längst geschehen zu sein, aber sich trotzdem immer weiter fort zu entwickeln und so gut wie nie an einem Punkt zu enden. Fortwährende Recherchen bringen immer wieder neue Aspekte, Fakten und Ansichten zu Tage, die ein vorgeblich längst bekanntes Geschehen in einem völlig neuen Licht erscheinen lassen.

Schon bald nach besagter Präsidiumsentscheidung bildete sich ein Team, das sich mit großem Elan an diese gewaltige Aufgabe heranwagte. Das Ziel bestand nicht nur in einer einfachen chronologischen Fortsetzung der Ereignisse. Nein, es sollten ebenfalls Gesichtspunkte, die in der ersten Ausgabe von 1997 nicht einen so großen Stellenwert besaßen, in ihrer Betrachtungsweise erweitert werden. Darüber hinaus haben die letzten 25 Jahre noch weitere Geschehnisse gebracht, die entsprechend ihrer Bedeutung gewürdigt werden sollen. 

Beginnen wir diesen erweiterten oder auch 2. Teil der Chronik des Rheinischen Schützenbundes von 1997 mit einer Kernaussage unseres Dachverbandes, dem Deutschen Schützenbund:

"Das Schützenwesen ist eine der wenigen kultur- und sozialgeschichtlichen Erscheinungen, die sich über viele Jahrhunderte hinweg kontinuierlich entwickelt und sich bis heute erhalten habe... .Das Schützenwesen umfasst eine große Anzahl von Bräuchen und Traditionen, die in ganz Deutschland in zahlreichen unterschiedlichen Erscheinungsformen verbreitet sind."

Und am 4. Dezember 2015 nahmen die Deutsche UNESCO-Kommission und die Kultusministerkonferenz das "Schützenwesen in Deutschland" in das Bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes auf. Das zuständige Expertenkomitee würdigte das Schützenwesen "als Ausdruck lokal aktiver Kulturpraxis mit lebendiger Traditionspflege, die stark in örtliche Sozial- und Kulturmilieus eingebunden ist. Es gibt vielfältige Maßnahmen zu Weitergabe, unterschiedliche Formen der Jugendarbeit und eine aktive Pflege regionaler und europäischer Verbindungen. Auch die Verpflichtung gegenüber sozialem Engagement und ziviler Kultur im Umgang mit Waffentechnik und Waffengebrauch sowie der integrative Charakter wurden hervorgehoben."

Unser Schützenwesen lebt also heute noch von vielen, für den Betrachtungsraum Deutschland ganz allgemein gültigen Schützenbräuchen. Darüber hinaus stützt es sich ebenfalls auf bestimmte, ganz besonders in einzelnen Landesregionen gepflegte Schützentraditionen. Wir wollen diese aber einer weiteren Betrachtung nicht unterziehen, da ihnen durch ihre Regionalität keine gesamte Aussagekraft zum allgemeinen Schützenwesen zukommt.

Im Abschnitt dieser Chronik, der sich ganz besonders mit dem Schützenwesen bei uns im Rheinland beschäftigt, liegt daher der Schwerpunkt der Betrachtung mehr bei diesen allgemein gültigen Schützenbräuchen, die unser Schützenwesen auch unter dem Dach eines Sportverbandes wie dem Rheinischen Schützenbund in seiner Ganzheit ausmachen.

Darüber hinaus möchte diese Chronik nicht nur in der Vergangenheit verharren, sondern auch einen Einblick gewähren in die Entwicklung des Rheinischen Schützenbundes hin zu einem modernen Sportverband des 21. Jahrhunderts:

  • im sportlichen Bereich weg von der mehr individuellen Ausbildung der Athleten auf Vereinsebene hin zur Förderung der Schützinnen und Schützen mittels modernster Methoden der Sportpädagogik auf Verbandsebene in Verbindung mit den neuesten Erkenntnissen der Sporttechnik und auch der Sportmedizin,
  • auf der Verwaltungsseite weg von der ehrenamtlichen "Ein-Zimmer-Verwaltung" hin zu einer modernen Verbandsführung unter Zuhilfenahme aller technischer Hilfsmittel in einer eigenen Geschäftsstelle mit entsprechend geschultem Personal
  • auf der Verbandsseite hin zu einer Anlaufstelle und Hilfsquelle für die Vereine in Fragen einer modernen, der Zeit entsprechenden Vereinsführung. Das gilt natürlich auch ganz besonders für die Bereiche "Nachhaltigkeit" und "Umweltschutz".

Aber ohne das ehrenamtliche Engagement unserer Schützinnen und Schützen zum Wohle der Schützensache gäbe es heute keinen Rheinischen Schützenbund mehr, der jetzt sein 150-jähriges Jubiläum in seiner Gründerstadt gefeiert hat.

Diesem Engagement haben wir es zu verdanken, dass das Schützenwesen in der alten Rheinprovinz, dem Einzugsgebiet des heutigen Rheinischen Schützenbundes, weiter existiert und im steten Wandel begriffen ist. Dieses ehrenamtliche Engagement hat dazu beigetragen, dass wir mit Fug und Recht heute sagen können:

"Das Schützenwesen lebt!"

und somit auch

"Unsere Chronik lebt!"

Grußworte

Seit der Gründung des Rheinischen Schützenbundes im Jahr 1872/1873 sind 150 Jahre vergangen! Dies ist ein enorm langer Zeitraum, in dem sowohl in der Historie unseres Landes, als auch in der Historie des Rheinischen Schützenbundes sehr viel Positives, aber auch sehr viel Negatives passiert ist.

Trotz aller negativen Geschehnisse haben der Rheinische Schützenbund und seine Schützen allen Widrigkeiten getrotzt und ihre Existenzberechtigung in der heutigen Zeit unter Beweis gestellt. Nicht umsonst gehört der Rheinische Schützenbund mit seinen Mitgliedern dem viertgrößten Sportverband der Bundesrepublik Deutschland an.

Das Schützenwesen hat wider Erwarten die Quadratur des Zeitgeschehens gemeistert. Es ist mit Siebenmeilenstiefeln und unter großen Anstrengungen hinaus aus der gefühlsmäßig negativ belasteten Vergangenheit und hinein in eine emotional positive, nachhaltige und sportlich orientierte moderne Zeit geschritten:

  • mit der Pflege von Brauchtum und Tradition für die historisch interessierten Mitglieder,
  • mit sportlich hochwertigen Leistungen und breitensportlicher Anerkennung in einer modernen Gesellschaft,
  • mit Geselligkeit und Freude zur emotionalen Erbauung für die und mit den Schützen und interessierten Mitmenschen sowie
  • mit der Schaffung von Umweltbewusstsein und die Arbeit an der Nachhaltigkeit des Schützenwesens für die Zukunft und die Nachwelt.

Um diesen Werdegang an Daten und Fakten zu dokumentieren, hat sich das Präsidium zum 150-jährigen Bestehen entschieden, diese Chronik herauszugeben. Sie belegt, welche Wege die Schützen, speziell die rheinischen Schützen, beschreiten mussten, um bis zum heutigen Tage und auch in der Zukunft bestehen zu können.

Das Buch gibt einen Rückblick auf die Jahrhunderte alte Geschichte des Schützenwesens. Es gibt einen sehr intensiven Einblick auf die schlimme Zeit der Naziherrschaft und seine Auswirkungen auf das Schützenwesen durch die Gleichschaltung der Sportverbände. Es zeigt die Entwicklung der Schützenverbände, speziell des Rheinischen Schützenbundes, in der Nachkriegszeit auf und gibt sowohl einen Einblick in die Chronik zum 100-jährigen Bestehen als auch in die Chronik zum 125-jährigen Bestehen des RSB. Ausführlicher wird dann die Zeit nach dem 125-jährigen Jubiläum im Jahr 1997 anhand von wichtigen Projekten des RSB dargestellt.

Die zukunftsweisende Veröffentlichung der Chronik des RSB auf der Homepage zeugt von Weitsicht und Nachhaltigkeit. Die geplante schrittweise Veröffentlichung dieser neuen Chronik des RSB und seine zukunftsorientierten Projekte vermitteln dem Leser ein genaues Bild

  • über die 150-jährige Vergangenheit des RSB,
  • über den Werdegang des RSB in den letzten 25 Jahren,
  • über die Arbeit des Präsidiums zum Wohle seiner Vereine und deren Mitglieder,
  • über die Anerkennung des RSB als Verband, der für Qualität und Zukunftsorientiertheit im Schützenwesen steht und darum von anderen Organisationen, z. B. bei den Landessportbünden, anderen Sportverbänden, bei den Behörden und Kommunen geschätzt und gewürdigt wird.

Die moderne Technik ermöglicht es dem Präsidium bei Bedarf, aus den interessanten veröffentlichten Berichten der Homepage sehr flexibel und möglichst zielgenau ein Erinnerungsbuch für Schützen und interessierte Leser zusammen zu stellen. Eine nach unserer Auffassung tolle zukunftsweisende Idee.

In diesem Zusammenhang möchten wir allen, die dazu beigetragen haben im Namen des Präsidiums und des Verbandes herzlich für ihr Engagement und ihre nachhaltige Arbeit danken. Sie haben für und mit uns neue Wege beschritten, um dem Schützenwesen ein modernes und nachhaltiges Aussehen zu verleihen und einen Weg gefunden, das Schützenwesen auch interessant für andere Mitmenschen zu machen. Wir hoffen, diese Art der Chronik macht auch neugierig auf 

  • MEHR Schießsport,
  • MEHR Brauchtum,
  • MEHR gemeinsam erlebte Geselligkeit und
  • MEHR Mitmenschlichkeit und Schützenwesen.

In diesem Sinn wird die Chronik hoffentlich dabei helfen, die Vergangenheit aufzuarbeiten, die Gegenwart festzuhalten und daraus lernend, neue Wege für die Zukunft zu finden!

Das Präsidium des Rheinischen Schützenbundes e. V. 1872

Grußwort des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen, Hendrik Wüst, zum 150-jährigen Bestehen des Rheinischen Schützenbundes 

Als sich der Rheinische Schützenbund 1872 in Düsseldorf gründete, konnte niemand ahnen, welch wechselvolle Zeiten dem jungen Verband bevorstehen sollten. Heute wissen wir, dass dieser große und erfolgreiche Zusammenschluss aus mittlerweile über 900 Vereinen und mehr als 75.000 Mitgliedern tiefgreifende politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Umbrüche und zwei Weltkriege überstanden hat. Das hat eine Vorgeschichte und gute Gründe. 

„Glaube - Sitte - Heimat" - der Wahlspruch der Schützinnen und Schützen ist Fundament und Ansporn zugleich, sich immer wieder auf neue gesellschaftliche Entwicklungen einzustellen und dabei ihre wertvollen Traditionen zu bewahren. Das ist den Vereinen und Mitgliedern des Rheinischen Schützenbundes in den vergangenen 150 Jahren gelungen und eine Leistung, um die sich viele verdient gemacht haben. Ihnen gebühren Dank und Respekt. 

Ein zweites kommt hinzu: der Zusammenhalt. Bei uns in Nordrhein-Westfalen bilden die Schützinnen und Schützen seit Jahrhunderten eine starke und aktive Gemeinschaft. Kein Wunder also, dass mit der Karlsschützen-Gilde vor 1198 Aachen e. V. der älteste Verein Deutschlands hier beheimatet ist. Vieles von dem, was unser Schützenwesen seit jeher ausmacht, hat bis heute nichts von seiner Bedeutung verloren: Große Feste und prachtvolle Festumzüge gehören ebenso dazu wie das Erleben von Gemeinschaft und die Pflege alter Traditionen und Bräuche. Sie sind keine Relikte aus einer fernen Vergangenheit, sondern fester Bestandteil unserer Kultur und unserer Gesellschaft. Denn einem Schützenverein anzugehören, das bedeutet immer auch, sich vor Ort zu engagieren und dort Verantwortung zu übernehmen, wo die Hilfe einer starken Gemeinschaft gebraucht wird. In ganz Nordrhein-Westfalen setzen sich zahlreiche Schützen und Vereine auf diese Weise für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft ein. Sie tragen dazu bei, dass Gemeinschaft kein leeres Wort, sondern gelebtes Miteinander ist. 

Und ein drittes: Die vielfältigen sportlichen Aktivitäten und die großartigen sportlichen Erfolge der Schützinnen und Schützen im Rheinischen Schützenbund, die von zahlreichen Medaillen bei nationalen und internationalen Wettbewerben gekrönt werden. Auch darauf können Sie sehr stolz sein. 

Zu Ihrem schönen Jubiläum gratuliere ich herzlich und wünsche Ihnen, dass Sie es mit Stolz und Freude begehen können. Sie haben 150 gute Gründe dafür! 

Hendrik Wüst Mdl

 

Hans-Heinrich von Schönfels, Präsident des Deutschen Schützenbundes

Im Namen des Präsidiums und aller Schützinnen und Schützen des Deutschen Schützenbundes gratuliere ich dem Rheinischen Schützenbund e.V. 1872 zum 150-jährigen Bestehen und zur großen Jubiläumsfeier in Düsseldorf. 

Das Rheinland ist die Wiege des europäischen und des deutschen Schützenwesens. Von hier stammen die frühesten seriösen Nachweise über die Existenz von Schützengesellschaften. Die Aachener Karlsschützengilde führt sich traditionell auf Karl den Großen zurück, bestand mit Sicherheit schon vor 1198 und gilt als ältester Schützenverein überhaupt. Auch in der Mitte des 19. Jahrhunderts waren die rheinischen Schützengesellschaften in ihren Bestrebungen, einen überregionalen Verband zu bilden, Vorreiter und spielten damit eine wichtige Rolle im Vorfeld der Gründung des Deutschen Schützenbundes. Und das gleiche gilt wieder für die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg, als die ersten Schritte zur Zulassung des Sportschießens im britisch besetzten Rheinland gegangen wurden und von dort entscheidende Impulse zur Wiedergründung des Deutschen Schützenbundes erfolgten. 

Heute ist der Rheinische Schützenbund einer der größten Landesverbände und in jedem Fall einer unserer modernsten, lebendigsten und erfolgreichsten. In ihm hat der Deutsche Schützenbund einen aufgeschlossenen, konstruktiven und verlässlichen Partner – und das seit nunmehr 150 Jahren. Wir erinnern uns an viele bedeutende Schießsportveranstaltungen im Rheinischen Schützenbund und an großartige Kundgebungen lebendiger Schützentradition, an unvergessliche Deutsche Schützentage und an Meilensteine unserer Verbandsgeschichte, wie etwa den Festgottesdienst im Kölner Dom anlässlich der 150-jährigen Jubiläums des Deutschen Schützenbundes im Jahr 2011. 

Der Rheinische Schützenbund hat ein einmaliges Festprogramm für die Tage in Düsseldorf auf die Beine gestellt. Wir freuen uns darauf, uns nach den langen Zwangspausen der letzten Jahre endlich wieder – wen auch mit Vorsicht und etwas Abstand – im großen Kreis treffen, unseren sportlichen und traditionellen Aktivitäten nachgehen und gemeinsam feiern zu können. 

Den Verantwortlichen des Rheinischen Schützenbundes und allen seinen Mitgliedern danke ich für ihr vorbildliches ehrenamtliches Engagement und für 150 Jahre zuverlässige und freundschaftliche Zusammenarbeit. Ich wünsche Ihnen und uns allen eine gedeihliche Zukunft in Frieden und Gesundheit. 

Hans-Heinrich von Schönfels 
Präsident des Deutschen Schützenbundes

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schützinnen und Schützen,

das Schützenwesen gehört im Rheinland zu den wichtigsten Säulen der Gesellschaft. Deshalb ist dieses Jubiläum des Rheinischen Schützenbundes auch nicht nur für die Schützinnen und Schützen in Nordrhein-Westfalen ein Grund zum Feiern, sondern für alle Menschen in unserem Land. Ohne Schützenvereine, ohne das ehrenamtliche Engagement der vielen Frauen und Männer, wäre das Land, in dem wir leben, ein komplett anderes. So stiften Schützen Identität, stärken christliche Werte und erhalten die Heimat. 

Gerade in Krisen zeigt sich, dass sich die Menschen in Nordrhein-Westfalen auf „ihre“ Schützinnen und Schützen verlassen können. Etwa während der Flüchtlingskrise 2014/2015, als zahlreiche Schützenhäuser und Schützenheime als Auffangeinrichtungen für Menschen in Not zur Verfügung gestellt wurden. Ein Muster, das sich auch heute wieder im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine wiederholt. Unzählige Spendenaktionen wurden durch Schützenvereine auch für die Opfer der Flutkatastrophe im vergangenen Jahr durchgeführt. Und so kommen sie damit auch heute noch ihrer historischen Aufgabe nach: Die Städte und die Gemeinschaft der Menschen zu schützen.  

Gerade für die Schützen war die Pandemie-Zeit eine besondere Belastung, ist das Erleben von Zusammenhalt, Kameradschaft und Gemeinschaft doch essentieller Bestandteil ihres Brauchtums. Besonders freut mich deshalb, dass die 915 Vereine des Rheinischen Schützenbundes nun wieder steigende Mitgliederzahlen vermelden und auf zahlreichen Veranstaltungen im ganzen Land das Schützenwesen wieder präsent ist.  

Auch als Sportverband blickt der Rheinische Schützenbund auf eine beispiellose Bilanz zurück. Über Jahrzehnte gewannen die Frauen und Männer auf internationalen Wettbewerben Medaillen, stellten Rekorde auf, präsentierten unser Land in Europa und der Welt. Auch dafür gebührt Ihnen Dank. 

Ich wünsche den Mitgliedern des Rheinischen Schützenbundes weiterhin viel Erfolg und Freude beim Leben ihrer Traditionen und bei der Pflege des Schützenbrauchtums. 

Herbert Reul 
Minister des Inneren  
des Landes Nordrhein-Westfalen

 

Grußwort von Minister Roger Lewentz zum 150-jährigen Jubiläum des Rheinischen Schützenbundes 

Sehr geehrte Damen und Herren, 
der Rheinische Schützenbund feiert in diesem Jahr sein 150-jähriges Bestehen. Als Innenminister gratuliere ich sehr herzlich dem Präsidenten Willi Palm sowie dem gesamten Vorstand und allen Mitgliedern, die den Schützenbund über die langen Jahre hinweg geformt und getragen haben!  

Das Jubiläum gibt Anlass auf eine gleichermaßen traditionsreiche wie erfolgreiche Geschichte zurückzublicken. Unzählige Medaillengewinne, internationale Rekorde und die inzwischen zehnmalige Teilnahme an den Olympischen Spielen sind große Erfolge des Rheinischen Schützenbundes. Was der RSB heute zu leisten vermag, davon kann man sich bei zahlreichen Wettkämpfen überzeugen. Dabei sind die Nachwuchsarbeit und die Förderung des Engagements der Mitglieder immer elementare Bestandteil des Erfolgsrezepts des RSB. 

Neben den außerordentlichen sportlichen Erfolgen möchte ich das soziale Engagement des Rheinischen Schützenbundes besonders hervorheben. So wurden beispielsweise Schützenheime zur Verfügung gestellt, um vor Krieg flüchtenden Menschen eine erste Obhut zu ermöglichen. Während der Corona-Pandemie wurden viele Schützenheime als Test- und Impfzentren zur Verfügung gestellt. Und auch beim Wiederaufbau der von der Flutkatastrophe im Juli 2021 zerstörten Gebiete in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sind die Mitglieder des RSB aktiv. Für die Betroffenen der Flutkatastrophe wurden Spendenaktionen durchgeführt und der Aufbau der betroffenen Schützenheime selbst wurde engagiert vorangetrieben. Der RSB engagiert sich dort, wo er dringend gebraucht wird und hat sich neben dem Sport auch das soziale Engagement auf die Fahne geschrieben. All das macht den RSB auch zu einem Beispiel für die fruchtbare Zusammenarbeit zwischen Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. 

Sich stetig weiterzuentwickeln, ist unverzichtbar für den Fortbestand unserer Vereine. Um aktuelle Herausforderungen, wie die Mitgliedergewinnung nach Corona-Pandemie, gemeinsam zu bewältigen, ist der ehrenamtliche Einsatz wichtiger denn je. Mit insgesamt 915 Mitgliedsvereinen, rund 76.500 ehrenamtlichen Vereinsmitgliedern und einer hauptamtlichen Geschäftsstelle ist der RSB gut für die Zukunft gewappnet. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz schätzt die uneigennützige Vereinsarbeit hoch ein und wird sie deshalb auch in Zukunft nach Kräften unterstützen. 

Verbunden mit meinem Dank an alle, die sich ehrenamtlich engagieren, wünsche ich dem Rheinischen Schützenbund einen guten Verlauf der Jubiläumsfeierlichkeiten und viel Erfolg für die Zukunft! 

Roger Lewentz, MdL 
Minister des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz

 

Liebe Schützinnen und Schützen, liebe Freundinnen und Freunde des Schützenwesens im Rheinland, 

der Rheinische Schützenbund e.V. 1872 (RSB) wird 150 Jahre alt. Zum Jubiläum gratuliere ich, im Namen der Landeshauptstadt Düsseldorf wie auch persönlich, allen, die dem Schützenwesen im Rheinland verbunden sind und es unterstützen, sehr herzlich. 

1872 wurde der Verband in Düsseldorf gegründet und feiert nun Ende September am Ort seines Entstehens sein bedeutendes Jubiläum. Uns erwarten am Festwochenende eine ganze Reihe von Veranstaltungen. Ich freue mich – als Oberbürgermeister wie als Schütze – auf die Begegnungen auf dem Festplatz, dem Schützenplatz des St. Sebastianus Schützenvereins Düsseldorf-Bilk e.V. Es wird mir außerdem eine Ehre und Freude sein, eine Abordnung des RSB offiziell im Rathaus zu empfangen.  

Damit und mit dem gesamten Festwochenende unterstreichen wir einmal mehr die enge Verbundenheit unserer Stadt zum Schützenwesen. Düsseldorf ist eine Hochburg des Sommerbrauchtums. Die Vereine und Bruderschaften in unserer Stadt können in diesem Jahr erstmals nach der coronabedingten Unterbrechung ihre Schützen- und Heimatfeste feiern – als wichtige Gelegenheiten zum Austausch werden sie allseits geschätzt; der größte Schützenverband, der St. Sebastianus-Schützenverein Düsseldorf 1316 e.V., hat mit seiner Kirmes am Rheinufer wieder Millionen Gäste begeistert. 

Auch 150 Jahre nach der Gründung des RSB hat das Schützenwesen eine starke Stellung in Düsseldorf wie im gesamten Rheinland. Heute ist er Dachverband für rund 76.500 Mitglieder in 915 Vereinen. Schützinnen und Schützen bringen sich mit hohem persönlichem Einsatz in ihre Vereine ein und engagieren sich mit sehr viel Herzblut für ihre Mitmenschen.  

Traditionelle Werte wie die Heimatverbundenheit werden modern interpretiert: Die zahlreichen Verbände und Bruderschaften tragen dazu bei, dass das Brauchtum in den Stadtteilen der Großstädte, in Städten und Dörfern lebendig bleibt. Schützinnen und Schützen haben etwa in der Pandemie tatkräftige Nachbarschaftshilfe geleistet. Zurzeit unterstützen viele von ihnen Geflüchtete aus der Ukraine. Dieses soziale Engagement ist und bleibt unverzichtbar. Insofern wünsche ich dem Rheinischen Schützenbund e.V. auch für die Zukunft alles Gute – denn das Schützenwesen bereichert das Rheinland heute mindestens genauso sehr wie vor 150 Jahren. 

Mein Dank gilt denen, die das Festwochenende seit Langem organisieren. Allen Teilnehmenden wünsche ich ein stimmungsvolles Jubiläum und gesellige Momente und heiße Sie dazu sehr herzlich in der Landeshauptstadt Düsseldorf willkommen.  

Ihr 
Dr. Stephan Keller 
Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf 

 

Grußwort des Präsidenten des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen, Herrn Stefan Klett, für die Sonderausgabe des RSB-Journals zum 150-jährigen Jubiläum des Rheinischen Schützenbundes e.V. 

Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde, 
150 Jahre Rheinischer Schützenbund! Für den Landessportbund Nordrhein-Westfalen gratuliere ich ganz herzlich zu diesem stolzen Jubiläum. 

Der Begründer des Schützenwesens im Rheinland ist ein Franke, der sich in Nordrhein-Westfalen niedergelassen hat: Karl der Große. Mit der Karlsschützen-Gilde Aachen von 1198 n.Chr. hat der Rheinische Schützenbund ein Mitglied in seinen Reihen, das nicht nur mit dem Begründer des  Schützenwesens im Rheinland namentlich verbunden ist sondern zugleich als ältester Schützenverein Deutschlands gilt. Alleine anhand dieser Tradition wird der Stellenwert des Rheinischen Schützenbundes für das deutsche Schützenwesen deutlich! 

Doch bei allem Respekt vor der Geschichte: Der RSB präsentiert sich heute als moderner Gestalter des in Tradition und Brauchtum innewohnenden Gemeinschaftssinn und als starker Interessensvertreter für seine Sportart, seine Mitglieder und für den organisierten Sport als Ganzes. Ein erfolgreicher Leistungssport, der Breitensport und soziales Verantwortungsgefühl gehen dabei Hand in Hand.  

Dabei zeigte sich der Verband während der Flüchtlingskrise 2015/2016 ebenso als gesellschaftliche Stütze wie im Kontext des aktuellen Ukraine-Krieges. So wurden und werden Schützenhäuser und -heime als Unterkünfte zur Verfügung gestellt oder dienten während der Corona-Pandemie als Test- und Impfzentren. Mitgliedsvereine des RSB führten zudem zahlreiche Spendenaktionen für Flutopfer des Jahres 2021 durch. Angesichts der enormen Herausforderungen, vor denen unsere Gesellschaft steht – ökonomisch, ökologisch politisch und gesellschaftlich – stellt der Rheinische Schützenbund damit eine Solidarität unter Beweis, die wir alle weiterhin dringend benötigen!  

Als Interessenvertreter des Schützenwesens im Rheinland gehört der Blick über den Tellerrand für den Rheinischen Schützenbund zur DNA. Dazu zählt auch die gute Zusammenarbeit mit dem Landessportbund NRW. Als Sportfachverband im LSB stärkt der RSB als verlässlicher Partner das Verbundsystem. Vor dem Hintergrund der Dekadenstrategie, der von LSB, Bünden und Verbänden gemeinsam erarbeiteten Leitlinie für die Sportentwicklung in NRW im nächsten Jahrzehnt, ist dies mitentscheidend für die Zukunft des Vereinssports! Dafür mein Dank.  

Ebenfalls ist die Zusammenarbeit des RSB mit der Landesregierung im Bereich des Waffenrechts hervorzuheben. Sie geht einher mit einem Engagement gegen Extremismus, dem in Zeiten, in denen gesellschaftliche Spaltung ein Thema ist, besondere Bedeutung zukommt.  

Ich danke den Verantwortlichen, allen Engagierten und Mitgliedern des Rheinischen Schützenbundes für ihren Einsatz. Ich freue mich, weiterhin mit Ihnen die Zukunft des Sports in NRW zu gestalten – für den Zusammenhalt über Grenzen hinweg und das Wohlergehen der Menschen in unserem Bundesland. 

Ihr
Stefan Klett 
Präsident des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen e. V.

 

Jubiläumsbücher des Rheinischen Schützenbundes

Wir geben nachfolgend dem geschätzten Leser dieses Jubiläumsbuches einen kurzen Überblick über und einen Einblick in den Inhalt der beiden bisherigen Chroniken, die zu den Feiern der größeren Jubiläen des Rheinischen Schützenbundes (RSB) erstellt wurden, damit er sich ein Bild über die geleistete Arbeit des Rheinischen Schützenbundes von 1872 e. V. in der betreffenden Zeit machen kann.

Wir geben jeweils eine kurze Zusammenfassung dieser Chroniken und Jubiläumsbücher im benannten Abschnitt. Wir zeigen auszugsweise auf, was von den damals tätigen Vertretern des RSB als herausragende Ereignisse bzw. wichtige Geschehnisse wahrgenommen wurde. Es existieren bisher nachweisbar zwei Abhandlungen über die größeren Jubiläen des RSB.

Es handelt sich hierbei einmal mehr um
 - ein Festheft zum 100-jährigen Bestehen des RSB im Jahre 1972.
 - eine umfangreiche Chronik des RSB zum 125-jährigen Bestehen im Jahr 1997.

(80 Seiten und 4 S. Umschlag)
  Festort: Düsseldorf – Datum: 15./16.04.1972

Aufbau der Broschüre
Die ersten 10 Seiten enthalten die Grußworte von:
- Bundespräsident Gustav Heinemann
- Innenminister des Landes NRW Willi Weyer
- Oberbürgermeister von Düsseldorf Becker
- Vizepräsident des Deutschen Schützenbundes Alfred Michaelis
- Präsident des Rheinischen Schützenbundes Gottfried Göbbels

Danach folgt eine Abhandlung über die Gründungsgeschichte des Rheinischen Schützenbundes, seine Struktur, seine Funktionsträger, seine erfolgreichen Sportler und seine Vereine, unterbrochen durch Werbeanzeigen.

Die Gründungsgeschichte des Rheinischen Schützenbundes0

- In diesem Festheft wurde Eduard Blochius noch als Gründer und Vorsitzender des Rheinischen Schützenbundes tituliert und dargestellt. (Wie sich bei den Recherchen des nächsten Jubiläumsbuches herausgestellt hat, war diese Darstellung aber nicht korrekt.)

- Im Herbst des Jahres 1872 gab es ein Treffen von mehreren rheinischen Schützen. Bei diesem Treffen wurde angeblich der Rheinische Schützenbund gegründet und angeblich Eduard Blochius zum 1. Vorsitzenden des Rheinischen Schützenbundes gewählt. Dieser Kreis beschloss, alle Vereine der damaligen Rheinprovinz anzuschreiben und zu einer Gründungsversammlung am Sonntag, 16.02.1873 nach Düsseldorf einzuladen.

- Am 16.02.1873 wurden im Rahmen dieser Gründungsversammlung von 22 rheinischen Vereinen die Statuten des Rheinischen Schützenbundes verabschiedet und angeblich E. Blochius als Vorsitzender bestätigt. (Hinweis des Autors: Diese angebliche Wahl/Bestätigung ist durch die Akten/Literatur nicht belegbar. Ganz im Gegenteil, es wurde, wie sich durch das Studium alter Akten belegen lässt, der Schützenbruder W. Herchenbach vom St. Sebastianus Schützenverein Düsseldorf (von 1316) am 16.02.1873 zum 1. Vorsitzenden gewählt.)

- Eduard Blochius war aber Mitglied des Vorstandes und zwar als Schatzmeister. Ab 1901 war er auch Vorsitzender des RSB. E. Blochius hat sich zweifelsohne sehr große und auch langjährige Verdienste um den Aufbau des Rheinischen Schützenbundes erworben. Aus diesem Grund wurde ihm zu Ehren am 11.10.1908 auch die sogenannte "Blochius-Eiche" vor dem Schützenhaus der SG Wilhelm Tell in Düsseldorf-Erkrath gepflanzt.

- Das 1. Rheinische Bundesschießen fand vom 20. - 23.07.1873 in Düsseldorf statt. Die Veranstaltung wurde durch den St. Sebastianus Schützenverein Düsseldorf ausgerichtet.

- In den 1890er Jahren entwickelte sich neben dem Auflage- und Angestrichen-Schießen das sogenannte Freihand-Schießen. Um den sich daraus entwickelnden sportlichen Aspekt stärker zu fördern, gründeten Martin Strom (Aachen), Jean Kramer (Mülheim/Ruhr), Servatius Müller (Aachen) mit G. Römlinghoven (Köln) im Jahre 1895 die „Rheinische Freihandschützen-Vereinigung“.

- Beim 18. Rheinischem Bundesschießen in Aachen auf dem Schützentag am 29.06.1899 wurde ein Antrag auf Anschaffung eines Bundesbanners für den Rheinischen Schützenbund angenommen. Dieses Banner sollte nur durch freiwillige Spenden finanziert werden.

- Beim 19. Bundesschießen in Neuwied im Jahre 1901 fanden die Übergabe des Banners und die Bannerweihe vor dem Schloss durch den Protektor, dem Erbprinz Friedrich zu Wied, statt. Bereits damals gab es offensichtlich Differenzen zwischen den Schützen vom Oberrhein und dem Niederrhein, denn die Neuwieder Zeitung berichtete damals schon darüber, dass das Banner als "fester Kitt zwischen dem Ober- und Niederrhein" fungieren sollte.

- Das 28. Bundesschießen, das letzte Bundesschießen vor dem 1. Weltkrieg, fand vom 05.- 09.07.1914 in Mönchengladbach statt. Wegen der guten Betreuung lud der Rheinische Schützenbund die Ausrichter zum ersten "Rheinischen Abend" ein.

- Nach dem 1. Weltkrieg wurde mit der Freigabe der Rheinprovinz durch die Besatzungsmächte der Rheinische Schützenbund am 07.03.1926 in Düsseldorf unter dem Vorsitz von Mathias Cremer aus Neuwied wieder zum Leben erweckt.

- Der letzte ordentlich gewählte Präsident des Rheinischen Schützenbundes vor dem 2. Weltkrieg war Josef Jansen. Er wurde am 09.07.1932 in Bendorf gewählt.

- Am 01.11.1933 wurde im Rahmen der Gleichschaltung auf einer a. o. Vorstandssitzung Clemens Blings zum 1. Vorsitzenden bestimmt. Er führte den gleichgeschalteten Verband von 1933 – 1945.

- Die Wiedergründung des Rheinischen Schützenbundes auf der Grundlage der alten Rheinprovinz erfolgte am 06.10.1951 in Bonn. Zum 1. Präsidenten nach der Wiedergründung wurde Toni Fellbusch aus Bonn gewählt.

- Nach dem 2. Weltkrieg wurde 1946 die frühere Rheinprovinz aufgelöst und die damalige englische Besatzungszone wurde in das neu gegründete Land Nordrhein-Westfalen (die Gebiete Mitte und Nord des RSB) und die französische Besatzungszone in das neu gegründete Land Rheinland-Pfalz (Gebiet Süd des RSB) eingegliedert.

- Das in Nürnberg wieder aufgetauchte RSB-Banner wurde am 05.10.1952 in Bonn an den Rheinischen Schützenbund zurückgeführt und der Obhut der Stadt Bonn übergeben.

- Nach der Wahl von Gottfried Göbbels aus Düsseldorf am 07.02.1955 zum neuen Präsidenten, wird das Bundesbanner von der Stadt Bonn in die Obhut der Stadt Düsseldorf übergeben.

- Die Geschäftsstelle des RSB wird am 01.04.1956 nach Düsseldorf verlegt. Es erfolgte die Übergabe der Geschäfte vom 1. Geschäftsführer Oskar Heidensleben an Hans Abesser.

- 1957 wurden der Rheinische Schützenbund und der Westfälische Schützenbund Mitglied im Landessportbund NRW und der Sporthilfe NRW im Rahmen einer Fachschaft für Sportschießen. Begründet durch die Landesgrenze, gehört das Gebiet Süd zum Landessportbund Rheinland-Pfalz.

- Ab dem 01.10.1957 übernimmt die Geschäftsführung des RSB Annemarie Gensenmüller von ihrem Vorgänger Hans Abesser.

- Das neue Bundesbanner des RSB, das durch Spenden der Vereine angeschafft wurde, wird am 22.03.1959 feierlich an den RSB übergeben.

- Am 20.03.1960 übergibt der damalige Präsident des Deutschen Schützenbundes, Dr. Georg von Opel, die von Idar – Obersteiner Schützen geschaffene wertvolle und kunstvolle Präsidentenkette.

- Die erste Jugendordnung wurde im Mai 1960 vom Gesamtvorstand des Rheinischen Schützenbundes unter der Ägide von Karl Wagner (Duisburg) und Herbert Frey (Aachen) verabschiedet. Die Jugendordnung bzw. die Jugend wurde dann am 10.03.1963 als eigener Teil in der Satzung des RSB verankert.

- Die Gliederung des Rheinischen Schützenbundes nach dem 2. Weltkrieg umfasste neben den Gebieten Süd, Mitte und Nord noch 12 Bezirke, die in 54 Kreise unterteilt wurden. Durch den stetigen Mitgliederzuwachs im Laufe der Jahre bis zum Jahr 1972 wurden die Bezirke auf 14 Bezirke ausgeweitet, wobei der Bezirk 1 in die Bezirke 1a und 1b aufgeteilt wurde und der Bezirk 12 in die Bezirke 12 und 12a.

Festort: Oberhausen – Datum: 19./20.04.1997

Aufbau des Festheftes
Das Jubiläumsbuch hat einen Umfang von 302 Seiten Text und 4 Umschlagseiten. Die ersten 7 Seiten zeigen:
- Das ursprüngliche (alte) Banner des Rheinischen Schützenbundes 
- Grußwort des damaligen Präsidenten des Rheinischen Schützenbundes, Friedrich Hogrefe
- Das Banner des Deutschen Schützenbundes
- Grußwort des damaligen Präsidenten des Deutschen Schützenbundes Josef Ambacher

Teil I des Festbuches
Der Verfasser Heinz-G. Deller war Mitglied des Remscheider Schützenvereins von 1816 Korporation. Er beschreibt auf den ersten 40 Seiten in einer interessanten und fesselnden (blumigen) Sprache wie und warum das Schützenwesen in Deutschland entstanden ist und wie es sich bis ins Mittelalter hinein entwickelte. Er stellt dar, welchen Problemen die Schützenvereinigungen im Zeitalter des Fürstenabsolutismus (17. + 18. Jahrhundert) ausgesetzt waren. Er beschreibt, was die zeitgenössische Gesellschaft von den Schützen und ihrem damaligen "Treiben" hielt. Trotz aller Widerstände gab es zu Beginn des 19. Jahrhunderts eine Renaissance des Schützenwesens. Die Schützen wurden selbstbewusst und "verstanden sich als Vereinigung freier, mündiger und wehrhafter Bürger."

Teil II des Festbuches
Der Verfasser Dr. Walter Plett, hat seine Dissertation über das Thema "Das rheinische Schützenwesen" geschrieben. Er beschreibt sehr ausführlich auf über 30 Seiten das rheinische Schützenwesen in der Zeit von 1789 – 1945. Er erläutert ausführlich das Verhältnis zwischen den französischen Präfekturen und den preußischen Beamten auf der einen Seite und den Schützenvereinen auf der anderen Seite. Er stellt die gesellschaftlichen Strukturen der Schützenvereine dar und geht auch auf die "pikanten" Bestrebungen zur Gründung von Schützenverbänden vor den Revolutionsjahren 1948/49 ein.

Er beschreibt sehr detailliert die ersten Ansätze zur Gründung eines Rheinischen Schützenbundes bzw. eines Niederrheinischen Schützenbundes in den Jahren 1850/51 und die Bemühungen der Gründerväter, diese Gründungen gesellschaftlich abzusichern, indem dem preußischen König das Protektorat angetragen wurde. Die Angst der untergeordneten Behörden, dass sich die Schützenfeste als Sammelbecken und Multiplikator politischer Ideen entwickeln könnten, waren der Grund, warum das Bestreben den Preußischen König als Protektor zu gewinnen von den Behörden durch Nichtstun unterlaufen wurde. W. Plett stellt sehr ausführlich dar, wie trotz aller Widerstände der Behörden, die Gründung des Deutschen Schützenbundes im Jahre 1861 vollzogen wurde und belegt, wie auch weiterhin das Misstrauen der Behörden dem DSB gegenüber bestehen blieb.

Das Jahr 1872 war in zweifacher Hinsicht für den Rheinischen Schützenbund ein besonderes Jahr. 1872 wurde in New York ein Rheinischer Schützenbund gegründet. Außerdem wurde am Ende des Jahres 1872 von einigen Schützen des St. Seb. Schützenvereins Düsseldorf die Initiative ergriffen und beschlossen, den heutigen RSB zu gründen. Sie verschickten an alle bekannten Schützenvereine der Rheinprovinz eine Einladung zur Gründung es Rheinischen Schützenbundes für Sonntag, 16.02.1873, nach Düsseldorf in die städt. Tonhalle. Dieser Einladung folgten 22 Vereine, die dann auch den Rheinischen Schützenbund gründeten. Zum 1. Vorsitzenden wurde W. Herchenbach gewählt, der auch die Einladungen zum 1. Rheinischen Bundesschießen vom 20. - 23.7.1873 nach Düsseldorf unterschrieb.

Das 1. Vereinsgesetz trat am 15.05.1908 in Kraft. Aufgrund der behördlichen Aktivitäten im Vorfeld der Inkraftsetzung des Gesetzes wurde deutlich, dass man befürchtete, dass "leicht beliebige, politisch nicht einwandfreie Personen-Mehrheiten unter dem Namen einer Schützengilde, das Tragen einer Waffe beim Umzug, missbräuchlich zum bewaffneten Zusammentreten ausnützen könnten". In der Zeit der Weimarer Republik dienten die Schützen- und Wandervereine, speziell ab 1922 nach der Ermordung von Rathenau, als Unterschlupf für die Mitglieder der nach 1922 verbotenen NSDAP.

1933 wurden alle bis dahin existierenden Schützenverbände unter der Regie eines Deutschen Schießsportverbandes (DSSV) gleichgeschaltet. Die Schützenvereine entwickelten aber bis zum Jahr 1936, zum großen Missfallen der Behörden, ein eigenständiges Leben, was der NSDAP und der Gestapo nicht gefiel. Insbesondere ließen sich viele Vereine aus dem offiziellen Vereinsregister streichen, so dass die Gestapo vermutete, "dass die Löschungen nur deswegen veranlasst werden, um dadurch eine behördliche Überwachung zu erschweren". Nach dem Krieg wurden die Schützenvereine als nationalsozialistische Vereinigungen aufgelöst und ihr Vermögen beschlagnahmt.

Teil III des Festbuches
In diesem Teil werden eine Vielzahl von zeitgenössischen Unterlagen, Dokumenten und Bildern präsentiert. Es beginnt natürlich mit der 1. Satzung des Rheinischen Schützenbundes, die am 16.02.1873 von der Gründungsversammlung verabschiedet wurde und geht weiter mit der Einladung zum 1. Rheinischen Bundesschießen vom 20. - 23.07.1873. Danach folgen in chronologischer Reihenfolge die Darstellungen der gefundenen Dokumente, Protokolle, Bilder, Darstellung der Präsidenten des RSB, Urkunden und sonstigen Zeitdokumente von der Gründung des Rheinischen Schützenbundes bis zum Jahr 1936/1937, dem Jahr der Zwangsauflösung.

Ebenso wird ein kurzer Einblick gegeben in den Zusammenschluss der 3 Schießsportverbände (Deutscher Schützenbund, Reichsverband Deutscher Kleinkaliber-Schützenverbände und dem Deutschen Schützenverband) im Jahr 1933 unter dem Dach des neugeschaffenen Deutschen Schießsportverbandes. Außerdem gibt ein Organigramm einen Einblick in die Strukturen des Deutschen Reichsbundes für Leibesübungen und die Einordnung des Deutschen Schützenbundes.

Teil IV des Festbuches
In diesem Teil wird vom ehemaligen Vizepräsidenten des Rheinischen Schützenbundes, Karl-Heinz van Eisern (Aachen), in sehr ausführlicher Weise über die Wiedergründung und die Entwicklung des Rheinischen Schützenbundes nach dem 2. Weltkrieg berichtet. Er berichtet aus den Protokollen und aus eigener Erfahrung und Erinnerung sehr akribisch über die Zeit von 1951 bis zum Jahre 1997.

1951   1. Delegiertentag des RSB – Toni Fellbusch als Präsident  - Proklamation des Deutschen Schützenbundes in Köln
1952   Rückführung des alten RSTG-Bundesbanners
1953   Der RSB und der Zentralverband der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften -      Bundesschießen in Bonn
1955   Gottfried Göbbels als Präsident
1959   Weihe des neuen RSB-Banners
1960   Präsidentenkette - Die 1. Jugendordnung des RSB
1963   Der Sportschütze – 1. Verbandszeitung des RSB
1972   100 Jahre RSB
1973   Gründung des Landesleistungszentrums Bad Kreuznach
1975   Fritz Breuer als Präsident
1983   Nordrhein-Westfalen-Meisterschaft
1985   Neue Satzung des RSB – Landesdamenleiterin erstmals im Präsidium
1987   Sportplakette des Bundespräsidenten für den RSB
1989   1. Ausgabe es RSB-Journals
1990   Friedrich Hogrefe als Präsident – Deutscher Schützentag in Köln - Thomas Pfeifer – 1. Bundesschützenkönig des RSB
1991   Partnerschaft mit dem Brandenburgischen Schützenbund
1996   Gründung der RSB-Marketing GmbH
1997   Beginn des 125jährigen Jubiläumsjahres

Ergänzend haben im Anschluss an diese Berichterstattung der langjährige Redakteur des RSB-Journals, Klaus Zündorf, und der damalige Geschäftsführer des RSB, Burckhardt Knot, die nachfolgenden Themenbereiche sehr ausführlich dargestellt:
- Stellung des RSB zum Zentralverband
- Rheinischer Schützenbund in der Fachschaft Sportschießen NRW
- Mitteilungsblätter des Rheinischen Schützenbundes
- Geschäftsstelle des Rheinischen Schützenbundes

Teil V des Festbuches
Hier berichten der damalige Landesjugendleiter, Wilhelm Schmitz, und sein Jugendbildungsreferent, Burghard von Enckevort, in chronologischer Reihenfolge über den Werdegang und den Erfolg der Jugend und der Jugendarbeit im Rheinischen Schützenbund.

Teil VI des Festbuches
Der langjährige Redakteur des RSB-Journals, Klaus Zündorf, stellt in diesem Abschnitt des Festbuches den Sport in Daten und Fakten vor. Dies ist eine sehr ausführliche und sehr akribische Auflistung der Olympiasieger, der Olympia-Teilnehmer, der Weltmeister, der Europameister und der Deutschen Meister des Rheinischen Schützenbundes.

Ebenso präsentiert er die Landesköniginnen und Landeskönige des RSB und führt alle Rheinischen Schützentage von 1952 bis 2001 auf, sowie die Rheinischen Bundesschießen von 1873 – 1953 und die Deutschen Bundesschießen von 1862 – 1965.

Teil VII des Festbuches
In diesem Abschnitt des Buches werden die Struktur, die Organe und Gremien des Rheinischen Schützenbundes zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Buches im Jahre 1997/1998 dargestellt. Ebenso werden die bisherigen Präsidenten des RSB von 1873 bis zum Jahr 1997 aufgelistet, dies gilt auch für die Ehrenpräsidenten des RSB seit Wiedergründung.

Danach wird die Struktur des Verbandes erläutert mit seinen 3 Gebieten (Gebiet Süd, Mitte und Nord), seinen auf mittlerweile 15 Bezirken und seinen auf 53 Kreisen angewachsenen Untergliederungen.

Teil VIII des Festbuches
Der Teil VIII des Festbuches geht noch ein wenig auf die Geschichte des Deutschen Schützenbundes ein, insbesondere gibt er einen Überblick über alle bisherigen Präsidenten des Deutschen Schützenbundes von 1861 – 1997/98.

Teil IX des Festbuches
Dieser Teil listet die Autoren auf und gibt einen Überblick über die Quellen der wiedergegebenen Texte.

Schützenwesen und Schützengesellschaften im Mittelalter

Zusammenfassung der Abhandlung v. Heinz-G. Deller aus dem Buch
"125 Jahre Rheinischer Schützenbund v. 1872 – 1997"
durchgeführt von Burckhardt Knot

Erste Nachrichten über die Gründung von Schützengesellschaften

 

Die ersten nachrichtlichen Erwähnungen findet man in Aufzeichnungen aus dem 13. Jahrhundert, die sich im 14. und 15. Jahrhundert immer mehr verdichten.

Die Ursprünge dieser Erwähnungen findet man in den Städten der niederländisch- rheinischen-westfälischen und französischen Gebiete.

Naturgemäß sind die offiziellen Aufzeichnungen dieser Vereine der Handbogengilden (St. Seb. Handbogengilde/Gent v. 1322) sowie die Armbrustschützenstatuten (Nivelles, 1342) als erste Niederschriften zu finden.

Die frühesten Fundstellen stammen aus Aachen (1. Hälfte 14. Jhdt.), Siegburg, Münstereifel, Andernach, Ratingen, Essen, Mayen, Trier, Kruft. Von hier aus hat sich eine flächendeckende Ausbreitung wahrscheinlich durch die Hanse über ganz Deutschland ergeben.

Bei der Prüfung dieser Quellen ergibt sich, "dass die Schützengesellschaften gegen Ende des 13. Jahrhunderts in Flandern entstanden sind und sich von dort aus nach Süden, Osten und Norden ausgebreitet haben." Um 1400 hat die Schützenbewegung bereits die nördlichen Niederlande und das Rheinland erreicht. Sehr schnell ist sie dann zu Beginn des 15. Jahrhunderts in die übrigen Gebiete Mitteleuropas bis ins Baltikum gelangt. (Zit. Reintges a.a.O. S. 72)

Die Ursachen für die Gründung von Schützengesellschaften sind in den damals bestehenden Herrschafts- und Kulturräumen zu finden, insbesondere aufgrund der Kämpfe zwischen Engländern und Franzosen sowie in den herrschenden Dynastien.

Gravierenden Einfluss hatten aber die Kämpfe der Stadtbürger, später der Handwerkerzünfte, in den aufblühenden Städten um Unabhängigkeit vom Regiment der Stadtherrn und um Mitbeteiligung am Stadtregiment. In den Städten Flanderns nahmen die Kämpfe ihren Anfang und griffen auf andere Städte Europas über. Mit dem Beginn und der Ausbreitung dieser Kämpfe ist auch die Gründung von Schützengesellschaften dokumentiert.

Gerade das streitbare Bürgertum, insbesondere die Handwerkerzünfte, hat bei den geschilderten Kämpfen neben dem Bogen zu einer Waffe gegriffen, die nach den Kreuzzügen nach Europa gekommen war – zur Armbrust.

Adlige und auch viele patrizische Bürger in den Städten, die es den Rittern gleichtun wollten, haben diese Waffen als unmoralisch abgelehnt. Die Ablehnung dieser Waffen ging sogar so weit, dass im 2. Laterankonzil von 1139 der Bogen und die Armbrust als Waffe gegen Christen unter Androhung des Kirchenbannes verboten wurde. 100 Jahre später (1234) hob Papst Gregor II diesen Kirchenbann wieder auf.

Der Bogen und die Armbrust wurden im Laufe der Zeit zu den bevorzugten Waffen des Bürgertums. Um diese beiden Waffen aber auch sach- und fachgerecht und erfolgreich anwenden zu können, musste vorher ein intensives Training durchgeführt werden, welches sowohl zu einer Beherrschung der besonderen Technik der Armbrust als auch zum Erreichen einer guten Treffsicherheit führte.

Die mittelalterliche Gesellschaft kannte bis zu ihrem Ende formal nur 3 Stände:

  1. den Adelsstand (Pugnatores)
  2. den geistlichen Stand (Oratores) und
  3. den Arbeitsstand (Laboratores).

Die politische Macht lag zu dieser Zeit ausschließlich in den Händen des Adels und der Geistlichkeit. Die frühe mittelalterliche Gesellschaft hatte keinen Platz für ein freies Bürgertum und eine freie Kaufmannschaft.

Erst nach der Jahrtausendwende entwickelte sich in Europa ein Urbanisierungsprozess und ein Fernhandelssystem, das städtebezogen und märktegestützt war. Dieser Urbanisierungsprozess brachte den Bürgern viele Privilegien und neue Rechtsformen. Hier wurde auch der Slogan geboren: "Stadtluft macht frei!"

Gleichzeitig gab es in den Städten Bürgerbewegungen, die sich zum Ziel gesetzt hatten, sich von der Herrschaft der Stadtherrn zu befreien, um den Status einer freien Reichsstadt zu erhalten. So schlossen sich im Jahre 1050 Kölner Kaufleute zu einer Gilde zusammen und unternahmen einen Aufstand gegen den Stadtherrn Erzbischof Anno II, allerdings noch ohne Erfolg.

1106 ermächtigte sie Kaiser Heinrich IV., die Festungswerke zu verstärken, was der Erteilung der Wehrhoheit gleichkam. 1112 verpflichtete sich die "Schwurvereinigung für die Freiheit" in Köln, ihre Freiheit gegen den Stadtherrn, den Erzbischof von Köln, durchzusetzen. Die Aufteilung der Stadt nach Pfarreien wurde aufgegeben und dafür Stadtbezirke zu einer Gesamtgemeinde zusammengefasst.

Die Befreiung von der Herrschaft der Stadtherren dauerte sehr lange und war nicht nur in Köln ein langer Prozess. Das Verdienst um die Befreiung Kölns von der erzbischöflichen Herrschaft hatten in erster Linie die ansässigen Kaufleute, die auch nach der Befreiung den 15-köpfigen Rat der Stadt stellten.

Dies führte zu Konflikten mit der Handwerkerschaft, die sich in Handwerkergilden bzw. -zünften in der Form kirchlicher Bruderschaften zusammenschlossen. Neben den beruflichen Interessen, welche von der Gilde bzw. Zunft vertreten wurden, verfolgten die Aktivitäten dieser Handwerkervereinigungen als Bruderschaften auch religiöse und karitative Zwecke.

Definition des Wortes "Schützen"

Nachdem viele etymologische Untersuchungen des Wortes "Schütze" von Germanisten durchgeführt worden sind, besteht Einigkeit darin, dass dieses Wort von "schießen" und nicht von "schützen" abzuleiten ist. Schützen sind demnach Personen, die schießen.

Schützengesellschaften sind also primär Schieß- und nicht Schutzgemeinschaften.

Die Waffe, ganz besonders die Armbrust mit ihrer komplizierten Bedienungstechnik, und das Üben mit dieser Waffe waren also der Grund zur Schaffung von Schützengesellschaften. Ob diese Übungen nun militärischen Zwecken dienten oder rein spielerisch-sportlichen, war vom "Vereinszweck" der Schützengesellschaften her gesehen bedeutungslos. Das spielerisch-sportliche Element der Übungen in den Schützengesellschaften war das eigentlich Primäre.

Die Geschichte zeigt, dass gerade die Patrizier in den Städten das Bedürfnis hatten, Turniere auf Pferden mit Rüstung und Lanze abzuhalten, um es den Rittern gleichzutun. Die Handwerker waren hiervon ausgeschlossen.

Die Handwerker hatten jedoch auch das Bedürfnis, Kampfspiele abzuhalten. Dieses Bedürfnis fand seinen Ausdruck in der Gründung von Schützengesellschaften. Hier konnten sie mit Bogen und Armbrust Übungen und Wettbewerbe abhalten, mit Waffen also, die für sie erschwinglich waren und gleichzeitig, aus militärischer Sicht den ritterlichen Waffen der Patrizier überlegen waren. Sie erhöhten also die Schlag-/Wehrkraft der Handwerkerzünfte.

Erste Entwicklungsstufe:

Es gab private Zusammenschlüsse, die nach und nach in Organisationen mündeten. Grundlage für diese Organisationen waren die historischen Gildeverfassungen, nach der sich auch Zweckgemeinschaften gründeten.

Zweite Entwicklungsstufe:

Diese privaten Organisationen gaben sich nach und nach Ordnungen, Satzungen bzw. Statuten, die die innere Verwaltung der Organisationen festlegten, z. B. durch die Wahl von Vorsteher, Beisitzer, Schatzmeister, "Schützenknecht" usw.

Dritte Entwicklungsstufe:

Immer mehr Schützengesellschaften stellten mit der Zeit einen Antrag auf offizielle Anerkennung an die Stadt bzw. an den Landesherren als Aufsichtsbehörde. Diese öffentliche Anerkennung wurde notwendig, da die Schützen durch ihre Schießübungen einen Beitrag zur allgemeinen Wehrertüchtigung leisteten und damit eine Aufgabe von öffentlicher Bedeutung und allgemeinem Interesse erfüllten. Sie wurden dann als Gesellschaft des privaten Rechts anerkannt.

Vierte Entwicklungsstufe:

Die Schützen legten jährlich gegenüber der Obrigkeit einen Treueeid ab. Als einheitliches Rechtsobjekt waren die Schützengesellschaften jetzt in der Lage, Rechte zu erwerben, z. B. bestimmte Privilegien, und auch Verbindlichkeiten einzugehen und Vermögen zu erwerben, z. B. Schießplätze, Schützenhäuser, eigene Kapellen, und vor Gericht zu klagen und sie konnten verklagt werden. Dies hatte zur Folge, dass sie sich mit der Zeit von ihrer Zugehörigkeit zu Zünften oder Gilden und auch von ihrer Bindung zur Kirche trennten und als eigenständige Korporationen bis heute noch existieren.

Nach der Ausbreitung des Schützenwesens aus dem flandrischen Kerngebiet hinaus in die Niederlande und das Rheinland, dehnt es sich fast schlagartig auf das Gebiet des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation und darüber hinaus aus. Auffallend ist, dass die Städte Mittel-, Nord- und Ostdeutschlands, in denen eine frühe Schützengesellschaft nachgewiesen werden kann, sämtlich Mitglieder der Hanse waren.

Der Gedanke, dass die Gründung von Schützengesellschaften eine reine Handwerkerangelegenheit gewesen sei liegt auf der Hand. Dies mag für die "Kampfzeit" der Handwerkerzünfte in den Städten durchaus zutreffen. Schon bald nach dieser Zeit gab es auch Schützengesellschaften von patrizischen Kaufleuten und sogar von Adeligen, die am Schießen mit dem Bogen und der Armbrust Freude gefunden hatten. Es gab auch Schützengesellschaften, die an seit langem bestehende religiöse Bruderschaften angeschlossen wurden, z. B. die Düsseldorfer St. Sebastianus Schützenbruderschaft von 1435 durch die Erneuerungsurkunde der Statuten v. 20.01.1435.

Neben diesem Trend erhielten die Schützengilden/-gesellschaften großen Auftrieb und Zulauf, weil ihr Selbstbewusstsein und ihr Überlegenheitsgefühl gegenüber den herkömmlichen Spieß- und Hellebardenträgern durch ihre "modernen" Waffen gefördert wurde.

Erst sollten die Waffen nur auf Bogen und Armbrust beschränkt bleiben. Die Schützen nannten sich vielfach "Stachelschützen", nach dem Stahlbogen (Stachelbogen), der als Waffe geschaffen worden war. Um 1450 kamen die ersten "Büchsenschützen" mit dem Feuergewehr dazu, was zur Gründung von "Feuerschützengesellschaften" führte. Der große Aufschwung kam nach 1550, als durch die Erfindung des Radschlosses die Bedienung der Feuerwaffe einfacher, der Abschuss weicher und die Treffsicherheit höher wurde.

Das Schützenwesen wurde zu einer großen Bewegung innerhalb der mittelalterlichen Gesellschaft. Neben großen festlich ausgerichteten Wettschießen (Schießspiele) entwickelte sich auch ein präsentiertes Brauchtum. Erst seit dem 14. Jahrhundert werden die ersten von deutschen Städten ausgerichteten Schützenfeste bekannt: Frankfurt/Main im Jahr 1367, Magdeburg im Jahr 1387, Augsburg im Jahr 1392. Aus der Blütezeit des Schützenwesens im 15. und 16. Jahrhundert gibt es darüber zahlreiche Berichte. So wurden z. B. in den Jahren 1483, 1496 und 1506 von der Stadt Köln Schützenfeste mit Wettschießen ausgerichtet.

Spezielle Erwähnung erfährt in diesem Zusammenhang auch die Fehde des Ritters Götz von Berlichingen mit der Stadt Köln wegen eines Schützengeldes (1506 – 1510). In dieser Zeit entstand auch der Begriff der "Pritschenmeisterpoesie". Die Pritschenmeister hatten bei den Schießwettbewerben die Aufgabe: Die Schüsse anzuzeigen, unbotmäßige Schützen durch Pritschenschläge zu bestrafen und vor allen Dingen in einfachen Versen die Schützenfeste zu beschreiben.

Neben den Reichsstädten gab es auch in den Landstädten Schützenfeste, z. B. im Herzogtum Berg, u. a. in Düsseldorf in den Jahren 1587 und 1603, in Ratingen in den Jahren 1588 und 1602, in Solingen im Jahr 1605 und in Elberfeld im Jahr 1611. Diese Schützenfeste dienten auch dazu, Musterungen und Übungen für die Bergische Landesmiliz durchzuführen.

Die ganze Entwicklung nach der Reformation, der Gegenreformation und der sich an diese anschließenden Glaubenskriege sowie dem wirtschaftlichen Rückgang in den Städten ist natürlich nicht ohne Konsequenzen auf die Schützengesellschaften geblieben.

In den protestantisch gewordenen Städten und Gemeinden wurde die bisherige Struktur der Schützengesellschaften – bestehend aus weltlicher Gilde und christlicher Laienbruderschaft – aufgelöst. Bestehen blieben in der Regel die weltlichen Gildenkomponenten. Wenn versucht wurde, die alten katholisch geprägten Traditions- und Brauchtumsformen der Bruderschaft weiter fortzuführen, stießen die Schützen auf den erbitterten Widerstand protestantischer Pastöre, die vielfach das Schützenwesen als "gegen den evangelischen Geist gerichtet" ablehnten. Trotz dieser enormen Spannungen blieben die Aktivitäten der Schützengesellschaften und auch die von den Städten ausgerichteten Schützenfeste zunächst erhalten. Erst die Wirren des 30-jährigen Krieges schränkten diese Aktivitäten stark ein.

Im Gegensatz zu den Niedergangserscheinungen in Zentraleuropa in jener Zeit, erlebte das Schützenwesen in den Niederlanden eine Blütezeit. Dies fand z. B. Ausdruck im Schaffen der holländischen Maler Frans Hals und Rembrandt. Die von ihnen geschaffenen Bilder (= Doelenstücke) für Schützenhäuser zählen mit zu ihren bedeutendsten Werken.

Neben der Zentralgewalt der absolutistischen Großmächte (Österreich, Preußen) beinhaltete der Fürstenabsolutismus in Europa auch den sog. Merkantilismus, d. h. eine auf staatswirtschaftlichen Prinzipien aufbauende Wirtschaftsform sowie den Aufbau stehender Heere. Dies hatte besonders schwerwiegende Folgen für die Schützengesellschaften.

Bisher hatten die Schützengesellschaften im Allgemeinen keine öffentlichen Funktionen in der Lokal- oder Territorialverteidigung übernommen. Trotzdem erfüllten sie eine wichtige öffentliche Aufgabe, nämlich Waffenübungen durchzuführen. Durch die aufgestellten stehenden Heere entfiel die Notwendigkeit der Waffenübungen in diesen absolutistisch regierten Ländern. In den anderen Territorien, in denen es weiterhin Landesmilizen gab, z. B. Bayern und Tirol, spielte das Schützenwesen im Bewusstsein der Bevölkerung eine besondere Rolle.

Die Folge war, dass die Schützengesellschaften, wenn sie sich nicht ganz auflösten, zu reinen Vergnügungsgesellschaften absanken. Nach dem Vorbild der stehenden Heere übernahmen diese Gesellschaften militärische Uniformen, Offiziersränge und Rangabzeichen. Statt der bisher üblichen Schützentrachten standen jetzt Uniformen im Vordergrund. Weiterhin waren sie es, die Schützenfeste ausrichteten, Schützenkönige ausschossen, Völlereien und Trinkgelage veranstalteten, ansonsten jedoch für das öffentliche Interesse bedeutungslos wurden. Ein Chronist berichtete, dass die Schützenfeste wie auch die geselligen Veranstaltungen der Schützen, lediglich noch "dem Bauche dienten."

Mit dem Niedergang des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation im Jahre 1806, war auch das Schützenwesen fast am Ende. Von den öffentlichen Administrationen wurde häufig versucht, die Schützengesellschaften in Bürgerwehre umzuwandeln. Aber es ging mit dem Schützenwesen weiter.

Die folgende Zeit der Romantik ließ das Mittelalter verklärt neu entstehen und die Erinnerung an die Bedeutung der mittelalterlichen Schützengesellschaften wurde wieder wach.

In den preußischen Gebieten des Rheinlandes wurde durch die eingeführte Städteordnung die Bildung von Schützengesellschaften wieder gefördert. Ähnliche Bestrebungen gab es durch das liberale Bürgertum, das zum freiheitlich konstitutionellen Rechtsstaat drängte.

Diese Entwicklungen führten zu einer "Schützenrenaissance", wodurch die Verbindungen zum mittelalterlichen Schützenwesen entweder nach romantischen oder liberalen Vorstellungen wieder hergestellt wurden. Alte aufgelöste oder sich im Zustand des Verfalls befindliche Schützengesellschaften wurden nun zu neuem Leben erweckt. Neue Schützengesellschaften wurden gegründet.

Ein neuer Zeitabschnitt der Wiederbelebung des traditionellen Schützenwesens in seiner Gesamtheit hatte begonnen. Das innere Verständnis der wieder auflebenden Schützengesellschaften zu Beginn des 19. Jahrhunderts mit einer kurzen allgemeingültigen Formulierung zu charakterisieren ist nicht einfach. Die naheliegendste Formulierung wäre:

Die Schützen verstanden sich als Vereinigung freier, mündiger und wehrhafter Bürger.

Das Rheinische Schützenwesen 1789 bis 1945

Verfasst von Walter Plett jun.
Erschienen im Jubiläumsbuch des RSB zum 125-jährigen Jubiläum 1997

Zusammenfassung von Burckhardt Knot

"Mit dem Erscheinen der französischen Revolutionsheere am Rhein wurden alle Schützenvereinigungen aufgelöst." - so lauteten häufig Feststellungen in der Zeit vom 18. zum 19. Jahrhundert. Auch die Präfektur des Rheindepartements stellte 1809 fest: "Die Schützengilden sind von keinem Nutzen."

Viele Vereine behaupten aber heutzutage, dass sie sich in dieser Zeit nicht aufgelöst haben. Ein Grund könnte sein, dass neben den von Reintges beschriebenen Vereinigungen, die sich als reine Schützengesellschaften gegründet hatten, im Laufe der Zeit viele Vereine aus kirchlichen Bruderschaften und korporativen Schützenvereinigungen hervorgegangen sind. Diese haben sich als eine Art "Bürgerwachen" verstanden.

Bis ins 20. Jahrhundert hinein lässt sich diese Dreigleisigkeit in der Entwicklung des Schützenwesens nachweisen:

  • Schützenvereine, die als solche gegründet wurden,
  • sowie Abspaltungen von und aus kirchlichen und
  • Umwandlungen von und aus öffentlichen Vereinigungen.

Es gab so zahlreiche Veränderungen in dieser Zeit, dass selbst ortsansässige Amtspersonen nicht in der Lage waren, Auskünfte über den momentanen Sachstand zu geben. Es entstand der offizielle Eindruck, dass viele Schützenvereinigungen aufgelöst bzw. verboten worden wären. Es gab z. B. für das Ausschießen eines Königs kein "Monopol" der Schützenvereinigungen mehr. Auch andere Vereine konnten zur Steigerung der Attraktivität ihrer Vereinsfeste einen König ausschießen.

Zum typischen Element des Schützenwesens gehören aber nun einmal solche Veranstaltungen und Feste, die auch in einer breiten Öffentlichkeit gefeiert wurden und werden. Feste, an denen nicht nur Vereinsmitglieder teilnehmen, sondern ein Großteil der Bevölkerung. Aus dieser Zeit gibt es zwar wenig Berichte über ausgerichtete Schießwettbewerbe, Schützenfeste und über die im 19. Jahrhundert üblichen vaterländischen Feste, die häufig von Schützen mit organisiert wurden, aber es waren gerade diese Feste, die die Schützen in den ersten fünf bis sechs Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts in den Mittelpunkt behördlichen Interesses rückten. Sie wurden von amtlicher Seite nicht nur in ihren Bemühungen zur Abhaltung von Festen unterstützt, sondern auch dazu aufgefordert, sich daran zu beteiligen, wenn sich andere Vereinigungen als Veranstalter angeboten hatten.

Ab den 1820er Jahren wurde das Nachholbedürfnis der Bevölkerung Feste zu feiern ausgeprägter. Mit der Zunahme der Feste entstanden in steigender Zahl neue Schützenvereine und bestehende Vereine verzeichneten eine ebenso stetig steigende Zahl von Mitgliedern. Damit war das Schützenwesen, und das nicht nur im Rheinland, auf dem Weg zur wohl mitgliederstärksten bürgerlichen Vereinsform.

Im Laufe der Jahre bekamen viele Schützenfeste einen schlechten Ruf. Die Gründe waren zum Teil massive Ausschreitungen während der Feste sowie die Entwicklung zu regelrechten Saufgelagen bei den "Schützenfesten". Die meisten daraufhin behördlicherseits eingeleiteten Untersuchungen verliefen jedoch im Sande. Dies hatte im Allgemeinen zwei Gründe: In Wirklichkeit gab es gar nicht so viele Ausschreitungen und zum anderen, gab es nicht belegbare "Störungen der öffentlichen Ordnung." Die meisten Verfehlungen wurden nicht von den Vereinsmitgliedern verursacht, sondern von den Bevölkerungsteilen, die nicht im Verein organisiert waren. Viele Veranstalter von Festen missbrauchten auch den Begriff "Schützenfest" und führten sog. "unorganisierte Schützenfeste" durch. Hauptattraktion dieser Feste war aber das Abhalten von Gelagen und nicht die Durchführung von Schießübungen und -wettbewerben.

Warum der Begriff "Schützenfest" so häufig missbraucht wurde war offensichtlich. Die Schützen und ihre Vereine taten alles und durften dies auch mit Unterstützung durch das preußische Königshaus.

  • Sie versammelten sich (nach Ankündigung) wo und wann sie wollten,
  • politisierten, obwohl politische Vereinigungen verboten waren,
  • hatten nicht nur Waffen in ihrem Besitz, sondern
  • versammelten sich "unter Waffen stehend" in der Öffentlichkeit.

Eigentlich undenkbar, weil dies sogar den Kriegervereinen rigoros verboten war.

Die Schützen hatten nämlich einen Protektor, der sich ebenso wenig um königliche Anordnungen kümmerte. Auf einer Versammlung im Jahr 1847 anlässlich des Jubiläums der Berliner Schützengilde in Potsdam, zu der Schützen aus allen Teilen Preußens eingeladen waren, um einen "Central-Verein aller preußischen Bürger-Schützen-Gilden und -Gesellschaften" zu gründen, obwohl gerade solche Verbandsgründungen strikt verboten waren, hat dieser Protektor eine Rede gehalten, in der er ausdrücklich solche Zusammenschlüsse unterstützte. Dieser Protektor war der preußische König selbst! Er sprach auf dieser Versammlung, obwohl sie aufgrund seiner eigenen Verordnungen im Prinzip verboten war, von der Treue der Schützen zu Fürst und Reich und von der Treue, "die Waffen in der Hand" ….fürs Vaterland.

Weite Bevölkerungskreise konnten sich die Mitgliedschaft in Schützenvereinen entweder nicht leisten, denn die Kosten lagen im Verhältnis zu heute wesentlich höher, oder sie wurden von den Vereinen nicht aufgenommen, weil der größte Teil der vor allem unselbstständigen bzw. nicht dem Bürgertum angehörenden Bevölkerungsschichten satzungsgemäß ausgeschlossen war.

Die Behörden waren bemüht, die Entstehung immer neuer Schützenvereine durch nicht erteilte Genehmigungen zu Vereinsgründungen oder durch Auflagen zur Durchführung von Zusammenschlüssen mehrerer Vereine zu behindern bzw. deren Zahl zu verringern. Dahinter stand als Überlegung weniger die Angst vor möglichen staatsfeindlichen Übergriffen bewaffneter Schützenkompanien, sondern fast ausschließlich der Wunsch, die Zahl der Feste, und nicht nur der Schützenfeste, einzudämmen.

Erst im Verlauf der 1860er Jahre und mit stetiger Zunahme der "wilden Feste" scheint man zu der Erkenntnis gekommen zu sein, dass dies der falsche Weg war. Denn gerade die Vereine mit ihrem direkten Zugriff auf ihre Mitglieder und ihren Sanktionen bis hin zum Vereinsausschluss boten eine Garantie für einen ungestörteren Festverlauf und die Verhinderung von überzogenem Alkoholkonsum.

War das Schützenwesen aus verschiedenen Gründen schon immer eine eher bürgerliche Vereinsform und auf dem Lande ein Zusammenschluss unabhängiger Bauern gewesen, so verstärkte sich dies im 19. Jahrhundert noch. Auch hieran waren behördliche Einflüsse nicht ganz unbeteiligt.

Den Behörden erschien es untragbar, dass sich Schützenvereine aus Knechten, Gesellen und/oder Arbeitern bildeten. Den bürgerlichen Schützen gestattete man den Besitz von Waffen, den anderen Bevölkerungsschichten war der Besitz durch Gesetz strikt verboten. Dies ging sogar so weit, dass Bauern und Handwerker mit verantwortlich gemacht werden konnten, wenn deren Knechte bzw. Gesellen eine Waffe besaßen oder Zugang dazu erlangen konnten.

Seit Beginn der 1840er Jahre strebte man Zusammenschlüsse von Schützenvereinen in regionalen und überregionalen Verbänden an. Der dabei viel beschworene "Nationalgeist des deutschen Volkes", das Streben nach einem "einig Vaterland" wird sicher eine größere Rolle gespielt haben.

Wichtig dürfte den Schützen aber auch gewesen sein, Modalitäten für die Austragung größerer bzw. überregionaler Schießwettbewerbe zu finden, was sich bei der Gründung des Deutschen Schützenbundes (DSB) in Gotha als nicht so ganz einfach erweisen sollte.

Die 1840er Jahre standen für die Schützen in Preußen also unter dem Zeichen der Gründung von Verbänden. Insbesondere der im Jahre 1847 in Potsdam ins Leben gerufene "Allgemeine Landes-Schützen-Verband für Preußen" hatte einen nicht unwesentlichen Einfluss darauf, dass sich im Rheinland zunächst kein eigener Verband gründete. In den Gründungskonferenzen im Jahr 1847 war man nämlich zu der Überzeugung gelangt, dass es für den Aufbau und die Struktur des Verbandes sinnvoll sei, keine "Provinzial-Schützen-Vereine als kostspielige und die Einheit erschwerende Mittel-Instanzen" zu bilden.

Trotzdem gab es im rheinisch-westfälischen Bereich gegenläufige Tendenzen. So veranstaltete der St. Seb. Schützenverein Düsseldorf in den Jahren 1847 und 1848 Rheinisch-westfälische Freischießen mit der Absicht, in deren Rahmen einen rheinisch-westfälischen Verband ins Leben zu rufen.

Auch das Komitee des Allgemeinen Landes-Schützen-Bundes für Preußen erfuhr von dieser Absicht. So erging dann an die Düsseldorfer Schützen am 01.12.1849 eine Einladung, einen Vertreter des Vereins nach Berlin zu entsenden, um dort als Bundes-Bevollmächtigter der Rheinprovinz bestimmt zu werden. Ähnlich erging es den Elberfelder Schützen und der Elberfelder Verein wurde zum Kommissariat für diesen Regierungsbezirk ernannt.

Der Elberfelder Verein sollte im Jahr 1851 noch einmal bei der Gründung des Niederrheinischen und auch bei der Gründung eines deutschen Schützenbundes sowie die Düsseldorfer Sebastianus-Schützen 1872/73 bei der Gründung eines Rheinischen Schützenbundes eine Rolle spielen.

Die Nationalversammlung debattierte u. a. darüber, ob die Schützen zur Aufrechterhaltung der Ordnung brauchbar wären oder nicht. Es erschienen Gesetze zur Errichtung von Bürgerwehren mit Schützen bzw. mit Schützenvereinen. Die einzigen, die das ganze Hin und Her wenig interessierte, waren einerseits die Schützen selbst und andererseits die lokalen Entscheidungsträger vor Ort. Die Letzteren mussten handeln, sobald nur das Gerücht entstand, eine revolutionäre Bande sei im Anmarsch.

Die Schützen taten bei solchen Meldungen das, was sie so gerne taten: Ob mit oder ohne Aufforderung durch die lokalen Behörden, ob dazu autorisiert oder nicht, sie trafen ihre eigenen Entscheidungen, rückten aus und traten den Aufständischen entgegen. Der König forderte von seinem Innenminister die Namen der Schützenvereine, die für dieses Engagement ausgezeichnet werden sollten. Nur 13 Vereine waren es in ganz Preußen und einzig die Aachener Karlsschützen in der Rheinprovinz waren es, die ausgezeichnet wurden und zwar deshalb, weil einige Vereinsmitglieder durch Steinwürfe verletzt worden sein sollen. Fazit ist jedenfalls, dass nicht nur der Preußische König durch seinen Erlass anerkannte, dass die Schützenvereine ihre Rolle zur Aufrechterhaltung der inneren Ruhe und Ordnung nicht nur ernst-, sondern auch wahrgenommen haben.

Ebenso wurde anerkannt, dass die Vereine durch ihre - im Gegensatz zu Landwehr und Militär – flächendeckende Präsenz und ihre immer wieder betonte Bereitschaft, gegen Aufständische vorzugehen, dazu beitrugen, dass es erst gar nicht zu Aufständen oder Zusammenrottungen kam. Doch letztlich war das Gros der Schützen nicht gegen die Revolutionäre und damit gegen ihre Ideen vorgegangen, sondern gegen umherziehende Banden, von denen man Übergriffe oder gar Plünderungen befürchtete. Zur Verteidigung ihrer Familien und vor allem auch ihres Eigentums zogen sie aus.

Im Rheinland hat es bereits im Jahre 1851 durch einen Elberfelder SV die Gründung eines Niederrheinischen Schützenbundes gegeben, ebenso wie die Gründung eines Königswinterer Schützenbundes durch den St. Hubertus Schützenverein Königswinter. Die offizielle Anerkennung der Übernahme eines Protektorates des preußischen Königs über diese Schützenverbandsgründung wurde durch die Behörden, trotz Fürsprache durch den Bürgermeister von Königswinter an den Landrat, auf Empfehlung des Regierungspräsidenten in Köln über den Oberpräsidenten der Rheinprovinz an den Minister des Inneren, mit Schreiben v. 24.10.1851 abgelehnt.

Im Jahr 1851 wurde ein Niederrheinischer Schützenbund durch den Zusammenschluss von Neersen, Viersen, Dahlen, Rheydt, Gladbach und Krefeld gebildet, dem später auch die Schützengilde Neuss, der Jägerverein Heinsberg, der Schützenverein Tell Düsseldorf, der Schützenverein Jülich, der Schützenverein Elberfeld, der Schützenverein Süchteln, die Schützengilde Aachen, die Schützengilde Arnheim und der Schützenverein Ruhrort beitraten. Wie lange dieser Verband wirklich bestanden hat, ist nicht genau feststellbar, ebenso wie seine Beziehungen zu den anderen im Rheinland gegründeten Vereinigungen. Wahrscheinlich ist aber, dass es bis 1872/73, bis zur Gründung des Rheinischen Schützenbundes in Düsseldorf, keinen das gesamte Rheinland umfassenden "Provinz-Schützenbund" gegeben hat.

In den Jahren 1860 und 1861 gab es mehrere Versuche, einen gesamtdeutschen Schützenverband zu gründen. Im Rahmen eines "Germanischen Schützenfestes" in Köln wurde der Versuch unternommen, einen gesamtdeutschen Verband zu gründen. Es nahmen ca. 500 Schützen aus allen Teilen Deutschlands, aus Belgien, der Schweiz, aus England und Holland teil. Herzog Ernst II bezeichnete den Gedanken dieses Fest als "Charakter einer Privatspekulation".

Ähnliche Bestrebungen gingen auch von Bremen und Frankfurt am Main aus. Schließlich wurden alle diese Pläne zugunsten des 1. Deutschen Schützenfestes und 1. Deutschen Schützentages in Gotha im Jahre 1861 zurückgestellt auf dem die Gründung des Deutschen Schützenbundes, unterstützt von Herzog Ernst II, erfolgte.

Die Gründung des DSB wurde von kaiserlicher Seite nicht gerne gesehen und der Kaiser beschwerte sich auch in einem Schreiben an den Herzog Ernst II über dessen fördernde und tragende Rolle. Insgesamt wurden aber die Kontroll- bzw. Strafmaßnahmen von den Behördenvertretern klein gehalten und runtergeredet. Es kam sehr häufig vor, dass Behördenvertreter, durchaus in größerer Zahl, selbst Vereinsmitglieder waren und häufiger auch Posten in den Vereinen bekleideten. Dies betraf nicht nur Beamte und Angestellte auf unterer Ebene; auch Regierungspräsidenten und Oberpräsidenten der Rheinprovinz schienen an Erinnerungslücken gelitten zu haben. So fehlten z. B. in den Akten Aufstellungen zu Festen und ihrer Dauer, bzw. darüber, dass sie ein Protektorat für dieses Fest übernommen hatten.

Drei Dinge kennzeichnen das Jahrzehnt von 1850 bis 1860.

  1. Die Überwachung der Schützenvereine war bis auf Einzelfälle weit weniger umfassend, als sie es infolge der Revolution bei anderen Vereinigungen war.
  2. Mit dem Ende dieses Jahrzehnts begann eine nicht mehr zu bremsende Vereinseuphorie, die in größerem Umfang nur noch durch den Ersten Weltkrieg unterbrochen wurde.
  3. Die Schützengesellschaften wurden zum Bindeglied zwischen Revolution und Reichsgründung, indem nationale Hoffnungen hier nicht nur in den Köpfen der Mitglieder weiterlebten.

Die Einladung zum ersten deutschen Schützenfest nach Gotha stand unter eher politischen und nationalen Vorzeichen, als dass schießsportliche Interessen hervorgehoben wurden. Auch in Bezug auf die nachfolgenden Bundesschießen in Frankfurt (1862), Bremen (1865) und Wien (1868) musste man sich fragen, ob es sich hier um Bundesschießen handelte oder um politische Veranstaltungen, auf denen nebenher zur Entspannung auch ein wenig geschossen wurde.

In den öffentlichen Reden gab es jedenfalls nur ein Thema: Die (auch durch solche Feste) zu erringende Einheit des deutschen Vaterlandes in Freiheit, verbunden mit nationaler Wehrhaftigkeit durch ein Volk in Waffen, d. h. ein Volksheer statt eines (stehenden) Heeres.

Und wie groß war der Anteil bzw. die Beteiligung der Schützen aus dem Rheinland an solchen Festen? Festmachen könnte man dies, da es keine kompletten Listen der Teilnehmer gibt, nur an den Namen der Gewinner. In den Siegerlisten finden wir neun Gewinner aus Düsseldorf. Düsseldorf gehörte im Rheinland zu den wenigen Städten, wo einige Vereine etwas mehr Wert auf das sportliche Schießen legten. Dies mag auch der Grund dafür gewesen sein, dass der Rheinische Schützenbund 1872/73 in Düsseldorf gegründet werden sollte.

König Wilhelm war von der Idee der „Wehrbarmachung der Volkskräfte“ und der Äußerung des DSB in Bezug auf ein Volksheer nicht begeistert. Auch im Rheinland fanden umfangreiche Befragungen statt, und es wurde immer wieder darauf verwiesen, dass politische Aktivitäten der Schützen und ihrer Verbände nicht toleriert würden. In Berlin bohrte man nach: Was war mit einem für den Monat August 1863 in Bonn geplanten Provinzialschießen? Welche Beziehungen bestanden zwischen der Elberfelder Schützengilde und dem DSB? Was hatte es mit dem Niederrheinischen Schützenbund auf sich? Und Berlin stellte fest: Der Deutsche Schützenbund bestehe in Preußen "unberechtigt"!

Ein einziger "Sündenbock" wurde im Rheinland ausfindig gemacht: Die Aachener Karlsschützen. Die Generalversammlung habe zwar den Beitritt zum DSB abgelehnt aber daraufhin seien 40 Mitglieder als Einzelpersonen dem Verband (DSB) beigetreten. Der Aachener Landrat als Behördenermittler konnte seiner Meinung nach aber nicht gegen die Gilde vorgehen, denn was Privatpersonen machen, dafür könne der Verein nicht zur Rechenschaft gezogen werden.

Der DSB veröffentlichte Ende 1863 Aufrufe an die deutschen Schützen zum Geld sammeln für militärische Übungen als Vorbereitung zum Eintritt in eine reguläre Schleswig-Holstein-Armee. Im neuen Presseorgan des Verbandes, der Deutschen Schützen- und Wehr-Zeitung, findet man vorwiegend nur ein Thema: Die Bildung von Wehrvereinen, die Wehrhaftmachung des Volkes und insbesondere der Schützen. Immer wieder wird gefragt: "Was hat der Deutsche Schützenbund für die Wehrhaftmachung des Volkes geleistet und was kann und soll er zu diesem Zwecke leisten?"

Doch dann werden die Stimmen, die die Armee gern durch ein Volksheer ersetzt sähen, leiser. Die Idee des Volksheeres hatte also schon bei ihrer ersten "Bewährungsprobe", bei dem Versuch einer Mobilmachung, versagt. Die Schützen und ihr Verband kehrten auf den Boden der Tatsachen zurück. Das Bürgertum, das sich in den Schützenvereinen in seiner typischen Ausprägung fand, zeigte hier sein wahres Gesicht: Die (Bürger-)Schützen blieben dort, wo sie hingehörten – zu Hause! Zum Kriegspielen hatten sie keine Lust!

Nach den verschiedenen Versuchen seit Beginn der 1850er Jahre, auch für das ganze Rheinland einen dauerhaften Schützenverband zu gründen, die wahrscheinlich zumindest für längere Zeit nicht von Erfolg gekrönt waren, ging die nächste Initiative wieder von Düsseldorf aus: Hier ergriff der St. Sebastianus Schützenverein, der schon in den Jahren 1847 und 1848 durch die Rheinisch­Westfälischen-Freischießen und den damaligen Versuch einer Verbandsgründung hervorgetreten war, wieder die Initiative und begann Ende des Jahres 1872 mit den Vorbereitungen der Gründungsversammlung eines Rheinischen Schützenbundes. Im Januar 1873 erging dann die unter Zeitdokumenten aufgeführte Einladung an die Vereine zur Gründungsversammlung:

Zweiundzwanzig Vereine folgten der Einladung und entsandten Vertreter, die am festgesetzten Tag die Satzung revidierten und feststellten:

Aachener Carls-Schützen-Gilde, Bonner Schützen-Gesellschaft, Gesellschaft Vereinigte Schützen (Köln), Schieß-Gesellschaft (Krefeld), St. Sebastianus-Schützen-Verein (Düsseldorf), St. Sebastianus-Schieß-Gesellschaft (Düsseldorf), Schützen-Gesellschaft Wilhelm Tell (Düsseldorf), Freihandschützen-Verein (Düsseldorf), Bürger-Schützen-Verein (Essen), Schützen-Verein (Gemünd), Gladbacher-Schützen-Verein (M.-Gladbach), Hil­ dener Schützen-Verein, Schützen-Gesellschaft Schützenlust (Kronenthal), Schützen-Gesellschaft (Neukirchen), Schützen-Gilde (Neuß), Schützen­Gesellschaft Eintracht (Ratingen), Ruhrorter Schützen-Corps, Schützen-Verein (Siegburg), Schützen-Verein (Sinzig), Solinger Schützen-Verein, St. Sebastianus-Schützen-Verein (Solingen) und Viersener Schützen-Verein.

Als Zweck und wesentlichste Bestimmungen des Verbandes werden in den ersten Paragraphen dieser am 16.2.1873 verabschiedeten Satzungen angegeben:

§ 1. Der Zweck des Rheinischen Schützenbundes ist, durch jährlich wiederkehrende Bundesschießen das Schützenwesen in der Rheinprovinz zu heben, die Kunst des Büchsenschießens, insbesondere aus freier Hand, zu fördern und dadurch zur Wehrfähigkeit des Deutschen Volkes beizutragen.

§ 2. Das zur Förderung des Bundeszweckes alljährlich abzuhaltende Bundesschießen, für welches die angeschlossene Fest- und Schießordnung maßgebend ist, kann jedoch ausgesetzt werden, wenn ein Deutsches Bundesschießen stattfindet.

§ 3. Mit dem Bundesschießen ist ein Schützentag verbunden, der auch regelmäßig jährlich dann stattzufinden hat, wenn irgendwelche Verhältnisse die Abhaltung eines Bundesschießens nicht für geeignet erscheinen lassen.

Dem folgen in den Abschnitten 2 bis 7 (§§ 4-27) Ausführungen zu den Mitgliedern, den Bundesorganen, der Auflösung des Bundes, den Bundes­ schießen sowie allgemeine Bestimmungen. Ergänzt wird die Satzung dann noch durch eine Fest­ und Schießordnung (§§ 28-34).

Noch für das Jahr 1873 plante man das erste Rheinische Bundesschießen, zu dem der Vorstand des neuen Bundes (W Herchenbach als Vorsitzender, E. Freyhold als stellvertretender Vorsitzender, W Stüttgen als Schriftführer, E. Blochius als Schatzmeister und C. de Leuw als Ober-Schützenmeister) auch namens des Vorstandes des St. Sebasti­ anus-Schützens-Vereins am 3. Juni 1873 nach Düsseldorf einlud. Es sollte verbunden werden mit dem Schützen- und Volks-Fest des St. Sebastianus-Schützen-Vereins, das vom 20. bis zum 23. Juli stattfand.

Leider finden sich neben den Quellen im Düsseldorfer Stadtarchiv weder in den Akten des Ober­ noch der Regierungspräsidenten Quellen über die Gründung und die Geschichte des Rheinischen Schützenbundes, so dass weder zu den Vorgängen bei der Gründung noch zu eventuellen Beziehungen zu den vorhergehenden Gründungen oder den Beziehungen des neuen Verbandes zu staatlichen und öffentlichen Stellen Aussagen getroffen werden können.

Interessant scheint der Rheinische Schützenbund erst im Jahre 1878 zu werden, als er sich bemühte, das VI. Deutsche Bundesschießen nach Düsseldorf zu holen. Der Minister des Inneren fragte mit Schreiben v. 11.06.1878 beim Düsseldorfer Regierungspräsidenten an: "Aufgrund eines Hinweises eines Privatiers hat das Ministerium die Information erhalten, dass demnächst in Düsseldorf ein Bundesschießen stattfinden sollte. Wegen des letzten Attentates gegen seine Majestät dem Kaiser und König und wegen angeblich sozialdemokratischer Tendenzen im Deutschen Schützenbund bittet er um Äußerungen darüber, ob es Bedenken gegen die Abhaltung des Bundesschießens gibt?"

Der Regierungspräsident antwortet: "Die von mir angestellten Ermittlungen haben keine Momente ergeben, wonach dem DSB eine Gemeinschaft mit dem Bestreben der Sozialdemokraten beigemessen werden könnte. Auch der Oberbürgermeister Becker von hier (Düsseldorf) spricht sich dahin aus, dass so viel es die Deutschen Schützen anlange, sozialdemokratische Tendenzen absolut ausgeschlossen zu betrachten seien." Desweiteren verweist er in dem Schreiben: "Auf das 5.te bairische Vereinsschützenfest zu Bamberg". Dort ist von einem Redner ausgesprochen worden, dass die Partei Politik von dem Deutschen Schützenbund fern zu halten sei und der Zweck des Bundes "Vervollkommnung im Schießen, Hebung der deutschen Wehrkraft und Verbindung aller Deutscher" bleiben soll.

Auch enthält die Zeitung für das Bundesschießen pro 1877 einen Artikel aufgrund der Anfrage des Vorsitzenden Sommer von dem Düsseldorfer Sebastianus-Schützen Verein, wegen der Beteiligung an den Reichstagswahlen. Es wurde zwar die Beteiligung zugegeben, aber auch dargethan, dass es nicht im Interesse eines Vereins liege, in einer Generalversammlung sich mit öffentlichen Angelegenheiten zu beschäftigen und dass bei den Organen des Deutschen Schützenbundes von jeher die Rücksicht maßgebend gewesen sei, dass eine politische Parteirichtung nicht besonders gepflegt oder begünstigt werde.

Im Juli 1885 erreichte den Oberpräsidenten der Rheinprovinz ein Schreiben aus Bad Ems, in dem dieser ihn anlässlich der Bitte um einen Ehrenpreis zum 9. Rheinischen Bundesschießen mitteilen ließ, dass solche Anträge zu häufig geworden seien und "Seine Majestät deshalb abgelehnt habe." Hintergrund dieser Ablehnung: Den Amtsträgern bis hin zum Oberpräsidenten standen hierfür keine Gelder aus irgendwelchen (Repräsentations-) Fonds zur Verfügung, so dass sie die Preise überwiegend aus der eigenen Tasche bezahlen mussten.

Am 15.05.1908 trat das Vereinsgesetz v. 19.04.1908 in Kraft. Kurz zuvor veranlasste der Oberpräsident der Rheinprovinz die bis dato größte Umfrage zum Schützenwesen. Er wollte wissen, welche Vereine keine staatl. genehmigten Satzungen haben. Was wollte der Oberpräsident damit erreichen?

Am 13.05.1908 erläuterte der Minister des Inneren den §11 des Vereinsgesetzes dahin gehend, dass die Schützenvereine von dem Verbot ausgenommen und zu denjenigen zu rechnen seien, die zum Waffen tragen "behördlich ermächtigt" sind. Die Befürchtung des Oberpräsidenten war, "dass, wenn die Bildung von Schützenvereinen an sich einer besonderen Genehmigung nicht mehr bedürfte und das Recht mit Waffen sich zu versammeln, schon allein durch die ortspolizeiliche Erlaubnis des Umzugs mit Waffen der Anschein erweckt werde, leicht beliebige, politisch nicht einwandfreie Personen-Mehrheiten unter dem Namen einer Schützengilde die Genehmigung zum öffentlichen Aufzuge missbräuchlich zum bewaffneten Zusammentreten ausnützen könnten."

Mit Ausbruch des ersten Weltkrieges bot sich den Schützen erneut eine Chance, unter Beweis zu stellen, was das deutsche Schützenwesen zur "Wehrhaftmachung des deutschen Volkes" geleistet hatte und weiterhin zu leisten bereit war. Diesmal war auch der Innenminister der Meinung: "Bei der Auswahl der Mitglieder zur Gründung von Bürgerwehren wird in erster Linie auf die Mitglieder der oft noch satzungsmäßig zu solchen Diensten berufenen Schützengilden und der Kriegervereine Rücksicht zu nehmen sein."

Mit Freude nahmen die Schützenvereine die Nachricht auf, dass man sich nicht nur ihrer Aufgabe zum Schutze der Heimat erinnerte, sondern dass auch die Aufnahme der Wehrhaftmachung in die Satzung nun Anerkennung fand. Die Schützenvereine bekamen nun von höchster Stelle bescheinigt, dass ihre Schießausbildung doch militärisch sinnvoll war.

Die Folge: Die Schützenvereine schränkten den Schießbetrieb ein oder schossen überhaupt nicht mehr. Von Ausbildung im Schießen, Wehrhaftmachung und ähnlichem war wieder einmal keine Rede mehr. Dies zeigt einmal mehr, dass Schützenvereine nicht, wie man es ihnen auch heute noch manchmal unterstellt, verkappte militärische Organisationen waren! Kaum war der Erste Weltkrieg beendet, treten die Schützenvereine wieder mit diversen Aktivitäten hervor, allerdings mit Auflagen seitens der Besatzungstruppen.

Wohl nie zuvor wurden so viele und so aufwendige Feste gefeiert, wie zwischen 1920 und 1930. Nur die Inflation und die steigende Arbeitslosigkeit gegen Ende des Dezeniums taten dem einen kleinen Abbruch. Mit steigender Radikalisierung der Öffentlichkeit nach rechts und links wurden Schützenvereine dann auch wieder für die Behörden interessant. Doch zunächst richtete sich ihr Augenmerk auf die sog. Arbeiterschützenvereine. Ein neues Phänomen in der Schützenbewegung. Das von ihnen ausgeübte Kleinkaliberschießen war wesentlich preiswerter und fand überwiegend in Kellern und Wirtschaften statt. Es musste kein Schießstand errichtet werden. Diese Vereine waren größtenteils dem Arbeiter-Schützenbund Deutschlands (eigentlich – Arbeiter Kleinkaliber Schützenbund) angeschlossen. Daneben gab es noch das kommunistische Arbeiter-Sport Kartell.

Nach dem Mord an Rathenau im Juni 1922 war die NSDAP u. a. in Preußen und somit auch im Rheinland verboten. Es wurden in Folge sogenannte Tarnorganisationen geschaffen, u. a. der Deutsche Schützen- und Wanderbund. Dessen Satzung war wahrscheinlich die Grundlage für die 1933 von den Nationalsozialisten aufgestellte Einheitssatzung. Das zumindest die rheinischen Schützen nur in geringer Zahl Mitglieder dieser Vereinigung wurden, zeigt, dass sie im Rheinland und in Westfalen zusammen nur 200 Anhänger hatten.

Wo aber standen die Schützen politisch während der Weimarer Republik?

Im Großen und Ganzen kann man sie dem rechten Spektrum zuordnen. Besonders republikfreundlich werden sie allerdings nicht gewesen sein, das hatte weniger mit dem Schützenwesen und der Staatsform an sich zu tun, sondern fast ausschließlich mit der sozialen Schicht, der die Schützen angehörten. Handwerker und Kaufleute stellten nun einmal die überwiegende Mehrheit der Schützen.

"Wehrsport" hieß dann die Parole, mit der die Nationalsozialisten die Vereine köderten. Und dagegen war ja seitens der Vereine auch nichts einzuwenden, solange man sich auf Schießübungen beschränken konnte. Schon der DSB hatte ja in den 1860er Jahren ähnliche Ideen propagiert.

Bis zur Machtübernahme durch Hitler zu Beginn des Jahres 1933 hielten sich die Vereine jedoch in ihren politischen Aussagen sehr zurück, soweit sie den Nationalsozialismus nicht strikt ablehnten und dies auch deutlich kundtaten, wie insbesondere die im Rheinland häufig zu findenden, der katholischen Kirche nahestehenden Vereine. Dies wird anders mit der Machtergreifung im Jahre 1933. Auf der einen Seite glaubten die katholisch orientierten Vereine und Verbände, durch die nun von den Nationalsozialisten propagierte positive Einstellung zum Christentum einen Mitstreiter gegen den Marxismus und den Verfall der Sitten gefunden zu haben. Auf der anderen Seite lockte man mit Zuschüssen zum Schießstandbau, stiftete Plaketten etc. zu Schießen und ließ die SA bei Schützenumzügen Spalier bilden.

Dabei richtete sich das Augenmerk der Nationalsozialisten zunächst insbesondere auf die Erzbruderschaft vom hl. Sebastianus und weniger auf die schießsportlich ausgerichteten Vereine, was eigentlich erstaunlich ist. Hintergrund dieser verbandsfördernden "Politik" war aber wohl weniger der Versuch, (auch) diese Vereine über den Verband zu verstärkter schießsportlicher Betätigung anzuregen, als die schon früh erkannte Problematik, dass sich kirchliche oder kirchennahe Bruderschaften nicht so reibungslos gleichschalten ließen wie andere Vereine und Institutionen. Hitler aber wollte auch die Kirche und ihre Vereinigungen für seine Ziele gewinnen und einspannen. Zunächst einmal sollte diese Rechnung auch aufgehen, denn die Erzbruderschaft stellte sich auf die Seite der neuen Machthaber und propagierte, ,"den Führer Adolf Hitler bei der Erfüllung seines großen Auftrages zu unterstützen".

Seit wann der Verband dann wieder auf Konfrontationskurs zu den Machthabern des Dritten Reiches ging, der schließlich zur Auflösung der Erzbruderschaft am 6. März 1936 durch die Gestapo führte, ist schwer abzuschätzen. Nicht ganz nachvollziehbar ist auch der Zeitpunkt, wann der Verband seinen Mitgliedern riet, sich als kirchliche Bruderschaften in das Bruderschaftsregister ihrer Pfarren eintragen zu lassen, um der Gleichschaltung einerseits oder der zwangsweisen Auflösung andererseits zu entgehen. Dass es hunderte Vereine allein in der Rheinprovinz waren, die sich unter den Schutz der katholischen Kirche begaben, lässt sich u.a. anhand behördlicher Akten, Beschwerden und schließlich massiver Drohungen seitens nationalsozialistischer Interessenvertreter nachvollziehen.

Auch auf Vereinsebene gab es mit Sicherheit "Mitglieder, die die 'neue Zeit' begrüßten", wie der Autor einer Festschrift schreibt. Dies ist aber auch rein rechnerisch nachvollziehbar: Wenn sich die Parteimitgliedschaft der NSDAP jeweils zu etwa einem Drittel aus Arbeitern, Beamten und Angestellten sowie Selbständigen zusammensetzte und sie schließlich eine Art Mittelstandspartei wurde, so deckten sich sowohl Teile der Mitgliederschaft als auch der Wählerschaft der Partei mit den sozialen Schichten, die in den Schützenvereinen organisiert waren. Es muss also davon ausgegangen werden, dass es auch in den Vereinen eine größere Zahl von NSDAP-Mitgliedern oder zumindest Anhängern gegeben hat. Anhand der Vereinsprotokolle oder anderer Quellen sind diese Mitglieder wie auch die Gegner der Nationalsozialisten in ihrer persönlichen Einstellung und der damit verbundenen Beeinflussung von Vereinsentscheidungen jedoch nur in wenigen Fällen greifbar. Zum einen liegt das daran, dass es sich bei den Protokollen zumeist um Ergebnis- und nicht um Verlaufsprotokolle handelt: Versammlungsabläufe wurden mit dem Singen des Horst-Wessel-Liedes als Tatsachen berichtet, aber unerwähnt blieb, wie oder durch wen die Entscheidung hierzu getroffen wurde; die Vorsitzenden trugen die durch staatliche Organe getroffenen Entscheidungen vor, denen sich die Ver­ eine zu fügen hatten, die Diskussion darüber wurde aber nicht niedergeschrieben. Zum anderen wurden insbesondere anti-nationalsozialistische Stimmen und zum Teil auch Entscheidungen bewusst nicht ins Protokoll aufgenommen und stillschweigend umgesetzt, um bei einer eventuellen Beschlagnahme nicht auch noch selbst die Beweise gegen den Verein oder einzelne Mitglieder zu liefern.

Man mag zwar glauben, dass zumindest das, was in diesen Büchern steht und wovon Auszüge erstellt wurden, wahr ist - doch nachweislich ist dies in nicht wenigen Fällen nicht der Fall (gewesen). Es wurde hineingeschrieben, was erwartet wurde:

"Und zum Schluss brachten wir ein Sieg Heil auf den Führer aus und sangen das Horst-Wessel-­Lied." Und selbst da, wo es stimmte und nicht zur Floskel wurde, die man nun einmal ins Protokoll schrieb (man konnte ja nie wissen, wer einmal einen Blick ins Protokollbuch werfen würde), stellt sich immer noch die Frage, welchen Aussagewert in Bezug auf nationalsozialistisches Gedankengut dem beigemessen werden kann oder muss. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Ortsgruppenleiter, SA-Vertreter oder sonstige seitens der Partei geschickte Beobachter in der letzten Reihe die Versammlungen der Vereine verfolgten.

Sicherlich gab es Vereine, die, wie in einem Protokollbuch zu lesen, die neue Zeit "freudig begrüßt" haben, und sicherlich gab es auch solche, die lange bei dieser Einstellung geblieben sind. Wie aber sind z.B. solche Vereine einzuschätzen, die Gratulationen zu Jubiläen von Seiten Hitlers, Görings und Goebbels schon 1933 entgegennahmen, besagten Gruß ausbrachten, besagtes Lied sangen, und dann die Einheitssatzungen erst im Jahre 1940, also volle sieben Jahre zu spät, annahmen? Was ist von Vorsitzenden zu halten, die sich schon kurz nach der Machtübernahme der Nazis zu Vereinsführern wählen ließen, in ihrem Verein für deren Ideen warben und dann, wenige Jahre später, vom Deutschen Schützenverband nicht mehr als Vereinsführer bestätigt wurden? Was ist mit Vereinen, die sich sofort gleichschalten ließen, die Einheitssatzungen annahmen und sich dann wenige Jahre später auflösten?

Diese und ähnliche Beispiele zeigen, dass eine nicht unwesentliche Zahl von Vereinen im Laufe der folgenden Jahre Abstand nahm; und darunter auffällig viele, die sich sehr früh hatten gleichschalten lassen, die die "Liturgie" des Nationalsozialismus (Hitlergruß, Sieg-Heil, Horst-Wessel­-Lied etc.) in ihre Versammlungen einbezogen hatten oder deren Mitglieder die Machtergreifung 1933 noch begrüßt hatten. Und die Zahl derjenigen Vereine, die die zwangsweise Auflösung über sich ergehen ließen (u.a. weil sie sich weigerten, die Einheitssatzung anzunehmen), die sich selbst auflösten, sich zumindest im Vereinsregister streichen ließen (um sich dem direkten Zugriff der Nazis zu entziehen), oder die Zahl derer, die sich in den Schutz der katholischen Kirche begaben, stieg von Jahr zu Jahr in nicht geringem Maße.

Eine engere Zusammenarbeit gab es eigentlich nur zwischen den Vereinen und der SA sowie der Hitlerjugend, die die Schießstände mitbenutzten. Oft spielte dabei auch eine Rolle, dass Parteifunktionäre, wie der Ortsgruppenleiter, Vereinsmitglieder waren. In den meisten Fällen dürften es auch die SA-Verbände gewesen sein, die an die Vereine herantraten, und nicht umgekehrt. So finden sich diverse Anfragen der SA bei Landräten und Ortsbehörden über die Existenz von Schießständen, deren Besitzer und Benutzungskosten.

Dass eine größere Zahl von Vereinen, insbesondere 1933, hinter der neuen Regierung stand, von der sich gerade die Mitglieder von Schützenvereinen aufgrund ihrer Sozialstruktur vor allem auf wirtschaftlichem Gebiet viel versprachen, ist nicht bestreitbar. Eine Einschätzung jedoch, wie viele Vereine tatsächlich kürzere oder längere Zeit nationalsozialistischem Gedankengut anhingen, wie viele Mitläufer es gab und wie weit dieses "Mitlaufen" ging, wäre Spekulation.

'Natürlich war es zu erwarten, dass die meisten Vereine ihre Beziehung zum Nationalsozialismus unter den Tisch zu kehren versuchen; natürlich muss man zu solchen Ergebnissen kommen, wertet man die Chroniken und die Selbstdarstellungen der Vereine aus,' wird jetzt der aufmerksame Leser denken. Er wird überrascht sein, dass fast alle Darstellungen, die positive Beziehungen zwischen Vereinen und Nationalsozialisten enthalten, von Seiten der Vereine stammen; der weit überwiegende Teil der negativen Beziehungen, der Probleme, der Auflösungen etc. - wie oben und vor allem auch im folgenden - jedoch aus behördlichen Akten, aus Stellungnahmen nationalsozialistischer Interessenvertreter und Funktionäre; und die sind in diesem Falle nun einmal unverdächtig.

Warum wurden keine Archivalien über positive Beziehungen zwischen Vereinen und Nationalsozialisten, z.B. aus öffentlichen Archiven, für die Darstellung herangezogen? Es gibt sie nicht, und sie können auch nicht existiert haben! Es gibt zwar eine große Zahl von Akten über das Schützenwesen im Dritten Reich, doch in einem Punkt unterscheiden sie sich maßgeblich von allen älteren Akten. Ein großer Teil dieser älteren Akten besteht aus Anträgen auf Auszeichnungen, Bitten um Übernahme von Protektoraten, Mitteilungen darüber, dass der Königsschuss im Namen des preußischen/deutschen Königs/Kaisers getan wurde, Huldigungs- und Glückwunschschreiben an das Königs- und Kaiserhaus und später an Hindenburg. All dies finden wir im Dritten Reich nicht mehr. Anders als bei einem Teil der Vereine zu erwarten und nachweislich auch geschehen, können solche Akten nicht vernichtet worden oder verlorengegangen sein, da es hierzu keine Spezialakten gab, denn wir finden solche Schreiben üblicherweise innerhalb der Schützenakten - die zumeist chronologisch geordnet sind - zwischen den anderen Korrespondenzen. Das lässt eigentlich nur den Schluss zu, dass trotz aller "Sieg-Heil-Rufe" zum Nationalsozialismus und seinen Repräsentanten auch nicht in Ansätzen eine solche Bindung existierte wie früher zum Königs- und Kaiserhaus.

Ersetzt werden diese Korrespondenzen im Wesentlichen durch Schriftwechsel zur Vereinsführung, zum Auftreten in der Öffentlichkeit und andere Vorschriften und Verbote; und dies alles fast ausschließlich mit negativen Akzenten, d.h. Schwierigkeiten bei der Gleichschaltung, der Annahme der Einheitssatzung, dem Verbandsbeitritt der Vereine etc., die nicht selten zur zwangsweisen Auflösung führten. Neben der Bedingung, dass der überwiegende Teil des Vorstands aus Parteimitgliedern bestehen musste, richteten die Vertreter der NSDAP ein besonderes Augenmerk natürlich auch auf die politische Einstellung, die Zuverlässigkeit des Vereinsführers, d.h. vor allem auf seine Parteimitgliedschaft. In Zweifelsfällen setzte man Nicht­Mitglieder als Vereinsführer ein. Und selbst vor Angriffen auf das "Allerheiligste" der Vereine, den Schützenkönig, schreckte man nicht zurück. So musste z.B. der König eines Bürgerschützenvereins auf Drängen der NSDAP wegen seiner politischen Einstellung abgesetzt und durch einen Parteimann ersetzt werden.

Als eine der größten Schikanen empfanden die Vereine wahrscheinlich, dass nun alle Versammlungen mit Angabe der Redner meldepflichtig wurden, und die Beauftragten der Partei nahmen auch mehr oder weniger regelmäßig an den gemeldeten Vorstandssitzungen oder Vereinsversammlungen teil. Das bot nicht nur die Möglichkeit, den Verein zu überwachen und missliebige Personen aus dem Vorstand zu entfernen; insbesondere den Vereinsführern blieb nun keine andere Möglichkeit mehr, als sich zumindest verbal zum Nationalsozialismus zu bekennen oder die Konsequenzen zu ziehen und mehr oder weniger freiwillig zurückzutreten, häufig jedoch ohne den wahren Grund aussprechen zu können. Aber nicht nur Vorsitzende legten ihre Ämter nieder, auch Vorstände protestierten teilweise oder geschlossen durch Rücktritt. Viele Vereine versuchten, dieser ganzen Problematik dadurch zu entgehen, dass man die Gleichschaltung - häufig durch mehr oder weniger gut vorgetäuschte Schlamperei oder Ausreden - möglichst lange hinauszögerte, und dies gelang in einer erstaunlich großen Zahl von Fällen auch recht lange. Wieder andere Vereine, wie die St. Sebastianus Schützenbruderschaft Kohlscheid, hatten da weniger Glück, und als es ihnen nicht gelang, der Gleichschaltung zu entgehen, löste man den Verein Schritt für Schritt auf. Das Königsschild 1937 trägt die Inschrift: "Letzter König der Sebastiani Schützen"

Ein beliebtes Mittel wurde dann auch immer häufiger die Streichung des Vereins aus dem Vereinsregister. Wie die Partei und ihre Vertreter solche Streichungen verstanden und wie wir diese auch heute - mit umgekehrten Vorzeichen - zu bewerten haben, zeigt ein Rundschreiben der Gestapo aus dem Jahre 1936, in dem es unter anderem heißt:

"In letzter Zeit ist verschiedentlich die Wahrnehmung gemacht worden, dass Vereine [...] auf ihre Rechtsfähigkeit verzichten und die Eintragung ins Vereinsregister löschen lassen. Da anzunehmen ist, dass die Löschungen nur deswegen veranlasst werden, um dadurch eine behördliche Überwachung zu erschweren, wird um Anstellung entsprechender Nachforschungen und Mitteilung [...] ersucht [...]."

Die weitere Entwicklung bis zum Jahre 1941 können wir dann unter anderem einem "Drohbrief" - Rundschreiben des Gaues Niederrhein-Mittelrhein aus dem Jahre 1941 - entnehmen, nämlich dass den Vereinen, die sich dazu entschlossen hatten, wegen des Krieges das Vereinsleben ruhen zu lassen, nach dem Krieg die Auflösung angedroht wurde. Hier wird auch erwähnt, dass von den 1.670 bekannten Vereinen im Gau rund 400 noch nicht die Einheitssatzungen angenommen und den Vorschlag zur Bestätigung des Vereinsführers eingereicht hätten und damit wohl auch noch nicht gleichgeschaltet waren. Rechnet man ca. 200 Vereine hinzu, die sich inzwischen in kirchliche Bruderschaften umgewandelt hatten, haben sich immerhin weit mehr als ein Drittel zumindest teilweise dem Einfluss der Nationalsozialisten zu entziehen gewusst.

Schon mehrfach wurde die sogenannte Einheitssatzung erwähnt, auf die hier noch einmal eingegangen werden soll, insbesondere, weil auch sie sehr stark zur Entfremdung zwischen Schützen und Nationalsozialisten beigetragen hat. Üblicherweise wurde diese neue Satzung mit der Gleichschaltung, dem Beitritt zum Reichsbund für Leibesübungen (RfL) und später zum Deutschen Schützenverband (DSV) im RfL übernommen und zeigte durch die Bestellung eines (neuen) Vorsitzenden, der nun Vereinsführer genannt werden musste, sofort erste Auswirkungen. Dies geschah in vielen Fällen nicht reibungslos, da das dabei erwähnte Vorschlagsrecht des Vereins insbesondere dann zur Farce wurde, wenn Nichtmitglieder zu Vereinsführern bestimmt wurden oder Nichtparteimitglieder sowie unliebsame Personen als Vereinsführer abgesetzt wurden, u.a. weil man sie für politisch unzuverlässig hielt.

Allein durch diese Bestimmung und die sich daraus ergebenden Maßnahmen konnte die Einheitssatzung bei den Schützen keine Akzeptanz finden. Hinzu kommt, dass der Vereinsführer (man denke hier besonders an die Fälle, wo er nicht Vereinsmitglied war) prinzipiell über die Aufnahme von Mitgliedern allein bestimmen konnte, ebenso über die Höhe der Beiträge. Er konnte die alleinige Disziplinargewalt ausüben und die Vorstandsmitglieder ernennen, die ihm allein verantwortlich waren. Sogar eine Satzungsänderung konnte der Vereinsführer allein beschließen und vieles andere mehr.

Selbst in den Fällen, in denen der Vereinsführer dem Wunsch der Vereinsmitglieder entsprach, hatte der Führer des Nationalsozialistischen Reichsbundes für Leibesübungen (NSRL), also ein Außenstehender, satzungsgemäß die gleichen und zum Teil noch größere Rechte und Einspruchsmöglichkeiten als der Vereinsführer. So konnte er z.B. direkten Einfluss auf das Vereinsleben ausüben, indem er aus eigener Kompetenz Mitglieder ausschloss; er konnte dieses Recht sogar auf Dritte übertragen; er konnte Einfluss auf die Geschäfte bis hin zum Grundbesitz des Vereins ausüben und den Verein sogar mehr oder weniger nach Gutdünken auflösen - denn es war keine Einspruchsmöglichkeit vorgesehen. Und der Vereinszweck war jetzt natürlich die "leibliche und charakterliche Erziehung der Mitglieder im Geiste des Nationalsozialismus durch die planmäßige Pflege der Leibesübungen."

Somit wurden von staatlicher Seite nicht nur Anforderungen an die Vereine gestellt, die sie vorher nie akzeptiert haben, wie z.B. die planmäßige Pflege der Leibesübungen (vergleichbar mit vormilitärischer Ausbildung). Es wurden auch Gesetze auf das Vereinsleben übertragen und angewandt, die dem bisherigen Usus (Mitgliederversammlung als letzte Entscheidungsinstanz in allen Fragen) nicht nur völlig widersprachen, sondern auch einer nicht beeinflussbaren Außensteuerung unterlagen. Somit unterlag das gesamte Vereinsleben in allen wesentlichen Punkten dem Gutdünken des Vereinsführers und des Führers des NSRL, die ihre Entscheidungen gegen die Meinung aller Mitglieder durchsetzen konnten. Über Jahrhunderte war im Schützenwesen die Mitgliederversammlung das bestimmende Element des Vereins gewesen, der Vorsitzende und der Vorstand im Prinzip nur ausführende Organe. Dass die Vereine diese Umkehrung und Abschaffung demokratischer Willensbildung durch die Annahme der Einheitssatzung in großer Zahl nicht freiwillig vollzogen und - ähnlich wie bei der Gleichschaltung durch mehr oder weniger gut vorgetäuschte Schlamperei oder Ausreden - möglichst lange, zum Teil bis in den Krieg, hinauszögerten, ist nur folgerichtig.

Die meisten Vereine jedoch, die sich nicht auflösten oder in den Schutz der Kirche begaben, dürften diese Satzung in den Jahren zwischen 1935 und 1937 angenommen haben, wie die in den Archiven der Vereine vorliegenden Satzungen zeigen, die vorwiegend aus dieser Zeit stammen. Dies scheint auch mit den Änderungen auf Verbandsebene in Zusammenhang zu stehen. Denn ab Mitte der 30er Jahre erhöhte sich durch Auflösung der alten Verbände und Schaffung neuer der Druck auf die Vereine. Es sollten nun tatsächlich in größerem Umfange Gleichschaltung und Anschluss an die NS-Verbände mit der Androhung der Vereinsauflösung durchgesetzt werden.

Die Geschichte und Entwicklung der diversen Verbände während des Dritten Reiches kann bisher aufgrund widersprüchlicher Angaben sowohl in der Literatur als auch in den behördlichen Akten nicht eindeutig geklärt werden (z.B. synonyme Verwendung der Bezeichnungen Deutscher Schützenbund - DSB - und Deutscher Schützenverband - DSV -) und kann daher letztlich nur vermutet werden. So erwähnt Tallau in seinem Erinnerungsbuch zum 125-jährigen Jubiläum des DSB, dieser sei im August 1933 zwangsweise zusammen mit anderen Verbänden im neugegründeten Deutschen Schützenverband verschmolzen worden. Eine Verschmelzung hat aber mit Sicherheit nicht stattgefunden, da der DSB auch in den Folgejahren nachweislich noch existierte und der DSV noch nicht richtig. Wahrscheinlicher ist, dass es - analog der Entwicklung auf Vereinsebene - im August 1933 zu einer Art Gleichschaltung der diversen Verbände gekommen ist, und zwar unter der Regie eines Deutschen Schießsportverbandes (DSSV), der wiederum in Beziehung zum Reichsbund für Leibesübungen (RfL) stand. Parallel dazu oder aus dem DSSV scheint sich der DSV als ab 1937 einziger Schützenverband entwickelt zu haben. Im Zuge dieser Entwicklung kam es dann zur Auflösung des DSB. Auch hierfür, für die Liquidation des DSB, liegen in der Literatur die unterschiedlichsten Daten vor, beginnend mit dem Oktober 1935. Vom 23.3.1938 scheint es zwar einen Liquidationsbericht des DSB zu geben, der jedoch nachträglich erstellt worden sein muss, denn zu einer Liquidationsversammlung, wie sie gemäß der Satzungen des DSB hätte stattfinden müssen, ist es schon nicht mehr gekommen. Am wahrscheinlichsten ist die Darstellung, der DSB habe sich bis zum 28.2.1936 aufzulösen, was er wohl zumindest organisatorisch auch getan hat, denn in den Registerakten des Amtsgerichts Bielefeld finden wir den Beschluss der Mitgliederversammlung des Westfälischen Schützenbundes (WSB) vom 22.3.1936 über die Auflösung auch dieses Verbandes. Eine Auflösung dieses Verbandes macht aber eigentlich nur Sinn, wenn der DSB vorher, d.h. vor dem 22.3.1936, aufgelöst worden war. Zur Liquidation des Rheinischen Schützenbundes konnten keine konkreteren Angaben als "nach 1933" gefunden werden, sie dürfte aber ziemlich zeitgleich mit dem WSB stattgefunden haben.

Durch die Auflösung der Erzbruderschaft vom hl. Sebastianus, ebenfalls im Jahre 1936, fiel es den nationalsozialistischen Organen nun auch wesentlich leichter, ihre Vorstellungen der Trennung von Staat und Kirche, d.h. die Entkonfessionalisierung des öffentlichen Lebens, durchzusetzen. Von dem Verbot, in Uniform an Prozessionen teilzunehmen, was nun schärfer überwacht wurde, dann einem allgemeinen Verbot der Durchführung weltlicher Feste (und hier natürlich besonders Schützenfeste) durch kirchliche Vereine und dem Verbot eines gemeinsamen Kirchgangs reichten die Maßnahmen bis zur erzwungenen Namensänderung, wonach sich einerseits Schützenbruderschaften in Schützenverein etc. umbenennen und auf die Angabe von "St." verzichten mussten. Andererseits mussten die nur noch kirchlichen Bruderschaften auf die Angabe "Schützen" im Namen verzichten.

Trotzdem missachteten viele Vereine diese Verbote. Sie versuchten Lücken darin zu finden und die Verbote zu umgehen, z.B. bei ihrer vor allem auch im Rheinland üblichen Teilnahme an Prozessionen; jetzt nicht mehr in geschlossenem Zug oder durch nicht geschlossenen An- und Abmarsch zu und von der Kirche. Dies führte u.a. dazu, dass die Gestapo Fotos von den Prozessionsteilnehmern machte oder Vereine, die trotzdem an Prozessionen teilnahmen, verbot, das Vermögen beschlagnahmte und die verantwortlichen Schützen inhaftieren ließ. Noch wenige Tage vor ihrer Auflösung hatte die Erzbruderschaft deswegen ihren Mitgliedsvereinen empfohlen, sich aufzuspalten in einen weltlichen und einen kirchlichen Verein mit getrennten Kassen, Fahnen usw. Der kirchliche Verein konnte damit an den kirchlichen Veranstaltungen teilnehmen, der weltliche Schützenfeste abhalten. Eine größere Zahl von Vereinen folgte dieser Aufforderung, einige lehnten sie ab, und vor allem in den Jahren 1936/37 wandelte sich eine beträchtliche Zahl von Vereinen in rein kirchliche Bruderschaften um, verzichtete damit auf öffentliche Auftritte und vor allem auf Schützenfeste. Bei anderen, die sich nicht direkt zu diesem Entschluss durchringen konnten, schlief das Vereinsleben nach und nach ein, so dass man davon ausgehen kann, dass auch diese Vereine schon vor Ausbruch des Krieges quasi nicht mehr oder nur noch auf dem Papier existierten. Eine letzte Kategorie von Vereinen, häufig kirchlich gebundene, aber auch solche, die sich anderen Weisungen widersetzten, wie dem Eintritt in den DSV, wurde verboten; auch hier vorwiegend in den Jahren 1936/37.

Darüber hinaus dachten sich die nationalsozialistischen Entscheidungsträger noch eine Reihe anderer Maßnahmen aus, mit denen man die Vereine schikanieren konnte: das Verbot des Tragens alter Schützenuniformen und -orden, das erzwungene Anbringen von Hakenkreuzwimpeln an Schützenfahnen, das Beflaggen der Häuser mit Hakenkreuzfahnen und das Mitführen dieser Fahnen an Stelle von Kirchen- und Vereinsfahnen; zunächst ein Verbot der Teilnahme von Juden an Schützenfesten und dann ihr Ausschluss aus dem Verein überhaupt, ein Verbot von Paraden, die Abhaltung von Parteiveranstaltungen an Schützenfesttagen, um diese zu stören oder überhaupt zu verbieten, die zwangsweisen Zusammenschlüsse mehrerer Vereine am Ort zu ihrer besseren Überwachung einerseits und zur Intensivierung der Schießübungen andererseits usw. Alle diese Maßnahmen werden - bis auf wenige Ausnahmen - mit Sicherheit von einem Teil der Vereine oder seiner Mitglieder begrüßt worden sein, die allermeisten Vereine wurden den nationalsozialistischen Ideen dadurch aber wohl eher entfremdet als nähergebracht.

Immer deutlicher erkannte man im Laufe der Jahre, dass die nationalsozialistische Herrschaft zu einer Bedrohung auch des Schützenwesens wurde. Eine größere Zahl von Vereinen, die sich (noch) nicht aufgelöst oder in den Schutz der Kirche begeben hatten, reagierten darauf, indem man die Aufzeichnungen einstellte, Kaufverträge fingierte, um das Eigentum zu retten oder Schützensilber, Fahnen etc. versteckte. Mit dem Ausbruch des Krieges 1939 ging das Vereinsleben dann auch bei jenen Vereinen immer mehr zurück, die bisher noch keine Einschränkungen erlitten oder sich selbst auferlegt hatten. Zwar finden wir noch vereinzelt Vereine, die Versammlungen abhielten, den Schießbetrieb - zum Teil bis 1943 oder einzelne Schießen sogar bis 1945 - weiterführten und wieder andere, die ihren König noch bis 1944 ausschossen (aber ohne ein Schützenfest abzuhalten). Doch trotz der zum Teil massiven Drohungen der nationalsozialistischen Beauftragten für das Schützenwesen, die "ruhenden" Vereine nach dem Krieg aufzulösen - weil sie an einer Aufrechterhaltung des Schießbetriebs interessiert waren - blieben die oben erwähnten Aktivitäten die Ausnahme.

Und viele Vereine reagierten trotz des großen Drucks ähnlich, wie es die folgenden Auszüge aus Protokollbüchern zeigen:

St. Barbara-Schützengesellschaft Lontzen, 1941:

"Da durch Druck der gegenwärtigen Herr­scher der Verein an seinem Weiterleben gehindert wird, beschließt die Versammlung, die St. Barbara-Schützengesellschaft aufzulösen, um nicht ihren guten Ruf zu verlieren."

Schützen v. hl. Sakrament des Altares Hückelhoven, 1938:

"Wie lange dieser traurige Zustand anhalten, oder wann und wie er sich ändern wird, wissen wir nicht. [...] Wir aber wollen beten und hoffen, dass wenigstens einige von uns den Anbruch einer neuen Zeit erleben, und dass sich unsere Bruderschaft, die fast 300 Jahre alle Stürme der Zeit überstanden hat, sich dann wieder voll und frei entfalten kann."

Nach dem Krieg wurden die Schützenvereine als nationalsozialistische Vereinigungen - sie waren ja dem Reichsbund für Leibesübungen angeschlossen - und da sie militärische Traditionen verfolgten, aufgelöst und ihr Vermögen beschlagnahmt. Die ehemalige Erzbruderschaft vom hl. Sebastianus als der katholischen Kirche nahestehender Verband der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften versuchte zwar schon im Februar 1947 die Vereine als kirchliche Vereine wieder aufleben zu lassen und hatte damit nach und nach auch Erfolg. Aber in der Bevölkerung fanden die Schützenvereine in den ersten Jahren nach der Wiederbelebung wenig Verständnis; man hatte zunächst einmal genug von allem Militärischen.

Aber dies ist bereits das nächste Kapitel der Schützengeschichte.

Es bleibt die abschließende Frage zu beantworten: Was waren die Schützenvereine im Dritten Reich, was versprachen sie sich vom Nationalsozialismus und was versprachen sich die Nationalsozialisten von ihnen?

Wie alle Angehörigen der auch in Schützenvereinen organisierten Bevölkerungsteile versprachen sich die Mitglieder der Vereine zunächst sowohl im kirchlichen als auch im wirtschaftlichen oder politischen Bereich einen nationalen Aufschwung und nicht zuletzt eine Überwindung der Wirtschaftskrise. Als Verein selbst jedoch merkte man sehr schnell, dass neben einer Förderung des Schießsports, z.B. durch Hilfen zum Bau von Schießständen, kaum etwas zu erwarten war; eher im Gegenteil: Alle Maßnahmen, Gesetze, Verordnungen schränkten die Bewegungsfreiheit in einem Maße ein, wie man es vorher noch nie erlebt hatte.

Ebenso wie in allen anderen gesellschaftlichen Gruppen hat es auch in den Schützenvereinen Mitläufer, Parteimitglieder gegeben. Und sie werden auch einen größeren Einfluss auf ihren Verein und sein Leben gehabt haben, als man es in den heutigen Festschriften darstellt. Gleichzeitig hat es aber in vielen Fällen den Anschein, als ob gerade den Parteimitgliedern der Zugriff der Partei auf ihren Verein, ihren privaten Bereich, überhaupt nicht recht war und auch sie zu denen gehörten, die sich später bis zur Vereinsauflösung dagegen wehrten.

Zu Beginn des Dritten Reiches, insbesondere im Jahre 1933, war die Akzeptanz des Nationalsozialismus wohl nicht nur bei der Erzbruderschaft, sondern auch bei vielen Vereinen hoch, ließ sich eine größere Zahl von Vereinen gleichschalten, nahm Einheitssatzungen an. Zu spät merkte man, dass bereits die Einheitssatzung kein ungestörtes und freies Vereinsleben mehr zuließ. Hinzu kamen die erwähnten weiteren Einschränkungen und Bestimmungen. Besonders im Rheinland versuchten die Nationalsozialisten darüber hinaus, die nicht kleine Zahl der kirchlich gebundenen Vereine aus der Verbindung zur Kirche zu lösen, indem man sie vor die Alternative bürgerlicher oder kirchlicher Ausrichtung stellte, den ersteren Schützenfeste gestattete, den letzteren nicht.

Eine Konsequenz war, dass man in steigendem Maße seit Mitte der 30er Jahre versuchte, dem Druck auszuweichen, die "Liturgie" des Nationalsozialismus (Hitlergruß, Sieg-Heil, Horst-Wessel­ Lied etc.) immer stärker in die Versammlungen einbezog, sich gleichschalten ließ, die Einheitssatzung annahm, die Vereine in bürgerlich und kirchlich ausgerichtete Vereine aufteilte usw., in der Hoffnung, einem Verbot des Schützenfestes oder sogar einer Auflösung des Vereins zu entgehen. Dass es in den meisten Fällen schwierig ist, zwischen freiwilliger und zwangsweiser Übernahme z.B. der nationalsozialistischen Symbole zu unterscheiden, soll hier nicht übergangen werden, doch ihre Verwendung allein kann wegen des auf die Vereine ausgeübten Drucks nicht als Indiz für eine Akzeptanz nationalsozialistischer Grundsätze gelten.

Als Widerstand kann man den Austritt aus Vereinen, den Rücktritt von Vereinsführern oder kompletter Vorstände, die Auflösung von Vereinen etc. natürlich nicht bezeichnen. Aber die im Laufe der Jahre steigende Zahl solcher Vorkommnisse zeigt doch deutlich, dass nationalsozialistische Gesinnung und Gedankengut höchstens in den ersten zwei bis drei Jahren Zustimmung im Gros der Vereine gefunden haben können, und selbst aus dieser Phase fehlen die vorher in großer Zahl vorhandenen positiven Quellen mit Bitten um Ehrenmitgliedschaften, Auszeichnungen, Glückwünsche etc., wozu man seitens der neuen Staatsführung sicherlich bereit gewesen wäre.

Dies alles zeigt, warum es - anders als man es hätte erwarten können - nur wenig Annäherung zwischen dem Nationalsozialismus und dem Schützenwesen geben konnte. Die demokratische Tradition der Vereine war wesentlich älter als die des Staates oder des Raumes, in dem diese existierten. Der Eingriff in ihre jahrhundertealten Rechte der Selbstbestimmung - z.B. bezüglich der Wahl der Vereinsvorstände - konnte in einem solch traditionsverbundenen Vereinswesen nicht ohne Widerstand hingenommen werden (und das trifft auf jüngere wie ältere Vereine gleichermaßen zu, da die jüngeren sich an den älteren orientierten). Dies wohl weniger, weil sich die Vereine mit der Ideologie dieses Staates nicht eventuell hätten anfreunden können, sondern weil die neuen Machthaber von vornherein den Fehler begingen, etwas gleichschalten und damit entmündigen zu wollen, das sich aufgrund verschiedener, dem Schützenwesen immanenter Elemente nicht gleichschalten lassen konnte, ohne dass das Wesen dieses Vereinstyps zerstört wurde - das zeigen schon die vielen Auflösungen. Selbst solche Parteimitglieder, bei denen man aufgrund der Quellen durchaus auf eine gewisse Nähe zur neuen Ideologie schließen kann, reagierten in ihrem Verein häufig allergisch auf die Einmischung staatlicher Behörden. Das, was sie auf staatlicher Ebene als notwendig und richtig akzeptierten, ist hier fehl am Platze, darf ihre persönliche Freiheit im Verein nicht einschränken. Ob und, wenn ja, inwieweit solche Erfahrungen durch die Vereinsarbeit auch die allgemeine Einstellung der Mitglieder zum Nationalsozialismus im Laufe der Jahre verändert haben können, ist natürlich in den Quellen nicht greifbar und kann daher nicht nachgewiesen werden. Ganz von der Hand zu weisen ist es aber auch nicht, betrachtet man einige der beschriebenen Vorgänge.

Die Starrheit in ihren inneren und äußeren Formen hatte die Vereine daran gehindert, in dem demokratischen Staat der 1920er Jahre den Staat zu sehen, der von allen bisherigen derjenige war, der ihrer eigenen Ordnung am nächsten kam, ja man kann überspitzt sagen, ihre Ordnung übernommen hatte. Sie unternahmen nichts gegen ihn, aber sie schützten ihn auch nicht, als er unterging. Im Dritten Reich sollte den Vereinen diese Starrheit zu Gute kommen, indem sie auch zur neuen, totalitären Staatsform keinen Zugang fanden. Denn hätten sie es getan, hätte das vielleicht - als Vereine mit militärähnlichem Auftreten - ihr Ende mit dem Jahre 1945 bedeutet.

Alte Unterlagen aus der RSB-Gründungszeit

Leo Statz: Märtyrer der Nazizeit

Die Frage, ob Widerstand gegen die Nationalsozialisten auch in Schützenkreisen eine Rolle spielte, kann mit Fug und Recht bejaht werden. Stellvertretend für die vielen Schützenkameradinnen und Schützenkameraden, die der braunen Gewalt zum Opfer gefallen sind, soll das Schicksal des Düsseldorfer Unternehmers Leo Statz Zeugnis geben.

Leo Statz wurde am 17. Juli 1898 in Köln geboren. Noch in Kindesalter verlegte die Familie den Wohnsitz nach Düsseldorf. Hier machte er sein Abitur, nahm am 1. Weltkrieg als Offizier teil und absolvierte eine Kaufmannslehre. Bereits mit 29 Jahren wurde Statz Vorstand und später Direktor bei der Birresborner Mineralbrunnen AG in Düsseldorf.

Politisch engagierte sich der überzeugte Katholik in der Zentrums-Partei. Im Widerstand zu den Nationalsozialisten stand Statz spätestens seit 1934, als die Nationalsozialisten seinen Vetter Erich Klausener im Verlauf des "Röhm-Putsches" ermordeten.

In seiner freien Zeit schlug sein Herz für das Düsseldorfer Brauchtum. Somit ist es nicht verwunderlich, dass Statz neben dem Düsseldorfer Karneval auch das Düsseldorfer Schützenwesen im St. Seb. Schützenverein Düsseldorf-Bilk und im St. Seb. Schützenverein Düsseldorf 1435, einem der führenden Gründungsvereine des Rheinischen Schützenbundes 1872, an maßgeblicher Stelle pflegte.

Ganz besonders erregte er die Aufmerksamkeit und schließlich den Hass der Nationalsozialisten gegen seine Person durch etliche Auftritte im Düsseldorfer Karneval mit seinen offenen und mutigen Büttenreden. Vor allem sein Karnevalslied "Duze, duze, duze mich", das die Zuhörer in "Duce, duce, duce mich" in Anspielung auf das Verhältnis des italienischen Diktators Mussolini zum deutschen Diktator Adolf Hitler umtexteten, konnten ihm die Nationalsozialisten nicht verzeihen. Auch ein Zitat von ihm, in vertrauter Runde gesprochen und dennoch Jahre später durchgesteckt, sollte ihm zum Verhängnis werden: "Die Braunen haben es leicht mit uns….Wir haben keine Courage. Eine Straßenbahnuniform bringt bei uns in Deutschland einen ganzen Wagen voller Menschen zum Strammstehen!"

Am 22. Juli 1943 fielen schließlich in einer Trierer Wehrmachtskantine nach Verkaufsverhandlungen seiner Mineralwasserfirma mit der Standortleitung der Wehrmacht die Worte, die am 1. September 1943 zu seiner Verhaftung führen sollten. Zu schwerversehrten Soldaten meinte er, dass sie sich ihre Knochen nicht für das Vaterland und das deutsche Volk zusammenschießen lasse würden, sondern allein für Adolf Hitler. Und sie hätten einen fröhlichen Optimismus zu meinen, ihr Führer würde schon dafür Sorge tragen, dass sie als Schwerversehrte schon durch das Leben kommen würden.

Vier Wochen später fand die Verhandlung vor dem Volksgerichtshof statt. Der Präsident Roland Freisler persönlich verurteilte Leo Statz Wegen "Zersetzungspropaganda" zum Tode durch Enthaupten. Bei der Urteilsfindung kamen "Verfehlungen" zum Tragen, die für sich alleine nie zu einem solchen Urteil geführt hätten. Aber die Partei, und ganz besonders die Düsseldorfer Gauleitung, wollte unbedingt ein Exempel statuieren.

Das Urteil wurde am 1. November des gleichen Jahres in Brandenburg-Görden vollstreckt. Sämtliche eingereichten Gnadengesuche – und diese kamen aus allen Bevölkerungskreisen, also auch von Karnevalisten und Schützen – fruchteten nichts.

Als Krönung der Perfidie musste seine Ehefrau Mia Wegmann einige Wochen später die Kosten für die Hinrichtung ihres Mannes begleichen.

Satzungen des RSB

Die Verfasser der Chronik sind der Meinung, dass es für den Leser sehr interessant ist, einen direkten Vergleich zwischen den drei maßgeblichen Satzungen des RSB der letzten 150 Jahre und der Entwicklung der einiger Paragraphen aufzuzeigen. So werden die wichtigen und vergleichbaren Paragraphen der Einfachheit halber nebeneinander gesetzt. Wir hoffen, dass der Leser es ebenso interessant findet wie die Verfasser. 

Vergleich der drei wichtigen Satzungen des Rheinischen Schützenbundes

Satzung vom 16. Februar 1873Satzung vom 31. März 1952Satzung vom 24. November 2019

1.) Zweck des Bundes

§ 1:
Der Zweck des Rheinischen Schützenbundes ist, durch jährlich wiederkehrende Bundesschießen das Schützenwesen in der Rheinprovinz zu heben, die Kunst des Büchsenschießens, insbesondere aus freier Hand, zu fördern und dadurch zur Wehrfähigkeit des deutschen Volkes beizutragen.

§ 2:
Das zur Förderung des Bundeszweckes alljährlich abzuhaltende Bundesschießen, für welches die angeschlossene Fest- und Schießordnung maßgebend ist, kann jedoch ausgesetzt werden, wenn ein Deutsches Bundesschießen stattfindet.

§ 3:
Mit dem Bundesschießen ist ein Schützentag verbunden, der auch regelmäßig jährlich stattzufinden hat, wenn irgendwelche Verhältnisse die Abhaltung eines Bundesschießens nicht für geeignet erscheinen lassen.

§ 2 Zweck

1) Der Zweck des Rheinischen Schützenbundes ist der freiwillige Zusammenschluss aller rheinischen Schützen zur Pflege und Hebung des Schiesssportes als Leibesübung und des traditionellen deutschen Schützenwesens

2) Der Förderung des Bundeszweckes soll insbesondere dienen:
a.) eine einheitliche Schieß- und Wettkampfordnung,
b.) Austragung von alljährlichen Bundesmeisterschaften,
c.) die Abhaltung von in regelmäßigen Abständen stattfindenden rheinischen Bundesschießen in allen Sportwaffenarten,
d.) Versicherungs- und Rechtsschutz seiner Mitglieder,
e.) Förderung der Schützenpresse
f.) Aufklärung der Öffentlichkeit über den Schießsport und seine Tradition,
g.) Unterstützung und Beratung der Bundesbehörden in schießsportlichen Fragen

§ 2 Zwecke und Ziele

1) Der RSB ist der freiwillige Zusammenschluss rheinischer Schützenvereine zur Förderung des Schieß- und Bogensports und zur Pflege des traditionellen deutschen Schützenbrauchtums. Der RSB ist Mitglied des Deutschen Schützenbundes e. V. (DSB) und erkennt dessen Satzung und Ordnungen an. Darüber hinaus ist er Mitglied in den zuständigen Fachschaften und Fachverbänden für Sportschießen der entsprechenden Verbandsgebiete in Nordrhein-Westfalen und in Rheinland-Pfalz. Über Mitgliedschaften in weiteren Organisationen entscheidet der Gesamtvorstand des RSB mit einer Zweidrittel-Mehrheit.

2) Der Verein ist parteipolitisch, weltanschaulich und konfessionell neutral. Seine Tätigkeit ist nicht auf wirtschaftliche Vorteile gerichtet; er erstrebt keinen Gewinn. Der RSB verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Seine Mittel dürfen in gemeinnützigem Einsatz nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.

5) Seine Ziele verwirklicht der RSB durch:
a)  Die Förderung des Sports, insbesondere die Ausübung des Schieß- und Bogensports als Leistungs-, Breiten- und Freizeitsport, unter Berücksichtigung des Umweltschutzes,
b)  die Pflege und Wahrung des Schützenbrauchtums, als wertvollen Bestandteil unseres kulturellen Lebens und durch Abhalten des Rheinischen Schützentages,
c)  Die Förderung der Jugendhilfe durch die Jugendpflege sowie die Förderung des Nachwuchses im Schieß- und Bogensport,
d)  die Ausrichtung und Durchführung von Meisterschaften und Wettkämpfen in der Zuständigkeit des RSB,
e)  die Unterstützung und Beratung der Mitgliedervereine sowie der Behörden, Organisationen in schießsportlichen Fragen, Versicherungsangelegenheiten usw.,
f)   die Zusammenarbeit mit anderen Verbänden und Organisationen,
g)  die Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern und mittelbaren Mitgliedern.

7) Der RSB verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist.

Satzung vom 16. Februar 1873Satzung vom 31. März 1952Satzung vom 24. November 2019

2.) Von den Mitgliedern

§ 4:
Zur Mitgliedschaft des Rheinischen Schützenbundes sind nicht allein ganze Orts-, Schützen- und Schießvereine oder deren Mitglieder, welche ihren Wohnsitz in der Rheinprovinz haben, berechtigt; sondern auch einzelne Deutsche Schützen, welche Mitglied eines Deutschen Schützen- oder Schießvereins sind, jedoch haben die letzteren bei den Schützentagen keine Stimme.

§ 5:
Die Mitgliedschaft kann nur durch den betreffenden Ortsverband, der das Weitere beim Bundesvorstande zu vermitteln hat, erworben werden.

§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft

1) Mitglieder des Rheinischen Schützenbundes können nur werden: Schützen- Vereine, -Bruderschaften, -Gesellschaften und -Gilden, die den Schießsport als Leibesübung betreiben und regelmäßig Übungs- und Wettschießen abhalten.

2) Die Mitgliedschaft wird durch Aufnahme erworben. Das Aufnahmegesuch muss schriftlich bei dem geschäftsführenden Vorstand eingereicht werden, der darüber entscheidet. Gegen dessen Entscheidung steht dem Gesuchsteller die Beschwerde an den Gesamtvorstand zu.

3) Einzelpersonen, die sich um das Schützenwesen hervorragende Verdienste erworben haben, können durch den Gesamtvorstand zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft

1) Unmittelbares Mitglied des RSB können ins Vereinsregister eingetragene gemeinnützige Schützen-, Schieß- und Bogensportvereine in ihrer Gesamtheit sowie schieß- und bogensporttreibende Abteilungen von ins Vereinsregister eingetragenen gemeinnützigen Mehrspartenvereinen mit mindestens einer weiteren Sportart werden. Ausnahmen von der Eintragung ins Vereinsregister und der Gemeinnützigkeit sind ausschließlich durch die Entscheidung des Gesamtvorstandes des RSB im Einzelfall möglich. An diese Entscheidung sind auch die Bezirke und ggf. deren Kreise gebunden. Zwecke und Ziele der Mitglieder dürfen denen des RSB nicht widersprechen.

2)
a) Die Mitgliedschaft wird durch Aufnahme erworben. Der Aufnahmeantrag muss schriftlich bei der RSB-Geschäftsstelle eingereicht werden. Der Gesamtvorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag nach vorheriger Anhörung der entsprechenden Bezirke und ggf. Kreise. Mit Beschlussfassung beginnt die Mitgliedschaft. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Die Ablehnung muss nicht begründet werden. Gegen die Entscheidung des Gesamtvorstands steht dem Antragssteller Beschwerde an die Delegiertenversammlung zu, die über die Aufnahme endgültig entscheidet.
b) Mit der Aufnahme im RSB wird das Mitglied auch unmittelbares Mitglied in dem geographisch zuständigen Bezirk und ggf. Kreis. Mit der einvernehmlichen Aufnahme in den RSB wird die geographische Zuordnung zu Bezirk und ggf. Kreis festgelegt.
c) Mit der Aufnahme erkennen die Mitglieder die Satzungen und die Ordnungen des RSB und DSB an. Der aufgenommene Verein erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten und die Daten seiner Mitglieder an über- und untergeordnete Verbände und Organisationsstrukturen weitergeleitet und von diesen nach den Datenschutzregelungen verarbeitet werden.

3) Mittelbare Mitglieder des RSB werden durch die Aufnahme eines Vereins die diesem angehörenden Einzelpersonen.

4) Besondere Mitglieder können Vereine und Verbände werden, die die Zwecke des RSB erfüllen und dessen Satzung anerkennen. Die Rechte und Pflichten müssen in einem Vertrag zwischen dem RSB und dem besonderen Mitglied festgelegt werden.

5) Einzelpersonen, die sich um das Schützenwesen hervorragende Verdienste erworben haben, können durch den Gesamtvorstand zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ein Präsident, der nach dem Ausscheiden aus dem Amt zum Ehrenmitglied ernannt wird, ist Ehrenpräsident.

6) Die selbstständigen Organisationseinheiten sind beitragsfreie Mitglieder.

Satzung vom 16. Februar 1873Satzung vom 31. März 1952Satzung vom 24. November 2019

3.) Von den Bundesorganen

§ 6
Organe des Bundes sind:
a) der Schützentag
b) der Vorstand des Vorortes

§ 7
Beim Schützentage ist jeder dem Bunde angehörende Ortsverein, welcher in der Rheinprovinz seinen Sitz hat, berechtigt, vertreten zu sein. Zu dieser Vertretung haben bis 20 Bundesmitglieder einen Abgeordneten und je 20 weitere Bundesmitglieder einen ferneren Abgeordneten zu ernennen. Kein Verein kann indeß mehr als 5 Abgeordnete entsenden. Die Abgeordneten haben sich durch das Wahlprotokoll oder eine beglaubigte Abschrift desselben zu legitimieren. - Für jeden Schützentag ist eine Neuwahl der Abgeordneten vorzu­ nehmen oder eine Bestätigung der früheren Abgeordneten vorzulegen.

§ 8
Der Schützentag wird durch den zeitigen Vorort unter Bezeichnung der Gegenstände der Tagesordnung, welche wenigstens 14 Tage vorher den Vereinsvorständen bekannt zu machen sind, berufen. Die erschienenen Abgeordneten sind beschlußfähig. Beschlüsse werden durch absolute Stimmenmehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Anträge von Bundesmitgliedern sind auf die Tagesordnung zu bringen, wenn sie vier Wochen vorher dem Vorstande mit­ getheilt sind. Nach erledigter Tagesordnung können nur noch solche Anträge zur Besprechung und zu Beschlußfassung gestellt wer­ den, welche von mindestens der Hälfte der anwesenden Abgeordneten unterstützt sind und eine Abänderung der Satzungen nicht bezwecken.

§ 9
Zur Beschlußfassung des Schützentages gehören:
a.) Abänderungen und Ergänzungen der Bundessatzungen, einschließlich der Fest- und Schießordnung;
b.) Wahl des Vorortes;
c.) Decharge-Erteilung an den Schatzmeister;
d.) Beschlußfassung über Auflösung des Bundes.

Unter den sich zum Vororte meldenden Vereinen haben solche den Vorzug, welche noch kein Bundesschießen gehalten haben.

§ 10
Die Abstimmung bei den Schützentagen erfolgt durch Stimmzettel oder auch durch Stimmabgabe zu Protocoll.

§ 11
Außer dem jährlichen regelmäßigen Schützentage können auf Antrag von mindestens der Hälfte der Ortsvereine außer­ ordentliche Schützentage einberufen werden, wozu auch der Vorort berechtigt ist, wenn der Vorstand des letzteren über die Notwendigkeit einig ist.

§ 12
Bei den Schützentagen führt der Vorsitzende des vom Vororte gewählten Vorstandes oder dessen Stellvertreter den Vor­sitz.

§ 13
Die Bundesmitglieder, welche am Vororte wohnen, wählen einen Vorstand, bestehend aus fünf Mitgliedern, nämlich:
a.) dem Vorsitzenden;
b.) dessen Stellvertreter;
c.) dem Schriftführer
d.) dem Schatzmeister;
e.) dem Oberschützenmeister.

§ 14
Der Vorort führt, vertreten durch den Vorstand, die Geschäfte des Bundes nach Maßgabe der Satzung desselben. Er vertritt den Bund in seinen äußeren Beziehungen und ist in den im § 9 gedachten Fällen nicht allein an die Beschlüsse des Schützentages gebunden; sondern hat solche auch zur Ausführung zu bringen. Die Beschlüsse des Bundesvorstandes sind nur dann gültig, wenn dieselben mit drei Stimmen für oder gegen gefaßt sind.

§ 15
Der Vorstand übernimmt die Führung der Bundesgeschäfte auf ein Jahr am 1 Oktober des Jahres, in welchem er gewählt ist.

§ 8 Bundesorgane

Die Organe des RSB sind:
a) der geschäftsführende Vorstand
b) der Gesamtvorstand
c) die Delegiertenversammlung

§ 9 Geschäftsführender Vorstand

Der geschäftsführende Vorstand besteht aus:
a.) dem Präsidenten,
b.) zwei stellvertretenden Präsidenten,
c.) dem Schriftführer,
d.) dem Bundesschatzmeister,
e.) dem Vorsitzenden der Schiessordnungskomission.

2) Der geschäftsführende Vorstand ist Vorstand im Sinne des BGB. Je zwei Vorstandsmitglieder, unter denen sich stets der Präsident oder einer der beiden Stellvertreter befinden muss, vertreten den Bund gerichtlich und aussergerichtlich. Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes können sich im Innenverhältnis gegenseitig vertreten.

3) Der Präsident beruft die Sitzungen ein und leitet die Verhandlung. Der Schatzmeister verwaltet das Vermögen des Bundes gemeinsam mit den anderen Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstandes. Für ordnungsmässige Buchführung und Geldanlage ist Sorge zu tragen. Jährlich hat eine Prüfung der Bücher durch die Kassenprüfer zu erfolgen. Alle Prüfungsberichte sind den Gesamtvorstandsmitgliedern innerhalb von vier Wochen nach erfolgter Prüfung zuzustellen.

4) Über die Verhandlungen des geschäftsführenden Vorstandes ist ein Protokoll anzufertigen.

5) Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes werden von der Delegiertenversammlung auf die Dauer von jeweils drei Jahren gewählt. Die Wahl des Präsidenten und seiner zwei Stellvertreter erfolgt in geheimer Wahl durch Stimmzettel. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhalten hat.

Der Präsident ist jedoch nur gewählt, wenn er mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Erreicht keiner diese Stimmzahl, so entscheidet die Stichwahl zwischen den Beiden, die die meisten Stimmen erhalten haben.

6) Zur Erledigung der laufenden Bundesgeschäfte wird von dem geschäftsführenden Vorstand eine Geschäftsstelle eingerichtet mit einem Geschäftsführer. Dieser wird durch den geschäftsführenden Vorstand bestellt, mit Zustimmung des Gesamtvorstandes. Der Geschäftsführer nimmt an den Sitzungen des geschäftsführenden Vorstandes und des Gesamtvorstandes beratend teil.

7) Zu einer Verfügung über das Bundesvermögen ist der geschäftsführende Vorstand nur auf Grund einer Ermächtigung durch die Delegiertenversammlung befugt, soweit es sich nicht um die Bereitstellung der laufenden Ausgaben handelt.

8) Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes haben das Recht, an allen Sitzungen der Vereine teilzunehmen. Ihnen ist auf Verlangen zu jedem Punkt der Tagesordnung das Wort zu erteilen.

9) Der geschäftsführende Vorstand haftet für das Bundesvermögen. Jedem Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes steht das Recht zu, jederzeit in die Geschäftsführung in allen Teilen Einsicht zu nehmen.

§ 10 Gesamtvorstand

1) Der Gesamtvorstand besteht aus:
a.) den Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstandes,
b.) den gewählten Vertretern der Bezirke.

2) Der Gesamtvorstand wird vom Präsidenten mindestens zweimal im Jahr einberufen. Mit der schriftlichen Einberufung, die mit 14 tägiger Frist zu erfolgen hat, ist gleichzeitig die Tagesordnung bekannt zu geben. Der Gesamtvorstand muss vom Präsidenten einberufen werden, wenn dies vier Mitglieder des Gesamtvorstandes schriftlich verlangen unter Angabe des Zweckes und der Gründe für die Einberufung. Erfolgt die Einberufung nicht innerhalb 14 Tagen nach der Antragsstellung, können die Antragssteller selbst den Gesamtvorstand einberufen.

3) Der Gesamtvorstand ist zuständig zur:
a.) Beratung des geschäftsführenden Vorstandes in allen wichtigen Angelegenheiten,
b.) Bestellung von Sonderausschüssen zur Erledigung bestimmter Angelegenheiten,
c.) Erledigung aller Bundesgeschäfte, die nicht dem geschäftsführenden Vorstand oder der Delegiertenversammlung übertragen sind,
d.) Genehmigung von Geschäftsordnungen für die Bundesorgane, sowie von sonstigen Ausführungsbestimmungen,
e.) Wahl der Schiessordnungskommission und Genehmigung der von dieser vorzulegenden Schiessordnung, bezw. Änderung derselben,
f.) Abberufung von Mitgliedern des geschäftsführenden oder Gesamtvorstandes, die für den Bund nicht mehr tragbar erscheinen. In dieser Weise abberufenen Mitgliedern steht das Recht der Beschwerde zu an die Delegiertenversammlung,
g.) Wahl des Ältestenrates, bestehend aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern,
h.) Entscheidung über Beschwerden gegen Entscheidungen des geschäftsführenden Vorstandes,
i.) Wahl des Festortes für das Bundesschiessen.

4) Bei Beschlussfassung des Gesamtvorstandes entscheidet einfache Stimmenmehrheit. Über die Sitzungen ist ein Protokoll anzufertigen.

§ 11 Delegiertenversammlung

1) Die Delegiertenversammlung ist das oberste Bundesorgan. Sie tritt jährlich einmal in den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres zusammen und wird vom Präsidenten einberufen unter Bekanntgabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen.

2) Die Delegiertenversammlung besteht aus:
a.) Den Mitgliedern des Gesamtvorstandes
b.) Den gewählten Delegierten der Vereine gemäss § 5 Abs. 1

3) Die Delegiertenversammlung ist zuständig für:
a.) die Wahl und die Entlastung des geschäftsführenden Vorstandes,
b.) die Wahl von zwei Rechnungsprüfern,
c.) Festsetzung des Bundesbeitrages,
d.) Genehmigung des vom Bundesschatzmeister vorzulegenden Haushaltsplanes,
e.) Satzungsänderungen,
f.) An- und Verkauf von Grundstücken und Belehnung von solchen,
g.) Auflösung des Rheinischen Schützenbundes.

4) Die Versammlung der Delegierten wird vom Präsidenten geleitet. Über den Verlauf der Versammlung ist ein Protokoll anzufertigen.

5) Eine ausserordentliche Delegiertenversammlung muss einberufen werden, wenn das Interesse des Bundes es erfordert, oder wenn die Hälfte der Mitglieder des Gesamtvorstandes, oder ein Drittel der stimmberechtigten Delegierten es schriftlich unter Angabe von Zweck und Gründen verlangen.

6) Anträge zur Delegiertenversammlung müssen mindestens zwei Wochen vorher bei der Geschäftsstelle eingereicht und von dieser dem Gesamtvorstand mitgeteilt werden. Bei verspäteter Einreichung entscheidet die Versammlung über die Zulassung.

§ 10 Organe

1. Die Organe des RSB sind:
a) die Delegiertenversammlung
b) der Gesamtvorstand
c) das Präsidium

2. Rechtsorgane des RSB sind das RSB-Verbandsgericht 1. und 2. Instanz.

§ 11 Delegiertenversammlung

1. Die Delegiertenversammlung ist das oberste Organ des RSB. Sie tritt jährlich einmal zusammen und wird vom Präsidenten unter Bekanntgabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen einberufen. Die Einladung erfolgt in schriftlicher Form und über die Internetseite des RSB. Maßgebend ist die in der RSB-Mitgliederverwaltung dokumentierte Postanschrift oder E-Mail-Adresse.

2.  Die Delegiertenversammlung besteht aus:
a) den Delegierten der Vereine gemäß § 5, Abs. 1,
b) den Mitgliedern des Gesamtvorstandes,
c) den Kreisvorsitzenden oder einem volljährigen Vorstandsmitglied des Kreises,
d) den Ehrenmitgliedern.

3.  Die Delegiertenversammlung ist zuständig für:
a) die Entgegennahme der Jahresberichte des Präsidiums,
b)  die Neuwahl und die Bestätigung von Präsidiumsmitgliedern,
c)  die Entlastung des Präsidiums,
d)  die Abberufung von Mitgliedern des Präsidiums und des Gesamtvorstandes (§ 14 Abs. 3f),
e)  die Wahl von vier Rechnungsprüfern,
f)   die Genehmigung des vom Schatzmeister vorzulegenden Haushaltsplanes,
g)  die Festsetzung des RSB-Beitrages,
h)  Satzungsänderungen,
i)   die Auflösung des RSB.

4.  Die Delegiertenversammlung wird vom Präsidenten geleitet. Der Präsident kann die Versammlungsleitung auf eine Person seiner Wahl delegieren. Über den Verlauf der Tagung ist ein Protokoll anzufertigen und vom Präsidenten und Protokollführer zu unterzeichnen. Das Protokoll muss in der Verbandszeitung oder per Brief oder per E-Mail und auf der Homepage des RSB innerhalb von drei Monaten veröffentlicht werden. Einsprüche zum Protokoll müssen innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung eingereicht werden.

5.  Die außerordentliche Delegiertenversammlung muss einberufen werden, wenn das Interesse des RSB es erfordert oder wenn die Hälfte der Mitglieder des Gesamtvorstandes oder ein Drittel der stimmberechtigten Delegierten es schriftlich unter Angabe von Zweck und Gründen verlangen. Sie ist innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Antrags vom Präsidenten oder, im Fall seiner Verhinderung, von einem seiner Stellvertreter unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuberufen. Die Einladungsfrist beträgt 30 Tage.

6.  Anträge zur Delegiertenversammlung müssen mindestens drei Wochen vorher bei der RSB-Geschäftsstelle schriftlich eingereicht werden. Bei verspäteter Einreichung entscheidet die Versammlung über die Zulassung.

§ 12 Jugend des RSB

1. Die Rheinische Schützenjugend ist die Sportjugend des RSB. Die Rheinische Schützenjugend ist die Gemeinschaft der mittelbaren Mitglieder, die noch nicht 27 Jahre alt sind und sie ist zuständig für alle Jugendangelegenheiten des RSB.

2.  Die Rheinische Schützenjugend führt und verwaltet sich im Rahmen der Satzung, der Jugendordnung und der sonstigen Ordnungen des RSB als anerkannter Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe selbstständig und entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden öffentlichen Mittel und der ihr zugewiesenen Mittel, die im Haushalt des RSB auszuweisen sind.

3.  Die Rheinische Schützenjugend gibt sich eine Jugendordnung, in der Zugehörigkeit, Organe, Aufgaben, Befugnisse und Verfahrensregeln festgelegt werden. Die Jugendordnung bedarf nach §14, 3c der Bestätigung durch den Gesamtvorstand.

§ 13 Präsidium

1. Das Präsidium besteht aus:
a.) dem Präsidenten
b.) den drei Vizepräsidenten (= Gebietsvorsitzende)
c.) dem Vizepräsidenten für Tradition und Brauchtum
d.) dem Schatzmeister
e.) dem Landesjustiziar,
f.) dem Landessportleiter,
g.) dem Landesjugendleiter,
h.) dem Landesgleichstellungsbeauftragten
i.) dem Landesbildungsbeauftragten.

2.  Die Präsidiumsmitglieder, mit Ausnahme des Landesjugendleiters, werden von der Delegiertenversammlung in zwei Gruppen im Abstand von zwei Jahren gewählt. Das Vorschlagsrecht für die Vizepräsidenten (= Gebietsvorsitzenden) liegt bei den jeweiligen Gebieten. Die Wahl erfolgt in der Delegiertenversammlung durch alle Delegierten. Im gleichen Jahr werden jeweils gewählt:

Der Präsident,
der Vizepräsident Süd,
der Vizepräsident für Tradition und Brauchtum,
der Schatzmeister,
der Landesgleichstellungsbeauftragte.

Zwei Jahre später werden gewählt:

Die Vizepräsidenten Nord und Mitte,
der Landesjustiziar,
der Landessportleiter,
der Landesbildungsbeauftragte

Die Wahlen erfolgen grundsätzlich durch Stimmzettel. Liegt nur ein Vorschlag vor, kann mit Handzeichen abgestimmt werden. Es muss durch Stimmzettel abgestimmt werden, wenn es ein Mitglied verlangt und dies von mindestens drei weiteren Berechtigten unterstützt wird.

Gewählt ist, wer
a) bei der Wahl des Präsidenten mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Wird diese Stimmenanzahl nicht erreicht, erfolgt eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten, die die meisten Stimmen im ersten Wahlgang erhielten.
b)  bei den übrigen Wahlen die meisten gültigen Stimmen erhalten hat.

Der von der Jugend-Delegiertenversammlung gewählte Landesjugendleiter bedarf der Bestätigung der Delegiertenversammlung.

Scheidet ein Präsidiumsmitglied vorzeitig aus, bestellt bzw. bestätigt der Gesamtvorstand einen Nachfolger bis zur nächsten Delegiertenversammlung. Auf der nächsten Delegiertenversammlung erfolgt eine Neuwahl bzw. eine Bestätigung für die Position für den Rest der Amtszeit.

3.  Das Präsidium ist Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Je zwei Präsidiumsmitglieder, unter denen sich der Präsident oder einer der Vizepräsidenten befinden muss, vertreten den RSB gerichtlich und außergerichtlich.

4.  Der Präsident beruft die Präsidiumssitzungen ein und leitet sie. Über den Verlauf der Sitzungen ist ein Protokoll anzufertigen.

5.  Das Präsidium ist für die sorgsame Verwaltung des RSB-Vermögens verantwortlich. Zur Verfügung über das RSB-Vermögen ist das Präsidium nur im Rahmen eines von der Delegiertenversammlung beschlossenen Haushaltsplanes ermächtigt, soweit es sich nicht um die Bestreitung laufender und notwendiger Ausgaben handelt. Für ordnungsgemäße Buchführung ist Sorge zu tragen. Jährlich hat eine Prüfung der Bücher durch die Rechnungsprüfer zu erfolgen. Alle Prüfungsberichte sind den Mitgliedern des Präsidiums innerhalb von vier Wochen nach erfolgter Prüfung zuzustellen.

6.  Zur Erledigung der laufenden Geschäfte des RSB ist eine Geschäftsstelle einzurichten, die mit einem Geschäftsführer und der notwendigen Anzahl von Mitarbeitern zu besetzen ist. Bestellung und Entlassung des Geschäftsführers erfolgt durch das Präsidium. Er nimmt an den Sitzungen der Organe und Ausschüsse des RSB beratend teil. Die Gehaltsregelung obliegt dem Präsidium. Jedem Mitglied des Präsidiums steht das Recht zu, jederzeit in die Geschäftsführung in allen Teilen Einsicht zu nehmen.

7.  Das Präsidium bestellt den Datenschutzbeauftragten und ernennt den Pressereferenten.

8.  Das Präsidium regelt die Verteilung der Aufgaben im Einzelnen und die Vertretung im Innenverhältnis nach Maßgabe der Geschäftsordnung.

9.  Die Mitglieder des Präsidiums haben das Recht, an allen Sitzungen der Kreise und Bezirke teilzunehmen. Ihnen ist auf Verlangen zu jedem Punkt der Tagesordnung das Wort zu erteilen.

10.  Das Präsidium hat die Möglichkeit kooptierte Präsidiumsmitglieder zu wählen. Diese sind nicht stimmberechtigt.

§ 14 Gesamtvorstand

1. Der Gesamtvorstand besteht aus:
a) den Mitgliedern des Präsidiums
b) den gewählten Vorsitzenden der Bezirke oder ihren Stellvertretern
c) dem stellvertretenden Schatzmeister,
d) den stellvertretenden Landessportleitern
e) dem stellvertretenden Landesgleichstellungsbeauftragten,
f)  zwei volljährigen Delegierten des Landesjugendvorstands,
g) dem Pressereferenten.

2. Der Gesamtvorstand wird vom Präsidenten mindestens zweimal im Jahr einberufen. Mit der schriftlichen Einberufung, die mit einer Frist von drei Wochen zu erfolgen hat, ist gleichzeitig die Tagesordnung bekannt zu geben. Der Gesamtvorstand muss vom Präsidenten einberufen werden, wenn dies 1/3 der Mitglieder des Gesamtvorstandes schriftlich, unter Angabe des Zweckes und der Gründe für die Einberufung, verlangt. Erfolgt die Einberufung nicht innerhalb von vier Wochen nach der Antragstellung, können die Antragsteller selbst den Gesamtvorstand einberufen. Über den Verlauf der Sitzungen ist ein Protokoll anzufertigen.

3. Der Gesamtvorstand ist zuständig für:
a) die Erledigung aller RSB-Geschäfte, die nicht dem Präsidium oder der Delegiertenversammlung übertragen sind,
b) die Beratung des Präsidiums in allen wichtigen Angelegenheiten,
c) die Geschäftsordnungen der RSB-Organe sowie für sonstige Ausführungsbestimmungen, Ordnungen und Richtlinien, insbesondere für die Anti-Doping Ordnung,
d) die Bestellung von Ausschüssen (§ 18),
e) die Bestellung von Mitgliedern der Verbandsgerichte,
f)  die Bestätigung
- der stellvertretenden Landessportleiter, des stellvertretenden Landesgleichstellungsbeauftragten und des stellvertretenden Schatzmeisters
- der Referenten
- der stellvertretenden Landesjugendleiter
g) die Suspendierung von Mitgliedern des Präsidiums bzw. des Gesamtvorstandes bis zur nächsten Delegiertenversammlung, die über eine Abberufung entscheidet. Bei Suspendierung von mehr als 2 Mitgliedern des Präsidiums ist eine außerordentliche Delegiertenversammlung einzuberufen.
h) die kommissarische Bestellung für ein ausgeschiedenes Präsidiumsmitglied,
i) die Beschlussfassung des Jahresabschlusses zur Vorlage bei der Delegiertenversammlung,
j) die Beschlussfassung zur Bildung von zweckgebundenen Rücklagen,
k) die Beschlussfassung über einen Nachtragshaushalt zur Vorlage bei der Delegiertenversammlung,
l) die Entscheidung über Beschwerden gegen Entscheidungen des Präsidiums,
m) die Aufnahme neuer Mitgliedsvereine,
n) Satzungsänderungen aus steuerlichen Gründen,
o) den An- und Verkauf von Liegenschaften und deren Belastung.

§ 8 Rechtsorgane des Verbandes

1. Rechtsorgane des RSB sind das RSB-Verbandsgericht 1. Instanz und bei Entscheidungen über Beschwerden gegen Entscheidungen des RSB-Verbandsgerichts 1. Instanz das RSB Verbandsgericht 2. Instanz.

2. Das Präsidium überwacht die Einhaltung des RSB-Rechts, soweit die Satzung diese Aufgabe nicht anderen Stellen zuweist. Stellt das Präsidium aufgrund eigener Ermittlungen oder aufgrund einer Anzeige einen Verstoß gegen die Regelungen des RSB fest, kann das Präsidium einen Antrag auf Ermittlung, Anhörung und Schlichtung oder Sanktion beim RSB-Verbandsgericht 1. Instanz stellen. Der Gesamtvorstand ist antragsberechtigt falls Mitglieder des Präsidiums betroffen sind.

3. Die RSB-Verbandsgerichte 1. und 2. Instanz bestehen jeweils aus einem Vorsitzenden und vier Beisitzern. Der Vorsitzende soll die Befähigung zum Richteramt haben.

4. Die RSB-Verbandsgerichte sind unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Sie entscheiden über Streitigkeiten zwischen dem RSB und seinen mittelbaren und unmittelbaren Mitgliedern sowie auf Antrag über Streitigkeiten zwischen den Mitgliedern untereinander und über Verstöße gegen das RSB-Recht. Es nimmt seine Aufgaben nach den Bestimmungen der Satzung und der Ordnungen des RSB und unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Deutschen Schützenbunds (DSB) sowie des in der Bundesrepublik Deutschland und der EU geltenden Rechts wahr.

5. Das RSB-Verbandsgericht 1. Instanz entscheidet über
a) Die Verhängung von Sanktionen gemäß §7.
b) Zulassungs- und Nominierungsstreitigen, einschließlich der damit zusammenhängenden Fragen, z.B. der Werbung.
c) Streitigkeiten über die Vergabe von Veranstaltungen des RSB.
d) Streitigkeiten zwischen dem RSB und seinen unmittelbaren Mitgliedern sowie der Mitglieder untereinander, die sich aus dem Mitgliedschaftsverhältnis oder etwaiger Vertragsverhältnisse zum RSB ergeben.
e) Streitigkeiten zwischen den Organen und Ausschüssen des RSB insbesondere hinsichtlich der einheitlichen Auslegung der Satzung, der Ordnungen und Richtlinien.

6. Verstöße gegen die den Sport betreffenden Regelungen werden durch die in den sportlichen Regelungen benannten Gremien verfolgt und geahndet.

7. Das Verfahren vor dem RSB-Verbandsgericht wird in einer Verbandsgerichtsordnung geregelt und hat dem Rechtsstaatsprinzip Rechnung zu tragen.

8. Beim Disziplinarausschuss anhängige Disziplinarverfahren werden nach bisher geltendem Recht fortgeführt

 

Satzung vom 16. Februar 1873Satzung vom 31. März 1952Satzung vom 24. November 2019

§ 16
Jedes Mitglied des Rheinischen Schützenbundes zahlt in die Bundeskasse einen jährlichen Beitrag von 10 Silbergroschen, welcher bis zum 1. April eines jeden Jahres und wenn der Eintritt nach dem 1. April stattfindet, sofort an die Kasse des Vorortes abzufahren ist.

§ 17
Aus dem Vermögen des Bundes werden die mit der Verwaltung und Führung der Geschäfte verbundenen Kosten resp. Ausgaben bestritten; 2/3 der alsdann noch verfügbaren Mittel zur Anschaffung der Bundespreisen verwendet, welche nur von Bundesmitgliedern errungen werden können, und von dem übrig bleibenden 1/3 werden unvorhergesehene Ausgaben und Ehrengaben zu den Deutschen Bundesschießen entnommen, wenn letzteres von dem betreffenden Schützentage beschlossen wird.

§ 18
Über die Verwaltung des Bundesvermögens hat der Vorort bei Übergabe des Geschäftes an den neu gewählten Vorort am 1. October alljährlich Rechnung abzulegen, deren Ergebniß mit dem Antrage auf Decharge-Ertheilung dem nächsten Schützentage mitzutheilen ist.

§ 19
Das Vermögen des Bundes ist untheilbar; far den Fall der Auflösung des Bundes soll es zu einem patriotischen Zweck verwendet werden, der beim Beschlusse über die Auflösung des Bundes gleichzeitig zu bestimmen ist.

 

§ 5, 3) + 4)
Die Vereine sind verpflichtet, die Interessen des Bundes zu wahren und den Bundesbeitrag pünktlich zu zahlen. Solange ein Verein den Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Bund nicht nachgekommen ist, ruht sein Stimmrecht.

Der Jahresbeitrag wird jährlich von der Delegiertenversammlung festgesetzt, ebenso die Fälligkeit.

§ 6, 4)
Der Verlust der Mitgliedschaft berührt nicht die Verpflichtung zur Beitragszahlung für das laufende Kalenderjahr.

§ 9, 3) + 6) +7) +9)
3) Der Präsident beruft die Sitzungen ein und leitet die Verhandlung. Der Schatzmeister verwaltet das Vermögen des Bundes gemeinsam mit den anderen Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstandes. Für ordnungsmässige Buchführung und Geldanlage ist Sorge zu tragen. Jährlich hat eine Prüfung der Bücher durch die Kassenprüfer zu erfolgen. Alle Prüfungsberichte sind den Gesamtvorstandsmitgliedern innerhalb von vier Wochen nach erfolgter Prüfung zuzustellen.

6) Zur Erledigung der laufenden Bundesgeschäfte wird von dem geschäftsführenden Vorstand eine Geschäftsstelle eingerichtet mit einem Geschäftsführer. Dieser wird durch den geschäftsführenden Vorstand bestellt, mit Zustimmung des Gesamtvorstandes. Der Geschäftsführer nimmt an den Sitzungen des geschäftsführenden Vorstandes und des Gesamtvorstandes beratend teil.

7) Zu einer Verfügung über das Bundesvermögen ist der geschäftsführende Vorstand nur auf Grund einer Ermächtigung durch die Delegiertenversammlung befugt, soweit es sich nicht um die Bereitstellung der laufenden Ausgaben handelt.

9) Der geschäftsführende Vorstand haftet für das Bundesvermögen. Jedem Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes steht das Recht zu, jederzeit in die Geschäftsführung in allen Teilen Einsicht zu nehmen.

§ 11, 3)
Die Delegiertenversammlung ist zuständig für:
a.) die Wahl und die Entlastung des geschäftsführenden Vorstandes,
b.) die Wahl von zwei Rechnungsprüfern,
c.) Festsetzung des Bundesbeitrages,
d.)Genehmigung des vom Bundesschatzmeister vorzulegenden Haushaltsplanes,
e.) Satzungsänderungen,
f.) An- und Verkauf von Grundstücken und Belehnung von solchen,
g.) Auflösung des Rheinischen Schützenbundes.

§ 15
Der geschäftsführende Vorstand und der Gesamtvorstand üben ihre Tätigkeit für den Bund ehrenamtlich aus. Lediglich im Interesse des Bundes entstandene Reisekosten und Tagegelder werden bezahlt. Keine Person darf durch unverhältnismäßig hohe Verwaltungsausgaben bevorzugt werden.

§ 5, 3.d
Die unmittelbaren Mitglieder (Vereine) sind verpflichtet, den RSB-Beitrag fristgerecht zu zahlen.

§ 11, 3.f) + g)
Die Delegiertenversammlung ist zuständig für
f.) die Genehmigung des vom Schatzmeister vorzulegenden Haushaltsplanes,
g.) die Festsetzung des RSB-Beitrages

§13, 5.+6.
5. Das Präsidium ist für die sorgsame Verwaltung des RSB-Vermögens verantwortlich. Zur Verfügung über das RSB-Vermögen ist das Präsidium nur im Rahmen eines von der Delegiertenversammlung beschlossenen Haushaltsplanes ermächtigt, soweit es sich nicht um die Bestreitung laufender und notwendiger Ausgaben handelt. Für ordnungsgemäße Buchführung ist Sorge zu tragen. Jährlich hat eine Prüfung der Bücher durch die Rechnungsprüfer zu erfolgen. Alle Prüfungsberichte sind den Mitgliedern des Präsidiums innerhalb von vier Wochen nach erfolgter Prüfung zuzustellen.

6. Zur Erledigung der laufenden Geschäfte des RSB ist eine Geschäftsstelle einzurichten, die mit einem Geschäftsführer und der notwendigen Anzahl von Mitarbeitern zu besetzen ist. Bestellung und Entlassung des Geschäftsführers erfolgt durch das Präsidium. Er nimmt an den Sitzungen der Organe und Ausschüsse des RSB beratend teil. Die Gehaltsregelung obliegt dem Präsidium. Jedem Mitglied des Präsidiums steht das Recht zu, jederzeit in die Geschäftsführung in allen Teilen Einsicht zu nehmen.

§ 14, 3. i) - k)
Der Gesamtvorstand ist zuständig für:
i.) die Beschlussfassung des Jahresabschlusses zur Vorlage bei der Delegiertenversammlung,
j) die Beschlussfassung zur Bildung von zweckgebundenen Rücklagen,
k) die Beschlussfassung über einen Nachtragshaushalt zur Vorlage bei der Delegiertenversammlung

§ 19 Rechnungsprüfer
1. Die Delegiertenversammlung wählt jedes 2. Jahr zwei der vier Rechnungsprüfer, die nicht dem Gesamtvorstand und dem Jugendvorstand als stimmberechtigte Mitglieder angehören dürfen.

2. Die Amtszeit der Rechnungsprüfer beträgt vier Jahre. Die einmalige Wiederwahl ist möglich.

3. Die Rechnungsprüfer prüfen jährlich die Kasse des RSB für das abgeschlossene Geschäftsjahr des RSB und berichten auf der folgenden Delegiertenversammlung über das Prüfungsergebnis. Basierend auf dem Prüfungsergebnis stellen die Rechnungsprüfer einen Antrag auf Entlastung für das Präsidium.

4. Bei der Prüfung müssen mindestens drei der gewählten Rechnungsprüfer anwesend sein.

5. Weiteres regelt die Finanzordnung.

§ 22
Die Funktionsträger des RSB nehmen ihre Aufgaben grundsätzlich ehrenamtlich wahr. Bei Bedarf können Verbandsfunktionen im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten auch im Rahmen einer entgeltlichen Tätigkeit nach § 3 Nr. 26a des EStG (Ehrenamtspauschale) ausgeübt werden. Über die erforderliche Anstellung und weitere Entscheidungen im Rahmen der entgeltlichen Verbandstätigkeit entscheidet der Gesamtvorstand auf Antrag des Präsidiums.

Ehrenamtlich tätige Funktionsträger haben Anspruch auf Auslagenersatz gemäß § 670 BGB für solche Aufwendungen, die durch die Tätigkeit für den RSB entstanden sind.

Dienstreisen für den RSB müssen vom Präsidenten oder dem jeweils zuständigen Präsidiumsmitglied angeordnet werden. Vom Präsidium können Pauschalen über die Höhe eines Aufwendungsersatzes nach § 670 BGB festgesetzt werden. Ehrenamtlich Tätige und Organ- oder Amtsträger, deren Vergütung den Vorgaben des § 3 Nr. 26a EStG nicht übersteigen, haften für Schäden gegenüber den Mitgliedern und gegenüber dem RSB, die sie in Erfüllung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeiten verursachen, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

Satzung vom 16. Februar 1873Satzung vom 31. März 1952Satzung vom 24. November 2019

5. Von der Auflösung des Bundes

§ 20
Zum Beschlusse über die Auflösung des Bundes ist erforderlich, das von den nach § 7 zu wählenden Abgeordneten 3/4 anwesend sind und von den Anwesenden derselben sich für die Auflösung des Bundes erklären.

Ist in dem dazu anberaumten Schützentage nicht die erfoerderliche Anzahl von Abgeordneten erschienen, so ist ein neuer Schützentag zu berufen und es kann dieser dann die Auflösung beschließen, wenn der erschienenen Abgeordneten für dieselben stimmen.

§ 16 Auflösung

Im Falle der Auflösung des Rheinischen Schützenbundes ist das gesamte Vermögen dem Deutschen Schützenbund e.V. zu übereignen, mit der Auflage, es für Zwecke des deutschen Schiessportes zu verwenden.

§ 11, 3)
Die Delegiertenversammlung ist zuständig für:
g.) Auflösung des Rheinischen Schützenbundes

§ 25 Auflösung

Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an den Deutschen Schützenbund e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

§ 11, 3. i)
Die Delegiertenversammlung ist zuständig für:
i.) die Auflösung des RSB

 

Satzung vom 16. Februar 1873Satzung vom 31. März 1952Satzung vom 24. November 2019
§ 21

Bei dem jährlich abzuhaltenden Bundesschießen ist vorzugsweise aus freier Hand zu schießen. Scheiben zum Schießen mit Auflegen und Anstreichen sind nicht ausgeschlossen.

§ 22
Das Bundesschießen muß wenigstens zwei Tage dauern. Die Zeit, in welcher das Bundeschießen stattfindet, ist von dem betreffenden Vorort zu bestimmen; jedoch muß dasselbe in den Monaten Juni, Juli oder August abgehalten werden.

§ 23
Die Kosten für das Bundesschießen trägt der betreffende Vorort.

§ 24
An dem mit dem Rheinischen Bundesschießen verbundenen Punkt- und Ehrenpreisschießen können außer den Bundesmitgliedern solche Schützen Theil nehmen, welche sich als Mitglied eines bestehenden Schützen- oder Schießvereines ausweisen und einen Festbeitrag von einem Thaler zahlen.

Ebenso können sich Offiziere und Militairs des stehenden Heeres in Uniform, wenn sie den Festbeitrag von einem Thaler entrichtet haben, am Schießen betheiligen.

§ 2 Zweck, 2) a) - c)

Der Förderung des Bundeszweckes soll insbesondere dienen:
a.) eine einheitliche Schiess- und Wettkampfordnung,
b.) Austragung von alljährlichen Bundesmeisterschaften,
c.) die Abhaltung von in regelmässigen Abständen stattfindenden rheinischen Bundesschiessen in allen Sportwaffenarten

§ 10 Gesamtvorstand, 3) i)
Der Gesamtvorstand ist zuständig für:
i.) Wahl des Festortes für das Bundesschießen.

§ 12 Schießordnungskommission
Die Schiessordnungskommission besteht aus dem Vorsitzenden, der von der Delegiertenversammlung gewählt wird und von je einem Mitglied für die im Bund geführten Sportwaffen, welche vom Gesamtvorstand bestimmt werden.

§ 2, 5. a) - d)
Seine Ziele verwirklicht der RSB durch:
a) Die Förderung des Sports, insbesondere die Ausübung des Schieß- und Bogensports als Leistungs-, Breiten- und Freizeitsport, unter Berücksichtigung des Umweltschutzes,
b) die Pflege und Wahrung des Schützenbrauchtums, als wertvollen Bestandteil unseres kulturellen Lebens und durch Abhalten des Rheinischen Schützentages,
c) Die Förderung der Jugendhilfe durch die Jugendpflege sowie die Förderung des Nachwuchses im Schieß- und Bogensport,
d) die Ausrichtung und Durchführung von Meisterschaften und Wettkämpfen in der Zuständigkeit des RSB.

§ 20 Sport
Zur Gewährleistung des Sportbetriebes sind die Sportleitung unter Leitung des Landessportleiters und die Sportausschüsse zwingend vorgeschrieben. Näheres regelt eine Ordnung.

 

 

Satzung vom 16. Februar 1873Satzung vom 31. März 1952Satzung vom 24. November 2019
§ 25

Der Austritt aus dem Bunde kann Seitens der Mitglieder freiwillig erfolgen; er wird für erklärt angenommen, wenn ein Mitglied ein Jahr mit seinem Beitrage im Rückstande bleibt, ebenso wenn ein Mitglied aufhört, Mitglied eines Schützen­ oder Schießvereines zu sein.

Der Ausschluß erfolgt, sobald ein Mitglied durch rechtskräftiges richterliches Erkenntniß der staatsbürgerlichen und Ehrenrechte verlustig wird.

§ 26
Der Ausscheidende, bezüglich Ausgeschlossene, hat keinen Antheil auf das Vermögen des Bundes.

§ 27
Durch die gegenwärtigen Satzungen, denen sich die Mitglieder des Bundes zu unterweifen haben, wird in den Verhältnissen der Mitglieder zu den einzelnen Schützen- und Schießvereinen nichts geändert.

§ 6 Verlust der Mitgliedschaft
1) Die Mitgliedschaft beim Rheinischen Schützenbund erlischt durch Austritt oder Ausschluss.
2) Der Austritt ist nur für den Schluss des Kalenderjahres zulässig und muss spätestens drei Monate vorher schriftlich erklärt werden.
3) Der Ausschluss eines Vereines kann erfolgen, wenn Tatsachen vorliegen, durch die dieser wiederholt oder schwer gegen die Satzungen des Rheinischen Schützenbundes oder einen Beschluss eines Bundesorganes verstoßen, oder die Interessen des Bundes gefährdet hat. Über den Ausschluss entscheidet der Gesamtvorstand auf Antrag des geschäftsführenden Vorstandes. Gegen die Entscheidung ist Beschwerde an die Delegiertenversammlung zulässig. Vor jeder Entscheidung ist das auszuschließende Mitglied zu hören und ihm Gelegenheit zur Rechtfertigung zu geben. In Sonderfällen kann der Rheinische Schützenbund nach Anhörung des Vereines auch unmittelbar einzelne Schützen ausschließen.
4) Der Verlust der Mitgliedschaft berührt nicht die Verpflichtung zur Beitragszahlung für das laufende Kalenderjahr.
5) Kein Mitglied hat Anspruch auf das Vermögen des Bundes. Beiträge, freiwillige Spenden, Umlagen und ähnliche Leistungen werden im Falle des Ausscheidens nicht zurückerstattet.
6) Bei Verlust der Mitgliedschaft verliert der Verein die Anerkennung und alle Rechte, die sich aus der Zugehörigkeit zum Rheinischen Schützenbund ergeben.

§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft eines Mitglieds endet durch Austritt, Auflösung oder Ausschluss.
2. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft gehen alle Rechte, die sich aus der Zugehörigkeit zum RSB ergeben, verloren. Erstattungsansprüche, gleich welcher Art, können nicht erhoben werden.
3. Der Austritt eines Vereins ist nur zum Ende des Geschäftsjahres zulässig und muss der RSB-Geschäftsstelle bis zum 15.09 des Jahres schriftlich erklärt werden. Die Beitragspflicht bis zum Ende des laufenden Geschäftsjahres bleibt bestehen.
4. Die Abmeldung eines mittelbaren Mitgliedes ist nur durch entsprechende, fristgerechte Abmeldung durch den Verein zum Ende eines Geschäftsjahres des RSB möglich. Eine rückwirkende Abmeldung ist nicht möglich.

§ 7 Disziplinarmaßnahmen, 1. + 2.
1. Gegen Mitglieder sowie Bezirke, Kreise bzw. deren gewählten Vertreter, können folgende Disziplinarmaßnahmen verhängt werden:
a) Verwarnung
b) Verweis
c) Feststellung der zeitlichen oder dauernden Amtsunwürdigkeit
d) Veranstaltungssperre
e) Geldbuße in Höhe von 50,00 – bis 2.000,00 Euro
f) Aberkennung von Ehrungen
g) Ruhen der Mitgliedschaft
h) Ausschluss eines Mitglieds

2. Der Ausschluss eines Mitglieds ist möglich, wenn dieses:
a) Gegen die Satzung oder Ordnungen des RSB verstößt,
b) grob fahrlässig oder vorsätzlich die Vorgaben missachtet,
c) Gegen einen Beschluss eines RSB-Organs verstößt,
d) Die Interessen des RSB gefährdet,
e) Trotz einer dritten schriftlichen Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

§ 22 Ehrenamtliche Tätigkeit und Haftung
Die Funktionsträger des RSB nehmen ihre Aufgaben grundsätzlich ehrenamtlich wahr. Bei Bedarf können Verbandsfunktionen im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten auch im Rahmen einer entgeltlichen Tätigkeit nach § 3 Nr. 26a des EStG (Ehrenamtspauschale) ausgeübt werden. Über die erforderliche Anstellung und weitere Entscheidungen im Rahmen der entgeltlichen Verbandstätigkeit entscheidet der Gesamtvorstand auf Antrag des Präsidiums.

Ehrenamtlich tätige Funktionsträger haben Anspruch auf Auslagenersatz gemäß § 670 BGB für solche Aufwendungen, die durch die Tätigkeit für den RSB entstanden sind.

Dienstreisen für den RSB müssen vom Präsidenten oder dem jeweils zuständigen Präsidiumsmitglied angeordnet werden. Vom Präsidium können Pauschalen über die Höhe eines Aufwendungsersatzes nach § 670 BGB festgesetzt werden. Ehrenamtlich Tätige und Organ- oder Amtsträger, deren Vergütung den Vorgaben des § 3 Nr. 26a EStG nicht übersteigen, haften für Schäden gegenüber den Mitgliedern und gegenüber dem RSB, die sie in Erfüllung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeiten verursachen, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

Satzung des RSB zur Wiedergründung 1952

Initiativkommission mit Leitbild

Das Präsidium hat aufgrund der intensiven Diskussionen der Jahre 2006 und 2007 im Rahmen der Strukturreformdiskussion immer wieder zu hören bekommen, dass nicht ausreichend an den wirklichen Problemen des Verbandes und der Vereine gearbeitet wird. Das Präsidium verstand und versteht sich aber stets als Sachwalter seiner Mitglieder und des Verbandes. Aus diesem Grund hat das Präsidium während des RSB-Tages 2008 in Radevormwald bekannt gegeben, dass eine unabhängige Kommission geschaffen wird, die eine basisorientierte Problemanalyse des Verbandes durchführt. Sie soll den IST-Zustand der Probleme im Verband ermitteln und anschließend SOLL-Vorgaben sowie ein Leitbild erarbeiten. Die Ergebnisse ihrer Arbeit werden dem Präsidium zur Umsetzung vorgetragen. Der Zeitrahmen für diese Arbeit sollte ein Jahr betragen.

Nach diesem Jahr hat die Initiativkommission auf dem RSB-Tag 2009 in Bingen einen Zwischenbericht erstellt und angekündigt, dass sie noch ein weiteres Jahr benötigt, um einen umfassenden Bericht abzugeben. Auf dem RSB-Tag 2010 in Essen hat die Kommission Ihren Abschlussbericht präsentiert und ihn dem Präsidium offiziell übergeben. Die Arbeit der Initiativkommission wird auf unserer Homepage veröffentlicht und stellt die Grundlage für die Arbeit des QM-Teams (Qualität im Verband) dar. Die Arbeit des QM-Teams ist praktisch die Fortsetzung der Arbeit der Initiativkommission, in kleinen Schritten.

Die Teilnehmer der Initiativkommission stammten aus jedem Gebiet des RSB, es waren:
Gebiet Nord: Achim Veelmann, Henning Saarstedt, Karl Krapp, Silke Biesenbender, Frank Bachhausen, Hermann Fengels
Gebiet Mitte: Kai Bolten, Willi Palm, Herbert Rivet, Christian Junker, Dieter Hausmann (Ausgeschieden 2009, dafür neu: Volker Nehmke), Hans-Josef Müller
Gebiet Süd: Hans-Friedrich Juchem (Ausgeschieden 2009), Hans Peter Wester, Friedhelm Müller, Marcus Kindermann, Dr. Willy Werner, Heinz Willi Eller
 

DSB-Pokal

Der 1974 ins Leben gerufene Pokal des Deutschen Schützenbundes für Luftgewehr und Luftpistole, kurz DSB-Pokal genannt, ist ein Wettkampf, der ganz auf den Breitensport abzielt und dennoch zu hervorragenden schießsportlichen Leistungen führt. Im Gegensatz zu den Deutschen Meisterschaften, bei denen Schützinnen und Schützen einer Altersgruppe sich im Wettkampf um den Titel in einer Mannschaft zusammenfinden, setzt der DSB-Pokal auf die gesamte Leistungsbreite eines teilnehmenden Vereins. Von den acht Mannschaftsschützen und -schützinnen müssen mindestens einer/eine in der Jugend-, Junioren-, Damen-, Schützen- oder Altersklasse starten. Nichtsdestotrotz finden sich an den Finaltagen dieses Wettbewerbs Welt-, Europa- und Deutsche Meister an den Ständen des jeweiligen Austragungsortes wieder, Olympiasiegerinnen und -sieger nicht zu vergessen.

Diese besondere Mannschaftszusammenstellung führt zu einem Zusammenraufen von Alt und Jung innerhalb des Vereins und schließlich zu einem gemeinsamen Mitfiebern für jeden Starter. Über mehrere Vorkämpfe qualifiziert sich der teilnehmende Verein für das Finale. Hier kann die Auslosung der Starter und ihrer Stände einen ganz besonderen Reiz schaffen: Es ist durchaus möglich, dass ein Durchschnittsschütze sich plötzlich neben einer Weltmeisterin oder einem Olympiateilnehmer wiederfindet, was zu zusätzlichen persönlichen Aufregungen führen kann, gerade dann, wenn es zu einem zusätzlichen Auflauf von Zuschauern hinter dem Stand kommt. In einem solchen Falle beruhigte mich einmal die damalige Weltklasseschützin Sonja Pfeilschifter, die einen meiner Nachbarstände belegt hatte, mit dem Satz: "Mach dir keine Gedanken. Die sind nicht wegen dir da!"

Dieses ganz besondere Flair der gesamten Veranstaltung findet dann den krönenden Abschluss in der Siegesfeier mit der Verleihung der Pokalschale und der Ehrung der Einzelsieger der jeweiligen Altersklassen, an der sämtliche Schützinnen und Schützen, die Begleiter und Betreuer und natürlich ihre heimatlichen Fans teilnehmen können. Jegliche Anspannung ist verschwunden und nicht nur freundschaftliche Gespräche und Fachsimpeleien machen die Runde. Die Tänzerinnen und Tänzer kommen ebenfalls voll auf ihre Kosten.

Leider haben sich die Zeiten etwas geändert. Seit der Einführung der Bundesligen 1998 mit gleichzeitiger Ermittlung des Deutschen Mannschaftsmeisters in den Disziplinen Luftgewehr und Luftpistole ist die sportliche Bedeutung des DSB-Pokals nicht mehr ganz so groß, vielleicht vergleichbar mit dem Wettbewerb zum DFB-Pokal. Der Stimmung eines DSB-Pokal-Finales im Vergleich mit einem Bundesliga-Finale tut das allerdings keinen Abbruch!

Somit galt es in der Vergangenheit als große Ehre, für die Durchführung eines Finales auserwählt zu werden. Diese Ehre, aber auch gewaltige organisatorische Anstrengungen widerfuhren in unserem Verband dem St. Seb. Schützenverein Düsseldorf-Bilk 1445 in den Jahren 1995 und 2005, sowie der SSG Kevelaer 2005 im Jahre 2008, schon kurz nach der Vereinsgründung.

Speziell im technischen Ablauf sind die Ansprüche gewaltig, wenn das gesamte schießtechnische Equipment zur Austragungsstätte geschafft und dort aufgebaut werden muss und dann plötzlich den polizeilichen Zulassungsstellen aus Unwissenheit heraus schießsporttechnische Kleinigkeiten Bauchschmerzen bereiten. Für den durchführenden Verein keine beruhigende Situation.

Allerdings kann so ein bundesweites Finale für die Kommunen von großem touristischem Wert sein. So auch in Düsseldorf, wo die Stadtverwaltung dies schnell erkannte und über den Oberbürgermeister bis hin zum Regierungspräsidenten ihr Möglichstes gegeben hatte, um den aus der ganzen Republik angereisten Gästen den besten Eindruck von der Stadt zu vermitteln. Die Belohnung für seine Bemühungen nahm der durchführende Verein bei der Verabschiedung der Gäste entgegen, als im Namen des DSB sich der Obmann für diesen Pokalwettbewerb für die professionelle und faire Durchführung der Wettkämpfe aber auch für die typisch rheinische Gastfreundschaft der Düsseldorfer – und hier speziell der Bilker Schützen – auch im Namen aller teilnehmender Vereine beim Regierungspräsidenten als Schirmherr, beim Oberbürgermeister als Wegbereiter und bei der Vereinsführung des durchführenden Vereins bedankte.

Sportlich gesehen gibt es für den Rheinischen Schützenbund mit Sicherheit erfolgreichere Wettbewerbe als den DSB-Pokal, wenn ich an dieser Stelle auf die 1. und 2. Bundesliga verweisen darf. Und bis auf einige hervorragende Platzierungen in den verschiedenen Altersklassen konnte sich leider noch keiner der teilnehmenden Vereine unseres Verbandes in die DSB-Pokal-Siegerliste eintragen. Aber was nicht ist kann ja noch werden!!   

Eigentlich wollten wir Bilker Schüt­zen schon 1994 als Abschluß unse­res 40jährigen Jubiläums der Zu­gehörigkeit zum RSB das DSB-Po­kalfinale ausrichten. Zu unserer Enttäuschung ging seinerzeit der Zuschlag an Heimertingen/Allgäu. Um so größer war dann die Freude, als im Spätsommer 1994 unsere Bewerbung für 1995 angenommen wurde. Nun hieß es, innerhalb ei­nes halben Jahres dieses wichtig­ste Mannschaftsschießen des DSB zur vollen Zufriedenheit aller Beteiligten zu organisieren. Zwei Teams gründeten sich, wobei ein Team sich um die sportlichen Belange (Schießstandbau, Schießablauf, Auswertung usw.) kümmern sollte, und das andere Team mit der Or­ganisation des gesamten Rahmens (Sponsoring, Gästebetreuung, Sie­gerball usw.) beschäftigt war. Koor­diniert wurde alles vom "geistigen Vater" der Bewerbung, unserem Sportwart Ulrich Müller. 

Die heiße Phase begann für das Sportteam am Tag vor dem großen Wettkampf mit der Anlieferung von 18 Tonnen Schießstandmaterial, verpackt in 5 Containern. Dies wa­ren 40 Stände der Firma Rika mit allem Zubehör. Da es in Düsseldorf und Umgebung keinen Schieß­stand gibt, auf dem ein solcher Wettkampf ordnungsgemäß durch­geführt werden kann, stellte uns die Stadt Düsseldorf eine große Drei­fachsporthalle zur Verfügung, die nun von einer hervorragenden Truppe Freiwilliger in Rekordzeit in eine erstklassige Schießwett­kampfstätte umgewandelt wurde. 

Am Abend des gleichen Tages eröffnete der Schirmherr der Ver­anstaltung, Herr Regierungspräsi­dent Dr. Fritz Behrens, offiziell das DSB-Pokalfinale mit einem Emp­fang für Mannschaftsdelegationen, Sponsoren und Verbandsfunktionä­re im Plenarsaal seines Regie­rungspräsidiums. Genau wie der Bilker Schützenchef Franz Ketzer hieß er die Abordnungen aus ganz Deutschland in Düsseldorf herzlich willkommen und wünschte allen Schützinnen und Schützen den von ihnen erhofften Erfolg.

Sportlich "ernst" wurde es dann am Samstag um 8:30 Uhr mit dem Start der ersten Lage. 15 Luftge­wehr- und 11 Lufpistolenmann­schaften schickten ihre ersten Teil­nehmer ins Rennen. Von der Tribü­ne aus konnten interessierte Zu­schauer sowohl das Wettkampfge­schehen verfolgen, als auch das emsige Treiben der Mannschaften vor und nach den Starts beobach­ten. Dank der hervorragenden Aus­wertung konnten sich alle Besu­cher und Teilnehmer in kürzester Zeit ein neues Bild vom Stand des Wettkampfes machen. 

Zur letzen Lage, gespickt mit Natio­nalmannschaftsschützinnen und Schützen, hatten sich ca. 400 Be­obachter eingefunden. In dieser Lage fiel auch die Entscheidung. Im Luftgewehrwettbewerb siegte "Der Bund" München mit neuem DSB- Pokalfinalrekord von 3105 Ringen vor dem SV Kronau mit 3080 Ringen und der ringgleichen SSG Dynamit Fürth. Als beste Teil­nemermannschaft aus dem Be­reich des RSB belegte die SG Bad Kreuznach mit 3049 den 5. Platz. Die Bilker Schützen als Veranstal­ter schossen 3042 Ringe, was den 6. Platz bedeutete. Für den RSB sind diese beiden Plazierungen das beste Ergebnis seit Jahren.

In diesem Jahr fand auch eine Wer­tung der besten Einzelschützen statt. Neuen Rekord im DSB-Pokal­finale schossen der Schifferstädter Torsten Krebs und der Bilker Mich­ael Komischke mit jeweils 398 Rin­gen. Die Serien beider Schützen waren absolut identisch. Somit mußte das neue Computerpro­gramm entscheiden, das auch die besseren Zehner zählt und spei­chert. Torsten Krebs gelangen 32 Innenzehner (Mouchen), Michael Komischke "nur" 27. Somit fiel die Entscheidung denkbar knapp für den amtierenden Europameister aus. In diesem Fall wurden aber beide Schützen später auf dem Siegerball für ihre hervorragende Leistung mit einer Urkunde geehrt.

Aber auch die anderen "Klassenbe­sten" konnten sich sehen lassen:
Damenklasse:
Horneber, Petra - Dynamit Fürth - 395 Ringe
Jugendklasse:
Scheibli, Daniel - SG Harlsruhe - 390 Ringe
Juniorenklasse:
Conrad, Markus - SG Bad Kreuznach - 389 Ringe
Altersklasse:
Hillenbrand, Walter - SV Kronau - 386 Ringe

Auch im Luftpistolenwettbewerb fiel die Entscheidung in der letzten La­ge. Mit nur einem Ring Vorsprung setzte sich die SSG Dynamit Fürth durch und verwies mit 2232 Ringe die SG Tell Dietzenbach auf den 2. Platz. Mit deutlichem Abstand folgte der SC Spandau mit 2219 Rin­gen. Leider waren in diesem Wett­bewerb keine Mannschaften des RSB vertreten. Natürlich fand auch im LP-Wettbewerb eine Wertung der besten Einzelschützen ihrer Klassen statt. Als bester Teilneh­mer ging der amtierende Europ­ameister, Uwe Potteck vom SG Spandau, mit 386 Ringen vom Stand. 

Die Sieger der anderen Klassen:
Damenklasse:
Lubitz, Edith - Dynamit Fürth - 374 Ringe
Juniorenklasse:
Ehlers, Martina - SV Bassum - 378 Ringe
Altersklasse:
Haberfelner, Jost - VfF Hannover - 372 Ringe

Alle Mannschafts- und Einzelsieger wurden auf dem Siegerball entsprechend geehrt. Nach dem Streß des Tages wirkten alle Teilnehmer und Offiziell gelöst, und eine Reihe von ihnen soll spät in der Nacht noch in der berühmten Düsseldor­fer Altstadt gesehen worden sein. Auch die Tagespresse nahm von diesem sportlichen Großereignis Kenntnis. Nach seinem hervorra­genden Wettkampf wurde Euro­pameister Uwe Potteck von einem Lokalreporter nach dem Unter­schied zwischen dem Sport­schießen und anderen Sportarten befragt. Nach kurzem Überlegen gab Uwe folgende Antwort: "Schießen, das ist eher eine Bewäl­tigung der inneren als der äußeren Bedingungen." 

Was soll man dem noch hinzufügen?
H.D. Caspers

Tradition und Brauchtum

Zusammenstellung von traditionellen Gebräuchen und Symbolen

Wie Sie als Leser bereits den ersten beiden Kapiteln dieser Chronik entnehmen konnten, ist die Entstehungsgeschichte der einzelnen, unserem Verband angeschlossenen Vereine eine recht vielfältige. Schon im Mittelalter fanden sich – grob vereinfacht gesagt – auf der einen Seite Männer, die sich aus reinem Interesse mit der Tätigkeit "Schießen" beschäftigten und dabei den Umgang mit den Waffen ständig pflegten. Heute würde man sagen, sie gingen in ihrer Freizeit einem Sport nach. Um diesen Sport auch zu reglementieren – das war bereits im frühen Mittelalter notwendig, um vor der Obrigkeit bestehen zu können – gründeten sich erste Schießgesellschaften mit eigenen Statuten und – ganz wichtig – mit dem Recht auf Freiwilligkeit. Der Bürger konnte einem solchen Verein beitreten und jederzeit wieder austreten. Voraussetzung war lediglich sein Status als "Bürger".

Das berufliche Leben dieser Männer wurde durch Gilden oder Zünfte diktiert, und zu den Aufgaben dieser "Berufsverbände" gehörte auch die Verteidigung der Stadt, wie für jeden anderen Bürger auch. Nun ist aber auf der anderen Seite zum Beispiel nicht jeder geschickte Schmied zugleich ein guter Armbrust- oder Gewehrschütze. Der Umgang mit diesen komplizierten Waffensystemen wollte gelernt und geübt sein. Diese Übungen übernahmen die waffenkundigen Gilde- oder Zunftgenossen genauso wie die Mitglieder der freien Schützengesellschaften. Selbiges geschah ebenfalls mit den Mitgliedern von caritativen Bruderschaften, die sich allein schon aus der Bürgerpflicht zur Verteidigung des Allgemeinwohls heraus zum Gebrauch einer Waffe genötigt sahen.

Diese Übungen und das vereinseigene Training fanden jährlich in den "hellen" Monaten in den Wällen der Stadtbefestigungen oder in eigens errichteten Schützenhäusern mit Schießbahnen statt. Dabei entstand allmählich und in seiner Logik ganz natürlich der Ehrgeiz nach dem besten Schuss, dem besten Ergebnis. Und hieraus entwickelten sich wiederum die wichtigsten, heute noch allgemein geltenden Schützenbräuche, die wir im Folgenden näher betrachten wollen.

Einer dieser grundlegenden Schützenbräuche ist bei allen Schützenvereinen, sei es bei den vor Jahrhunderten gegründeten Schützenbruderschaften und -vereinen oder bei dem erst vor einigen Jahren gebildeten Sportschützenverein gleich: Jeder will einmal im Jahr die beste Schützin, den besten Schützen ermitteln!

Bei den Sportvereinen geschieht dies bei der so genannten Vereinsmeisterschaft und die Siegerin/der Sieger darf sich "Vereinsmeister" nennen. Bei diesen Vereinen ist diese Meisterschaft sogar Pflicht, denn ohne Ergebnis gibt es keine Qualifikation zu den weiteren Meisterschaften auf Kreisebene bis hin zu den nationalen Meisterschaften.

Bei den mehr oder weniger traditionell ausgerichteten Vereinen ermitteln die Mitglieder den "Besten" mit Hilfe eines Königsschießens. Dieses Königsschießen ist ein erster Pfeiler des allgemeinen Schützenbrauchtums. Die Art und Weise, wie dieses Schießen durchgeführt wird, ist traditionell und regional von Verein zu Verein verschieden. Für den Betrachter gibt es schon gewaltige Unterschiede zwischen einem traditionellen Königsschießen im Oberbergischen, im Rheinland oder in der Voreifel. Diese Unterschiede sollen aber nicht der Gegenstand unserer Betrachtung werden, sondern das Ergebnis dieses Unternehmens: die Siegerin/der Sieger! Nennen wir sie/ihn der Einfachheit halber König.

Um den König zu ermitteln, musste bereits im frühen Mittelalter entweder ein vogelähnliches Gebilde (papagey) mit einem Bogen oder einer Armbrust und später mit einer Büchse aus einem Baum oder von einer hohen Stange abgeschossen werden, oder der Schütze errang auf einer Schießscheibe die höchste Trefferzahl. Letzteres geschieht bei den meisten reinen Sportschützenvereinen. Auf jeden Fall trugen die verwendeten Pfeile oder Bolzen den Namen des Schützen. Und sie waren platt oder abgerundet, damit sie vom Vogel abprallten. Beim Scheibenschießen gebrauchten die Schützen ausschließlich mit einer Spitze versehene Geschosse. Von Bedeutung war auch, dass die beim Vogel- oder Scheibenschießen verwendeten Geschosse eine gewisse Norm nicht überschreiten durften. Als später die Büchsen hinzukamen, mussten die Schießregeln natürlich grundlegend geändert werden.

Bei der Ermittlung des Königs mittels Vogelschuss war der Schütze der glückliche Sieger, der das letzte Stück des Vogels von der recht hohen Ruthe (Vogelstange) abgeschossen hatte. Es gab aber auch Gesellschaften, da wurde der König per Gewicht ermittelt. Wer nach dem Wiegen den größten Holzanteil des Vogels geschossen hatte, wurde zum König erklärt. Somit gehörten Fernrohr oder Waage zur festen Ausrüstung der frühen Schießkomitees.

Um Streitigkeiten um Holzreste auf der Stange oder Fehler an der Waage aus dem Weg zu gehen, führten viele Gesellschaften das Plattenschießen ein. Es wurde nun derjenige zum König ausgerufen, der die Eisenplatte, auf der der Vogel befestigt war, über das Stangenende hinausgeschossen hatte.  

Diesem besten Schützen, landauf landab nun König genannt, standen seit Gründungszeiten der Vereine eine Reihe Rechte, Privilegien aber auch Pflichten zu, die sich regional ebenfalls sehr unterschieden und auf das Königsjahr begrenzt blieben. Zu seinen Rechten gehörten, um nur einige zu nennen, sein Königsgeld, die Einkleidung seitens der Kommune, das Brau- und Brennrecht, Königsgeleit durch Ratsherren, die Befreiung von Hand-, Spann- und Wachdiensten, ja sogar die Steuerbefreiung für das Königsjahr.

Dagegen standen aber auch die Pflichten, hauptsächlich finanzieller Art, die den häuslichen Jahresetat eines Königs oft stark belasteten oder sogar überschritten und die er auch allein nicht mit seinem Königsgeld oder dem Gewinn aus seinen Privilegien decken konnte. Ich will hier lediglich die Umtrünke und Verköstigungen nicht nur innerhalb des Vereins, sondern in der ganzen Gemeinde erwähnen, die ein König vielerorts zu leisten hatte, dazu in einer "königsgemäßen" Kleidung, natürlich auch der Königin. Hinzu kamen die Pflichtausgaben für einen Königsschild, wie wir es später noch erfahren werden.

Dies führte letztendlich nicht nur zu unschönen Ess- und Trinkgelagen mit sich anschließenden Lärmbelästigungen der Bürgerschaft und zu handfesten Raufereien, sondern auch dazu, dass so mancher gute Schütze im entscheidenden Augenblick auf die ihn "bedrohende" Königspflicht im Hinblick auf diese Kosten mit einem Fehlschuss reagierte. Nicht gern gesehen, aber oft vollzogen! Die Behörden griffen zwar recht bald auf diese ausufernden "Bruderbiergelage" ein, aber trotzdem blieben die Ausgaben hoch. Seit dieser Zeit konnten es sich in vielen Vereinen nur Personen erlauben, die Königswürde zu erringen, die es sich finanziell auch leisten konnten. Die pekuniären Erwartungen an einen König waren seinerzeit und sind heute mancherorts recht hoch.

Wenn, wie gesagt, sich Königspflichten und Königsrechte regional sehr unterscheiden, eine Pflicht gilt aber in jedem Verein: Die Mitglieder erwarten auch heute noch von ihrem König ein "Stück" (Schild) ans "Silber"!

Und somit kommen wir zu einem weiteren markanten Element des Schützenbrauchtums.

Was einen "König" anderen Bürgern der Gemeinde gegenüber auszeichnete und allen Gästen ganz offen zeigte, dass es sich hier um eine wichtige Person handelte, war von Anbeginn des Schützenbrauchtums die Königskette oder das Königssilber. Es zählt heute noch als wichtigster Bestandteil zum Schützensilber eines Vereins. Weitere "Königsinsignien" wie zum Beispiel Königshut, Königsmantel oder Zepter kamen vor, blieben aber auf einzelne Regionen beschränkt.

Ewald formuliert: "In Deutschland scheinen sich diese Ehrenketten für den König an die älteren Ketten der adeligen Ordensgesellschaften (z.B. Hubertusorden) in den bürgerlichen Kreisen als Amtszeichen der Bürgermeister, Ratsherren und Zunftvorstehern Eingang verschafft zu haben." (Die Rheinischen Schützengesellschaften) Von hier dürfte dann der Gebrauch der Ehrenketten auf die Schützenvereine übergegangen sein. Diese Kette musste der König bei allen Aufzügen und Versammlungen tragen.

Erst ab Beginn des 16. Jahrhunderts entwickelte sich der Brauch, dass der König als Zeichen seines Dankes ein "Königsorrt" an das "Kleinod" (Kette) hängte. Dabei handelte es sich um eine Münze, "Rixorrt" genannt, im ungefähren Wert eines Reichstalers. Später hatten finanziell potentere Könige ihr eigenes "Königsorrt" schlagen und –  mit Jahreszahl, einer Widmung und dem Namen versehen –  an die Kette hängen lassen. Es folgten kleine, meist silberne Anhänger, auch in Form von Werkzeugen, die den Beruf des Spenders betrafen. Natürlich durften auch Abbildungen des Namenspatrons, sowohl der Bruderschaft als auch des Spenders, nicht fehlen. Andere Schilde spiegelten das Zeitgeschehen wie Kriegsereignisse oder Seuchenzeiten wieder. Einige Könige meinten auch, ein Lebensmotto auf dem Schild kund tun zu müssen. Zeitgeschmack und Kunstrichtungen spielten bei der Gestaltung der Schilde eine große Rolle, so dass wir später auch prächtige goldverzierte Barockkartuschen an den alten Königsketten finden. Mit der Zeit wurden die Ketten immer schwerer, wertvoller und erwiesen sich letztendlich für den König wegen des Gewichtes auf Dauer als untragbar. Eine Königskette konnte schon mal auf das Gewicht von 15 Pfund und mehr anwachsen. Daher schafften sich viele Gesellschaften wieder eine kleine "Amtskette" an und die mächtige Königskette wurde nur noch zu besonderen Anlässen getragen.

Der materielle Wert einer solchen Königskette wuchs demnach von Fest zu Fest. Doch solch ein Schatz in den eigenen Reihen weckte auch Begehrlichkeiten. Daher wurden schon recht frühzeitig Schilde wegen verschiedener Anschaffungen wie neue Fahnen, eine Statue des Namenspatrons, Beschaffung der schon erwähnten kleineren "Amtskette" oder anderer Schützenutensilien eingeschmolzen. Es kam aber auch vor, dass das letzte Schützenfest nicht bezahlt werden konnte, und so mussten einige Platten, wie die Schilde auch genannt werden, zur Begleichung der Festkosten herhalten und eingeschmolzen werden. In kriegerischen Zeiten konfiszierten die Besatzer häufig die Ketten und andere Schützenutensilien zur Aufbringung eines Teils der Kriegskontribution. Es gab aber auch den Fall, dass die Gesellschaft wegen "ganz groß Noth" in Zeiten von großen Epidemien wie Pest oder CholeraPlatten des Silbers einschmelzen ließen, um nicht nur die Mitglieder des Vereins, sondern die gesamte Dorfgemeinschaft zu unterstützen. Zu unserem Bedauern hielten unsere Vorfahren nur in ganz seltenen Fällen die Namen der Könige, deren Platten eingeschmolzen worden waren, in den Büchern fest.

In der heutigen Zeit tritt der materielle Wert einer solchen Königskette in den Hintergrund. Die Kette wird taxiert und entsprechend versichert! Aber nicht der kulturhistorische Wert!Wer einmal die Gelegenheit erhalten hat, sich näher mit den einzelnen Platten eines Schützensilbers zu beschäftigen, weiß, welche Quellen sich ihm da auftun in puncto regionaler Onomatologie und Genealogie. Weiterhin geben die Silberstücke aufgrund der Gravierungen wie schon oben festgehalten Auskunft über den Beruf des Stifters und örtliche Ereignisse. Manchmal erfahren wir anhand der ins Silber geschlagenen Punzen Interessantes zum herstellenden Meister dieses Stückes und über den Feingehalt des Silberkunstwerkes.

Die Veranstaltung, bei der ein Schützenkönig ermittelt wird und in deren Verlauf die königlichen Insignien übergeben werden, ist ein weiteres Moment des Schützenbrauchtums und heißt ganz schlicht Schützenfest. In einigen Gemeinden wurde früher oder später das Fest der Schützen mit dem Kirchweihfest, der sogenannten Kirmes, zusammengelegt. Der genaue Ablauf eines solchen Schützenfestes gestaltete sich von Gesellschaft zu Gesellschaft völlig individuell, vereinigte aber viele gemeinsame Elemente. Aus dem jährlichen, meist nicht öffentlichen "Halten der Bruderschaft" (Generalversammlung) in Verbindung mit Rechnungslage, dem Rechenschaftsbericht des Brudermeisters oder Vorsitzenden und dessen Wiederwahl oder einer Neuwahl und dem sich anschließenden Königsschießen entwickelte sich das Fest, das sogar mehrere Tage andauern konnte. Und das ganze Dorf, die ganze Stadt feierte mit. Bevorzugt legten die Gesellschaften den Termin dieses Festes auf "sacramenti tag" (Fronleichnam) oder Pfingsten.

Normalerweise begann das Fest mit einem Gottesdienst. Im sich anschließenden Festzug mit Trommeln und Flöten zeigte der amtierende Schützenkönig sein prachtvolles Königssilber. Der Zug endete an der Vogelruthe, wo der neue König ausgeschossen wurde.

Die örtlichen Gastronomen boten an der Vogelruthe ihre besten Speisen und Getränke an und sorgten für Musik, um die Wartezeit bis zum Königsschuss zu überbrücken. Dazu gehörte oft auch ein Preisschießen, wobei die Sieger entweder auf einer Scheibenbahn oder mittels "Sternschießen" ermittelt wurden. Bei diesem sogenannten Sternschießen stellte der Veranstalter eine Art "Sonne" mit vielen Holzstrahlen auf. Am Ende dieser Strahlen war ein Holzplättchen befestigt, das abgeschossen werden musste. Eine Rangfolge ergab sich aus der Anzahl der gefallenen Plättchen. Natürlich musste ein Schütze für jeden einzelnen Schuss einen Beitrag leisten. In den Vereinsbüchern wurde dieser Einsatz oft mit "Entree zur Sternruthe" bezeichnet. Somit konnte ein Teil der Unkosten des Festes gedeckt werden.   

An die Jüngsten dachten die Vereine ebenfalls, indem man die Kinder und Jugendlichen zu einfachen Spielen einlud. Der Sieger erhielt als Prämie einen kleinen Sachpreis. War der neue König ermittelt und proklamiert, ging es mit viel Musik zurück ins mittlerweile illuminierte Dorf.

Dieser hier kurz skizzierte Ablauf eines Schützenfestes fand natürlich beliebig viele Varianten. Das Ziel stand aber immer im Mittelpunkt: Am Ende des Festes hatte der Verein seinen König!

Im weiteren Laufe der Jahrzehnte übernahmen beim Übergang vom 18. zum 19. Jahrhundert Spezialisten die Unterhaltung und Verköstigung der Zuschauer und Gäste. Die Zunft der Schausteller wurde geboren.

In engem Zusammenhang mit einem Schützenfest gehört schon seit Jahrhunderten ein weiterer Schützenbrauch: das Böllerschießen. Ein Erstnachweis findet sich im 14. Jahrhundert. Spezielle Stadtsoldaten haben mit den Kanonen der Stadtbefestigung am Abend vor dem Fest oder in der Frühe des Festmorgens Pulver verschossen, um somit den Beginn des Festes anzukündigen. Aber auch der neue Schützenkönig wurde mit Salutschüssen "begrüßt". Dieser gute, alte Brauch hat sich bis in die Jetztzeit in vielen Vereinen erhalten. Speziell nach dem Sprengstoffgesetz ausgebildete Mitglieder übernehmen heute diese Aufgabe. Sie verwenden hierzu entsprechend für das Böllerschießen hergerichtete Kanonen wie z.B. in Neuss. Andere Vereine haben spezielle Böllervorrichtungen direkt am Schießstand. Alle "Böllergerätschaften" müssen aber zur Vermeidung von Unfällen von der Behörde zugelassen sein.

Und noch ein alter Brauch steht in direktem Zusammenhang mit einem Schützenfest: das Abbrennen von Fackeln. Ohne jetzt näher auf die Kulturgeschichte der Benutzung von Fackeln eingehen zu wollen, möchte ich nur festhalten, dass sie sich von der in der christlichen Tugendlehre als Symbol für die Kardinaltugend Weisheit ab dem 17. Jahrhundert zu einem Zeichen für die geistige Aufklärung gewandelt hatte. In den Schützenvereinen allerdings gehörte ein Fackelumzug zur Ehrung einer besonderen Persönlichkeit, nämlich zu der des Schützenkönigs. Meist erfolgte der Umzug direkt nach dem Königsschuss. Dem neuen König wurde noch an der Vogelstange das Silber umgehängt und anschließend geleitete ihn der gesamte Verein mit Musikklang und Vivat-Rufen zurück in das illuminierte Dorf.  

Jeder, der sich auf welche Art und Weise auch immer mit Sport beschäftigt, ist sich der Tatsache bewusst, dass Training allein nicht der Weisheit letzter Schluss sein kann. Die individuellen Fähigkeiten können zwar immer mehr verfeinert werden, aber ein weiterer Vergleich als mit den eigenen Kameraden lässt sich nicht abrufen. Dieser weitere Vergleich lässt sich nur in größeren überregionalen Schießwettbewerben erreichen. Und somit kommen wir zu einem weiteren typischen Element des Schützenbrauchtums.

Und tatsächlich waren unsere Vorfahren im Mittelalter zur gleichen Überzeugung gelangt. Abwechslungen des Trainings, wie Distanzänderungen oder Zeitbeschränkungen für die Abgabe eines Schusses sind uns bekannt. Auch wurden von Mal zu Mal für den besten Schuss des Tages kleinere Preise ausgelobt. Aber das ganz große Interesse lag im regionalen Vergleich nach dem Motto: "Sind unsere Schützen ebenso gut im Schießen wie die aus den Nachbarstädten?"

Solche Vergleichsschießen sind schon aus früheren Zeiten bekannt, als noch der englische Langbogen als das Non-plus-ultra der Waffentechnik galt. Ich möchte nur an die Sagengestalt Robin Hood erinnern, der bei einem solchen Wettkampf den berühmten, nach ihm benannten Schuss abgab.

Im Mittelalter schrieben die bedeutenden Städte im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation in unregelmäßiger Reihenfolge solche Wettkämpfe aus, Freyschießen genannt. Sie gehören ganz sicher mit zum Schützenbrauchtum, weil sich aus diesen Wettkämpfen über die Jahrhunderte immer wichtigere Vergleiche bis hin zu den heutigen Meisterschaften entwickelten.

Da jeder freie Bürger und nicht nur Vereins- oder Gildenmitglieder an diesen Schießwettbewerben teilnehmen konnte, erhielten sie den Namen Freyschießen. Die Teilnehmer mussten lediglich das ausgeschriebene Startgeld bezahlen und sich in die Listen einschreiben lassen. Die Veranstalter lockten in ihren Ausschreibungen mit vielen wertvollen Preisen. Mit den Startgeldern und einer parallel veranstalteten Lotterie sollte das Schießen nicht nur finanziert, sondern auch für einen satten Gewinn gesorgt werden. Wie solch ein Schießen, das sich über mehrere Wochen hinziehen konnte, im Einzelnen organisiert und durchgeführt wurde, kann man ausführlich bei Wilhelm Ewald (s. oben) nachlesen.

Ewald gelangt angesichts der Häufung dieser von den Städten geförderten Schießspielen zu dem Schluss, dass diese seit dem 15. Jahrhundert veranstalteten zum Teil auch privaten Schießspiele die Wurzeln bildeten, aus denen sich mit nur wenigen zeitgemäßen Abänderungen der heutige Schießsport entwickeln konnte.

Diese Freyschießen führten, wenn auch nicht beabsichtigt, zur Thematik der Schützenuniformen, einem weiteren wichtigen Element des Schützenbrauchtums. Wobei wir in den Anfangszeiten des mittelalterlichen Schützenwesens von einer Schützentracht reden sollten. Die Schützen dieser Zeit kleideten sich der gängigen Mode gemäß, trugen aber an ihren Kopfbedeckungen (Kogel) ein Abzeichen aus Metall, das ihre Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gesellschaft verdeutlichen sollte. Diese Kogelabzeichen bildeten üblicherweise den Namenspatron und/oder das Wappen der Gemeinde ab. Auch versuchten unsere Vorfahren in Schützentracht, mittels der Farb- und Formgestaltung der Tracht die Herkunft zu ihrer Gemeinde zu dokumentieren. Und einzelne Städte gingen aus gleichem Grund dazu über, ihre Schützen bei Freyschießen in fremden Gemeinden mit einer farblich gleichen Schützentracht auszustatten.

Im Laufe der folgenden Jahrhunderte entwickelten sich aus den Trachten allmählich Schützenuniformen. Sie fielen so mannigfaltig aus, wie es Gaue, Bezirke, Kreise gab, aber mit einem Trend: Zum 18. Jahrhundert hin gewann eine Uniform nach Art der Jäger die Oberhand. In weiterer Anlehnung an das Militär kam es zur Einführung der Dienstränge mit entsprechender Zeichnung auf der Uniform. Bei den Schützen, die sich hauptsächlich mit dem Schießsport beschäftigten, entfielen zum größten Teil diese Uniformierungen.

Die gegen Ende des 18. Jahrhunderts einfallenden französischen Revolutionstruppen bereiteten dem Rheinischen Schützenwesen erstmal ein jähes Ende. Schützenfeste mit Umzügen in bunten Uniformen und Königsschießen aller Art waren nun tabu. Diese Zustände änderten sich erst mit dem Abschluss des Vertrages von Lunéville 1801. Frankreich trat seine besetzten rheinischen Gebiete an den Bayerischen Kurfürsten und späteren König Maximilian Josef ab. Mit der Machtübergabe kam auch die Erlaubnis zur Wiederaufnahme der althergebrachten Schützenfeste mit der Uniformierung der Schützengesellschaften. Doch Schützenuniformen waren schon seinerzeit sehr teuer. Noch lange nicht jeder Schütze konnte sich ein solches Exemplar leisten. Daher kam hier im Rheinland die Sitte auf, das Schützenfest im Sonntagsanzug zu feiern mit einer der Mode entsprechenden Kopfbedeckung. Daran wurde dann das Hutabzeichen oder eine Kordel befestigt, die die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gesellschaft anzeigten. Lediglich die Offiziere, deren Ämter oftmals von der Schützengesellschaft an betuchtere Männer des Ortes "vermietet" worden waren, konnte sich eine Uniform leisten. Diese Informationen haben wir vom Düsseldorfer Maire Freiherr von Pfeill, als dieser 1809 – die Franzosen hatten 1806 die Bayern wieder abgelöst – seinem Vorgesetzten und Präfekten Graf von Corck u. a. Auskunft über Anzahl, Organisation, Gründungsdatum und Zweck der Schützenbruderschaften in seinem Bezirk Auskunft geben musste. Diese Auskünfte benötigte die französische Militärverwaltung, um eventuell ihre Bestrebungen, die Schützenbruderschaften und -vereine in eine Art Zwangsmiliz nach Vorbild der Nationalgarde umzubilden.

Nach den erfolgreichen Befreiungskriegen gegen Napoleon, wurden im Wiener Kongress die Rheinlande Preußen zugeschlagen. Das änderte die Frage nach einer Schützentracht oder einer Schützenuniformen in weiten Teilen der Bevölkerung. Parallel zum Streben nach Demokratie und der damit verbundenen Freiheit, gab es in der Bevölkerung aber auch ein strenges militärisches Denken. Die Uniform als Kleidungsstück gewann kräftig im Ansehen. So versuchten trotz der Kosten immer mehr Schützengesellschaften, und hier besonders die Offiziere, sich an das Militär angelehnte Uniformen anzuschaffen. Das wiederum störte die preußische Militärverwaltung. Sie lehnte es strikt ab, dass Zivilpersonen auf ihren blauen Schützenröcken Epauletten und Rangabzeichen trugen, wie sie auch die Offiziere der preußischen Armee als Bezeichnung ihres Standes und ihres Grades vorschriftsmäßig trugen. Nach längerem Streit einigte man sich dahingehend, dass sich zum Beispiel Agraffen, Portepees und Epauletten deutlich in Farben und Formen von den militärischen Ausführungen unterscheiden mussten. Die Zeit der Schützenuniformen, wie wir sie heute noch kennen, hatte endgültig begonnen!

Die deutliche Anlehnung an das Militär zeigte sich auch in der Rangfolge der Dienstgrade, die sich in der Uniformierung niederschlug. Aber bezüglich der Erringung eines solchen Dienstgrades gibt es – ob Mittelalter oder Jetztzeit – einen ganz erheblichen Unterschied zwischen Militär und Schützenwesen: In den meisten Vereinen werden die Träger der Dienstgrade demokratisch gewählt! Das gilt vom Oberst bis zum Spieß!

Offiziere dekorieren sich noch heute an ganz besonderen Festtagen mit Schützenschärpen. In der Regel trägt man die Schärpe von der rechten Schulter hin zur linken Hüfte. Aber es gibt Vereine, die eine Bauch- oder Leibbinde tragen, den sogenannten Kummerbund.

Reine Schießsportvereine machen sich in puncto Uniformierung keine Gedanken. Haben sie das Bedürfnis, nach außen hin ihre Zusammengehörigkeit zu dokumentieren, greifen sie lieber zur Gesellschaftsjacke mit Vereinsabzeichen.

Die Thematik der Schützenorden als Element des Schützenbrauchtumsist eng verbunden mit der der Schützenuniformen. Schon immer haben die Veranstalter von Schießveranstaltungen nicht nur den besten Schützen geehrt und belohnt. Bei den bereits genannten Freyschießen zum Beispiel erhielt je nach Teilnehmerfeld auch noch der 30. Schütze einen kleinen Preis. Ob Geld- oder Sachpreis konnte man aus der Ausschreibung zum Schießen ersehen. Das galt auch weiter in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Die Pfandschützen beim Königsvogelschießen oder die Platzierten beim Preisschießen erhielten für ihre hervorragende Leistung zum Beispiel silberne Becher oder Löffel mit Gravur. In Anlehnung an das Militär ging man dann langsam dazu über, diese Leistungen auch noch durch einen Orden zu honorieren. Sehr beliebt bei den Ausführungen waren die Form des Gardesterns oder die Kreuzform. Auch hierbei achteten die Militärverwaltungen darauf, dass die Schützenorden nicht zu sehr den Orden des Militärs glichen.

Preisvögel wurden weiterhin ausgeschossen, wobei hier vielerorts wie schon erwähnt das sogenannte Sternschießen zum Einsatz kam.

Eine ebenso enge Verbindung besteht zwischen Schützenuniformen und Schützenfahnen. Die Fahne, auch Banner oder in der Reiterei Standarte genannt, diente seit altersher in den Schlachten in Ermangelung von einheitlichen Uniformen als Orientierungspunkt für einzelne Soldaten und sogar ganze Truppenteile. Hier fanden Versprengte wieder Bindung an ihre Einheit. Die Fahne stellte somit zugleich ein Symbol für Schutz und Sicherheit dar. Dadurch stieg die Bedeutung der Fahne in ihrer Wichtigkeit bis hin zu der eines Heiligtums, das gegebenenfalls auch bis aufs Blut verteidigt werden musste.

Dass die Schützen nach dem Verlust ihrer ohnehin nur mäßigen militärischen Bedeutung an diesem für sie wichtigem Symbol festhielten, ist daher nicht verwunderlich. Allerdings erfuhr die Bedeutung der Fahnen nun ebenfalls einen Wandel. In zum Teil kostbaren und sehr aufwendigen Ausführungen, versehen mit Abzeichen, Jahreszahlen, Patronatsbildern, Dorfabbildungen u. a. in gestickten Schriftzügen trugen sie ab sofort zur Wiedererkennung und Identifizierung der Gruppe, des Vereins in der Öffentlichkeit bei. Bis heute ist ein traditioneller Schützenverein ohne seine Fahne unvorstellbar, und manche dieser handwerklichen Kunstwerke erlangen komfortable Ausmaße. Selbst eine Reihe rein sportlicher Schützenvereine besitzen eine Fahne mit ihrem Vereinslogo.

Dagegen haben die körperlichen Tätigkeiten mit den Fahnen wie das Schwenken, Schwingen oder Schlagen mit dem Schützenbrauchtum lediglich peripher etwas zu tun. Diese Ausübungen bilden eine eigene, sehr alte Sportart, deren Akteure allerdings recht gerne in Schützenumzügen während des Schützenfestes mit ihrer Kunst gesehen sind. Zur Unterscheidung: Fahnenschwenker sollten im Mittelalter durch entsprechende Nutzung der Fahne ein schussartiges Geräusch erzeugen und damit den Angreifer erschrecken oder einen Munitionsreichtum vortäuschen. Dabei kann die spezielle Fahne auch hochgeworfen werden. Das ist beim Fahnenschlag, der auf einem klerikalen Hintergrund beruht, unerwünscht. Hier soll die Fesselung des Hl. Sebastianus dargestellt werden, indem der Akteur seine Schwenkbewegungen eng am Körper vom Kopf beginnend bis hinunter zu den einzelnen Beinen durchführt. Heute mischen eine Reihe traditioneller Fahnenschwenker beide Durchführungen. Viele Traditionsvereine sind stolz auf ihre Fahnenschwenker, wenn sie zum Beispiel beim Krönungsball zu Ehren des neuen Königspaares unter den Klängen des "Fahnenwalzers" ihre Kunst darbieten.

Beschäftigen wir uns zum Abschluss mit einem Element des Schützenwesens, das in Wirklichkeit eher zum Militärwesen gehört: die Marschmusik. Wenn man einschlägigen Berichten Glauben schenken darf, zogen bereits in der Antike die Spartaner zu bestimmten Klängen in die Schlacht, um gleichmäßig und im Takt zu marschieren. Und schon zu Beginn des 16. Jahrhunderts pflegten die Fürsten es mit Pauken, Trompeten und Trommelpfeifen (auch Schweizerpfeifen) den alten Griechen nach zu machen. Wenn noch im Mittelalter die Einheiten – der Taktik folgend – sich nur von heftigem Trommelschlag begleitet in das Schlachtgetümmel stürzten, setzte sich im militärischen Reglement ab dem 17. Jahrhundert mehr und mehr der Gleichschritt als Tempogeber durch. Die Trommeln wurden um Trommelpfeifen und Blasinstrumenten erweitert. Der Marsch war geboren. So bildeten sich besonders in Preußen ganz besondere Märsche heraus, den verschiedenen Erfordernissen entsprechend, was vor allem das Tempo betraf. So gab es Straßenmärsche, Parademärsche, Präsentiermärsche, Reitermärsche um nur einige zu nennen.

Diese ganz eigene Art der Musik nahmen die Schützen gerne für ihre Zwecke in Anspruch und erweiterten sogar das Repertoire um ganz eigene Kompositionen (z.B. "Tölzer Schützenmarsch"). Es ist so weit gekommen, dass, egal wo in der heutigen Zeit Marschmusik ertönt, diese immer zuerst mit friedlichen Schützenumzügen in Verbindung gebracht wird. Daher ist die Schützenmusik ein wichtiges Element des Schützenwesens.

Zum Abschluss soll der Blick auf ein ganz besonderes Opus der Militärmusik gelenkt werden, das sehr gerne von den Traditionsschützen übernommen wurde und eigentlich bei jedem Schützenfest zur Aufführung kommt. Gemeint ist der Große Zapfenstreich. Mit diesem Zeremoniell dankt die Schützengesellschaft ihrem abgelösten König und ehrt gleichzeitig den frisch gekrönten König. Außerdem beendet der Große Zapfenstreich den offiziellen Teil des Festes. Das nächste Kapitel dient ganz der Betrachtung dieses Großwerkes der Militärmusik.

Der Große Zapfenstreich - seine Entstehung und Bedeutung

Es ist immer wieder interessant zu beobachten, wie dann bei der Ankündigung der Zeremonie des Zapfenstreiches auch die lustigsten und lautesten Gespräche plötzlich verstummen und sich eine gewisse Feierlichkeit und Andacht bei den Anwesenden einstellt.

Der Große Zapfenstreich ist eine militärmusikalische Veranstaltung, die sich auch die Schützen zu eigen machten. In der Bundeswehr gilt er neben dem feierlichen Gelöbnis als das bedeutendste militärische Zeremoniell. Der Kern des Großen Zapfenstreichs hat sich seit seiner Entstehung trotz wechselnder Staats- und Gesellschaftsformen in unserem Land unverändert erhalten.

Diese feierliche Abendmusik mit ihrer Spielfolge von Trommel- und Pfeifenstücken, Reitersignalen und dem Gebet trägt bis auf den heutigen Tag die ungebrochene Tradition der Militärmusik in sich, nämlich die Trommel und die Pfeife, also das "Spiel" der Landsknechte und die Trompeten und Pauken der Reiterei.

Zur Zeit der Landsknechte war es Brauch, abends, zu einer festgesetzten Stunde, in den Feldlagern die Ordnung des Lagers für die Nacht herzustellen und den Beginn der Nachtruhe anzuzeigen. Das Zeichen für den Beginn der Nachtruhe wurde vom Profos gegeben, der in den Söldnerheeren der damaligen Zeit die Regimentsjustiz innehatte.

Zu den Klängen eines "Spils" (Trommler und Pfeifer) zog der Profos durch die Schänken und gebot mit einem Schlag oder Streich auf den Zapfen des Fasses das Ende des Ausschanks. Mit dem Zapfen "schlagen" oder Zapfen "streichen" ist das Trommelsignal gemeint, welches ankündigt, dass dieser ins Fass hineingeschlagen wurde; es konnte also kein Bier mehr gezapft werden, weil keine Luft mehr zuströmte. Schlag und Streich sind dabei sprachlich völlig gleichbedeutend, z. B. Schwertstreich, Todesstreich, Backenstreich.

Dabei hatte man die ursprüngliche Bedeutung des Wortes "streichen" vergessen und sprach von Zapfenstreich "blasen". Auch als Morgensignal wird der Zapfenschlag 1632 bezeugt: "Man lasse auch ein pahr Trompeter und Tampuren den Zapfenschlag rühren, zuvoraus gegen die Tagwacht."

Die erste Einführung des Zapfenschlagens in Kurbrandenburg ist datiert vom 29. August 1636 in einem "Edikt zur Herstellung der guten Ordnung", gegeben zu Cölln an der Spree, dem späteren Berlin.

Ein Schriftstück aus dem Jahre 1672 besagt: "….dann auch kein Soldat sich nach dem Zapffenschlag in einigen Wirtshause oder auf der Gassen finden, noch der Wirt Ihme nach dem Zapffenschlag Bier reichen, sondern wenn er betroffen wird, aufgenommen und exemplarither abgestraffet werden soll."

Auch der Soldatenkönig Friedrich Wilhelm I. von Preußen hat Bestimmungen über den Zapfenstreich erlassen. Der in der Deutschen Armee und jetzt auch wieder in der Bundeswehr gespielte Große Zapfenstreich wurde von den russischen Truppen übernommen, weshalb er früher auch als russischer Zapfenstreich bezeichnet wurde. Über seine Einführung bei den preußischen Truppen ist folgendes historisch: Als Friedrich Wilhelm III. von Preußen am Abend von Gross-Görschen am 2. Mai 1813 mit dem Zaren Alexander I. über das Schlachtfeld ritt, kam er auch zum russischen Flügel der Armee. Hier wurde eben der Zapfenstreich geschlagen, bei dem die Soldaten mit entblößtem Haupte in Reih und Glied standen. Der König, tief ergriffen, wünschte die gleiche Feierlichkeit auch für seine Armee.

In der Armee des Zaren bestand bis zu ihrem Ende die Sitte, dass der wachhabende Unteroffizier abends beim Zapfenstreich laut das "Vaterunser" sprach. In den Feldlagern bei den Manövern und im Kriege war es Brauch, dass der Wachhabende, meist ein älterer Feldwebel, "Still gestanden" kommandierte. Dann ließ er die Mützen abnehmen. Und selbst wenn der Zar anwesend war, gehorchte dieser dem Befehl, denn in diesem Augenblick war er nur Soldat seines Reiches. Dann folgte das Vaterunser, vom Wachhabenden gesprochen.

König Friedrich Wilhelm III. bestimmte nun, dass in den Feldlagern die versammelten Trompeter und Hoboisten (Leiter von Bläsergruppen) vor den Fahnen nach dem beendeten Zapfenstreich ein kurzes Abendlied zu spielen hätten.

Die Einführung des Großen Zapfenstreichs in der preußischen Armee erfolgte wenige Monate später durch eine in Neudorf in Schlesien gegebene "Allerhöchste Kabinettsordre" vom 10. August 1813, dem Tag des Ablaufes des Waffenstillstandes mit Napoleon. Sie ist an den kommandierenden General Graf Tauentzien gerichtet und hat folgenden Wortlaut:

"Da bei allen Armeen der jetzt mit uns verbündeten Mächte, und namentlich bei den Russen, Oesterreichern und Schweden, der Gebrauch stattfindet, des Morgens nach beendigter Reveille und des Abends nach beendigtem Zapfenstreich (Retraite) ein Gebet zu verrichten, und es mein Wille ist, daß meine Truppen auch in Hinsicht auf die Gottesverehrung keiner anderen nachstehen sollen und daß überhaupt bei denselben dem so nothwendigen religiösen Sinn immer mehr Raum gegeben und jedes Mittel zur Belebung desselben angewendet werden möge; so befehle ich hiermit, daß die Wachen von jetzt an, wenn Retraite oder Zapfenstreich geschlagen worden, in’s Gewehr treten, sodann das Gewehr präsentieren, wieder schultern und abnehmen, hierauf den Czakot usw. mit der linken Hand abnehmen und, ihn mit beiden Händen vor dem Gesicht halten, ein stilles Gebet, etwa ein Vaterunser lang, verrichten sollen. Die Mannschaft nimmt mit dem kommandierenden Offizier, Unteroffizier usw. zugleich den Czakot ab und setzt ihn ebenso wieder auf.

In den Feldlagern sollen die vor den Fahnen usw. versammelten Trompeter, oder Hornisten gleich nach beendigtem Zapfenstreich ein kurzes Abendlied blasen, nach welchem die vor den Fahnen oder Standarten ohne Gewehr in Jacken oder Mänteln herangetretenen Eskadronen oder Kompagnien zugleich mit den Wachen das Haupt zum Gebet entblössen, nach dessen Ende, auf ein Signal mit der Trompete oder Trommel, die Wachen aus dem Gewehr treten und die Kompagnien usw. auseinandergehen. Ich trage Ihnen auf, diesen Befehl den unter Ihrem Kommando stehenden Truppen wörtlich bekannt zu machen und auf dessen Befolgung strenge zu halten.“

gez. Friedrich Wilhelm

Ob das jetzt als Hauptstück im Großen Zapfenstreich gespielte Gebet, nämlich der Choral "Ich bete an die Macht der Liebe", gedichtet von dem deutschen Mystiker Gerhard Tersteegen (1697-1762) und vertont von dem Hofkapellmeister des Zaren Alexander I. zu St. Petersburg, Dimitri Bortniansky, bereits während der Befreiungskriege aufgeführt wurde, ist nicht nachweisbar. Es ist aber seit etwa 1820 höchstwahrscheinlich, da Bortniansky zu den Lieblingskomponisten des sehr religiösen Königs zählte und ihm zahlreiche liturgische Kompositionen widmete.

Man hatte des Öfteren den Versuch unternommen ein anderes Lied als Gebet im Großen Zapfenstreich zu spielen, so z.B. das Niederländische Dankgebet (Wir treten zum Beten vor Gott den Gerechten), bis dann Kaiser Wilhelm II. bei seinem Regierungsantritt 1889 endgültig den oben erwähnten Choral zum unabänderlichen Gebet im Großen Zapfenstreich erklärte.

Die Zusammenfassung von einigen Zapfenstreichstücken der Fußtruppen und der berittenen Truppen mit dem Gebet führte dann zu der heute noch gebräuchlichen Form des Großen Zapfenstreichs.

Auf der Grundlinie

  • Locken der Spielleute zum Zapfenstreich
  • Zapfenstreichmarsch der Fußtruppen
  • Retraite (das sind die 3 Posten des Zapfenstreichs der berittenen Truppen)
  • Zeichen zum Gebet (starker, dann langsam abschwellender Trommelwirbel)
  • Gebet
  • Abschlagen der Spielleute nach dem Gebet
  • Ruf nach dem Gebet

ist von dem damaligen Direktor des Musikcorps des preußischen Gardecorps, Wilhelm Friedrich Wieprecht, die Spielfolge des Großen Zapfenstreichs zusammengestellt worden.

Dieser wurde erstmalig von ihm zu Berlin am 12. Mai 1838 unter Mitwirkung aller Musik- und Trompetercorps des Gardecorps im Beisein des Königs und des Zaren Nikolaus I. aufgeführt. Es war ein Riesenkonzert mit über tausend Militärmusikern und 150 Spielleuten.

Der Gedanke, den Großen Zapfenstreich als Abschluss von Großkonzerten der vereinigten Spielmannszüge und Musikcorps ganzer Garnisonen und gar Armeecorps aufführen zu lassen, stammt also vom Gardemusikdirektor Wieprecht (1802-1872). Selbst in Ferdinand Freiligraths Gedichten finden wir diese Musikkundgebung wieder:

„Dann Zapfenstreich, Querpfeifen,
Trommelschlag, zusammenflötend
die Musik darnach von zweiundzwanzig Bataillonen!“

Während es früher bei besonderen Anlässen, z.B. Kaisers Geburtstag, Ausklang vaterländischer Gedenk- und Siegestage üblich war, innerhalb des Großen Zapfenstreichs vor dem Gebet die Nationalhymne zu spielen, geschah die amtliche Einführung der deutschen Nationalhymne als Abschluss des Großen Zapfenstreichs in der Weimarer Republik durch den damaligen Reichswehrminister Gustav Noske.

Es war das von dem 1841 in der Verbannung auf Helgoland lebenden Dichter Hofmann von Fallersleben geschriebene „Lied der Deutschen“, welches Reichspräsident Ebert auf Vorschlag der Nationalversammlung 1922 zur Deutschen Nationalhymne erklärte.

Bestrebungen der Nationalsozialisten, den Gebetsteil zu verändern bzw. ganz abzuschaffen, konnten sich zum Glück nicht durchsetzen.

Wie schon anfangs erwähnt, ist auch heute noch in der Bundeswehr der Große Zapfenstreich neben dem Gelöbnis ein großes, feierliches Zeremoniell.

                                                                                                                                                       (nach Hans Zeitz)

Protektorat

Viele Leser und auch viele Schützen des Rheinischen Schützenbundes werden sich fragen bzw. haben sich gefragt, als es in den Jahren 2007 und 2008 um die Neubelebung des Protektorates der Fürsten zu Wied über den RSB ging:

  • Was bedeutet Protektor oder Protektorat?
  • Was bringt ein Protektor/Protektorat dem RSB?
  • Ist ein Protektorat auch heute noch sinnvoll?
  • Wodurch ist das Protektorat für den RSB entstanden?
  • Welche Möglichkeiten bietet ein Protektorat dem RSB und seinen Vereinen?

Bilden Sie sich als Leser nach den folgenden Ausführungen Ihre eigene Meinung und nehmen Sie Ihre eigene Werteinschätzung für sich, für Ihren Verein und für den Rheinischen Schützenbund vor.

Ursprünglich stammt der Begriff Protektor oder das Protektorat vom lateinischen Begriff "protegere" ab, was so viel bedeutet wie "schützen". Wikipedia schreibt über die heutige Bedeutung des Begriffes "Protektor":

"Als Schirmherr/in oder Patron/in, gelegentlich auch Protektor wird hiermit im heutigen Sprachgebrauch eine (meist prominente) Persönlichkeit oder eine Organisation bezeichnet, die mit ihrem Namen eine Veranstaltung oder eine gemeinnützige Organisation unterstützt. Der Nutzen besteht gegebenenfalls in einem Image-Gewinn für beide Seiten. Manche Schirmherren unterstützen aber auch mit aktiver Werbung und setzen ihre guten Kontakte dafür ein, weitere Unterstützer zu gewinnen. Schirmherrschaft ist jedoch – anders als Werbung oder Sponsoring – üblicherweise nicht mit Geldflüssen verbunden. Eine Schirmherrschaft durch eine bedeutende Persönlichkeit hebt die Bedeutung einer Veranstaltung bzw. der Organisation in besonderem Maße hervor."

Mit der Übernahme der Ausrichtung des 19. Rheinischen Bundesschießens (1901) durch die Neuwieder Schützengesellschaft von 1833, wurde im Jahr 1900 die Grundlage für das traditionsreiche Protektorat des Fürstenhauses Wied über/für den Rheinischen Schützenbund geschaffen. Die Neuwieder Schützengesellschaft überzeugte ihren Protektor,

Wilhelm V. Fürst zu Wied

nicht nur das Protektorat für das Bundesschießen, sondern auch das Protektorat über den Rheinischen Schützenbundzu übernehmen. Dies wurde im Jahre 1900 zwischen dem Fürsten zu Wied, der Neuwieder Schützengesellschaft von 1833 und dem Vorstand des Rheinischen Schützenbundes von 1872 vereinbartund im Jahre 1901 mit der Einladung zum 19. Rheinischen Bundesschießen kundgetan. Dieses 19. Rheinische Bundesschießen war von besonderer Bedeutung, da bei dieser Veranstaltung auch das erste Bundesbanner des RSB durch den Fürsten Wilhelm zu Wied geweiht wurde.

Nach seinem Tod im Jahre 1907 wurde durch den Vorstand des RSB im November 1907 beschlossen, ein "Gesuch an den jetzt regierenden Fürsten Friedrich zu Wiedzu stellen, mit der Bitte um Übernahme des Protektorates" bzw. das bisherige Protektorat seines Vaters durch ihn wiederzubeleben. Im Jahre 1908 hat

Friedrich VI. Fürst zu Wied

dieser Bitte entsprochenund wurde neuer Protektor des RSBbis zu seinem Tod im Jahr 1945. Aufgrund der Nachkriegswirren, der gesetzlichen Einschränkungen und der Neuausrichtung des Rheinischen Schützenbundes als Sportverband, wurde an den Sohn Friedrich Wilhelm VII. Fürst zu Wied, keine Bitte um Fortsetzung des Protektorates gestellt. Diese Tradition geriet etwas in Vergessenheit.

Erst mit der wieder wachsenden Bedeutung der Traditions- und Brauchtumspflege und der Rückbesinnung auf die alten und guten Werte, wurde das Interesse an einer Wiederbelebung des Protektorates wieder größer. Immer häufiger wurde von der Basis auf diese Tradition hingewiesen, so dass das Präsidium des RSB im Jahre 2005 den damaligen Fürsten Carl zu Wied zum ersten Mal seit dem zweiten Weltkrieg wieder zu einem RSB-Tag nach Bad Honnef einlud.

Im Jahre 2007 erklärte sich

Carl Fürst zu Wied

bereit, das Protektorat über den RSB zu übernehmenund damit die alte Familientradition wieder aufleben zu lassen. Einzige Bedingung, die Basis - die Vereine und Mitglieder - sollten diese Entscheidung wünschen und mittragen. Das Beschlussverfahren lief über alle Gremien des RSB und fand einen überwältigenden Abschluss mit dem einstimmigen Votum aller Delegierten auf dem RSB-Tag 2008 in Radevormwaldfür das Protektorat! Dieses Verfahren fand dann seinen offiziellen Abschluss und die Besiegelung des Protektorates in der Protektoratsfeier am Samstag, 14. März 2009, in Neuwied mit dem Ziel, die Werte des Schützenwesens - Einigkeit, Freiheit, Mitverantwortung sowie die Treue, die Wahrheit und das Brauchtum - gemeinsam zu pflegen und zu bewahren.

Der 14. März 2009 wird sicherlich in die Annalen des RSB eingehen. Es war der Tag, an dem Carl Fürst zu Wied, nach 1900 und nach 1908, nun zum dritten Mal die bereits über hundert Jahre bestehende alte Tradition nach sechs Jahrzehnten der Pause im Rahmen einer Feierstunde in Neuwied wieder aufleben ließ. Ab 16 Uhr hieß Präsident Hachenberg die zahlreich angereisten Ehrengäste aus den Landesverbänden, der Politik und der Wirtschaft sowie den vielen Vereinsabordnungen mit ihren Fahnen zum Festakt der Übernahme des Protektorats durch seine Durchlaucht Carl Fürst zu Wied willkommen. Für die musikalische Untermalung sorgte an diesem Tag der Musikverein Siershahn 1905 e. V. unter Leitung von Hans-Peter Hünermann, später noch unterstützt durch den Spielmannszug 1951 Heimbach-Weis unter der Stabführung von Helmut Engel.

An erster Stelle begrüßte er die fürstliche Familie des Hauses zu Wied mit seinem derzeitigen Oberhaupt, seine Durchlaucht Carl Fürst zu Wied, mit seiner Gattin, Durchlaucht Isabelle Sophie Fürstin zu Wied sowie Durchlaucht Sophie Charlotte Fürstin zu Wied. Ferner den amtierenden Landeskönig, Manfred Rainemund mit seiner Frau Annedore, und natürlich ebenso herzlich „unseren Schützenchef“, den Präsidenten des Deutschen Schützenbundes, Josef Ambacher, der an diesem Tag die Laudation hielt. Seine weiteren Grüße galten dann dem Hausherrn, dem Landrat des Landkreises Neuwied, Herrn Rainer Kaul und gleichermaßen dem Staatssekretär des Inneren und für Sport Rheinland-Pfalz, Roger Lewentz sowie dem Staatssekretär a. D. und Direktor der Sportförderung des Landes NRW, Herrn Manfred Speck. Aus den Reihen des Sports war anwesend die Präsidentin des Landessportbundes Rheinland-Pfalz, Karin Augustin.

Präsident Harry Hachenberg resümierte: „Am heutigen Tag erleben wir gemeinsam eine Weiterentwicklung, insbesondere eine Neubelebung, der vor über 100 Jahren begonnenen, für den Rheinischen Schützenbund sehr wertvollen Protektoratschaft des Hauses zu Wied über unseren Verband.“ Präsident Hachenberg stellte dann namens des Rheinischen Schützenbundes den offiziellen Antrag des Verbandes an Seine Durchlaucht Carl Fürst zu Wied zur Übernahme des Protektorats. Carl Fürst zu Wied nahm den Antrag an und hielt eine kurze Ansprache, die zum Teil auch in Englisch gehalten wurde, um Freunden der fürstlichen Familie, die aus Kanada angereist waren, an diesem Vorgang teilhaben zu lassen. Seine Durchlaucht zeigte sich ergriffen darüber, dass er nun in guter Tradition seiner Familie das Protektorat für den RSB übernehmen wird und sagte den rheinischen Schützinnen und Schützen dann zu, dass er alles, was in seiner Macht stehe, fortan für sie tun werde.

Dann besiegelten Seine Durchlaucht Carl Fürst zu Wied, zusammen mit dem Präsidenten Harry Hachenberg, urkundlich die Übernahme des Protektorats sowie die Stiftung eines Protektoratsabzeichens für besondere erbrachte Leistungen zum Wohle des Rheinischen Schützenbundes. Dieses Protektoratsabzeichen darf nur mit Zustimmung des Fürsten für ganz besondere Verdienste um das Schützenwesen und um den Rheinischen Schützenbund verliehen werden.

Schützenwald 2020 – Auftaktveranstaltung am 20.4.2013 in Neuwied
Gemeinsam mit dem Protektor lädt der RSB seine Vereine im Jubiläumsjahr der Nachhaltigkeit zur Teilnahme an der Auftaktveranstaltung „Schützenwald 2020“ nach Neuwied ein.

Nachhaltigkeit – was ist das?
Man könnte sagen: Das Prinzip, das aus dem Wald kommt! Der Begriff stammt ursprünglich aus der Fortwirtschaft. 1713 formulierte der sächsische Oberberghauptmann Hans Carl von Carlowitz seine Grundsätze einer nachhaltigen Forstwirtschaft. Der bekannteste Grundsatz: „Es dürfen nicht mehr Bäume gefällt werden, als neue nachwachsen.“

Der RSB und seine Schützen setzen so ein gemeinsames Zeichen der Verantwortung und pflanzen 5.000 Bäume zu Gunsten der RSB-Jugend. Die Kosten für die Setzlinge übernimmt der Rheinische Schützenbund.

"Kamingespräch" bei seiner Durchlaucht Carl Fürst zu Wied im April 2013
Im März 2013 erhält der Präsident des RSB, Ulrich Müller, vom Protektor eine Einladung zu einem Kamingespräch Anfang April 2013. Präsident U. Müller genießt zu dieser Zeit sehr hohes Ansehen bei Politik, Wirtschaft und anderen Sportorganisationen.

Um für den Rheinischen Schützenbund seine Beziehungen zu nutzen und um ein effektives Netzwerk aufzubauen, nimmt er gerne die Einladung unseres Protektors zu einem zukunftsweisenden „Kamingespräch“ Anfang April 2013 an. Inhalt des Gespräches sind Erörterungen über gemeinsame zukünftige Aktivitäten sowie von innovativen Ideen, denen der Fürst zu Wied sehr aufgeschlossen gegenüber steht.

Delegiertenversammlung des RSB im April 2014 in Mönchengladbach
Willi Palm wird von den Delegierten in Mönchengladbach zum neuen Präsidenten des Rheinischen Schützenbundes gewählt. Der anwesende Protektor Seine Durchlaucht Carl Fürst zu Wied gratulierte dem neuen Präsidenten sehr herzlich und sprach ihm seine Unterstützung zu, die der neu gewählte Präsident Willi Palm gerne annahm und seiner Hoffnung Ausdruck verlieh, die Beziehung zueinander noch stärker auszubauen. Leider konnten diese guten Ansätze nicht verwirklicht werden!

Der Protektor des Rheinischen Schützenbundes

Seine Durchlaucht Carl Fürst zu Wied

verstarb am 12. März 2015. Mit großer Bestürzung mussten die Mitglieder des Rheinischen Schützenbundes am 12. März 2015 zur Kenntnis nehmen, dass ihr Protektor Seine Durchlaucht Carl Fürst zu Wied plötzlich und unerwartet und viel zu jung in seinem 54. Lebensjahr an einem Herzinfarkt verstorben ist. Am 20. März 2015 verabschiedete sich der Rheinische Schützenbund im Rahmen der Trauer- und Beisetzungsfeierlichkeiten würdevoll und in großer Trauer von seinem Protektor.

Die Familie zu Wied ist eine der ältesten Adelsfamilien Deutschlands. Erste urkundliche Erwähnung eines Mitglieds der „Edelfreien Wied" liegt um 1100 Anno Domini. Obwohl ursprünglich linksrheinisch beheimatet, siedelten sie sich später im Westerwald an, wo sie auch heute noch zu Hause sind. Einige Male wäre die Familie fast ausgestorben, wenn sich nicht rettende Verbindungen zum Haus Runkel und Haus Isenburg ergeben hätten.

Zunächst war das Haus Wied eine gräfliche Familie. Johann Friedrich Alexander Graf zu Wied-Neuwied wurde am 29.5.1784 der Erbtitel Fürst verliehen. Nur die erstgeborenen Nachkommen sind berechtigt, diesen Titel zu führen, derzeit ist es Carl VIII. Fürst zu Wied. Alle anderen Mitglieder des Hauses tragen den Titel Prinz bzw. Prinzessin, wobei die offizielle Anrede Durchlaucht ist. Nach dem Wiener Kongress verlor das Haus seine Souveränität und zählt deshalb heute zu den Standesherren.

Berühmte und einflussreiche Vertreter des Hauses Wied:
Arnold Graf von Wied                     Erzbischof von Köln (1151)
Hermann Graf zu Wied                  Erzbischof und Kurfürst von Köln (1515 — 1547)
Friedrich IV. Graf von Wied            Kurfürst von Köln (1562— 1567)
Maximilian Prinz zu Wied              Forscher auf Humboldt's Spuren (1800 — 1832)
Elisabeth Prinzessin zu Wied        Königin von Rumänien und Dichterin
Wilhelm Prinz zu Wied                   Wilhelm I. König von Albanien (1914)

Starke Frauen für den RSB

Für die Frauen im RSB ist seit vielen Jahren die Landesdamenleiterin beziehungsweise Landesgleichstellungsbeauftragte zuständig. Diese richtet das Bezirksvergleichsschiessen (Luftgewehr, Luftpistole und, so möglich, eine andere olympische Disziplin) und den Ladies-Cup (Luftgewehr und Kleinkaliber-Gewehr aufgelegt) aus. Beide Veranstaltungsreihen erfreuen sich großer Beliebtheit.

Neben diesen sportlichen Maßnahmen werden seit 2018 auch Symposien organisiert. Die Anregung kam vom Präsidenten Willi Palm auf der Frauenausschusssitzung im März 2017 und Brigitte Brachmann setzte im Jahr 2018 diese Anregung um. Die Symposien stehen alle unter dem Thema: Starke Frauen für den RSB. Als erstes Ziel sollte sein, Frauen fürs Ehrenamt zu gewinnen und ihnen Mut für diese Aufgabe zu machen. Selbstverständlich waren auch interessierte Männer eingeladen

Die Moderation wurde von Frau Nicole Lazar vom Institut für Betriebliche Gesundheitsförderung übernommen. Frau Andrea Milz, Staatssekretärin NRW für Sport und Ehrenamt, berichtete in kurzen Zügen über ihren Werdegang in der CDU von NRW. Sie hob hervor, dass Frau als Frau in der Politik schmerzfrei und konfliktfähig sein muss. Es wird einem nichts geschenkt. Auf Intrigen sollte man gefasst sein und Stolpersteine müssen aktiv angenommen werden. Stets muss geprüft werden, ob Frau richtig aufgestellt ist. Sie darf sich niemals fremdbestimmen lassen. Erholungsphasen müssen eingebaut und hierbei auch keine Ausnahmen gemacht werden. Der Aufbau eines Netzwerks und eines Freizeitausgleichs ist von großer Wichtigkeit. Von diesem Vortrag fühlten sich viele der Frauen angesprochen.

Der zweite Impulsvortrag wurde von Frau Laura Winterling, Astronautentrainerin der ESA, gehalten. Sie berichtete von ihrer sehr interessanten Tätigkeit und ermöglichte während des Vortrages eine Videokonferenz mit der Besatzung des ISS-Raumstation. Laura vertrat die These: Wir sollten uns nicht nur als Frau, sondern als Mensch fühlen und unsere Sache mit Leidenschaft machen. Ferner war sie der Überzeugung: Frau muss sich eine Chance geben und viele Frauen stehen sich selbst im Weg. Wichtig ist es, dass man Spaß und Freude an seiner Arbeit hat. Sie gab uns einen Tipp ihres Vaters mit auf den Weg: „Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!“ Zum Schluss lud sie uns zu einem Besuch bei der ESA in Köln-Porz ein. In der anschließenden Gesprächsrunde mit starken Frauen (Amelie Kleinmanns, Julia Berdi, Laura Winterling, Margit Höller, Brigitte Brachmann) wurde das Thema: „Ja gut, ich mache es“ – Stolpersteine erkennen und das Wegräumen mitgestalten, hinterfragen und auf eigenen Wegen gehen, besprochen.

Als Referentin konnte Frau Sabine Müller (Dipl. Sozialarbeiterin, Supervisorin und Coach für Selbstbehauptung und Selbstverteidigung) gewonnen werden. Grundprinzipien für das Symposium war die Stärkung des Selbstbewusstseins der Teilnehmerinnen. Auch das Thema Zivilcourage wurde angesprochen und unter anderem darauf hingewiesen, dass man auf sich aufpassen muss. Im Workshop wurde das Thema „Hilfe holen“ bearbeitet. An zwei Fallbeispielen wurden Lösungsideen von Selbstbehauptung gesammelt. Betont wurde immer wieder, wie wichtig es ist, sich in kritischen Situationen Verbündete zu suchen.

Zum Einstimmen auf das Thema gab es einen praktischen Teil (Bogenschießen) mit Birgit Moersheim. Im zweiten Teil übernahm Sabine Ley die Moderation einer Podiumsdiskussion.

Auf dem Podium waren:

  • Gisela Hinnemann (Vizepräsidentin des LSB NRW)
  • Barbara Oesterbeck (Rechtsanwältin)
  • Ulrike Köhler (Präsidiumsmitglied des SSB Oberhausen)

Die Damen berichteten einzeln über ihren persönlichen Werdegang mit Familie, Beruf und Ehrenamt. Alle stellten heraus, dass ein gutes Netzwerk sehr wichtig und die Unterstützung durch die Familie notwendig ist. Festgestellt wurde, dass es spürbare Veränderungen in der Gleichberechtigung gibt. Gleichzeitig herrscht aber immer noch die Meinung vor, dass Gleichberechtigung ein Geschenk von Männern an Frauen ist. Dagegen müssen Frauen gemeinsam arbeiten. In einem Workshop wurden noch folgende Fragen bearbeitet: Vorteile und Hürden im Sport? und Was brauchen Frauen noch? Als Schlussdiskussion stand nochmals das Thema des Symposiums im Mittelpunkt.

In der Satzungsänderung von 2019 wurden für die Landesdamenleiterin neue Ziele gesetzt. Der Begriff „Landesdamenleiterin“ passte nicht mehr, daher erfolgte die Umbenennung in „Landesgleichstellungsbeauftragte“. Zu ihren neuen Aufgaben gehört jetzt auch die Inklusion von Menschen mit Behinderung und Integration von Seniorinnen und Senioren. Das Thema Extremismus kam ebenfalls neu hinzu.

Leider konnte die neue Satzung erst im Jahre 2022 in das Vereinsregister eingetragen werden. Von Seiten kritischer Zeitgenossen wurde die Richtigkeit der Neufassung der Satzung angezweifelt. Zuletzt obsiegte der RSB vor dem Landgericht zu Köln und einer Eintragung stand nichts mehr im Wege. Durch die weltweite Belastung mit der Pandemie kam es wieder zu Verzögerungen. Letztendlich konnte die Satzung im Spätsommer 2022 in Kraft treten.

Für die kommenden Jahre werden bereits jetzt wieder sportliche Maßnahmen und Symposien geplant.

Die RSB-Geschäftsstellen nach dem 2. Weltkrieg

Der Rheinische Schützenbund 1872 wurde am 06. Oktober 1951 im Bergischen Hof in Bonn wiedergegründet. Die verabschiedete Satzung des Verbandes sah unter dem Punkt "Geschäftsführender Vorstand" § 9 im Punkt 6 auch die Einrichtung einer Geschäftsstelle vor.

6) "Zur Erledigung der laufenden Bundesgeschäfte wird von dem geschäftsführenden Vorstand eine Geschäftsstelle eingerichtet mit einem Geschäftsführer. Dieser wird durch den geschäftsführenden Vorstand bestellt mit Zustimmung des Gesamtvorstandes. Der Geschäftsführer nimmt an den Sitzungen des geschäftsführenden Vorstandes und des Gesamtvorstandes beratend teil."

Der Vorstand benannte zum ersten ehrenamtlichen Geschäftsführer Oskar Heidensleben aus Bonn. Folgerichtig war auch die Geschäftsstelle in Bonn angesiedelt. Oskar Herdenleben führte diese Aufgaben vom Oktober 1951 bis zum April 1956 aus.

Aufgrund des immer größer werdenden Verbandes, der Zunahme der Geschäftsaktivitäten sowie der Wahl von Gottfried Göbbels aus Düsseldorf, beschloss das Präsidium im Jahre 1956 die Verlegung der Geschäftsstelle von Bonn in die Lessingstraße nach Düsseldorf. Verbunden wurde mit dieser Verlegung auch die Entscheidung für einen neuen Geschäftsführer, da Oskar Heidenleben andere Aufgaben im Verband übernahm. Die Geschäftsstelle wurde daraufhin vom April 1956 bis zum Oktober 1957 von Hans Ambesser geführt.

Die Entwicklung der Mitgliederzahlen und der Vereine im RSB nahm immer rasantere Formen an, sodass das Präsidium bereits im Jahre 1957 beschloss, die Geschäftsführung des Verbandes in hauptamtliche Hände zu geben und die Geschäftsstelle in die Philipp-Reis-Str. zu verlegen. Bis zur Umsetzung des Umzuges wurden die Geschäfte des Verbandes übergangsweise in der Pionierstraße (1963) geführt.

Es wurde entschieden die Geschäftsführung ab Oktober 1957 Frau Annemarie Gensenmüller anzuvertrauen, die diese Aufgabe mit großer Leidenschaft und großem Erfolg über 20 Jahre erledigte. Sie zog mit der Geschäftsstelle von der Lessingstr. in die Philipp-Reis-Str. um.

Die Zunahme der Aufgabenvielfalt und die Anforderungen von außen an den Verband machten bereits 1961 die Einstellung einer weiteren hauptamtlichen Arbeitskraft erforderlich und im Jahr 1969 folgte dann auch ein weiterer Umzug in eine neue Geschäftsstelle, in die Kronprinzenstraße.

Im Jahr 1977 hörte Frau Gensenmüller aus Altersgründen auf und ihre Position nahm Liane Werner ein.

 

Mit der neuen Geschäftsführung wurden auch neue Geschäftsräume in der Nordstr. in Düsseldorf angemietet. Die stetig zunehmende Verwaltungsarbeit führte dazu, dass in der Nordstr. bis zum Jahr 1986 vier weitere hauptamtliche Mitarbeiter/innen tätig waren. Die Geschäftsführerin Liane Werner kündigte ihre erfolgreiche Arbeit nach 9 Jahren aus persönlichen Gründen.

Zu ihrem Nachfolger bestellte das Präsidium ab Oktober 1986 Burckhardt Knot. B. Knot kam zwar nicht aus dem Schützenwesen bzw. vom Schießsport, aber er hatte seine beruflichen Erfahrungen nach dem Studium der Wirtschaftswissenschaften und des Sports beim Landessportbund NRW und dem Judo-Verband gemacht, d. h. er hatte ausgezeichnete Beziehungen zum Landessportbund NRW. Das Präsidium traute ihm zu, die Geschäfte des RSB erfolgreich in den nächsten Jahren zu führen.

B. Knot nahm seine Arbeit als Schießsport- und Schützenneuling im Oktober 1986 in der Nordstraße auf. Er wurde ins kalte Wasser geschmissen und direkt mit der Vorbereitung der Sportausschusssitzung und der Gesamtvorstandssitzung im November 1986 konfrontiert. Außerdem musste er sich um die Vorbereitung der Rheinischen Schützentage 1987 in Aachen kümmern. Seine Arbeit war aber, dank der großartigen Teamarbeit aller Mitarbeiter/innen in der Geschäftsstelle mit Erfolg beschieden, sodass es auch bei den bis dato noch vorhandenen Skeptikern keine Bedenken mehr gab, ihn weiter als Geschäftsführer zu beschäftigen als die Probezeit vorbei war.

Die weitere Arbeit im Verband und in der Geschäftsstelle war aber aufgrund der hervorragenden Teamarbeit in der Geschäftsstelle so erfolgreich, dass die Räume in der Nordstraße bald "aus allen Nähten platzten".  Das Präsidium beschloss aus diesem Grund im Jahr 1988 aus den angemieteten Räumen der Nordstraße auszuziehen und in etwas Eigenes zu ziehen.

Auf der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten wurde man in der Bertha-von-Suttner-Str. in Düsseldorf-Hellerhof fündig.  Der Umzug erfolgte nach schwierigen und umfangreichen Verhandlungen im April 1989. Es wurde ein größeres Einfamilienhaus gekauft, dass in eine Geschäftsstelle und in eine Wohneinheit umgewidmet wurde. In diesen Räumen wurden die Geschäfte des Verbandes bis zum Jahr 2005 mit großem Erfolg geführt. Dann wurden die Räumlichkeiten zu klein.

Nach langwieriger Suche und der großen Unterstützung durch den Schützenverein SV Trompete Leichlingen, vertreten durch den Ansprechpartner und starken Unterstützer und Befürworter, Karl Krapp, konnte der Umzug im Mai 2005 in das neue "Multifunktionale Geschäfts- und Schulungszentrum" des RSB Am Förstchens Busch nach Leichlingen erfolgen. Der Neubau dieses Zentrums war anfänglich mit großen Schwierigkeiten verbunden. Mit dem neuen Architekten Udo Sölzer aus Rösrath (auch ein Schütze) konnten dann aber alle gewünschten Anforderungen und Auflagen erfolgreich erfüllt werden. Vor allem muss erwähnt werden, dass die Erstellungskosten nicht nur im Plansoll blieben, sondern die veranschlagten Kosten sogar unterschritten wurden!

Es folgte eine erfolgreiche Zeit der Prosperität und eine Zeit des Umbruchs und vieler erfolgreicher Aktivitäten, z. B. die Gründung der "RSB-Marketing GmbH", richtungsweisender Aktionen mit dem LSB NRW und den Messegesellschaften in Düsseldorf und Köln. Es gab aber in den letzten Jahren auch eine Zeit der Spaltung und des egoistischen Handelns einiger Vereine und Funktionsträger im Gebiet Süd.

Nach mehr als 25 Jahren intensiver und engagierter Tätigkeit legte Burckhardt Knot dann zum Dezember 2011 die Arbeit als Geschäftsführer des Rheinischen Schützenbundes nieder und ging in den Ruhestand, ohne jedoch den Verband aus den Augen zu verlieren und umgekehrt.

Bereits im November 2011 fing sein Nachfolger, Frank Ehlert (ehemaliger Vizepräsident des Westfälischen Schützenbundes), an. Er wurde bis Ende März 2012 von B. Knot eingearbeitet. Der im November 2011 neu gewählte Vorstand des RSB, der nicht verantwortlich für die Einstellung von Frank Ehlert war, trennte sich jedoch bereits im März 2012 von ihm.

Danach folgte eine lange Zeit der "Irrungen und Wirrungen", was die Geschäftsführung betraf.

Vom Mai 2012 bis zum Juni 2013 berief der zu dieser Zeit amtierende Vorstand des RSB Thomas Kalix aus Bayern zum Geschäftsführer des Verbandes. Auch hier hat – auf Wunsch des Vorstandes - B. Knot den neuen Geschäftsführer Thomas Kalix unterstützt und ihn mit der Verbandsgeschäftsführung vertraut gemacht. Nach 11 Monaten musste dieser Geschäftsführer allerdings wieder vom Vorstand gekündigt werden.

Vom Juli 2013 bis zum März 2016 wurde dann Corinna Rosenbaum zur Geschäftsführerin berufen. Corinna Rosenbaum ist eine Person, die von Kindheitsbeinen an (durch ihren Vater) und dann von der Ausbildung zur Bürokauffrau beim RSB, über die Absolvierung ihres BWL-Studiums – neben ihrer täglichen Arbeit als Angestellte des RSB - bis hin zur stellvertretenden Geschäftsführerin alle Facetten der Verbandsarbeit des RSB am eigenen Leib erfahren hat. Sie erwies sich in dieser Zeit als ein wichtiger Pfeiler des Erfolgs für die Arbeit der Geschäftsstelle. Leider konnte Sie die Geschäftsführung nicht mehr weiter fortführen, da sie Mutter von Zwillingen wurde.

Das Präsidium des RSB stellte dann im Juli 2016 Uwe Pakendorf als Geschäftsführer des RSB ein. Uwe Pakendorf kommt zwar auch wie B. Knot nicht aus dem Schützenwesen bzw. Schießsport, er bringt aber große Erfahrung durch seine jahrelange engagierte politische Parteiarbeit mit in den Verband. Er arbeitet bis heute sehr erfolgreich als Geschäftsführer im RSB.

Medien des RSB

Bereits im Jahre 1953 (1. März)auf der 2. Delegiertenversammlung des RSB hat der damalige Präsident Toni Fellbusch ein Mitteilungsblatt des Rheinischen Schützenbundes vorgestellt und die Mitglieder darum gebeten, dieses Mitteilungsblatt zu abonnieren. Dieses Mitteilungsblatt sollte heißen: "Schützenwarte". Es war als offizielles Mitteilungsorgan des RSB gedacht und kann als Vorläufer der heutigen Medien des Rheinischen Schützenbundes betrachtet werden. Dieses Mitteilungsblatt wurde aber nicht so angenommen wie ursprünglich gedacht und man ließ es leise auslaufen.

In den 60-iger Jahren wurde der Ruf nach einem neuen Mitteilungsblatt des RSB wieder lauter. Im November 1962 nahm der damalige Pressewart des RSB, Peter Baum, Kontakt mit dem Verlag Gerhard Pannen in Moers auf und legte dann dem Vorstand ein Probeheft vor. Dieses Heft orientierte sich am bereits existierenden Mitteilungsblatt des Kreises Düsseldorf und übernahm auch dessen Namen "Der Sportschütze".Der Vorstand akzeptierte das Konzept und übertrug die Redaktion dieses Mitteilungsblattes dem Pressewart Peter Baum. Im August 1965 geriet "Der Sportschütze" in eine schwierige Lage. Peter Baum, Pressewart und Herausgeber des "Sportschützen" wurde bei einem Diensteinsatz bei der Ausübung seines Berufes als Polizist tödlich verletzt. Es fand sich niemand, der diese aufwendige Arbeit fortsetzen wollte.

Nach vielen Jahren der journalistischen Abstinenz wurde das Bedürfnis nach Information bei den Vereinen wieder größer. Der Vorstand nahm Gespräche mit dem Westfälischen Schützenbund auf, mit der Absicht, das Mitteilungsblatt des WSB, "Die Schützenwarte", auch für den RSB zu nutzen. Auf Antrag des Präsidiums stimmte die Delegiertenversammlung im Jahre 1979 in Trier der Nutzung der westfälischen Schützenwarte durch den RSB zu. Um die finanziellen Kosten abzudecken, wurde ein Sockelbeitrag in Höhe von 60,- DM je Verein und Jahr beschlossen. Nach 10 Jahren, im Jahr 1989, kündigte der Verlag Staats aus Lüdenscheid diesen Vertrag, um mehr Geld zu erhalten. Der RSB nahm diese Kündigung an, weil er darin die Möglichkeit sah, die wichtigen Informationen und Berichte des RSB wieder in Eigenregie herauszugeben.

Der Aufbau
Es wurde ein eigenes Redaktionsteam gegründet und mit der Ausgabe November/Dezember 1989 wurde das erste RSB-Journalunter dem Vizepräsidenten Günter Spahr mit dem Düsseldorfer Verlag Albers herausgegeben. Eine neue Ära des Informationsflusses im RSB begann. Als erster Pressereferent war Karl-Heinz Kammer ein halbes Jahr tätig. Danach übernahm im Mai 1990 Heike Fischer aus Linnich seine Arbeit, bis auch sie im Jahr 1992 aus beruflichen Gründen das Ehrenamt als Pressereferentin abgeben musste.

Die Schaffensphase
Im Jahr 1992 wurde Klaus Zündorf als Nachfolger und Pressereferent bestimmt. Er ging seine Arbeit mit sehr großer Akribie und mit großem Einsatz an und hauchte dem RSB-JOURNAL im wahrsten Sinne des Wortes eine Seele ein. Ohne ihn wäre das RSB-JOURNAL nicht so lange das gewesen, was es ist, ein informatives und aussagekräftiges Organ des Rheinischen Schützenbundes. Sein Einsatz wurde nicht nur von den Funktionsträgern des RSB anerkannt, sondern gerade an der Basis sehr geschätzt. Aus diesem Grund und aufgrund seiner vielen weiteren Verdienste zum Wohle des Rheinischen Schützenbundes wurde er 2017 zum Ehrenmitglied des RSB ernannt. Klaus Zündorf war bis zum Jahr 2020der offizielle Redakteur des RSB-JOURNALs.

Sportliche Erfolge von RSB-Mitgliedern

JahrAustragungsortNameVereinDisziplin/Erfolg
2000Sydney/AustralienMaik Eckhard  
2000Sydney/AustralienChristian StubbeBoSC Oberhausen 1957 e.V.Bogen FITA im Freien Recurve
2004Athen/GriechenlandMaik Eckhard 2 x Finalteilnahme (Luftgewehr 5.Platz / KK - Liegendkampf 6.Platz)
2008Peking/ChinaMaik EckhardKKS Brünen 1929 e.V. 
2012London/EnglandMaik EckhardKKS Brünen 1929 e.V.KK - Freie Waffe (3x40) 21.Platz / KK - Liegendkampf 37.Platz
2012London/EnglandJessica MagerPost SV Düsseldorf e.V.Luftgewehr 20.Platz

 

JahrAustragungsortNameVereinDisziplin/Erfolg
1994Chur/SchweizDieter HausmannSSG Bayer Leverkusen e.V.Weltmeister in der Disziplin Freigewehr 100 m (Whitworth)
1994Chur/SchweizDieter HausmannSSG Bayer Leverkusen e.V.Weltmeister mit der Mannschaft (mit neuem WR) in der Disziplin Freigewehr 100 m (Whitworth)
1994Chur/SchweizDieter HausmannSSG Bayer Leverkusen e.V.Weltmeister mit der Mannschaft in der Disziplin Perkussionsgewehr 50 m
1997Ringgenberg/SchweizAlexis SchäferPSS Inden/Altdorf e.V.3.Platz in der Disziplin Armbrust 30 m international stehend
1997Ringgenberg/SchweizFriedel RoggendofAltenkirchener SGes 1845 e.V.Weltmeister mit der Mannschaft in der Disiplin Armbrust 30 m international kniend (mit neuem Weltrekord)
1997Ringgenberg/SchweizJochen WeyandAltenkirchener SGes 1845 e.V.Weltmeister mit der Mannschaft in der Disiplin Armbrust 30 m international kniend (mit neuem Weltrekord)
1997Ringgenberg/SchweizJochen WeyandAltenkirchener SGes 1845 e.V.Vizeweltmeister in der Disiplin Armbrust 30 m international kniend
1998Barcelona/SpanienManfred KurzerSpSch Ford Düren e.V.Vizeweltmeister mit der Mannschaft in der Disziplin Laufende Scheibe 10 m
1998Barcelona/SpanienMarco SpangenbergSt. Seb. SGes Urbar e.V.Weltmeister mit der Mannschaft in der Disziplin Olympische Schnellfeuerpistole (Junioren)
1998Barcelona/SpanienMarco SpangenbergSt. Seb. SGes Urbar e.V.3.Platz in der Disziplin Olympische Schnellfeuerpistole (Junioren)
1998Barcelona/SpanienMargit SteinKKSV Daaden e.V.3.Platz mit der Mannschaft in der Disziplin Luftpistole
1998Warwick/EnglandDieter HausmannSSG Bayer Leverkusen e.V.Weltmeister mit der Mannschaft in der Disziplin Luntenschloßmuskete (mit neuem Weltrekord)
1998Warwick/EnglandDieter HausmannSSG Bayer Leverkusen e.V.Weltmeister mit der Mannschaft in der Disziplin Perkussions-Freigewehr
1999Bisley/EnglandDieter HausmannSSG Bayer Leverkusen e.V.Weltmeister mit der Mannschaft in der Disziplin Mid-Range 300, 500, 600 Yards
1999Bisley/EnglandDieter HausmannSSG Bayer Leverkusen e.V.Vizeweltmeister in der Disziplin Longrange 300 Yards
2000Adelaide/AustralienDieter HausmannSSG Bayer Leverkusen e.V.3.Platz mit der Mannschaft in der Disziplin Luntenschlossgewehr 50 m
2000Belfort/FrankreichChristian StubbeBoSC Oberhausen 1957 e.V.Weltmeister mit der Mannschaft in der Disziplin Bogen FITA im Freien Recurve (Junioren)
2000Bisley/EnglandDieter HausmannSSG Bayer Leverkusen e.V.Weltmeister mit der Mannschaft in der Disziplin Mid-Range 300, 500, 600 Yards (mit neuem Weltrekord)
2001Cape Town/SüdafrikaDieter HausmannSSG Bayer Leverkusen e.V.Vizeweltmeister in der Disziplin Long Range 800 m
2001Cape Town/SüdafrikaDieter HausmannSSG Bayer Leverkusen e.V.Vizeweltmeister mit der Mannschaft in der Disziplin Mid-Range 300, 500, 800 m
2001Florenz/ItalienMonika BergKölner Klub für Bogensport e.V.3.Platz in der Disziplin Bogen FITA Halle Recurve (Juniorinnen)
2001Horgen/SchweizUwe SchmidtTuS Hilgert 1893 e.V. - SpSch3.Platz mit der Mannschaft in der Disziplin Armbrust 10 m
2002Lahti/FinnlandAnne WeigelSpSch Ford Düren e.V.Vizeweltmeister mit der Mannschaft in der Disziplin Laufende Scheibe 10 m Mix (Juniorinnen)
2002Lahti/FinnlandAnne WeigelSpSch Ford Düren e.V.3.Platz mit der Mannschaft in der Disziplin Laufende Scheibe 10 m (Juniorinnen)
2003Camp Butner/USADieter HausmannSSG Bayer Leverkusen e.V.Weltmeister in der Disziplin Long-Range 600 Yards (mit neuem WR)
2003Camp Butner/USADieter HausmannSSG Bayer Leverkusen e.V.Weltmeister mit der Mannschaft in der Disziplin Long-Range 900-1000 Yards
2003Camp Butner/USADieter HausmannSSG Bayer Leverkusen e.V.Weltmeister mit der Mannschaft in der Disziplin Mid-Range 300-500 Yards
2003Camp Butner/USADieter HausmannSSG Bayer Leverkusen e.V.3.Platz in der Disziplin Long-Range 500 Yards
2005Aalborg/DänemarkChristina SchäferBogenschützen RSG Düren e.V.3.Platz in der Disziplin Bogen FITA Halle Recurve (mit neuem Deutschen Rekord)
2005Bisley/EnglandDieter HausmannSSG Bayer Leverkusen e.V.Weltmeister in der Disziplin Mid-Range 300, 500, 600 Yards Repl.
2005Bisley/EnglandDieter HausmannSSG Bayer Leverkusen e.V.Weltmeister mit der Mannschaft Mid-Range 300, 500, 600 Yards
2005Bisley/EnglandDieter HausmannSSG Bayer Leverkusen e.V.Vizeweltmeister in der Disziplin Long Range 300 Yards Repl.
2005Bisley/EnglandDieter HausmannSSG Bayer Leverkusen e.V.Vizeweltmeister in der Disziplin Long Range 500 Yards Repl.
2005Bisley/EnglandDieter HausmannSSG Bayer Leverkusen e.V.Vizeweltmeister in der Disziplin Long Range 600 Yards Repl.
2006Zagreb/KroatienAnne WeigelSpSch Ford Düren e.V.Weltmeisterin in der Disziplin Laufende Scheibe 10 m (Juniorinnen)
2006Zagreb/KroatienAnne WeigelSpSch Ford Düren e.V.Weltmeisterin mit der Mannschaft in der Disziplin Laufende Scheibe 10 m (Juniorinnen)
2006Zagreb/KroatienAnne WeigelSpSch Ford Düren e.V.Vizeweltmeisterin mit der Mannschaft in der Disziplin Laufende Scheibe 10 m Mix (Juniorinnen)
2006Zagreb/KroatienDaniel ButterweckPSS Inden Altdorf e.V.3.Platz mit der Mannschaft in der Disziplin KK - Liegendkampf (Junioren)
2006Zagreb/KroatienDr. Julia PalmPost-Telekom SV Düsseldorf SpSchVizeweltmeisterin mit der Mannschaft in der Disziplin KK - Sportgewehr (3x20) (Juniorinnen)
2008Llwynypia/WalesAndreas HeuwingRheydter TV 1847 e.V. - BoSchVizeweltmeister in der Disziplin Bogen Feldbogen Recurve
2010München/DeutschlandJessica MagerPost SV Düsseldorf e.V.Weltmeisterin mit der Mannschaft in der Disziplin Luftgewehr
2010München/DeutschlandPierre MichelSportschützen Ford Düren e.V.Vizeweltmeister mit der Mannschaft in der Disziplin 25 m Standardpistole
2011Bisley/EnglandDieter HausmannSSG Bayer Leverkusen e.V.Weltmeister mit der Mannschaft in der Disziplin Mid-Range 300, 500, 600 Yards
2012Val d'Isere/ItalienUlrike KoiniAltenkirchener BoSch 1990 e.V.3.Platz mit der Mannschaft in der Disziplin Feldbogen
2014Nimes/FrankreichCarlo SchmitzTuS Grün-Weiss Holten - BoSchVizeweltmeister in der Disziplin Bogen WA Halle Recurve (Junioren)
2016Ankara/TürkeiCarlo SchmitzTuS Grün-Weiss Holten - BoSchWeltmeister mit der Mannschaft in der Disziplin Bogen WA Halle Recurve
2017Osijek/KroatienReiner LützenkirchenSportschützen Köln-StammheimVizeweltmeister mit der Mannschaft in der Disziplin Armbrust 30 m
2017Osijek/KroatienRobert StrauchSt. Seb. SpSch RheinbachWeltmeister mit der Mannschaft in der Disziplin 10 m Armbrust
2017Suhl/DeutschlandAnna JanßenSSGem Kevelaer 2005 e.V.Vizeweltmeisterin in der Disziplin Luftgewehr (Junioren)
2017Suhl/DeutschlandAnna JanßenSSGem Kevelaer 2005 e.V.3.Platz mit der Mannschaft in der Disziplin Luftgewehr (Junioren)
2018Changwon/SüdkoreaAmelie KleinmannsKKS Brünen 1992 e.V.Weltmeisterin mit der Mannschaft KK - Liegendkampf (mit neuem Weltrekord)
2022Kairo/ÄgyptenAnna JanßenSSGem Kevelaer 2005 e.V.Weltmeisterin mit der Mannschaft in der Disziplin KK 3 Position
2022Kairo/ÄgyptenAnna JanßenSSGem Kevelaer 2005 e.V.3.Platz im Mix Team in der Disziplin KK 3 Postition
2022Kairo/ÄgyptenHannah WehrenSt. Seb. SBr Gering 1876 e.V.3.Platz in der Disziplin KK 3 Position (Juniorinnen)

 

JahrAustragungsortNameVereinDisziplin/Erfolg
1997Kopenhagen/DänemarkFriedel RoggendorfAltenkirchener SGes 1845 e.V.3.Platz in der Disziplin GK-Standardgewehr 300 m
1997Kouvola/FinnlandAlexandra SchneiderPost-Telekom SV Düsseldorf SpSchVizeeuropameister mit der Mannschaft in der Disziplin KK - Sportgewehr (3x20) (Juniorinnen)
1997Kouvola/FinnlandAlexandra SchneiderPost-Telekom SV Düsseldorf SpSch3.Platz in der Disziplin KK - Sportgewehr (3x20) (Juniorinnen)
1997Kouvola/FinnlandGunnar KirchhoffSV Petersberg Bechtolsheim 1963 e.V.3.Platz in der Disziplin Freie Pistole (Junioren)
1997Kouvola/FinnlandMarco SpangenbergSt. Seb. SGes Urbar e.V.Europameister in der Disziplin Olympische Schnellfeuerpistole (Junioren)
1997Leusden/NiederlandeDieter HausmannSSG Bayer Leverkusen e.V.Europameister in der Disziplin Luntenschlossgewehr (Tanegashima)
1997Leusden/NiederlandeDieter HausmannSSG Bayer Leverkusen e.V.Europameister in der Disziplin Freigewehr 100 m (Whitworth)
1997Leusden/NiederlandeDieter HausmannSSG Bayer Leverkusen e.V.Vizeeuropameister in der Disziplin Luntenschlossgewehr (Hizadai)
1997Leusden/NiederlandeUlrich KelleterESV Aachen SpSchEuropameister in der Disziplin Vorderlader Versailles
1997Leusden/NiederlandeUlrich KelleterESV Aachen SpSchVizeeuropameister mit der Mannschaft in der Disziplin Vorderlader Gustav Adolf
1997Tachterding/DeutschlandMaren ScheurerKölner Klub für Bogensport e.V.3.Platz mit der Mannschaft in der Disziplin Bogen FITA Recurve (Jugend)
1999Arnheim/NiederlandeMargit HöllerSSG Bayer Leverkusen e.V.3.Platz mit der Mannschaft in der Disziplin Luftpistole
1999Bordeaux/FrankreichAlexandra SchneiderPost-Telekom SV Düsseldorf SpSchVizeeuropameisterin mit der Mannschaft in der Disziplin KK - Sportgewehr (3x20)
1999Bordeaux/FrankreichMarco SpangenbergSt. Seb. SGes Urbar e.V.Europameister in der Disziplin Olympische Schnellfeuerpistole (Junioren)
1999Lilleshall/EnglandMaren ScheurerKölner Klub für Bogensport e.V.3.Platz mit der Mannschaft in der Disziplin Bogen FITA Recurve (Juniorinnen)
1999Pforzheim/DeutschlandUlrich KelleterESV Aachen SpSch3.Platz mit der Mannschaft in der Disziplin Vorderlader Peterlongo
2000Pilsen/TschechienMarco SpangenbergSt. Seb. SGes Urbar e.V.Europameister in der Disziplin Olympische Schnellfeuerpistole (Junioren)
2000Pilsen/TschechienMarco SpangenbergSt. Seb. SGes Urbar e.V.Europameister mit der Mannschaft in der Disziplin Olympische Schnellfeuerpistole (Junioren)
2000Spala/PolenChristian StubbeBoSC Oberhausen 1957 e.V.Vizeeuropameister mit der Mannschaft in der Disziplin Bogen FITA Halle Recurve (Junioren)
2001Bad Zell/ÖsterreichHans StaufSSG Bayer Leverkusen e.V.Europameister mit der Mannschaft in der Disziplin Vorderlader Whitworth
2001Bad Zell/ÖsterreichHans StaufSSG Bayer Leverkusen e.V.Europameister mit der Mannschaft in der Disziplin Vorderlader Vetterli
2001Bad Zell/ÖsterreichUlrich KelleterESV Aachen SpSchVizeeuropameister mit der Mannschaft in der Disziplin Vorderlader Gustav Adolph
2001Bad Zell/ÖsterreichUlrich KelleterESV Aachen SpSchVizeeuropameister mit der Mannschaft in der Disziplin Vorderlader Grand Prix de Versailles
2001Porec/KroatienMonika BergKölner Klub für Bogensport e.V.Europameisterin mit der Mannschaft in der Disziplin Bogen FITA im Freien Recurve (Juniorinnen)
2001Zagreb/KroatienTorsten MosesSGes Winden 1960 e.V.Europameister mit der Mannschaft in der Disziplin Olympische Schnellfeuerpistole (Junioren)
2001Zelezna Ruda Spicak/TschechienKarlheinz ClauterSSV Oppenheim-Nierstein e.V.3.Platz mit der Mannschaft in der Disziplin Feldbogen Blankbogen
2002Thaon-les-Vosges/FrankreichUwe SchmidtSt. Seb. SV Düsseldorf-Bilk e.V.Vizeeuropameister mit der Mannschaft in der Disziplin Armbrust 10 m
2003Pilsen/TschechienAnne WeigelSpSch Ford Düren e.V.Europameisterin in der Disziplin Laufende Scheibe 10 m (Juniorinnen)
2003Pilsen/TschechienAnne WeigelSpSch Ford Düren e.V.Vizeeuropameisterin in der Disziplin Laufende Scheiben 10 m Mix (Juniorinnen)
2003Pilsen/TschechienAnne WeigelSpSch Ford Düren e.V.Vizeeuropameisterin mit der Mannschaft in der Disziplin Laufende Scheiben 10 m (Juniorinnen)
2003Pilsen/TschechienAnne WeigelSpSch Ford Düren e.V.Vizeeuropameisterin mit der Mannschaft in der Disziplin Laufende Scheiben 10 m Mix (Juniorinnen)
2003Thessaloniki/GriechenlandDennis VennemannBoSC Oberhausen 1957 e.V.Europameister mit der Mannschaft in der Disziplin Bogen FITA im Freien Recurve
2004Clausthal-Zellerfeld/DeutschlandFrank RöttgenASV Köln e.V. Abt. BiathlonVizeeuropameister mit der Mannschaft im Sommerbiathlon (Luftgewehr - Staffel Mix)
2004München/DeutschlandAnne WeigelSpSch Ford Düren e.V.Vizeeuropameisterin in der Disziplin Laufende Scheibe 10 m (Juniorinnen)
2004München/DeutschlandAnne WeigelSpSch Ford Düren e.V.3.Platz mit der Mannschaft in der Disziplin Laufende Scheibe 10 m (Juniorinnen)
2004München/DeutschlandEva SchmitzSpSch AvL Hamminkeln e.V.Europameisterin mit der Mannschaft in der Disziplin Luftgewehr (Juniorinnen)
2004München/DeutschlandTorsten MosesSV Tell Hundsangen 1927 e.V.Vizeeuropameister mit der Mannschaft in der Disziplin Olympische Schnellfeuerpistole (Junioren)
2004München/DeutschlandTorsten MosesSV Tell Hundsangen 1927 e.V.3.Platz in der Disziplin Olympische Schnellfeuerpistole (Junioren)
2005Belgrad/SerbienDr. Julia PalmPost-Telekom SV Düsseldorf SpSchVizeeuropameisterin mit der Mannschaft in der Disziplin KK - Liegendkampf (Juniorinnen)
2005Belgrad/SerbienTorsten MosesSV Tell Hundsangen 1927 e.V.Europameister mit der Mannschaft in der Disziplin Olympische Schnellfeuerpistole (Junioren) mit neuem Welt- und Europarekord)
2005Bistritz/TschechienFrank RöttgenASV Köln e.V. Abt. BiathlonVizeeuropameister mit der Mannschaft im Sommerbiathlon (Staffel)
2005Pforzheim/DeutschlandHorst BärASGes der Stadt Euskirchen e.V.Europameister in der Disziplin Vorderlader Maximillian Replika
2005Pforzheim/DeutschlandHorst BärASGes der Stadt Euskirchen e.V.Europameister mit der Mannschaft in der Disziplin Vorderlader Luca (mit neuem Europarekord)
2005Pforzheim/DeutschlandHorst BärASGes der Stadt Euskirchen e.V.Europameister mit der Mannschaft in der Disziplin Vorderlader Rigby (mit neuem Europarekord)
2005Tallinn/EstlandAnne WeigelSpSch Ford Düren e.V.Europameisterin mit der Mannschaft in der Disziplin Laufende Scheibe 10 m (Juniorinnen)
2005Tallinn/EstlandAnne WeigelSpSch Ford Düren e.V.Vizeeuropameisterin in der Disziplin Laufende Scheibe 10 m Mix (Juniorinnen)
2005Tallinn/EstlandAnne WeigelSpSch Ford Düren e.V.Vizeeuropameisterin in der Disziplin Laufende Scheibe 10 m (Juniorinnen)
2005Tallinn/EstlandAnne WeigelSpSch Ford Düren e.V.Vizeeuropameisterin mit der Mannschaft in der Disziplin Laufende Scheibe 10 m Mix (Juniorinnen)
2005Thaon-les-Vosges/FrankreichJochen WeyandSSC MeckenheimVizeeuropameister mit der Mannschaft in der Disziplin Armbrust 30 m
2006Jaen/SpanienChristina SchäferBogenschützen RSG Düren e.V.3.Platz mit der Mannschaft in der Disziplin Bogen Halle Recurve
2006Moskau/RusslandNadine SchüllerSt. Hub. SBr Hennef-Warth 1961 e.V.3.Platz in der Disziplin Luftgewehr (Juniorinnen)
2007Deauville/FrankreichAnne WeigelSpSch Ford Düren e.V.Europameisterin mit der Mannschaft in der Disziplin Laufende Scheibe 10 m Mix
2007Deauville/FrankreichAnne WeigelSpSch Ford Düren e.V.Europameisterin in der Disziplin Laufende Scheibe 10 m Mix
2007Granada/SpanienAmelie KleinmannsSC Tell Schmalbroich 1932 e.V.Europameisterin mit der Mannschaft in der Disziplin KK - Sportgewehr (3x20) (Juniorinnen)
2007Granada/SpanienAmelie KleinmannsSC Tell Schmalbroich 1932 e.V.Europameisterin mit der Mannschaft in der Disziplin KK - Sportgewehr (3x20) (Juniorinnen)
2007Granada/SpanienAmelie KleinmannsSC Tell Schmalbroich 1932 e.V.Vizeeuropameisterin in der Disziplin KK - Sportgewehr (3x20) Juniorinnen
2007Granada/SpanienAnika SchroedterSSGem Kevelaer 2005 e.V.Vizeeuropameisterin mit der Mannschaft in der Disziplin KK - Liegendkampf (Juniorinnen)
2007Granada/SpanienDaniel ButterweckPost-Telekom SV Düsseldorf SpSchEuropameister mit der Mannschaft in der Disziplin Luftgewehr (Junioren)
2007Granada/SpanienJessica MagerPost-Telekom SV Düsseldorf SpSchEuropameisterin in der Disziplin Luftgewehr (Juniorinnen)
2007Vila Real de Santo Antonio/PortugalTimo SeifertBoSV Baesweiler 1987 e.V.Vizeeuropameister mit der Mannschaft Bogen (Jugend)
2008Winterthur/SchweizAnne WeigelSpSch Ford Düren e.V.3.Platz mit der Mannschaft in der Disziplin Laufende Scheibe 10 m
2008Winterthur/SchweizJessica MagerPost-Telekom SV Düsseldorf SpSchEuropameisterin in der Disziplin Luftgewehr (Juniorinnen)
2009Osijek/KroatienAmelie KleinmannsSC Tell Schmalbroich 1932 e.V.Europameisterin mit der Mannschaft in der Disziplin KK - Sportgewehr (3x20)
2010Meraker/NorwegenJessica MagerPost-Telekom SV Düsseldorf SpSchEuropameisterin mit der Mannschaft in der Disziplin Luftgewehr
2010Meraker/NorwegenJessica MagerPost-Telekom SV Düsseldorf SpSch3.Platz in der Disziplin Luftgewehr
2010Meraker/NorwegenMelanie GroßmannPost SV Düsseldorf e.V.Vizeeuropameisterin mit der Mannschaft in der Disziplin Luftgewehr (Juniorinnen)
2010Winnenden/DeutschlandNora SchoederKölner Klub für Bogensport e.V.Europameisterin mit der Mannschaft in der Disziplin Bogen Compound (Juniorinnen)
2012Nykbing/DänemarkCarlo SchmitzTuS Grün-Weiss Holten - BoSchEuropameister mit der Mannschaft in der Disziplin Bogen im Freien Recurve
2013Alicante/SpanienKevin ZimmermannWissener SV 1870 e.V.Europameister mit der Mannschaft in der Disziplin Luftgewehr
2013Odense/DänemarkAlexander ThomasSSGem Kevelaer 2005 e.V.3.Platz in der Disziplin Luftgewehr (Junioren)
2013Odense/DänemarkJessica MagerPost SV Düsseldorf e.V.Vizeeuropameisterin mit der Mannschaft in der Disziplin Luftgewehr
2013Osijek/KroatienAmelie KleinmannsSC Tell Schmalbroich 1932 e.V.Europameisterin in der Disziplin KK - Sportgewehr (3x20)
2013Osijek/KroatienAmelie KleinmannsSC Tell Schmalbroich 1932 e.V.Vizeeuropameisterin mit der Mannschaft in der Disziplin KK - Liegendkampf
2013Osijek/KroatienRamona GösslerSC Tell Schmalbroich 1932 e.V.Vizeeuropameisterin in der Disziplin KK - Liegendkampf
2013Osijek/KroatienRamona GösslerSC Tell Schmalbroich 1932 e.V.Vizeeuropameisterin mit der Mannschaft in der Disziplin KK - Liegendkampf
2013Rzeszow/PolenCarlo SchmitzTuS Grün-Weiss Holten - BoSchEuropameister mit der Mannschaft in der Disziplin Bogen WA Halle Recurve (Junioren)
2013Terni/ItalienUlrike KoiniAltenkirchener BoSch 1990 e.V.Europameisterin in der Disziplin Feldbogen - Blankbogen
2014Moskau/RusslandJessica MagerPost SV Düsseldorf e.V.Vizeeuropameisterin in der Disziplin Luftgewehr
2015Arnheim/NiederlandeAnne WeigelSpSch Ford Düren e.V.Vizeeuropameisterin in der Disziplin Laufende Scheibe 10 m
2015Arnheim/NiederlandeAnne WeigelSpSch Ford Düren e.V.Vizeeuropameisterin mit der Mannschaft in der Disziplin Laufende Scheibe 10 m
2015Maribor/SlowenienPatrick MeyerSV Diez-Freiendiez e.V.Europameister mit der Mannschaft in der Disziplin Stanardpistole
2015Maribor/SlowenienPierre MichelSV Diez-Freiendiez e.V.Europameister mit der Mannschaft in der Disziplin Stanardpistole
2017Maribor/SlowenienAnna JanßenSSGem Kevelaer 2005 e.V.Europameisterin mit der Mannschaft in der Disziplin Luftgewehr (Juniorinnen)
2017Maribor/SlowenienRobin ZisselSportschützen Niersland 19543.Platz mit der Mannschaft in der Disziplin Luftgewehr
2018Györ/UngarnAnna JanßenSSGem Kevelaer 2005 e.V.Europameisterin in der Diszipilin Luftgewehr (mit neuem Weltrekord)
2018Györ/UngarnAnna JanßenSSGem Kevelaer 2005 e.V.Europameisterin mit der Mannschaft in der Disziplin Luftgewehr (Juniorinnen)
2019Bologna/ItalienAnna JanßenSSGem Kevelaer 2005 e.V.Europameisterin in der Disziplin KK - Freie Waffe (3x40) (Juniorinnen) (mit neuem Final- und Weltrekord)
2019Bologna/ItalienAnna JanßenSSGem Kevelaer 2005 e.V.Europameisterin mit der Mannschaft in der Disziplin KK - Freie Waffe (3x40) (Juniorinnen)
2019Osijek/KroatienAnna JanßenSSGem Kevelaer 2005 e.V.Vizeeuropameisterin in der Disziplin Luftgewehr (Juniorinnen)
2019Osijek/KroatienAnna JanßenSSGem Kevelaer 2005 e.V.Vizeeuropameisterin in der Disziplin Luftgewehr (Mixed-Wettbewerb) (Junioren)
2019Osijek/KroatienAnna JanßenSSGem Kevelaer 2005 e.V.3.Platz mit der Mannschaft in der Disziplin Luftgewehr (Juniorinnen)
2019Osijek/KroatienBastian BlosOhligser SGem 1875/1903 e.V.3.Platz mit der Mannschaft in der Disziplin Luftgewehr (Junioren)
2019Osijek/KroatienLuca-Marie HeuserSV Elkhausen-Katzwinkel e.V.3.Platz mit der Mannschaft in der Disziplin Luftgewehr (Juniorinnen)
2020Breslau/PolenFranka JanßenSSGem Kevelaer 2005 e.V.2.Platz mit der Mannschaft in der Disziplin Luftgewehr (Juniorinnen)
2022Breslau/PolenAnna JanßenSSGem Kevelaer 2005 e.V.Europameisterin mit der Mannschaft in der Disziplin KK 3 Postition
2022Breslau/PolenFinnja RentmeisterBSV Möllen 1864 e.V.3.Platz in der Disziplin KK 3 Postion (Juniorinnen)
2022Breslau/PolenFranka JanßenSSGem Kevelaer 2005 e.V.3.Platz mit der Mannschaft in der Disziplin Luftgewehr (Juniorinnen)
2022Breslau/PolenFranziska DriessenSpSch St. Helena Xanten 1935 e.V.3.Platz mit der Mannschaft in der Disziplin Luftgewehr (Juniorinnen)
2022Breslau/PolenHannah WehrenSt. Seb. SBr Gering 1876 e.V.Europameisterin mit der Mannschaft in der Disziplin KK 3 Postition (Juniorinnen)
2022Breslau/PolenLeon ThieserSSC Müllenborn e.V.Europameister in der Disziplin KK - Liegendkampf (Junioren)
2022Breslau/PolenMichelle BlosOhligser SGem 1875/1903 e.V.3.Platz mit der Mannschaft in der Disziplin Luftgewehr (Juniorinnen)

 

JahrAustragungsortNameVereinDisziplin/Erfolg
2010SingapurAlexander ThomasSSGem Kevelaer 2005 e.V.Luftgewehr 5.Platz
2018Buenos Aires/ArgentinienAnna JanßenSSGem Kevelaer 2005 e.V.Luftgewehr 4.Platz

 

RSB-Ehrenpräsidenten und -Ehrenmitglieder

NameWohnortAmtszeit (von - bis)Ehrenpräsident ab 
Jean KramerMülheim a.d.R. 1926
Toni FellbuschBonn1951 bis 19551955
Gottfried GöbbelsDüsseldorf1955 bis 19751975
Fritz BreuerKöln1975 bis 19911991
Friedrich HogrefeRemscheid1991 bis 20012001 

 

NameWohnortEhrenmitglied ab 
Peter MarxNeuss1932
Gottfried RömlinghovenKöln1952
Eugen KlinkeDüsseldorf1952
Oskar HeidenslebenBonn1959
Dr. Rudolf SackDüsseldorf1964/65
Josef PetryEssen1966
Peter SauerKoblenz1966
Hans WollersheimSiegburg1969
Artur SchaafOberhausen1972
Willi BuchholzDüsseldorf1973
Hermann AepfelbachBetzdorf1973
Theo Rockenfeller (Ehrensportleiter)Bonn1975
Karl MüllerCochem1979
Walter PlettKöln1981
Paul SchallbruchSolingen1984
Erwin HeibelMontabaur1987
Heinz HassenjürgenGummersbach1987/88
Ria SchindlerDüsseldorf1991 
Günter SpahrAltenkirchen 
Wilhelm Schmitz (Ehrenlandesjugendleiter)Duisburg2003 
Helmut SchneiderVoerde2011 
Karl-Heinz van EisernAachen2013
Klaus ZündorfWuppertal2018 
Jürgen KohlheimBonn2018 

Hinweis: Bernd Fronnert (Burgbrohl) / 2011 - 2013 / Rückgabe der Auszeichnung

Könige des RSB

JahrNameVereinBezirkOrtTeiler
2023Jürgen PlumSSC Drove 1965 e.V.Bezirk 06Ensen-Westhoven9,4
2022Michael KohnSt. Seb. SV Düsseldorf-Bilk e.V.Bezirk 04 1Düsseldorf15,0
2020Marion NiklasSSV Alsdorf e.V.Bezirk 13Pier5,8
2019Silvia HeroldSV Rettert 1969 e.V.Bezirk 11Gymnich1,0
2018Peter KublikHub. Schützen Schiefbahn 1955Bezirk 03Oberlohberg9,1
2017Dieter MingersSpSch Merkstein 1960 e.V.Bezirk 06Grefrath7,0
2016Helga GenengerSSV Tüschenbroich 1972 e.V.Bezirk 06Trier4,0
2015Wilfried WelbersSpSch St. Vikt. Xanten 1961 e.V.Bezirk 03Bad Honnef12,2
2014Klaudia KahlenbergDinslakener SV "Hol-drop" e.V.Bezirk 01 2Mönchengladbach7,0
2013Werner RoberSt. Donatus SGes Brand 1834 e.V.Bezirk 06Wissen5,0
2012Gabriele ScharpenbergSt. Seb. SV Düsseldorf-Bilk e.V.Bezirk 04 1Gymnich4,4
2011Christine FuhrSV 1858 Idar-Oberstein e.V.Bezirk 15Dormagen21,6
2010Werner MeyerKK SV Ergeshausen 1927 e.V.Bezirk 11Essen14,6
2009Steffi StingSt. Hub. SV Aegidienberg 1920 e.V.Bezirk 10Bingen5,7
2008Manfred ReinemundHilgener SV 1923 e.V.Bezirk 05Radevormwald2,2
2007Rolf GerickeSGes Vohwinkel 1904 e.V.Bezirk 05Andernach10,7
2006Bodo HillenbachSpSch Diana KerpenBezirk 08Rennerod3,8
2005Arno LingscheidSt. Seb. SBr Bad MünstereifelBezirk 10Bad Honnef15,5
2004Manfred WirgesSt. Hub. SBr Köln-Poll e.V.Bezirk 07Dinslaken5,8
2003Arno SauerSSC Hubertus Haag 1979 e.V.Bezirk 12Aachen5,8
2002Waldemar HarkeSV Esterau Holzappel e.V.Bezirk 11Ratingen23,6
2001Heiko LangenstückSV Diez-Freiendiez e.V.Bezirk 11Frechen33,9
2000Gabriele StolperAllg. BSV Essen-Dellwig 1869 e.V.Bezirk 02Essen46,7
1999Michael RomanSGes Niederbieber 1924 e.V.Bezirk 11Aachen0,0
1998Alfred KarutSportschützen Geyen 1955 e.V.Bezirk 08Lahnstein42,6
1997Burkhard ColewaSV Im Grunde e.V. MarenbachBezirk 13Oberhausen54,8
1996Uwe SchlabbersSC Tell Schmalbroich 1932 e.V.Bezirk 03Brühl30,0
1995Jens KamannSV Moers-Vinn 1903 e.V.Bezirk 03Bonn5,0
1994Andreas SchonSt. Seb. SGi Köln-Ehrenfeld e.V.Bezirk 08Velbert25,0
1993Karl-Heinz EdlerSSV Neuss-Reuschenberg 1956 e.V.Bezirk 04Altenkirchen38,0
1992Alexandra RimplerEssenBezirk 02Moers44,0
1991Wolfgang WimmersKaiser-Friedr. SGes MgladbachBezirk 04Remscheid16,0
1990Thomas PfeiferKK SV Ergeshausen 1927 e.V.Bezirk 11Essen39,0
1989Henning SarstedtBSV Frintrop 1919 Essen e.V.Bezirk 02Dormagen29,0
1988John HaermeyerJülichBezirk 06Montabaur42,0
1987Günter ChilbecKrefeldBezirk 03Aachen54,0
1986Reinhard BonnSGes Nastätten e.V.Bezirk 11Langenfeld23,0
1985Peter DrohmannKonzer Bürgerschützen 1967 e.V.Bezirk 12Ratingenk.A.
1984Gerhard LahmWeitersbachBezirk 15Duisburg9,0
1983Helmut MühlingOberhausenBezirk 01Radevormwald26,0
1982Rolf MaxeinerSGes Koblenz-Horchheim e.V.Bezirk 11Andernach31,0
1981Hans KrämerSC Nahbollenbach 1960 e.V.Bezirk 15Köln39,0
1980Gerhard Lahmn.n.Bezirk 15Essenk.A.
1979Fritz SchardtSV Niederwörresbach 1975 e.V.Bezirk 15Trier29,0
1978Karl-Heinz MüllerSt. Seb. SBr 1683 Buschbell e.V.Bezirk 08Waldbröl29,0
1977Josef KohlenSSV Wegberg 1963 e.V.Bezirk 06Kempenk.A.

 

JahrNameVereinBezirkOrtTeiler
2023Annika SchlagSV Eppenrod e.V.Bezirk 11Ensen-Westhoven19,6
2022Elena HilgersHub. Sportschützen Straberg e.V.Bezirk 04Düsseldorf50,2
2020Carla SchmidtSSGi Koblenz-Asterstein 1962 e.V.Bezirk 11Pier5,8
2019Jens GärtnerSV 1885 e.V. Solingen-AufderhöheBezirk 05Gymnich9,0
2018Markus SchulzSt. Seb. SV Düsseldorf-Wersten e.V. 1925Bezirk 04 1Oberlohberg7,0
2017Steven WaschterSt. Seb. SBr 1921 Brenig e.V.Bezirk 10Grefrath45,0
2016Rene KünkelsSSV Wegberg 1963 e.V.Bezirk 06Trier27,0
2015Maximilian PützSt. Seb. SBr Ehrang 1480 e.V.Bezirk 12k.A.12,0
2014Markus SchulzSt. Seb. SV Düsseldorf-Wersten e.V. 1925Bezirk 04 1k.A.24,8
2013Tobias KlöcknerSt. Hub. SV Aegidienberg 1920 e.V.Bezirk 10k.A.10,1
2012Tobias SchmalKarls-SGi Aachen 1198 e.V.Bezirk 06k.A.48,0
2011Marvin HauboldSport- u. Jagdschützenclub Bottrop e.V.Bezirk 02k.A.65,3
2010Sarah KottmannSpSch Bergneustadt 1353 e.V.Bezirk 09k.A.10,0
2009Karsten MainzPSS Inden/Altdorf e.V.Bezirk 06k.A.22,8
2008Maike MehlkopfKarls-SGi Aachen 1198 e.V.Bezirk 06k.A.54,8
2007Philipp Lustign.n.Bezirk 07k.A.44,1
2006Alina MaaßenSSV Neuss 1962 e.V.Bezirk 04k.A.5,0
2005Christian Hansenn.n.Bezirk 12k.A.18,0
2004Amelie KleinmannsSC Tell Schmalbroich 1932 e.V.Bezirk 04k.A.25,0
2003Franziska FriedrichSSV Dreis 1958 e.V.Bezirk 12k.A.46,3
2002Melissa Eilbersn.n.Bezirk 14k.A.43,3
2001Tobias MonsCochemer SGes 1847 e.V.Bezirk 12k.A.34,5
2000Florian RömerSVM 1975 Zeltingen e.V.Bezirk 12k.A.25,4
1999Patrick Schmidtn.n.Bezirk 08k.A.9,5
1998Sebastian Beckern.n.Bezirk 15k.A.26,0
1997Eric PuchelskiSt. Seb. SBr Ensen-WesthovenBezirk 07k.A.16,4
1996Marc BöhmeBodenheimBezirk 14k.A.47,7
1995Björn PaulySt. Seb. SBr Ehrang 1480 e.V.Bezirk 12k.A.18,4
1994Claudia KnopsSportschützen Haaren 1951 e.V.Bezirk 06k.A.30,3
1993Claudia KnopsSportschützen Haaren 1951 e.V.Bezirk 06k.A.54,0
1992Sandra RasquinSchießsport Eagles Elsdorf e.V. 1990Bezirk 08k.A.3,0
1991Denis GansSt. Seb. SBr Ehrang 1480 e.V.Bezirk 12k.A.29,0

 

Jubiläums-Schützentag "150 Jahre RSB" in Düsseldorf

Ende des Jahres 1872 ergriff der St. Sebastianus Schützenverein aus Düsseldorf nach verschiedenen vergeblichen Versuchen anderer Organisationen die Initiative und begann mit den Vorbereitungen der Gründerversammlung eines Rheinischen Schützenbundes, der als dauerhafter Schützenverband für das ganze Rheinland fungieren sollte. Das ist nun stolze 150 Jahre her, vieles ist seither passiert. Zum Jubiläum kehrte der Rheinische Schützenbund an diesem Wochenende wieder in seine Gründungsstadt zurück.

Gemeinsam mit dem RSB-Bezirk 04 1 Düsseldorf e.V. mit hervorragender Unterstützung des St. Sebastianus Schützenverein Düsseldorf-Bilk e.V. richtete der Rheinische Schützenbund vom 23. bis 25. September 2022 ein Jubiläumsfest aus, das seines Rahmens würdig war. Begonnen hatten die Feierlichkeiten allerdings an anderer Stelle – in Ratingen, dem letztjährigen Austragungsort des 67. Rheinischen Schützentages.

Bürgermeister Klaus Pesch begrüßte am Freitagnachmittag eine RSB-Delegation bestehend aus Präsidium, Ehrenmitgliedern, Vertretern der St. Sebastiani Bruderschaft Ratingen und weiteren Funktionsträgern sowie geladenen Gästen. Mit ihnen zusammen machte er sich vom Rathaus aus auf in Richtung der angrenzenden Landeshauptstadt. Und das auf ganz besondere Art und Weise.

Am Bahnhof in Ratingen wartete eine historische Stadtbahn, die die Anwesenden in der Zeit zurückreisen ließ. Nicht nur RSB-Präsident Willi Palm fühlte sich während der Fahrt an seine Kindheit erinnert. Ein wunderschönes Stück alter Tradition. In Düsseldorf angekommen führte der Weg dann am Rheinufer entlang zur Übergabe des RSB-Banners im Düsseldorfer Rathaus an Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller. Der Freitag endete beim gemeinsamen Kameradschaftsabend im Ratskeller.

Unser Dank gilt hier unserem leider viel zu früh verstorbenen Bezirksvorsitzenden Bernd Schäper, der sich mit großem Engagement für die Organisation des Jubiläums eingesetzt und die Bahnfahrt von Ratingen nach Düsseldorf möglich gemacht hat.

Gäste der Talkrunde machen den Anwesenden Mut

Für den Samstagmorgen lud der Rheinische Schützenbund zum "Tag der Ehre" in das Bilker Festzelt ein. Auf dem Programm standen unter anderem die sportlichen Ehrungen, durchgeführt von Landessportleiter Norbert Zimmermann, und die Vergabe des Jugendengagementpreises an Vereine, die sich im vergangenen Jahr durch ihre herausragende Jugendarbeit und Nachwuchsförderung ausgezeichnet haben.

Ein weiteres Highlight bot sich den anwesenden Gästen im gut gefüllten Festzelt mit der informativen Talkrunde, moderiert von RSB-Geschäftsführer Uwe Pakendorf. Teilnehmer der Diskussion waren neben RSB-Präsident Willi Palm und Gastgeber Ulrich Müller als 1. Chef vom Bilker Schützenverein auch die NRW-Staatssekretärin Andrea Milz und Dr. Michael Timm, Vizepräsident des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen.

Thematisiert wurden vor allem die aktuell drängenden Themen "Ehrenamt" und "Energiekrise", die die Vereine derzeit sehr bewegen. "Es ist momentan sehr schwierig, Ehrenamtliche zu finden", so Andrea Milz gleich zu Beginn. Das habe laut Aussage von Dr. Michael Timm viel mit der Corona-Zeit zu tun: "Die Gesellschaft hat sich in den vergangenen Jahren verändert und tut das auch weiterhin noch. Die Menschen sind etwas kürzer angebunden."

Dennoch sei aktuell wieder ein Aufschwung in Sachen Sporttreiben zu erkennen, der Trend müsse nun fortgesetzt werden: "Also runter von der Couch und ab in den Sportverein", fordert der LSB-Vizepräsident auf.

"Ich traue dem Sport zu, diese Krisen zu überstehen"

Doch es bleibt die Problematik mit dem Ehrenamt. "Gerade wir im Schieß- und Bogensport sind auf die zahlreichen Helferinnen und Helfer angewiesen, ohne sie können wir unseren Sport nicht mehr ausüben", so RSB-Präsident Willi Palm. Ähnlich sei es in Sachen Energiekrise: "Ohne Licht treffen wir nun mal nichts."

Was ist also nun zu tun? Staatssekretärin Milz und LSB-Vize Timm machten hier auf die zahlreichen Programme seitens der Landesregierung und des LSB aufmerksam, die den Vereinen Unterstützung in schwierigen Zeiten bringen sollen. Laut Ulrich Müller finden diese allerdings noch zu wenig Beachtung: "Diese Infos kommen nur selten an der Basis bei den Vereinen an." Die Beteiligten einigten sich darauf, die Kommunikation von oben nach unten noch weiter zu intensivieren und zu verbessern. Denn: "Ich traue dem Sport zu, diese Krisen zu überstehen", so Andrea Milz. Dem stimmte Dr. Michael Timm zu: "Wir werden das meistern und lassen uns nicht unterkriegen!"

Im Anschluss an die Talkrunde verlieh NRW-Staatssekretärin Andrea Milz dem Rheinischen Schützenbund zur Anerkennung seines besonderen Engagements die Ehrenplakette des Landes Nordrhein-Westfalen.

Damit war der Samstag allerdings noch nicht vorbei. Um 19:30 Uhr traf man sich erneut im Bilker Festzelt, diesmal zur Jubiläumsgala mit der Proklamation der Majestäten des bereits am Vormittag ausgetragenen 45. Landeskönigs- und Landesjugendkönigsschießen sowie des Kaiserschießen. Mit einem Teiler von 15,0 wurde Michael Kohn vom gastgebenden St. Seb. SV Düsseldorf-Bilk e.V. zum neuen Landeskönig gekrönt, neue Landesjugendkönigin wurde Elena Hilgers von den Hub. Sportschützen Straberg e.V. mit einem Teiler von 50,2. Aus dem Kaiserschießen aller Landes(jugend)könige der letzten Jahrzehnte ging letztlich Manfred Reinemund vom Lenneper SV hervor.

Dann war aber Schluss mit Reden und Ehrungen, es durfte gefeiert und getanzt werden. Show-Acts wie die "Swinging Funfares" und "Druckluft" heizten den Gästen im Festzelt ordentlich ein und sorgten für ausgelassene Stimmung.

Prominente Gäste beim Festakt

Zum Abschluss der Jubiläumsfeierlichkeiten versammelte sich in Düsseldorf die große Prominenz des Schützenwesens. So begrüßte Willi Palm unter anderem zahlreiche Präsidentenkollegen aus den anderen Landesverbänden sowie Vertreter der Industrie. Ganz besonders freuten wir uns auch über den Besuch des Präsidenten des Deutschen Schützenbundes, Hans-Heinrich von Schönfels, und des NRW-Innenministers Herbert Reul.

Nachdem Jürgen Hilger als Kurfürst Jan Wellem eine Laudatio auf den Rheinischen Schützenbund hielt, richteten sich einige der Gäste mit vorbereiteten Grußworten an die anwesenden Schützinnen und Schützen. So hob der NRW-Innenminister als bekennender Freund der Brauchtumspflege einmal mehr die Bedeutung des Schützenwesens in der Gesellschaft vor: "Hier wird nicht nur dumm geschwätzt, sondern gehandelt", so Reul, der damit vor allem die großartige Unterstützung der Schützinnen und Schützen gegenüber ihren Mitmenschen in Krisenzeiten meint. Die Schützenvereine seien dem Gemeinwohl verpflichtet und packen aktiv mit an, "Da muss man diejenigen, die das Schützenwesen kritisieren, auch mal ganz klar in die Schranken weisen!"

Unverständnis äußerte er auch denjenigen gegenüber, die bei negativen Schlagzeilen mit Schusswaffengebrauch stets mit dem Finger auf die Sportschützen als Legalwaffenbesitzer zeigen: "Das spiegelt in keiner Weise die Realität wider." So seien die Schützinnen und Schützen innerhalb eines ohnehin schon strengen Waffenrechts in Deutschland stets vorbildlich im Umgang mit ihren Sportgeräten.

DSB-Präsident Hans-Heinrich von Schönfels ging in seinem Grußwort unter anderem auch auf die Geschichte des Rheinischen Schützenbundes ein. So sei das Rheinland die Wiege des europäischen und des deutschen Schützenwesens: "Von hier stammen die frühesten seriösen Nachweise über die Existenz von Schützengesellschaften." Heute sei der Rheinische Schützenbund einer der modernsten, lebendigsten und erfolgreichsten Landesverbände und ein verlässlicher Partner des DSB.

Ehrung für verdiente Mitglieder

Ehe der Sonntag und damit das 150-jährige Jubiläum des Rheinischen Schützenbundes sein Ende fand, wurde RSB-Ehrenpräsident Friedrich Hogrefe mit der Präsidentenmedaille ausgezeichnet. Es folgten weitere Ehrungen verdienter Mitglieder sowie die Auszeichnung von drei Jubilar-Vereinen, die auf der Bühne im Festzelt einen Glaspokal überreicht bekamen.

Auf das Schlusswort des Präsidenten Willi Palm, in dem er sich ausdrücklich bei Ulrich Müller stellvertretend für den gesamten St. Seb. SV Düsseldorf-Bilk e.V. für die tolle Organisation und den reibungslosen Ablauf der Jubiläumsveranstaltung "150 Jahre RSB" bedankte, folgte zum Abschluss der Veranstaltung auf dem Schützenplatz der Große Zapfenstreich mit der Musikvereinigung Roetgen 1952 e.V. und dem Tambourcorps St. Martin Düsseldorf-Bilk.

Unser Dank gilt allen Beteiligten, die diese Jubiläumsfeier zu einer erinnerungswürdigen Veranstaltung gemacht haben, vielen Dank!

Wohlan, da bin ich, Euer Kurfürst

Johann Wilhelm Joseph Janaz von der Pfalz …

Ja, ja … ich weiß…  "Jan Wellem" nennt ihr mich …

was sich zu meinen Lebzeiten wenige nur getraut haben zu sagen…. "Jan Wellem" … für einen Sproß der Wittelsbacher  !… für einen Herzog von Jülich und Berg! … einen Pfalzgraf…. ! …von der Pfalz.… - ein Kurfürst... - der Erzschatzmeister des Heiligen Römischen Reiches... !        …erlaubet Euch…  - obwohl… "Jan Wellem" … nun - meine Kumpane, dort unten am Rhein, ihr wisst schon… "En de Cannon", wo ich allabendlich zu zechen pflegte, - so meine Ehefrau, die Medici, ihren eigenen Vergnügungen nachging, - ja da … da nannten sie mich auch so…aber die haben ja auch getrunken, und wenn man trinkt… dann …. - "Jan Wellem"… das hat was…  und ihr seid doch heute hier, um zu trinken und zu feiern - Wohlan denn, - so erhebt mit mir den Pokal und trinkt auf diesen Tag, auf Euren Bund von Schützen, auf mich - und dann nennt mich auch von mir aus auch "Jan Wellem"!

Der vor Euch steht, zu ‚lautdaieren‘,
Dabei so manches zu zitieren
Aus 150 Jahr Geschichte
Des Rheinischen Schützenbundes ich berichte
so hoch ihn leben lass’… ich will muss:
Zum Wohl ihr Schützen und "Gut Schuß"!

Warum grad ich es bin, der Euch heut’ hier wohl als Laudator wurde… ausgegraben… nun das versteht sich gar von selbst, schaut man auf die Landkart, die Eure Dehnung trefflich wiedergibt…

Von Bocholt und Goch bis Idar-Oberstein, von Aachen bis Gummersbach und weit hinter Altenkirchen, gar bis Worms erstreckt sich das Gebiet des Rheinischen Schützenbundes… das Gebiet, über das ich einst herrschte die Rheinprovinz - so seid ihr quasi immer noch meine Untertanen - und für die, hatte ich schon immer etwas übrig, - besonders, wenn es um das Schießen und das Feiern bei den Schützen ging…

Ja, so war ich in mancher Bruderschaft, in manchem Schützenverein in meiner Provinz selbst König, denn der wäre ich nur zu gern auch beruflich gewesen -  aber wie es so geht… unser Kaiser hat mich nur Kurfürst sein lassen… sein Truchseß, sein Finanzminister … ja auf den Umgang mit den ‚Tälern‘ verstand ich mich, aber so musste ich mir den Königstitel hier und da bei meinen Untertanen - nun sagen wir einmal - ‚kaufen‘ - … ich weiß nicht einmal ob ich selbst schoß oder schießen ließ in meinem Namen - gab es doch Zielsichere, als ich … und hier in meinem Düsseldorf war ich gar gleich zwei Mal… ‚König‘…  das ließ sich dann feiern, - denn trinkfest war ich um Längen besser als zielsicher…

So freu ich mich, bei Euch zu weilen.
Mit Euch die Freude heut’ zu teilen.
Dass ihr in meinem früheren Lande -
Hier pflegt die heeren Schützenbande
dies hoch leben lass’ - ich will und muss:
Zum Wohl ihr Schützen und "Gut Schuß"!

Ja, so gefiel es einigen Schützenbrüdern vor 150 Jahren sich zusammen tun zu wollen, den Rheinischen Schützenbund zu gründen… am 9. Januar des Jahres 1872 da traf man sich wohl … in New York…  warum grad dort, es bleibet mir wie Euch ein Rätsel… doch ich denk mir , - als diese wack’ren Schützen weilten dort in der neuen Welt, da hat sie sicherlich das Heimweh so beklommen, der Gedanke an das Schützenwesen, das frohe Schießen wohl in meinem früheren Reiche, an den Ufern und den Weiten rund um unseren alten Vater Rhein, da ward es ihnen bestimmt ganz plümerant ums Herz, so dass sie zum Entschlusse fanden, in weiter Ferne einen Bund zu schmieden, um in der Heimat eine Grundlag’ für ein Schützentreffen in der Rheinprovinz zu schaffen. Und ein Jahr später fand sich dieser Bund am 16. Februar 1873 zusammen und gaben der Gründung einen festen Boden, um bald darauf ein Fest zu feiern - ein erstes Bundestreffen zum sportlichen Wettkampf und das hier in meiner Stadt - denn auch der Vorsitz dieses Bundes ward von einem Düsseldorfer damals wohl gestellt dem wack’ren Herchenbach dem Vorsitzenden der St. Sebnastianus Schützen von 1316! Und nun gar 150 Jahre später da sitzet ihr hier dies zu befeiern drum ruf ich aus:

Ihr wackren Recken, unbenommen
Heiß ich am ‚Schloßturm‘ Euch, wie einst, willkommen
Gar in der Wiege selbst zum Wiegenfeste
Steht dar der RSB auf’s Beste!
Dies hoch leben lass’… ich will und muss:
Zum Wohl ihr Schützen und "Gut Schuß"!

Hernach wurd` gefeiert manches Bundesfest auch wenn der Kaiser Wilhelm II dazu stiftete keinen Pokal…er könnt das nicht, denn sonst kämen andre auch, soll er gesagt haben… was uns denn zeigt: viel hat sich nicht verändert wohl bis heut’ - die viel haben, haben’s vom Behalten - die wenig haben geben gern… doch wirklich waren ihm die Schützen wenig lieb, dachte man doch, sie seien all mit sozialdemokratischen Tendenzen dem Staate und dem Kaiser eher abträglich… Erst der Krieg, er zeigte wenn auch leidvoll, wie wohl der Schützenbund gewirkt hatte und die Wehrhaftigkeit seiner Mitglieder sie zum Kampfe bereitgemacht hatte… Schon bald nach dem Ende traf man wieder zusammen, obwohl die Besatzer den Umgang mit der Waffe nicht gern gesehen… dennoch schützten die Schützen des RSB die, all das überlebt hatten - Witwen und Waisen und gedachten denen, die gefallen waren… und stärkten so den Wiederaufbau des Landes - auch der Rheinprovinz…

Ist auch der Krieg nicht Grund hier hochzuloben
Die Schützen dieser Zeit, sie hoben
Das Ideal des ‚Füreinander‘ auf den Schild,
Und stärkten das soziale Bild!
Dies hoch zu leben… ich an dieser Stelle will und muss
Zum Wohl ihr Schützen und "Gut Schuß"!

Was danach kam, ich denk’s - hätt’ beinahe auch das Schützenwesen zum End’ gebracht… Gleichgeschaltet, wehrhaft und dem nationalen nur gesinnt - diskriminierend und menschenverachtend… In dieser Art, so wollt kein echter Schütze sein, - Auf Holzvögel und nicht auf’s  Gegenüber wollt er schießen oder im Wettkampf fair sich messen - und nicht die Herrenrasse sein.

Kein gute Zeit, - schon wieder Krieg, der furchtbarer enden musst’, als der noch vor Jahren …  Der RSB - er lag, wie alles wohl danieder…

Wonach sich die, die überlebt, der alten Traditionen wohl besannen, sich wieder trafen - aus alter Wurzel, neue Kraft‘ - sodann zum starken Trieb wohl wuchs heran und auch der Rheinische Schützenbund erstarkte bald im Sinn des Gemeinwesens und des Sports mit Waffen, die nicht mehr auf den Menschen gerichtet, aber zum Wettkampf - und bei diesem dann zu Höchstleistungen dienten.

Gereicht auch dies Kapitel nicht zur Ehr
So lob ich aber, um so mehr
Die Männer, die nach diesen dunklen Jahren
Sich schickten an, doch zu bewahren
Der Väter Tradition
- in neue Bahn’ der Schützen Tun zu lenken
Denen die’s nicht mehr erlebten,
muss still man gedenken!

Dann ging es wohl voran… und schon 1951 erfuhr der Rheinische Schützenbund seine Wiederbelebung…

Selbst die Besatzer hatten schon begriffen, dass das Schützenwesen den Mannen hier im Blut lag, - die Traditionen, die aus frühester Zeit so lang gepflegt waren  - galt es vielen doch aus heerem Ziele zu erhalten und das Gewehr, den Bogen und und die Armbrust zum Wettkampf, um auf Holz und Scheib’ zu schießen und damit soziales Tun und Sport verbindend zu nutzen, diesen Staat zu stärken - das musste auch Grundlage in der neuen Republik sein… die damals noch auf tönernen Füßen stand - doch wie wir heute wissen "ein feste Burg" seit nunmehr über 70 Jahren ist. Demokratisch, rechtsstaatlich, einig und freiheitlich wuchs der RSB in diesem neuen Bund - aber in den Grenzen meiner Rheinprovinz… Selbst das alte Banner wurd’ in Nürnberg aufgefunden und ging wieder auf die Reise von Schützentag zu Schützentag… wurd’ gar ersetzt und ist nun dies Jahr wieder hier gelandet - in Düsseldorf - dort wo’s begann einst - allein die Schützen derer von 1316 dieser Stadt… sie sind nicht mehr im Bunde… haben sie etwa das Schießen aufgehört und feiern nur noch, ob der Tatsache, dass sie wohl halten hier die größte Kirmes an des Vater Rheines Strand? Die Frage stellt sich sicher jetzt, da der RSB nach Hause kam für dieses Jubiläum und ob sie sich und auch den RSB mit einem Wiedereintritt "zieren" … ist da wohl am Zug, den Bund gar wieder aufzunehmen - wie sonst könnt es gelingen die Mitgliederzahl auf 80 000 zu erhöhen? Ich sag’s mal so:

Was einst gegründet wurde hier vor Ort
Für Tradition und Wettkampfsport
Hat 150 Jahr in meinen alten Landen
Manch Hoch und Tief wohlüberstanden
Gar jedes Mitglied darauf stolz sein muss!
Zum Wohl ihr Schützen und "Gut Schuß"!

So ist der RSB doch heute ein wichtiger Teil des Deutschen Schützenbundes - der, wer hätte das bei der Wiederbelebung seinerzeit gedacht, seit über 30 Jahren im wiedervereinigten Deutschland, ein bedeutender Partner aller deutschen Schützen darstellt.

Ganz gleich, ob Schützenvereine und Bruderschaften, die aus Tradition und zur Freude auf den Holzvogel schießen, Volksfeste feiern und dabei vielen Menschen Freude bereiten und dem Sozialen große Dienste tun, oder die Sportschützen, die dem Wettkampfsport des Schießens frönen, erfolgreich aus dem RSB kommend sich selbst den RSB und Deutschland mit hochrangigen Titeln beglücken und damit den RSB zu einem der erfolgreichsten Sportverbände machen … ganz gleich, der Rheinische Schützenbund steht mit seinen 150 Lenzen in seiner Blüte.

Im Traditionellen marschieren Jung und Alt gemeinsam durch die Städte - im Wettkampfsport finden Jung und Alt Herausforderung und Ansporn bis ins hohe Alter - Welche Organisation kann solche Vielfalt erfolgreich schon vereinen? Mir fällt da nichts gar zum Vergleiche ein, wo Lebensfreude, Leistungssport und traditionsbewußtes, soziales Miteinander derart erfolgreich kombiniert ist.

Ja, „Schützen“ kommt von „schützen“ wohl
Doch diese Floskel ist nicht hohl!
Der Schütze schießt und schützt zugleich
Im Traditions- und Sportbereich
Darauf ein Schütze stolz sein muss!
Zum Wohl ihr Schützen und "Gut Schuß"!

Nun geh ich jetzt von dieser Bühne, denn meine Aufwacht hab ich Euch denn nun gemacht. Hernach da werden and’re sprechen, auch der, der heut in meinem Schlosse oder das, was davon übrig ist, wohl residiert… Da sitzt er unten, der Oberbürgermeister dieser Stadt, ansehnlich von Statur, der Keller heißt und doch sein Dienstgemach auf der zweiten Etage hat - und nennt dies heute sein Büro… wenn der wohl wüßte, dass in diesem Raum zu meiner Zeit der Hofnarr hatt’ sein Bettstatt stehen. Da seht ihr`s Leute… gar über 300 Jahr ist dies wohl her… und doch: Es hat sich so viel doch nicht geändert… Ja, ja ihr lacht … Dies kann er wohl vertragen, ist er doch auch ein Schütze, der in diesem Sinne wohl schützt gar diese schönste Stadt am Rhein… Auf die wir stolz sind und ist der Schlossturm gegen diesen kurkölnischen Dom doch eher klein - so sag ich Euch, das hat was Gutes… da setzt uns nämlich keiner nen Erzbischof rein…  Was einst der Herchenbach ist heut der Palm, dem Dank ich zolle, denn ein solch Gebilde wie den RSB zu leiten, gar den Spagat von Tradition und Sport in diesen Zeiten zu schaffen, das gar Kunst, die Anerkennung fordert besonders in einem Jahr des Jubelns.

Der Keller hält das Banner aus der Hand des Präsidenten Palm nun in diesem Jubeljahr und gibt es weiter sicherlich, so wie’s der Brauch, um hoffentlich in spätestens 25 Jahren hier wieder einzukehren an den Ort der Gründung mit bis dahin noch mehr sportlichen Erfolgen und traditionsreichem Tun.

So sprach ich als "Jan Wellem" heut
Und hoffe, es hat Euch gar gefreut
Mit mir die 150 Jahr zu sichten
Aus der Historie zu berichten
Den RSB ganz unbenommen
Zum feiern und dann zu dem Schluss zum kommen:
Es steht der Schützenbund am Rhein
für Tradition und Sport gern ein -
Als Wacht am Rhein auf 150 Jahren bauend
Mit Optimismus in die Zukunft schauend
So ruf ich aus denn hier zum Schluß
Dem RSB ein dreifach Hoch -  Glückwunsch…
und dreimal Gut Schuß!

Vereine des RSB - Teilnahme am Jubiläums-Schützentag (150 Jahre)

Für die Bürger- Schützen- Gilde Holten 1308 e.V. war es eine große Freude am Festakt anlässlich des Jubiläums des Rheinischen Schützenbundes mit einer Abordnung teilnehmen zu können. Die BSG Holten 1308 e.V. ist der Schützenverein des ältesten Ortsteils der Ruhrgebietsstadt Oberhausen. Wir sind nicht nur ein Traditions-, sondern auch ein Sportverein. Hinter den dicken Mauern des Kastells betreiben wir 15 elektronische Anlagen für alle Lichtpunkt- und Luftdruckdisziplinen. Dem Sport mit KK und Großkalibersportgeräten gehen wir auf angemieteten Ständen nach.

Die ca. 200 Mitglieder unserer Gilde leisten ehrenamtliche Arbeit für den Verein und den Ortsteil in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft; sei es beim Wiederaufbau des Kastells, beim Organisieren von Festen und Veranstaltungen, bei der Förderung des Schießsports oder bei der Betreuung unserer zahlreichen Jugendlichen. Die Anfänge der Gilde sind fest mit der Gründung der Stadt Holten und dem Bau der Burg Holte im 14. Jahrhundert verknüpft.

Wie die Gilde sind auch die Insignien der Würdenträger des Vereins schon sehr alt: Der König der Gilde trägt zur Inthronisation sowie zu besonderen Anlässen das Schützenschild mit der Inschrift: "Vivat" Fredericus III. Elector Brandenburgicus Holtensis anno 1694, sowie die Kette mit Königsorden aus dem 17. Jahrhundert bis heute.

Im Jahre 1894 stiftete Kaiser Wilhelm II. von Preußen der Holtener Gilde eine Gedenkplakette, die in den Jahren zwischen 1888 und 1914 insgesamt 133-mal, davon 37-mal an Schützenvereine aus der damaligen Rheinprovinz vergeben wurde. Es handelt sich um einen silbernen Adler, den die Königin seitdem als Zeichen ihrer Würde trägt.

Die Aachener Karlsschützen-Gilde vor 1198 e.V. benennt sich nach dem bedeutenden fränkischen König und römischen Kaiser Karl den Großen, der in Aachen ab den 90er Jahren des 8. Jahrhunderts seine Hauptpfalz errichten ließ. Die Gilde führt sich auf Schützen der alten Reichsstadt zurück, die bereits im Hochmittelalter urkundlich erwähnt sind.

So hat sich u.a. eine Nachricht in einer Chronik erhalten, dass im Jahre 1198 bei der Belagerung des befestigten Aachens durch Truppen Ottos IV. die Schützen den feindlichen Angreifern herbe Verluste beigebracht hätten. Durch die Jahrhunderte haben sich mannigfaltige Nachrichten über die Bedeutung der Aachener Schützen, insbesondere auch der Karlsschützen, erhalten.

Trotz des hohen Alters zeigt die Gilde noch heute ein reges Vereinsleben, in dem Brauchtum und Schießsport miteinander vereint gelebt werden. Somit stellt die Teilnahme mit einer Fahnenabordnung am 150 jährigen Jubiläum des Rheinischen Schützenbundes in Düsseldorf ein Highlight im Jahreskalender der Gilde dar.

Gegründet als "Allgemeine Schützengesellschaft 08 Siegburg" im Januar 1908, sind die Hubertus Schützen aus Siegburg heute erfolgreicher den je und ein stetiger Gast auf der Medaillentreppe der Deutschen Meisterschaften.

Im Oktober 1917 erfolgte die Aufnahme in den Rheinischen Schützenbund, als dann ältester Verein des Rhein-Sieg-Kreis im RSB. 10 Jahre später dann, wurde 1927 die erste Umbenennung in "Schützengesellschaft Sankt Hubertus 08 Siegburg e.V." vollzogen. Bei der Wiedergründung des RSB, 1951, wurden Vorstandmitglieder der Hubertus Schützen ebenfalls in den Vorstand des RSB gewählt.

1964 beschloss der damalige Vorstand dann den Austritt aus dem RSB, während ein neuer Vorstand 1978 den Wiedereintritt in den RSB vollzog und der Verein sich in Siegburger Schützenverein St. Hubertus 08 e.V. umbenannte. Im gleichen Jahr gründete sich die bis heute recht erfolgreiche Bogenschützenabteilung.

Kurze Zeit später, 1981, gehörten die Hubertus Schützen zu den Gründungsmitgliedern des Stadtsportbundes der Stadt Siegburg, um dann ein Jahr später die Sportschützenabteilung zu gründen. Mit dem neubau des Schießsportzentrums 1997/1998 nahm dann auch der sportliche Erfolg des Vereins richtig an Fahrt auf:

2005 – Ausrichtung des Bogenturnieres der Worldgames
2008 – 100-jähriges Jubiläum
2009 – Ernennung zum Leistungsstützpunkt im Bogensport

Und in den Jahren dazwischen sowie danach, stellte der Verein mehrfach Medaillengewinner bei den Deutschen Meisterschaften in den Auflagedisziplinen.

Alte Unterlagen und Schriftstücke belegen, dass Männer von der Trompete bereits Anfang des 19 Jahrhunderts am Reusrather Schützenfest teilnahmen und auch Schützenkönige stellten. Auch wurden Schützenfeste des Reusrather Schützenvereins an der Trompete gefeiert. Von den 47 Schützenkönigen der Reusrather waren bis zum Jahre 1903, elf Könige aus dem Raum der Sandstraße

Es ist geschichtlich festgehalten, dass die Schützentradition an der Trompete und im Raum der Sandstraße zum jetzigen Zeitpunkt auf über 200 Jahre Bestehen zurückblicken kann und  schon im August 1814 das "Allgemeine Vogelschießen" geübt wurde.

1904-wurde dann schließlich der Schießclub "Trompete 1904". gegründet. Es wurde der erste Vorstand gewählt, aus dem Johann Neukirchen als Vorsitzender hervorging.

Man schloss sich dem im Jahr 1906 gegründeten „Bergischen Vogel- und Sternschützenverband an. Hierdurch war die Möglichkeit gegeben, im weiteren Umkreis befindlichen Brudervereine und deren Veranstaltungen zu besuchen.

In den Nachkriegsjahren waren die Schützenfeste des SV Trompete nicht nur ein Höhepunkt im Vereinsleben, sondern im ganz Leichlingen und dem Verband

1972 wurde Karl Krapp 2.Vorsitzender und führt ab 1978 über 3 Jahrzehnte lang den Verein als 1. Vorsitzender. Unter seiner Leitung entwickelte sich der Verein wie nie zuvor und begann Eigentum zu schaffen.

Begonnen hat es so: Die Schützen bauten einen alten Hühnerstall an der Reusrather Straße zu einer Schießanlage mit 7 Luftgewehrbahnen um. Später kam noch ein Gesellschaftsraum dazu.  Man hatte jetzt wieder eine Heimatstätte, an der das gesellschaftliche Vereinsleben  und die sportlichen Aktivitäten wieder belebt wurden.

1989- 1992- Bau der unterirdischen Schießanlage mit 10x Luftgewehrstände,  5x 25m Pistolenstände Großkaliber und 10x 50m Stände für Kleinkaliber, inklusive einer Gaststätte mit Wohneinheit.

Bis heute dient die Schießanlage, die seit 2016 mit einer elektronischen Meytonanlage ausgestattet ist, dem Rheinischen Schützenbund als Landesleistungsstützpunkt und ist weit über die Grenzen von Leichlingen bekannt.

Impressum

Herausgeber:
Rheinischer Schützenbund e.V. 1872, Am Förstchens Busch 2b, 42799 Leichlingen
Verfasser:
Hans-Dieter Caspers, Heinz-G. Deller (Artikel), Dr. Walter Plett, Gustav Hensel, Hildegard Mehlkopf, Corinna Rosenbaum, Norbert Zimmermann, Burckhardt Knot, Daniel Höfelmanns, Klaus Zündorf
Weitere Mitarbeiter:
Marcus Jetten

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